{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204426,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204426,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204426,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204426,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204426,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204426,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204426,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204426,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204426,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204426,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204426,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204426,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204426,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204426,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204426,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204426,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204426,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204426,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4426","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"ILO-Konvention 190","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>An der Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation ILO im Juni 2019 verabschiedete das Plenum in Genf das \u00dcbereinkommen 190 \"\u00fcber die Beseitigung von Gewalt und Bel\u00e4stigung in der Arbeitswelt\". Auch die Schweizer Delegation und besonders die staatliche Vertretung hat dem Abkommen zugestimmt. </p><p>Im \u00dcbereinkommen wird klar formuliert, \"dass jede Person das Recht auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Bel\u00e4stigung, einschliesslich geschlechtsspezifischer Gewalt und Bel\u00e4stigung hat...\". Ebenso wird darin erkannt, \"dass Gewalt und Bel\u00e4stigung in der Arbeitswelt eine Verletzung oder einen Missbrauch der Menschenrechte darstellen k\u00f6nnen und dass Gewalt und Bel\u00e4stigung eine Bedrohung f\u00fcr die Chancengleichheit, inakzeptabel und mit menschenw\u00fcrdiger Arbeit unvereinbar sind...\". Weiter weist das Abkommen darauf hin, \"dass die Mitglieder eine grosse Verantwortung daf\u00fcr haben, ein allgemeines Umfeld von Nulltoleranz gegen\u00fcber Gewalt und Bel\u00e4stigung zu f\u00f6rdern...\". Im \u00dcbereinkommen werden die Staaten auch aufgefordert, eine \"umfassende Strategie, um Massnahmen zur Verhinderung und Bek\u00e4mpfung von Gewalt und Bel\u00e4stigung umzusetzen...\"</p><p>Gewalt und Bel\u00e4stigung sind zum Gl\u00fcck auch in der Schweiz nicht toleriert und strafbar. Die Frauen*streik- und die MeToo-Bewegung machen sichtbar, wie hoch aktuell das Thema ist und speziell von den Frauen als grosses Problem wahrgenommen wird. Untersuchungen zeigen, dass sich fast jede zweite Frau schon einmal bel\u00e4stigt f\u00fchlte. Ein intolerabler Zustand! Es muss alles getan werden, ein Klima zu schaffen, das frei von Gewalt und Bel\u00e4stigung ist. Mit der schnellen Ratifikation der Konvention 190 w\u00fcrde die Schweiz zeigen, dass es ihr wirklich ernst ist mit der Umsetzung und den Betroffenen ein starkes Mittel in die Hand geben.  </p><p>Dazu stellen sich folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Wie sieht der Fahrplan der Ratifizierung aus?</p><p>2. Welche Aktivit\u00e4ten, welche Strategie und welche Durchsetzungsmassnahmen unternimmt der Bundesrat, ein umfassendes Umfeld von Nulltoleranz gegen\u00fcber Gewalt und Bel\u00e4stigung allgemein und speziell am Arbeitsplatz zu schaffen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p align=\"both\">Frage 1</p><p>Die Bestimmungen des \u00dcbereinkommens Nr. 190 \u00fcber die Beseitigung von Gewalt und Bel\u00e4stigung in der Arbeitswelt der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) werden gegenw\u00e4rtig einer juristischen Analyse unterzogen, welche vom Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (SECO) koordiniert wird. Damit erf\u00fcllt die Schweiz ihre Verpflichtungen gem\u00e4ss der Verfassung der IAO. Das \u00dcbereinkommen wurde bisher von drei L\u00e4ndern (Uruguay, Fidschi, Namibia) ratifiziert. In Europa hat das italienische Parlament einer Ratifizierung, die jedoch noch nicht offiziell eingereicht wurde, zugestimmt. In Lateinamerika hat Ecuador die Ratifizierung angek\u00fcndigt. Die Schweizer Sozialpartner waren angesichts der tripartiten Struktur der IAO direkt an der Erarbeitung des \u00dcbereinkommens beteiligt. Ein Vorentwurf der juristischen Analyse wird daher \u00fcblicherweise der tripartiten Kommission f\u00fcr Angelegenheiten der IAO (TPK-IAO), einer ausserparlamentarischen Kommission mit Vertreter*innen der Bundesverwaltung und der Spitzenverb\u00e4nde der Sozialpartner, zur Konsultation unterbreitet.</p><p>Eine Konsultation der TPK-IAO zum Vorentwurf ist an deren n\u00e4chster Sitzung im April 2021 vorgesehen. Der Bundesrat wird die abschliessende Analyse unter Ber\u00fccksichtigung der Haltung der TPK-IAO anschliessend der Bundesversammlung vorlegen.</p><p align=\"both\">Frage 2</p><p>Der Bundesrat verfolgt einen umfassenden und systematischen Ansatz zum Schutz der pers\u00f6nlichen Integrit\u00e4t vor Gewalt und Bel\u00e4stigung, inklusive in der Arbeitswelt. Der Schutz der Pers\u00f6nlichkeit im Allgemeinen ist im Zivilgesetzbuch geregelt (Art. 28 ZGB; SR 210). Gewaltt\u00e4tiges Verhalten und Bel\u00e4stigung fallen je nach Umstand auch unter verschiedene Bestimmungen des Strafrechts. Das Gleichstellungsgesetz verbietet sexuelle Bel\u00e4stigung am Arbeitsplatz (Art. 4 GlG; SR 151.1) und stellt verschiedene Rechtsanspr\u00fcche zur Verf\u00fcgung (Feststellung, Beseitigung, Unterlassung, Entsch\u00e4digung; Art. 5 GlG). Eine Entsch\u00e4digung kann insbesondere dann zugesprochen werden, wenn Arbeitgebende nicht beweisen, dass sie Massnahmen getroffen haben, die zur Verhinderung sexueller Bel\u00e4stigung nach der Erfahrung notwendig und angemessen sind und die ihnen billigerweise zugemutet werden k\u00f6nnen. Auch gem\u00e4ss Obligationenrecht m\u00fcssen Arbeitgebende insbesondere daf\u00fcr sorgen, dass Arbeitnehmende nicht sexuell bel\u00e4stigt werden und dass den Opfern von sexuellen Bel\u00e4stigungen keine weiteren Nachteile entstehen (Art. 328 OR, SR 220).</p><p>Schliesslich verlangen auch das Arbeitsgesetz (Art. 6 Abs. 1 ArG; SR 822.11) und die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (Art. 2 ArgV 3; SR 822.113), dass Arbeitgebende zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden alle geeigneten Massnahmen treffen. Arbeitgebende m\u00fcssen \u00fcber ein System verf\u00fcgen, dank dem sie einerseits pr\u00e4ventiv handeln k\u00f6nnen und anderseits Prozesse zur Intervention implementiert haben, wenn trotz der Pr\u00e4vention Bel\u00e4stigungen auftreten. Betroffene m\u00fcssen eine Stelle zur Verf\u00fcgung haben, an die sie sich wenden k\u00f6nnen. Zwischen 2014 und 2018 f\u00fchrten das SECO und die kantonalen Arbeitsinspektorate unter Einbezug der Sozialpartner einen Vollzugsschwerpunkt zu psychosozialen Risiken durch, wobei der Schutz der pers\u00f6nlichen Integrit\u00e4t eine Priorit\u00e4t darstellte. </p><p>Ziel des Vollzugsschwerpunktes war die Information und Sensibilisierung der Inspektorate, Arbeitgebender und der \u00d6ffentlichkeit. Die Evaluation des Vollzugsschwerpunkt best\u00e4tigte, dass dieses Ziel erreicht wurde.</p><p>Der Bundesrat wird 2021 zudem eine nationale Strategie f\u00fcr die Gleichstellung von Frauen und M\u00e4nnern verabschieden. Nebst der F\u00f6rderung der Gleichstellung im Erwerbsleben werden die Bek\u00e4mpfung von Gewalt und Sexismus Themenschwerpunkte der Strategie bilden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1613520000000)\/","SubmittedBy":"Gr\u00fcne Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1671148800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|28|44","Category":null,"Modified":"\/Date(1690505549903)\/","SubmissionDate":"\/Date(1607472000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5107,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit"}}