{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204392,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204392,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204392,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204392,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204392,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204392,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204392,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204392,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204392,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204392,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204392,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204392,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204392,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204392,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204392,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204392,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204392,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204392,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4392","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Paradigmenwechsel in der Verkehrspolitik. Das Parlament muss einbezogen werden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Es ist auff\u00e4llig, mit welcher Kadenz das UVEK derzeit Vernehmlassungen mit grosser Tragweite durchf\u00fchren l\u00e4sst. Angefangen bei der \"Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030\" bis hin zum Projekt \"Mobilit\u00e4t und Raum 2050\". Es soll, oft beh\u00f6rdenverbindlich, inklusive Kantons- und Gemeindeebene in fast s\u00e4mtliche Politikebereiche strategisch und operativ eingegriffen werden. </p><p>Noch bis zum 15. Dezember l\u00e4uft die Anh\u00f6rung des UVEK zum \u00fcberarbeiteten Programmteil Sachplan Verkehr. Unter dem Titel \"Mobilit\u00e4t und Raum 2050\" formuliert der Bund darin sein Zielbild f\u00fcr eine koordinierte Verkehrs- und Raumpolitik. Dieses Zielbild wird mit umfangreichen beh\u00f6rdenverbindlichen Vorgaben f\u00fcr Kantone und Gemeinden erg\u00e4nzt. Inhaltlich f\u00fchrt der \u00fcberarbeitete Programmteil an einigen Stellen grundlegende politische Richtungswechsel herbei, etwa bei der Verkehrsverlagerung und -vermeidung oder durch die explizite Abkehr vom nachfrageorientierten Infrastrukturausbau. Aufgrund der Tragweite dieser \u00c4nderungen dr\u00e4ngen sich folgende Fragen auf:</p><p>1. Wie gew\u00e4hrleistet der Bundesrat die demokratische Legitimation der verwaltungsintern erarbeiteten Grunds\u00e4tze von \"Mobilit\u00e4t und Raum 2050\"? Wie wird generell sichergestellt, dass der Bund seine Kompetenzen im Rahmen von Sachpl\u00e4nen und Konzepten nicht \u00fcberschreitet?</p><p>2. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass eine faktische Einschr\u00e4nkung der freien Verkehrsmittelwahl im Rahmen des Programmteils Sachplan Verkehr gerechtfertigt ist?</p><p>3. Sieht der Bund f\u00fcr die normativen und beh\u00f6rdenverbindlichen Inhalte des Programmteils Sachplan Verkehr eine unabh\u00e4ngige \u00dcberpr\u00fcfung oder Regulierungsfolgeabsch\u00e4tzung vor? Falls nein: Warum nicht?</p><p>4. Wie kann garantiert werden, dass der in der Volksabstimmung klar angenommene Nationalstrassen und Agglomerationsfonds (NAF) hinsichtlich Infrastrukturfinanzierung und -ausbau nicht bereits wieder ausgeh\u00f6hlt wird? </p><p>5. Warum vernachl\u00e4ssigt der Programmteil die Luftfahrt (insb. Landesflugh\u00e4fen, Regionalflugh\u00e4fen und die Bed\u00fcrfnisse der General Aviation)?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Mit den Sachpl\u00e4nen stimmt der Bund seine raumwirksamen T\u00e4tigkeiten ab und nimmt die r\u00e4umliche Koordination auf Bundesebene und mit den Kantonen vor. Beim Verkehr geschieht dies im Rahmen von \"Mobilit\u00e4t und Raum 2050\" (Sachplan Verkehr, Teil Programm). Dieses strategische Planungsinstrument gibt den Rahmen f\u00fcr eine verkehrstr\u00e4ger\u00fcbergreifende, mit der Siedlungsentwicklung abgestimmte Mobilit\u00e4tsentwicklung vor.</p><p>Zu den Fragen:</p><p>1. Nach Artikel\u00a021 Absatz\u00a01 der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (RPV; SR 700.1) werden die Sachpl\u00e4ne aufgrund ihres strategischen Inhalts durch den Bundesrat verabschiedet. Die Kantone werden bei der Sachplanerarbeitung einbezogen. Die Sachpl\u00e4ne des Bundes und die kantonalen Richtpl\u00e4ne m\u00fcssen aufeinander abgestimmt sein. Bleiben Widerspr\u00fcche bestehen, so kann der betroffene Kanton vor Verabschiedung des Sachplans eine Bereinigung verlangen.Der Entwurf eines Sachplans wird den interessierten regionalen und kommunalen Stellen sowie der Bev\u00f6lkerung und weiteren interessierten Kreisen zur Stellungnahme vorgelegt (Art. 19 RPV). Ein Bericht zeigt auf, ob und wie diese Eingaben in die anschliessende \u00dcberarbeitung der Sachplanvorlage eingeflossen sind oder nicht.Der Sachplan Verkehr, Teil Programm gibt den Rahmen f\u00fcr die Erarbeitung der k\u00fcnftigen Entwicklungsprogramme Nationalstrassen und Schiene sowie f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Agglomerationsprogramme vor. Das Parlament beschliesst die jeweiligen Finanzierungen und bestimmt damit \u00fcber die konkrete Planung und Umsetzung von Verkehrsinfrastrukturvorhaben.</p><p>2. Der Entwurf des Sachplans Verkehr, Teil Programm schr\u00e4nkt die freie Mobilit\u00e4tswahl nicht ein. Mit dem Ziel eines effizienten Gesamtverkehrssystems fokussiert er darauf, die Verkehrsmittel optimal zu kombinieren, effiziente Wegeketten zu gew\u00e4hrleisten, die nat\u00fcrlichen Ressourcen langfristig zu erhalten und nachhaltig zu nutzen sowie die St\u00e4rken der jeweiligen Verkehrstr\u00e4ger und - mittel zum Tragen zu bringen. Damit soll die Verkehrsnachfrage zeitlich und r\u00e4umlich besser verteilt werden, um die Infrastrukturen und Verkehrsangebote bestm\u00f6glich auszunutzen, bevor neu gebaut wird.</p><p>3. Der Sachplan Verkehr, Teil Programm zeigt auf strategischer Ebene einen planerischen Rahmen und damit Handlungsspielr\u00e4ume auf. Er hat keinen rechtssetzenden Charakter. Entsprechend unterliegt er nicht der Regulierungsfolgeabsch\u00e4tzung. Selbstverst\u00e4ndlich werden die Auswirkungen der Sachplanung erfasst, die sich in den nachgelagerten Planungen zeigen. Die entsprechenden Erkenntnisse fliessen bei der regelm\u00e4ssigen \u00dcberarbeitung der Planungsdokumente ein.</p><p>4. Der Sachplan Verkehr, Teil Programm ber\u00fccksichtigt die Entscheide von Volk und Parlament und widerspricht dem Zweck des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds nicht. Er bildet den strategischen Rahmen f\u00fcr die Konkretisierung der einzelnen Verkehrsdossiers und Programmbotschaften zu den Bundesverkehrsinfrastrukturen, \u00fcber die letztlich das Parlament bestimmt.</p><p>5. Der Sachplan Verkehr, Teil Programm \u00e4ussert sich zur Mobilit\u00e4t von Gesellschaft und Wirtschaft insgesamt sowie zur bestm\u00f6glichen Kombination der verschiedenen Verkehrstr\u00e4ger, so auch zum Luftverkehr. Er setzt hierbei aus einer Gesamtverkehrsoptik das Augenmerk auf die internationale Anbindungsfunktion des Luftverkehrs sowie die Bedeutung der Landes- und Regionalflugh\u00e4fen. Weiterf\u00fchrende Aussagen zum Luftverkehr (General Aviation etc.) und seiner Infrastruktur lassen sich im am 26.02.2020 verabschiedeten Konzeptteil des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) finden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1612310400000)\/","SubmittedBy":"Wasserfallen Christian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1616112000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|48|421","Category":null,"Modified":"\/Date(1763108955503)\/","SubmissionDate":"\/Date(1606867200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5107,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Verkehr|Parlament"}}