{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204386,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204386,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204386,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204386,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204386,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204386,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204386,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204386,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204386,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204386,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204386,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204386,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204386,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204386,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204386,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204386,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204386,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204386,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4386","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Sterilisation von Frauen mit einer geistigen Beeintr\u00e4chtigung. Stand der Dinge","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Seit 2004 regelt das Sterilisationsgesetz die Voraussetzungen, unter denen eine Sterilisation zu Verh\u00fctungszwecken zul\u00e4ssig ist.</p><p>Artikel\u00a07 sieht vor, dass die Sterilisation einer dauernd urteilsunf\u00e4higen Person unter anderem zul\u00e4ssig ist, wenn sie nach den gesamten Umst\u00e4nden im Interesse der betroffenen Person vorgenommen wird (Art. 7 Abs. 2 Bst. a). </p><p>Diese Bestimmung ist jedoch gem\u00e4ss den medizin-ethischen Richtlinien und Empfehlungen der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) fast unm\u00f6glich umzusetzen. Das Problem der unvoreingenommenen Beurteilung der Interessen der betroffenen Person, die den Zweck des Eingriffs nicht verstehen und die Konsequenzen einer Schwangerschaft und vor allem der Elternschaft nicht absch\u00e4tzen kann, ist nicht l\u00f6sbar.</p><p>Urteilsunf\u00e4hige Frauen m\u00fcssen ausserdem nicht nur vor einer unerw\u00fcnschten Schwangerschaft gesch\u00fctzt werden, sondern auch vor dem Risiko von sexuellem Missbrauch. Die Tatsache, dass eine Frau mit einer geistigen oder psychischen Beeintr\u00e4chtigung sterilisiert ist, kann sie verletzlicher machen, da keine Schwangerschaft zu bef\u00fcrchten ist.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Sind aus den 15 Jahren, seit das Gesetz in Kraft ist, F\u00e4lle bekannt, in denen gest\u00fctzt auf diese Bestimmung eine Sterilisation zugelassen wurde?</p><p>2. Stimmt es, dass einige Wohnheime nur sterilisierte Frauen aufnehmen?</p><p>3. Weiss man, wie viele Sterilisationen an Frauen und wie viele an M\u00e4nnern durchgef\u00fchrt wurden?</p><p>4. Teilt der Bundesrat die kritischen Ansichten der SAMW, was die Umsetzbarkeit dieser Bestimmung betrifft?</p><p>5. Verstossen die Ausnahmen nach Artikel\u00a07 des Sterilisationsgesetzes nicht gegen Artikel\u00a023 des \u00dcbereinkommens \u00fcber die Rechte von Menschen mit Behinderungen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./3. Weder den verschiedenen kantonalen Vollzugsstellen noch dem Bund liegt ein vollst\u00e4ndiger \u00dcberblick dar\u00fcber vor, wie viele \u00fcber 16-j\u00e4hrige, dauernd urteilsunf\u00e4hige Personen von einer Sterilisation betroffen sind. Anfragen bei einzelnen Kantonen zeigen kleine Fallzahlen: Gest\u00fctzt auf eine Stichprobe im Kanton Z\u00fcrich bei acht Wohnheimen, die 1`000 Menschen mit Behinderungen betreuen, von denen die Mehrheit eine umfassende Beistandschaft hat, sind in den letzten 15 Jahren 3 Personen (2 Frauen, 1 Mann) wegen grenzverletzendem, sexuellem Verhalten sterilisiert worden. Gem\u00e4ss dem Kinder- und Erwachsenenschutzgericht des Kantons Genf scheint es seit Inkrafttreten des Sterilisationsgesetzes (SR 211.111.1) nur zwei Verfahren gegeben zu haben: Das eine f\u00fchrte 2017 zur Ablehnung der Zustimmung zur Sterilisation, und beim andern l\u00e4uft das Verfahren noch. Im Kanton Basel-Stadt sind keine solche F\u00e4lle in den letzten 15 Jahren bekannt. Im Kanton Zug wurden seit 2013 keine Sterilisationen durchgef\u00fchrt.</p><p>Gem\u00e4ss dem Bundesamt f\u00fcr Statistik wurden 2019 in Schweizer Spit\u00e4lern insgesamt 2'566 Sterilisationen vorgenommen: Bei M\u00e4nnern waren es 733 Sterilisationen (ein Drittel station\u00e4r, der Rest spitalambulant). Im gleichen Jahr wurden 1'833 Frauen sterilisiert, nahezu alle station\u00e4r. Zu ambulanten Interventionen ausserhalb der Spit\u00e4ler liegen keine Daten vor. Aufgrund der medizinischen Diagnosen, die auf eine dauernde Urteilsf\u00e4higkeit hindeuten k\u00f6nnten, k\u00f6nnte die Zahl der j\u00e4hrlich betroffenen Personen zwischen Null und f\u00fcnf (2014-2019) liegen. Die ermittelten Zahlen sagen nicht aus, ob sich die betroffenen Personen aufgrund der erfassten Diagnosen tats\u00e4chlich einer Sterilisationsoperation unterziehen (mussten).</p><p>2. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), Insieme und Curaviva/INSOS haben keine Kenntnis, wonach eine Sterilisation als Voraussetzung f\u00fcr eine Aufnahme in den sozialen Einrichtungen zur Anwendung kommt. G\u00e4be es solche F\u00e4lle, m\u00fcssten sie den Kantonen bekannt sein. Diese f\u00fchren regelm\u00e4ssig Qualit\u00e4tsaudits bei den Einrichtungen durch. So werden die Reglemente \u00fcber die Aufnahme und Vertr\u00e4ge mit den Bewohnerinnen und Bewohnern auf die inhaltlichen Bedingungen gepr\u00fcft. Eine Sterilisation w\u00e4re etwa nicht mit den \"Qualit\u00e4tsrichtlinien SODK Ost+\" vereinbar.</p><p>4. Die Frage nach der Umsetzbarkeit von Artikel\u00a07 Sterilisationsgesetz ist mit der Frage verbunden, ob und unter welchen Bedingungen eine Sterilisation einer dauernd urteilsunf\u00e4higen Person einem \u00fcbergeordneten Interesse entspricht. Die Sterilisation stellt einen erheblichen Eingriff in deren Pers\u00f6nlichkeitsrechte dar. Er ist nur ausnahmsweise zul\u00e4ssig und an hohe Anforderungen gekn\u00fcpft. Im Einzelfall ist unter anderem zu pr\u00fcfen, welches Verst\u00e4ndnisniveau seitens der betroffenen Person notwendig ist, in welchem Ausmass ihre Meinung ber\u00fccksichtigt werden muss respektive welchen Anteil ihre Selbstbestimmung einnimmt. Damit sind zahlreiche ethische \u00dcberlegungen verbunden. Der Bundesrat wird daher die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin ersuchen, ihre Haltung zur Umsetzbarkeit darzulegen und zu ver\u00f6ffentlichen. Aufgrund dieser Einsch\u00e4tzung wird er pr\u00fcfen, inwieweit ein Handlungsbedarf in Rechtsetzung oder im Vollzug besteht.</p><p>5. Die Vereinbarkeit der in Artikel\u00a07 Absatz\u00a02 genannten Ausnahmen mit den Grundrechten wurde bei der Verabschiedung des 2005 in Kraft getretenen Sterilisationsgesetzes gepr\u00fcft. Die UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK), die im Dezember 2006 abgeschlossen wurde und 2014 in der Schweiz in Kraft getreten ist, schafft grunds\u00e4tzlich keine neuen Rechte. Sie konkretisiert die Anwendung der bestehenden Menschenrechte auf die besondere Situation der Menschen mit Behinderungen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die genannten Ausnahmen mit der BRK vereinbar sind. Der Behindertenrechtsausschuss hat bisher diese Frage vor allem im Rahmen der Abschliessenden Bemerkungen des Ausschusses nach der Pr\u00fcfung der Initialberichte von L\u00e4ndern wie Deutschland oder Norwegen behandelt. Er \u00e4ussert sich zugunsten des Verbots von Sterilisationen ohne die freie und schriftliche Zustimmung der betroffenen Personen. Der Ausschuss wird die Schweizer Rechtslage bei der Pr\u00fcfung des Initialberichts der Schweiz zur BRK beurteilen, deren Zeitpunkt noch nicht bekannt ist.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1621987200000)\/","SubmittedBy":"Fehlmann Rielle Laurence","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1623974400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690505492113)\/","SubmissionDate":"\/Date(1606867200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5107,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Gesundheit"}}