{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204397,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204397,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204397,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204397,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204397,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204397,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204397,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204397,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204397,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204397,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204397,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204397,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204397,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204397,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204397,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204397,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204397,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204397,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4397","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wiedererw\u00e4gungspraxis bei den Sozialversicherungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Sozialversicherungen decken Risiken ab, die ausserordentliche Kosten (z.B. Heilungskosten) verursachen und/oder zu einem Wegfall des Erwerbseinkommens f\u00fchren. Wer versichert ist, sollte sich darauf verlassen k\u00f6nnen, dass bei Eintritt des versicherten Risikos entsprechende Leistungen ausgerichtet werden. Doch wenn dem Versicherungstr\u00e4ger bei seinen Abkl\u00e4rungen des Leistungsanspruchs Fehler unterlaufen, kann das fatale Folgen f\u00fcr die versicherte Person haben. Der Versicherungstr\u00e4ger ist n\u00e4mlich auch auf Antrag nicht verpflichtet, auf rechtskr\u00e4ftige Verf\u00fcgungen (oder Einspracheentscheide) zur\u00fcckkommen. Dies selbst dann nicht, wenn der Entscheid zweifellos unrichtig war und ein Anspruch der versicherten Person somit zu Unrecht verneint wurde. Demgegen\u00fcber kann der Versicherungstr\u00e4ger bei Entdeckung einer zweifellosen Unrichtigkeit seinen Entscheid ohne weiteres in Wiedererw\u00e4gung ziehen. </p><p>Entscheidet sich der Versicherungstr\u00e4ger, nicht auf ein Gesuch um Wiedererw\u00e4gung nach Art. 53 Abs. 2 ATSG einzutreten, steht die versicherte Person ohne die Leistungen, auf die sie eigentlich einen Rechtsanspruch h\u00e4tte, da. Betroffene Personen f\u00fchlen sich zurecht in einer materiellen und gesundheitlichen Notlage von den Institutionen der sozialen Sicherheit im Stich gelassen. </p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen zur Wiedererw\u00e4gungspraxis:</p><p>1. Nach welchen Kriterien werden Wiedererw\u00e4gungsantr\u00e4ge von versicherten Personen beurteilt? </p><p>2. Wie oft, in welchen F\u00e4llen und mit welchem Resultat wird das Instrument der Wiedererw\u00e4gung nach Artikel\u00a053 Absatz\u00a02 ATSG eingesetzt?</p><p>3. Gibt es Unterschiede in der Wiedererw\u00e4gungspraxis zwischen den einzelnen Versicherungszweigen sowie zwischen den Kantonen?</p><p>4. Wie sorgen Bund und Kantone f\u00fcr eine m\u00f6glichst einheitliche und gerechte Wiedererw\u00e4gungspraxis? Wie k\u00f6nnte das System verbessert werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1.</p><p>F\u00fcr eine Wiedererw\u00e4gung muss der Entscheid \"zweifellos unrichtig\" und \"die Berichtigung von erheblicher Bedeutung\" sein (Artikel\u00a053 Absatz\u00a02 ATSG; SR 830.1). Das Bundesgericht hat diese Voraussetzungen konkretisiert und bejaht die zweifellose Unrichtigkeit dann, wenn \"kein vern\u00fcnftiger Zweifel an der Unrichtigkeit der Verf\u00fcgung m\u00f6glich ist, folglich nur dieser einzige Schluss denkbar ist\" (BGE 141 V 405 E.5.2). Ein rechtskr\u00e4ftiger Entscheid, welcher in Wiedererw\u00e4gung gezogen wird und dabei sowohl zu Gunsten als auch zu Ungunsten des Versicherten ausfallen kann, geht immer zu Lasten der Rechtssicherheit. Damit die Rechtssicherheit nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt wird, muss die Korrektur des Entscheids von erheblicher Bedeutung sein. Dies ist naturgem\u00e4ss bei periodischen Leistungen eher der Fall als bei einmaligen Leistungen. Schliesslich muss aber immer eine G\u00fcterabw\u00e4gung im Einzelfall erfolgen.</p><p>Den Durchf\u00fchrungsstellen bleibt beim Entscheid \u00fcber ein Wiedererw\u00e4gungsgesuch dennoch ein erheblicher Ermessensspielraum. Je nach Sozialversicherung haben die Aufsichtsbeh\u00f6rden den Durchf\u00fchrungsstellen deshalb, auch gest\u00fctzt auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts, weitere Richtlinien erlassen. F\u00fcr die Durchf\u00fchrungsstellen der Arbeitslosenversicherung ist die AVIG-Praxis RVEI (R\u00fcckforderung, Verrechnung, Erlass und Inkasso), Randziffern A5 bis A10 (www.arbeit.swiss) massgebend, f\u00fcr die IV-Stellen das Kreisschreiben \u00fcber die Invalidit\u00e4t und Hilflosigkeit in der Invalidenversicherung (KSIH), RZ 5031ff. und f\u00fcr mehrere Sozialversicherungen das Kreisschreiben \u00fcber die Rechtspflege in der AHV, der IV, der EO und bei den EL, RZ 3001 (beide: www.sozialversicherungen.admin.ch/de/f/5661).</p><p>2 und 3.</p><p>Dem Bundesrat liegen keine Statistiken \u00fcber die Wiedererw\u00e4gungsentscheide der Durchf\u00fchrungsstellen und entsprechend keine Angaben \u00fcber allf\u00e4llige Unterschiede zwischen den einzelnen Sozialversicherungen und den Kantonen vor.</p><p>Ein Vergleich zwischen den einzelnen Sozialversicherungen ist aufgrund derer unterschiedlichen Natur nicht m\u00f6glich. W\u00e4hrend in der Arbeitslosenversicherung Wiedererw\u00e4gungsentscheide zum t\u00e4glichen Gesch\u00e4ft geh\u00f6ren und entsprechend h\u00e4ufig sind, sind sie in der AHV, der EO und der EL sehr selten. Bei der IV kommt erschwerend hinzu, dass bei einer medizinischen Beurteilung die zweifellose Unrichtigkeit schwierig festzustellen ist.</p><p>4.</p><p>Die Aufsichtsbeh\u00f6rden k\u00f6nnen mit Weisungen, welche die Rechtsprechung erl\u00e4utern, die einheitliche Rechtsanwendung der Durchf\u00fchrungsstellen f\u00f6rdern. Je nach Struktur der einzelnen Sozialversicherung und der durch die jeweilige Spezialgesetzgebung vorgesehenen Aufsichtskompetenzen kann dem auch mit anderen Mitteln Rechnung getragen werden.</p><p>Bei der ALV kann die Ausgleichsstelle im Rahmen ihrer Aufsichtskompetenz die Versichertendossiers kontrollieren und gegebenenfalls die Durchf\u00fchrungsstelle anweisen, Verf\u00fcgungen in Wiedererw\u00e4gung oder Revision zu ziehen. Das Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen kann die Durchf\u00fchrungsstelle anweisen, eine Verf\u00fcgung in Wiedererw\u00e4gung zu ziehen, wenn sie von einem entsprechenden Fall Kenntnis erh\u00e4lt (Art. 72 AHVG (SR 831.10), Art. 176 AHVV (SR 831.101), Artikel\u00a064a IVG (SR 831.20), Art. 23 EOG (SR 834.1), Art. 28 ELG (SR 831.30), Art. 55 ELV (SR 831.301)).</p><p>Dar\u00fcber hinaus bietet zum Beispiel das Bildungszentrum IV allen Mitarbeitenden Kurse zu verschiedenen Themen des IV-Verfahrens an, auch das Thema Wiedererw\u00e4gung wird dabei behandelt. Dies stellt eine schweizweit einheitliche Information sicher.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1613520000000)\/","SubmittedBy":"Feri Yvonne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1616112000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690505197197)\/","SubmissionDate":"\/Date(1606867200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5107,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Sozialer Schutz"}}