{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204401,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204401,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204401,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204401,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204401,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204401,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204401,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204401,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204401,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204401,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204401,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204401,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204401,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204401,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204401,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204401,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204401,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204401,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4401","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Rahmenbedingungen f\u00fcr wichtige Infrastrukturprojekte verbessern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In der Praxis ist im Zusammenhang mit grossen lnfrastrukturvorhaben festzustellen, dass die Sachpl\u00e4ne in den verschiedenen Bundes\u00e4mtern schlecht oder gar nicht aufeinander abgestimmt sind und daraus verh\u00e4ngnisvolle Verfahrensfehler entstehen k\u00f6nnen - Beispiele sind der Innovationspark Z\u00fcrich, die BLS Werkst\u00e4tte Chliforst bei Bern, die Planung von \u00dcbertragungsleitungen im Aargauer Reusstal, usw.</p><p>Diese Vorhaben werden aufgrund der Verfahrensfehler durch Gerichtsentscheide blockiert, bzw. es muss wieder von vorne begonnen werden. Dadurch geht viel Zeit verloren, es erwachsen hohe Kosten und f\u00fchrt zu Frustrationen bei den Projekttr\u00e4gern. Wichtige Infrastrukturvorhaben kommen nicht (oder nicht zeitgerecht) zur Realisierung.</p><p>Insbesondere bez\u00fcglich der Sachplanungen f\u00fcr Vorhaben mit Raumbezug gehen die Verfahrensfehler in der Regel darauf zur\u00fcck, dass Artikel\u00a013 RPG (Konzepte und Sachpl\u00e4ne) nur sehr rudiment\u00e4r formuliert ist. In der Folge haben die verschiedenen Bundes\u00e4mter ihre eigene Auslegung von Artikel\u00a013 entwickelt. Sie gehen davon aus, dass sie aufgrund der Bewilligungskompetenz f\u00fcr die einzelnen Vorhaben abschliessende Kompetenz haben und sie im Rahmen der Sachplanung auch die raumplanerische Abstimmung mit andern Nutzungsinteressen vornehmen. Die kantonale Richtplanung kommt dabei nicht zum Einsatz, obwohl der Artikel\u00a08 RPG festgelegt hat, dass diese Koordination durch die kantonale Richtplanung durchzuf\u00fchren ist.</p><p>Dem Bundesrat werden daher die folgenden Fragen unterbreitet:</p><p>1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass der Artikel\u00a013 RPG seit 1979 existiert und ein Aktualisierungsbedarf besteht?</p><p>2. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die zust\u00e4ndigen Bundesstellen ihre eigenen Vorstellungen zu Konzepten und Sachpl\u00e4nen entwickelt haben und dass die in Artikel\u00a013 RPG geforderte Abstimmung der Sachpl\u00e4ne nicht korrekt bzw. \u00fcberhaupt nicht stattfindet?</p><p>3. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass alle zust\u00e4ndigen Bundes\u00e4mter ein einheitliches Verst\u00e4ndnis bez\u00fcglich Zweck und Inhalt von Konzepten und Sachpl\u00e4nen haben?</p><p>4. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, damit die fehlende Abstimmung der Sachpl\u00e4ne der einzelnen Bundes\u00e4mter vollzogen wird?</p><p>5. Wie ist sichergestellt, dass die Vorhaben aus der Sachplanung mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt in den Richtpl\u00e4nen f\u00fcr die Abstimmung mit andern Nutzungen angemeldet werden?</p><p>6. Wie hat der Bund sichergestellt, dass die Richtplanung durch die zust\u00e4ndigen kantonalen \u00c4mter einheitlich bez\u00fcglich Methodik, Text und kartographischer Darstellung durchgef\u00fchrt wird, damit Zusammenarbeit mit Bund und den Kantonen \u00fcberhaupt m\u00f6glich ist?</p><p>7. Wie ist sichergestellt, dass die einzelnen Planungsstufen (Sachplanung, Richtplanung, Projektierung) zur Vorbereitung grosser lnfrastrukturvorhaben konform gem\u00e4ss Sach-, Raumplanungs- und Umweltschutzgesetzgebung abgewickelt werden?</p><p>8. Wie hat der Bundesrat die F\u00fchrung von geb\u00fcndelten multifunktionalen Vorhaben geregelt, die verschiedene Bundes\u00e4mter betreffen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Im Zusammenhang mit der Antwort des Bundesrats vom 26. April 2017 auf das Postulat 13.3461 Albert Vitali hat der Bundesrat in den letzten Jahren mehrere Massnahmen zur besseren gegenseitigen Abstimmung der Sachpl\u00e4ne des Bundes umgesetzt. Auch wurden die Voraussetzungen f\u00fcr eine fr\u00fchzeitige Koordination mit den Kantonen verbessert und ihnen damit die Gelegenheit gegeben ihre Verantwortung f\u00fcr die Raumplanung besser wahrzunehmen und die vorhandenen Prozesse und Instrumente konsequent zu nutzen um ihren Beitrag f\u00fcr eine abgestimmte Raum- und Infrastrukturplanung zu leisten. </p><p>Antwort auf die Frage 1:Artikel\u00a013 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) ist zwar knapp gehalten. Der Bundesrat hat diese Bestimmung in den Artikeln 14 bis 23 der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (RPV; SR 700.1) aber weiter ausgef\u00fchrt. Darin werden der Inhalt der Konzepte und Sachpl\u00e4ne des Bundes sowie das Verfahren zu deren Erarbeitung ausf\u00fchrlich dargelegt. Der Bundesrat sieht zurzeit keinen Bedarf, Artikel\u00a013 RPG anzupassen. </p><p>Antwort auf die Fragen 2, 3 und 4:Das gemeinsame Verst\u00e4ndnis \u00fcber die Anwendung der Konzepte und Sachpl\u00e4ne des Bundes wird seit 2018 im Ausschuss \"Sachplanung\" der Raumordnungskonferenz des Bundes (ROK) vertieft. Dieses st\u00e4ndige Gremium wurde im Zusammenhang mit der Antwort des Bundesrats vom 26. April 2017 auf das Postulat 13.3461 Albert Vitali geschaffen, das eine \u00dcberpr\u00fcfung der Sachplanung des Bundes verlangt hatte. Unter der Federf\u00fchrung des Bundesamts f\u00fcr Raumentwicklung (ARE) erarbeitet der Ausschuss \"Sachplanung\" eine Publikation \"Konzepte und Sachpl\u00e4ne des Bundes\", um das gemeinsame Verst\u00e4ndnis der f\u00fcr Sachpl\u00e4ne und Konzepte zust\u00e4ndigen Bundesstellen zu dokumentieren. Die Publikation soll Anfang 2022 erfolgen.</p><p>Die Sachplanungen des Bundes werden abgestimmt, indem die betroffenen Bundesstellen und Kantone zusammenarbeiten und das Ergebnis durch das ARE gepr\u00fcft wird. Das Verfahren f\u00fcr den Abstimmungsprozess ist durch die Raumplanungsverordnung vorgegeben. Die Verabschiedung der Sachpl\u00e4ne durch den Bundesrat tr\u00e4gt ebenfalls zu einer Abstimmung sowie zu einer Vereinheitlichung der Konzepte und Sachpl\u00e4ne bei. Wollte man hier weitergehen, m\u00fcsste die Grundlage f\u00fcr eine sektor\u00fcbergreifende Gesamtplanung des Bundes geschaffen werden, der die Planungen der einzelnen Konzepte und Sachpl\u00e4ne zusammenfasst. Der Bundesrat hat bisher von einem solchen \u00fcbergeordneten Planungsinstrument abgesehen. </p><p>Ein Beispiel f\u00fcr die Bestrebungen des Bundes f\u00fcr die verbesserte Abstimmung der Sachpl\u00e4ne im Verkehrsbereich ist die Erarbeitung von \"Mobilit\u00e4t und Raum 2050\", dem Programmteil des Sachplans Verkehr.</p><p>Antwort auf die Frage 5:Die Sachpl\u00e4ne des Bundes werden in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet. Dabei werden die Anliegen der Kantone ber\u00fccksichtigt. Die Kantone, regionalen Stellen und Gemeinden sowie die \u00d6ffentlichkeit k\u00f6nnen im Rahmen der Anh\u00f6rung und \u00f6ffentlichen Mitwirkung dazu Stellung nehmen. Die eingegangenen Stellungnahmen fliessen in die Vorlage ein. Bevor der Bundesrat einen Sachplan verabschiedet, k\u00f6nnen die Kantone allf\u00e4llige Konflikte mit ihrer Richtplanung feststellen und eine Bereinigung beim Bund verlangen. Die entsprechenden Abl\u00e4ufe sind in der RPV geregelt. Umgekehrt pr\u00fcft der Bund im Rahmen der Richtplanpr\u00fcfung ob Sachplanungen des Bundes betroffen sind und eine Abstimmung oder eine Konfliktbereinigung angestrebt werden muss. F\u00fcr die planenden Bundesstellen besteht die M\u00f6glichkeit, Vorhaben zu einem fr\u00fchen Zeitpunkt in die Sachpl\u00e4ne aufzunehmen (beispielsweise im Koordinationsstand Vororientierung). Damit wird die Abstimmung mit der kantonalen Richtplanung gef\u00f6rdert. Antwort auf die Frage 6:Das RPG und die RPV geben f\u00fcr die Ausgestaltung des kantonalen Richtplans zwar einen gewissen Rahmen vor. Bestimmte Aspekte sind \u00fcberdies im Leitfaden f\u00fcr die Richtplanung des ARE weiter konkretisiert worden und es findet ein regelm\u00e4ssiger Austausch zwischen dem ARE und den Kantonen statt. Der kantonale Richtplan ist das Planungsinstrument der Kantone. Bei der Ausgestaltung der Richtpl\u00e4ne verbleiben den Kantonen damit Spielr\u00e4ume, womit eine Anpassung an spezifische Gegebenheiten und Herausforderungen m\u00f6glich ist. </p><p>Antwort auf die Frage 7:Die zust\u00e4ndigen Stellen auf Kantons- und Bundesebene sind daf\u00fcr verantwortlich, dass bei der Planung von Infrastrukturvorhaben die massgebliche Gesetzgebung ber\u00fccksichtigt wird. Grosse Infrastrukturvorhaben in der Kompetenz des Bundes m\u00fcssen aufgrund ihrer erheblichen Auswirkungen auf Raum und Umwelt im Sachplan festgelegt werden. Analog dazu bed\u00fcrfen gewisse Infrastrukturvorhaben in der Zust\u00e4ndigkeit des Kantons ebenfalls einer Festlegung im kantonalen Richtplan, womit die Abstimmung der verschiedenen \u00f6ffentlichen Interessen sichergestellt wird. Das ARE unterst\u00fctzt und ber\u00e4t die Bundesstellen bei Bundesvorhaben. Bei allf\u00e4lligen r\u00e4umlichen Konflikten vermittelt es zwischen den Bundesstellen sowie zwischen Bund und Kantonen. Eine M\u00f6glichkeit zur verst\u00e4rkten Koordination w\u00e4re es, wenn der Bund f\u00fcr die Zusammenarbeit bei komplexen, staatsebenen- oder sachthemen\u00fcbergreifenden Planungsvorhaben explizit eine federf\u00fchrende Rolle \u00fcbernehmen bzw. festlegen k\u00f6nnte.</p><p>Antwort auf die Frage 8:Der Bundesrat hat in seinem Bericht zu multifunktionalen Nationalstrassen zur Entlastung der Landschaft vom 21. Juni 2017 die Frage des Umgangs mit multifunktionalen Infrastrukturen er\u00f6rtert. Das UVEK hat diese Frage in der Folge vertieft mit der Studie \"Kl\u00e4rung von Grundsatzfragen f\u00fcr die B\u00fcndelung von \u00dcbertragungsleitungen mit Nationalstrassen und Eisenbahnstrecken\" vom 28.02.2019 abgekl\u00e4rt. Die zust\u00e4ndigen Bundes\u00e4mter haben sich in einer Absichtserkl\u00e4rung verpflichtet, in geeigneten Konstellationen die B\u00fcndelung von \u00dcbertragungsleitungen mit Nationalstrassen und Eisenbahnstrecken voranzutreiben. Die periodischen Analysen, um grunds\u00e4tzlich zweckm\u00e4ssige B\u00fcndelungspotenziale zu eruieren, werden unter der Federf\u00fchrung des ARE durchgef\u00fchrt. Sind solche Potenziale ersichtlich, l\u00f6sen die zust\u00e4ndigen Bundes\u00e4mter (z.B. BFE und ASTRA) Machbarkeitsstudien und soweit n\u00f6tig aufeinander abgestimmte Sachplanverfahren aus.<b></b>Diese erfolgen risikobasiert und ber\u00fccksichtigen auch Aspekte der Nachhaltigkeit.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1613520000000)\/","SubmittedBy":"Wicki Hans","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1615852800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690507199697)\/","SubmissionDate":"\/Date(1606867200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5107,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Raumplanung und Wohnungswesen"}}