{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204358,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204358,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204358,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204358,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204358,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204358,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204358,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204358,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204358,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204358,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204358,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204358,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204358,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204358,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204358,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204358,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204358,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204358,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4358","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Die terroristische Bedrohung, die von einer Person ausgeht, vor deren Freilassung besser beurteilen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Gesetzes\u00e4nderungen vorzuschlagen, die es erlauben, die terroristische Bedrohung, die von einer Person ausgeht, vor deren Freilassung aus der Untersuchungshaft oder aus dem Straf- oder Massnahmenvollzug umfassend und ganzheitlich zu beurteilen. Namentlich sollen ein zweites unabh\u00e4ngiges psychiatrisches Gutachten sowie die Erstellung von Berichten durch die Sicherheitsbeh\u00f6rden vorgeschrieben werden.</p>","ReasonText":"<p>Im letzten September wurde ein junger Mann in Morges bei einem terroristisch motivierten Angriff erstochen. Der mutmassliche T\u00e4ter war im Juli aufgrund eines positiven psychiatrischen Gutachtens aus dem Gef\u00e4ngnis entlassen worden. In \u00d6sterreich wurde der Terrorist, der Wien in Angst und Schrecken versetzte und vier Tote und mehr als ein Dutzend Verletzte zu verantworten hat, ebenfalls aufgrund eines positiven Gutachtens fr\u00fchzeitig entlassen. Am 24. November hat eine 28-j\u00e4hrige Schweizerin zwei Frauen in Lugano angegriffen, obwohl sie unter psychiatrischer Beobachtung war.</p><p>Im Fall von Morges hatten der Nachrichtendienst des Bundes und die Bundesanwaltschaft den Angreifer als \"gef\u00e4hrlich f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit\" eingestuft. Trotzdem war es die abweichende Meinung des Psychiaters, die \u00fcberwog. Auch die Frau, die den Angriff in Lugano ver\u00fcbt hat, war dem Fedpol bekannt. Beide haben versucht, nach Syrien zu gelangen.</p><p>Das Gesetz muss klare Anforderungen definieren, um das Bestehen einer terroristischen Bedrohung zu erkennen, und das muss erkannt werden, bevor die Person aus der Untersuchungshaft oder dem Strafvollzug entlassen wird. Falsche Einsch\u00e4tzungen m\u00fcssen zwingend so weit wie m\u00f6glich reduziert werden.</p><p>Gem\u00e4ss den geltenden Bestimmungen des StGB wird die Gef\u00e4hrlichkeit einer Person, die aus der Untersuchungshaft entlassen werden soll, nicht unabh\u00e4ngig und nicht in jedem Fall gepr\u00fcft. Dasselbe gilt f\u00fcr den Urlaub bei therapeutischen Massnahmen. Die bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug setzt lediglich voraus, dass keine weiteren Verbrechen und Vergehen anzunehmen sind, und dies kann aus einem einfachen Bericht der Anstaltsleitung hervorgehen (Art. 86 Abs. 1 StGB).</p><p>F\u00fcr die (bedingte) Entlassung aus der lebensl\u00e4nglichen Verwahrung f\u00fcr extrem gef\u00e4hrliche Sexual- und Gewaltstraft\u00e4ter sind Gutachten von mindestens zwei erfahrenen und voneinander unabh\u00e4ngigen Sachverst\u00e4ndigen erforderlich (Art. 64c Abs. 5 StGB). \u00c4hnliche Auflagen sowie zus\u00e4tzlich die Erstellung von Berichten durch die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden (Polizei, Staatsanwaltschaft und Nachrichtendienst von Bund und/oder Kantonen) sind auch f\u00fcr Personen, die eine terroristische Straftat begangen haben, gerechtfertigt. Im Interesse der \u00f6ffentlichen Sicherheit ist es wichtig, die Gef\u00e4hrlichkeit dieser Personen richtig zu beurteilen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>W\u00e4hrend eines Strafverfahrens kann eine beschuldigte Person in Untersuchungs- oder Sicherheitshaft genommen werden, wenn sie eines Verbrechens oder Vergehens dringend verd\u00e4chtig ist und ernsthaft zu bef\u00fcrchten ist, dass sie durch schwere Verbrechen oder Vergehen die Sicherheit anderer erheblich gef\u00e4hrdet, nachdem sie bereits fr\u00fcher gleichartige Straftaten ver\u00fcbt hat (sog. \"Wiederholungsgefahr\"; Art. 221 Abs. 1 Bst. c Strafprozessordnung, StPO, SR 312.0). Gem\u00e4ss Rechtsprechung des Bundesgerichts kann eine beschuldigte Person auch unabh\u00e4ngig von fr\u00fcher ver\u00fcbten Straftaten inhaftiert werden, wenn die Risiken f\u00fcr die Sicherheit anderer untragbar hoch erscheinen (vgl. z. B. BGE 143 IV 9). Weiter kann eine Person inhaftiert werden, wenn ernsthaft zu bef\u00fcrchten ist, sie werde ihre Drohung, ein schweres Verbrechen auszuf\u00fchren, wahrmachen (sog. \"Ausf\u00fchrungsgefahr\"; Art. 221 Abs. 2 StPO). In beiden F\u00e4llen wird gest\u00fctzt auf eine Gef\u00e4hrlichkeitsprognose beurteilt, ob die Person eine ernsthafte Gefahr f\u00fcr die Sicherheit anderer darstellt. F\u00fcr diese Beurteilung kann ein psychiatrisches Gutachten erforderlich sein und muss in solchen F\u00e4llen auch erstellt werden. Verurteilte gef\u00e4hrliche T\u00e4ter k\u00f6nnen station\u00e4r behandelt (Art. 59 Strafgesetzbuch, StGB, SR 311) oder verwahrt (Art. 64 StGB) werden. Wenn der T\u00e4ter eine Tat nach Artikel\u00a064 Absatz\u00a01 StGB begangen hat, braucht es f\u00fcr eine bedingte Entlassung unter anderem zwingend ein unabh\u00e4ngiges Gutachten und die Anh\u00f6rung einer Fachkommission (Art. 62d Abs. 2 und Art. 64b Abs. 2 StGB). Insofern gibt es hier bereits eine doppelte Begutachtung. Bei diesen Pr\u00fcfungen wird die R\u00fcckfallgefahr nach wissenschaftlichen Kriterien beurteilt. Ein allf\u00e4lliger terroristischer Beweggrund ist dabei eines von mehreren m\u00f6glichen Elementen. Bei T\u00e4tern, die nicht die Gef\u00e4hrlichkeitsmerkmale aufweisen, die f\u00fcr eine Verwahrung vorausgesetzt sind, hat der Bundesrat k\u00fcrzlich zudem gewisse Verbesserungsm\u00f6glichkeiten festgestellt und Vorschl\u00e4ge in die Vernehmlassung gegeben (Umsetzung der Motion 16.3002 der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des Nationalrats, Einheitliche Bestimmungen zum Strafvollzug bei gef\u00e4hrlichen T\u00e4tern). Es werden unter anderem Massnahmen vorgeschlagen, um Straft\u00e4ter auch nach Verb\u00fcssung ihrer Strafe oder nach dem Vollzug einer station\u00e4ren Massnahme \u00fcberwachen und betreuen zu k\u00f6nnen. Von den vorgeschlagenen \u00c4nderungen sind auch T\u00e4ter erfasst, die mit terroristischer Gesinnung ein Gewaltdelikt ver\u00fcbt haben. Personen, die noch keine Straftat begangen haben (oder ihre Strafe f\u00fcr eine fr\u00fchere Tat voll verb\u00fcsst haben), d\u00fcrfen aus verfassungsrechtlichen Gr\u00fcnden nicht allein deshalb inhaftiert werden, weil von ihnen erfahrungsgem\u00e4ss eine allgemeine Gefahr ausgeht. Dies gilt auch f\u00fcr sogenannte terroristische Gef\u00e4hrder. Es ist aber daran zu erinnern, dass das Parlament in der Herbstsession 2020 zahlreiche neue Pr\u00e4ventivmassnahmen im Bereich Terrorismus verabschiedet hat (19.032 Bundesgesetz \u00fcber polizeiliche Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung von Terrorismus [PMT]). Falls diese in der Referendumsabstimmung angenommen werden, stehen den Beh\u00f6rden zus\u00e4tzliche Instrumente zur Verf\u00fcgung, um potentiell gef\u00e4hrliche Personen gezielt \u00fcberwachen zu k\u00f6nnen. Schliesslich ist sicherheitspolizeilicher Gewahrsam unter gewissen Umst\u00e4nden m\u00f6glich gegen\u00fcber psychisch kranken Personen. Im Vordergrund steht die f\u00fcrsorgerische Unterbringung gem\u00e4ss Artikel\u00a0426 ff. Zivilgesetzbuch (ZGB, SR 210). Aus all diesen Gr\u00fcnden ist es nicht angezeigt, gesetzlich festzulegen, dass bei einer m\u00f6glichen terroristischen Bedrohung zwingend ein oder mehrere psychiatrische Gutachten zu erstellen sind. Eine solche Bestimmung bietet keine Gew\u00e4hr f\u00fcr mehr Sicherheit. Zudem erg\u00e4be sich eine kaum erkl\u00e4rbare unterschiedliche Praxis gegen\u00fcber gef\u00e4hrlichen Personen ohne terroristischen Hintergrund. </p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1614124800000)\/","SubmittedBy":"de Quattro Jacqueline","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1678147200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|1216|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690554026020)\/","SubmissionDate":"\/Date(1606694400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5107,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Strafrecht|Gesundheit"}}