{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204357,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204357,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204357,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204357,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204357,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204357,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204357,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204357,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204357,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204357,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204357,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204357,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204357,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204357,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204357,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204357,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204357,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204357,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4357","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Sch\u00fctzen wir unsere Institutionen vor \"Hate Speech\"","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Schweizerische Strafgesetzbuch so zu \u00e4ndern, dass jede Person, die ein Mitglied des Bundesrats, der Bundesversammlung oder der eidgen\u00f6ssischen Gerichte oder die Staatsanw\u00e4lte des Bundes bedroht, sei es in ihrer \u00f6ffentlichen Funktion oder ausserhalb, von Amtes wegen verfolgt und bestraft wird.</p>","ReasonText":"<p>Heutzutage werden immer mehr Magistratspersonen und gew\u00e4hlte Politikerinnen und Politiker zum Ziel von Hassreden, Beschimpfungen, Verleumdungen und Drohungen, insbesondere in den sozialen Medien. Wie im Fall des Mordes am Kasseler Regierungspr\u00e4sidenten Walter L\u00fcbcke in Deutschland ebnen Hassreden und Drohungen oft den Weg f\u00fcr Gewaltakte. Auch die Schweiz kann sich diesem Ph\u00e4nomen nicht entziehen. Gem\u00e4ss einer Umfrage von RTS vom Mai 2019 f\u00fchlen sich 60 Prozent der Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf Bundesebene bedroht. 78 Prozent gaben an, regelm\u00e4ssig beschimpft zu werden.</p><p>Zwar werden Drohungen und Gewalt gegen Beh\u00f6rden und gegen Beamtinnen und Beamte nach Artikel\u00a0285 StGB bestraft, jedoch nur unter der Bedingung, dass diese im Kontext einer spezifischen Amtshandlung stattfinden. Wenn dies nicht der Fall ist, muss die bedrohte Person Anzeige erstatten und eine Strafe nach Art. 180 StGB beantragen. Das B\u00fcro des Parlaments unterst\u00fctzt zwar Mitglieder der Bundesversammlung, die innerhalb oder ausserhalb des Parlaments Opfer von physischen oder verbalen Angriffen werden oder zum Beispiel in den sozialen Medien oder per E-Mail bedroht werden, indem es ihnen eine spezialisierte, unabh\u00e4ngige und mehrsprachige Fachstelle zur Verf\u00fcgung stellt. Jedoch sind diese Massnahmen angesichts der Ausmasse des Ph\u00e4nomens \"Hate Speech\" ungen\u00fcgend.</p><p>Die strafrechtliche Verfolgung solcher Taten sollte nicht davon abh\u00e4ngen, ob die betroffene Person Anzeige erstattet. Es ist wichtig hervorzuheben, dass diese Person nicht als Privatperson, sondern aufgrund ihres Amtes zum Ziel von Hassreden und Drohungen wird. Es liegt daher am Staat, direkt einzugreifen, um solche Ausw\u00fcchse zu bek\u00e4mpfen und es den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden zu erm\u00f6glichen, gegen die T\u00e4terin oder den T\u00e4ter zu ermitteln, unabh\u00e4ngig davon, ob eine Strafanzeige eingereicht wurde oder nicht.</p><p>Der Staat muss die Mitglieder seiner Institutionen vor Drohungen und Gewalt sch\u00fctzen. Das ist f\u00fcr das Funktionieren unserer Institutionen unabdingbar, vor allem in Krisenzeiten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Eine Drohung, die sich ausserhalb einer konkreten Amtshandlung gegen Beh\u00f6rden und Beamte richtet, erf\u00fcllt den Tatbestand von Artikel\u00a0180 Absatz\u00a01 des Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0). Das Delikt wird nur auf Antrag verfolgt. Auf das Antragserfordernis wird einzig bei Drohungen innerhalb von Paarbeziehungen verzichtet (Art. 180 Abs. 2 StGB), wobei f\u00fcr diese F\u00e4lle die M\u00f6glichkeit der Sistierung und Einstellung des Verfahrens besteht (Art. 55a StGB). Sinn und Zweck des Antragsrechts nach schweizerischem Strafrecht ist es, in gewissen F\u00e4llen die verletzte Person selber dar\u00fcber entscheiden zu lassen, ob sie eine Strafverfolgung w\u00fcnscht oder vielmehr ihre Privatsph\u00e4re sch\u00fctzen will. Gerade f\u00fcr die in der Motion aufgef\u00fchrten Personen kann ein Strafverfahren auch beachtliche Nachteile aufweisen, weshalb dieser Wahlfreiheit f\u00fcr sie eine besondere Bedeutung zukommt. Hinzu kommt, dass dieses Interesse an Privatsph\u00e4re sich durchaus mit dem Landesinteresse decken kann. Bei Drohungen gegen diese Personen wird in den meisten F\u00e4llen die Polizei informiert. W\u00fcrde nun jede Drohung von Amtes wegen verfolgt, best\u00fcnde zudem die Gefahr der Blockierung von Beh\u00f6rden, insbesondere der eidgen\u00f6ssischen Gerichte und der Bundesanwaltschaft. Denn durch eine gezielte Drohung k\u00f6nnten Richterinnen und Richter oder Staatsanw\u00e4ltinnen und Staatsanw\u00e4lte als gesch\u00e4digte Person in ein Strafverfahren verwickelt werden mit dem Ziel, diese in einem bereits h\u00e4ngigen oder k\u00fcnftigen Verfahren gegen den T\u00e4ter in den Ausstand zu zwingen. Auch um dies zu verhindern, stellen heute Richterinnen und Richter oder Staatsanw\u00e4ltinnen und Staatsanw\u00e4lte oft keinen Strafantrag. Zudem wollen sie sich wohl in Abw\u00e4gung aller Vor- und Nachteile die Last eines Strafverfahrens ersparen. Dar\u00fcber hinaus sind die Unterschiede zwischen einem Offizial- und einem Antragsdelikt nicht sehr gross. Bei der Einreichung eines Strafantrages sind - anders als bei einer Strafanzeige - lediglich einige formelle Punkte (Frist, Form und Person) zu beachten. Bei einer so genannten Hassrede liegen nebst einer Drohung noch andere Straftatbest\u00e4nde vor, so beispielsweise Ehrverletzungsdelikte (Art. 173 ff. StGB), die allesamt Antragsdelikte sind. Die Betroffenen m\u00fcssten also auch k\u00fcnftig weiterhin entscheiden, ob sie nebst der Strafanzeige wegen Drohung auch einen Strafantrag z.B. wegen Beschimpfung einreichen m\u00f6chten. Der Bundesrat teilt die Sorge um Hassreden, die mit den sozialen Medien zus\u00e4tzliche Verbreitung finden, und anerkennt die Problematik - nicht nur f\u00fcr Magistratspersonen. Eine Offizialisierung der Drohung gegen Mitglieder des Bundesrates, der Bundesversammlung, der Bundesgerichte und die Staatsanw\u00e4ltinnen und Staatsanw\u00e4lte des Bundes h\u00e4tte aber weder f\u00fcr die Strafverfolgung noch f\u00fcr die Betroffenen einen erkennbaren Nutzen, vielmehr aber Nachteile f\u00fcr Letztere und damit auch f\u00fcr die Landesinteressen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1614124800000)\/","SubmittedBy":"de Quattro Jacqueline","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1654646400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|9|421|1216|1221","Category":null,"Modified":"\/Date(1690505025853)\/","SubmissionDate":"\/Date(1606694400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5107,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Sicherheitspolitik|Parlament|Strafrecht|Gerichtswesen"}}