{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204437,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204437,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204437,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204437,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204437,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204437,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204437,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204437,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204437,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204437,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204437,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204437,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204437,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204437,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204437,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204437,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204437,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204437,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4437","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Vernachl\u00e4ssigtes Kindeswohl","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die schweizerische Beobachtungsstelle f\u00fcr Asyl- und Ausl\u00e4nderrecht (SBAA) stellt in ihrem neusten Fachbericht der Schweiz ein schlechtes Zeugnis aus. Der Bericht stellt anhand von juristisch aufgearbeiteten F\u00e4llen fest, dass die Rechte von gefl\u00fcchteten und migrierten Minderj\u00e4hrigen immer wieder verletzt wird. Beispielsweise wird das Recht auf Familienleben ungen\u00fcgend gesch\u00fctzt oder das rechtliche Geh\u00f6r ungen\u00fcgend gew\u00e4hrt. Zu oft w\u00fcrden migrationspolitische Interessen der Kantone und des Bundes h\u00f6her gewichtet als die Interessen der Minderj\u00e4hrigen. Dabei ist klar, dass Migrierte und gefl\u00fcchtete Kinder und Jugendliche besonderen Schutz brauchen. Die UNO- Kinderrechtskonvention verpflichtet die Staaten dazu, das Kindeswohl in allen Entscheiden zu ber\u00fccksichtigen. Auch im Rahmen des Runden Tisches des UNHCR vom Dezember 2019 wiesen Kinderschutzexpert*innen darauf hin, dass die Umsetzung der Kinderrechtskonvention im schweizerischen Asylverfahren noch nicht gen\u00fcgend gew\u00e4hrleistet ist.</p><p>Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. In welchen Bereichen sieht der Bundesrat auf Grund dieses neusten Fachberichts Handlungsbedarf (zB. Unterbringung, Verfahrensabl\u00e4ufe, Recht auf Familienleben)?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, Strukturen und Verfahren im Bereich des Ausl\u00e4nder- und Integrationsrechts und des Asylrechts zu \u00fcberpr\u00fcfen und gegebenenfalls anzupassen, damit diese der UNO- Kinderrechtskonvention nicht mehr widersprechen? </p><p>3. Wie kann der Bundesrat f\u00fcr Kinder und Jugendliche, welche die Mehrheit ihrer Lebensjahre in der Schweiz verbracht haben, einen speziellen Schutz vor Ausweisung gew\u00e4hrleisten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Die zust\u00e4ndigen Stellen des Bundes haben von dem in der Interpellation genannten Bericht Kenntnis. Die darin enthaltenen Ausf\u00fchrungen erfordern keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf seitens des Bundesrats. Dies aus den nachfolgenden Gr\u00fcnden: Was die Ber\u00fccksichtigung des Kindswohls betrifft, so pr\u00fcfen die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden des Bundes und der Kantone im Ausl\u00e4nder- und Asylbereich bereits heute sorgf\u00e4ltig und in jedem Fall die Einhaltung der bundes-, verfassungs- und v\u00f6lkerrechtlichen Bestimmungen. Die entsprechenden Entscheide k\u00f6nnen bei den zust\u00e4ndigen Gerichten angefochten werden. Seit 2017 haben Minderj\u00e4hrige oder ihre Rechtsvertretung nach Ersch\u00f6pfung aller innerstaatlichen Rechtsbehelfe zudem die M\u00f6glichkeit, eine individuelle Mitteilung beim UNO-Ausschuss f\u00fcr die Rechte des Kindes einzureichen. Betreffend der Umsetzung des Partizipationsrechts des Kindes kam der Bundesrat in seinem Bericht vom 2. September 2020 in Erf\u00fcllung des Postulats 14.3382 WBKN \"Bilanz \u00fcber die Umsetzung des Rechts auf Anh\u00f6rung nach Artikel\u00a012 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in der Schweiz\" zum Schluss, dass das Verbesserungspotenzial nicht prim\u00e4r auf Gesetzesstufe auszumachen ist, sondern vor allem bei der Information und Sensibilisierung der betroffenen Kreise. Artikel\u00a012 des \u00dcbereinkommens \u00fcber die Rechte des Kindes (KRK; SR 0.107) sichert einem urteilsf\u00e4higen Kind das Recht zu, seinen Standpunkt entweder direkt oder durch seine Rechtsvertretung oder seine Eltern als Parteien im Verfahren in geeigneter Weise geltend zu machen. Im Asylbereich wird bei allen unbegleiteten Minderj\u00e4hrigen, die vollst\u00e4ndig oder beschr\u00e4nkt urteilsf\u00e4hig sind, eine Anh\u00f6rung durchgef\u00fchrt, um den Sachverhalt festzustellen. Begleitete Minderj\u00e4hrige, die das 14. Altersjahr \u00fcberschritten haben, werden systematisch angeh\u00f6rt. Begleitete Kinder unter 14 Jahren werden \u00fcber ihre Rechtsvertretung oder direkt in einer altersgerechten Anh\u00f6rung angeh\u00f6rt, namentlich wenn dies zur Feststellung des Sachverhalts n\u00f6tig ist. Die Mitarbeitenden des SEM werden in der kindergerechten Anh\u00f6rungstechnik geschult und wissen, welche Aspekte besonders zu ber\u00fccksichtigen sind. In den sechs Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion nimmt die Rechtsvertreterin oder der Rechtsvertreter auch die Rolle der Vertrauensperson von unbegleiteten Minderj\u00e4hrigen ein. Die Rechtsvertretung muss dabei \u00fcber die gleichen besonderen Qualifikationen verf\u00fcgen wie eine Vertrauensperson. Im Ausl\u00e4nderbereich werden Kinder \u00fcber 14 Jahren falls n\u00f6tig im Verfahren betreffend Familiennachzug angeh\u00f6rt. In der Praxis befragen die Beh\u00f6rden jedoch auch j\u00fcngere Kinder, namentlich wenn der Sachverhalt nicht ausreichend festgestellt worden ist. Was das Recht auf Familienleben betrifft, so erachtet der Bundesrat die dreij\u00e4hrige Frist f\u00fcr den Familiennachzug von vorl\u00e4ufig Aufgenommenen nach wie vor als sinnvoll und notwendig. Dies hat er auch in seiner Stellungnahme vom 13. Februar 2019 zur Motion 18.4311 \"Recht auf Familienleben. Erweiterter und erleichterter Familiennachzug f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge\" festgehalten. Die vorl\u00e4ufige Aufnahme ist n\u00e4mlich lediglich eine Ersatzmassnahme, wenn eine Person keine Asylgr\u00fcnde geltend machen kann, die Wegweisung aber nicht vollzogen werden kann. Wenn eine Person die Schweiz auch nach drei Jahren noch nicht verlassen konnte, ist jedoch davon auszugehen, dass sie wahrscheinlich l\u00e4nger hierbleiben wird. Somit stellt sich zu diesem Zeitpunkt die Frage eines Familiennachzugs in die Schweiz. Und schliesslich ergeben sich die Voraussetzungen f\u00fcr einen umgekehrten Familiennachzug (Nachzug der Eltern zu einem in der Schweiz lebenden Kind) aus der Rechtsprechung des Bundesgerichts zu Artikel\u00a08 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK; SR 0.101). Diese l\u00e4sst einen solchen Familiennachzug unter strengen Voraussetzungen zu, sofern die betreffende Person \u00fcber ein gefestigtes Aufenthaltsrecht in der Schweiz verf\u00fcgt. Dies ist beispielsweise bei einer vorl\u00e4ufig aufgenommenen Person nicht der Fall. </p><p>3. Wenn die entsprechenden Voraussetzungen erf\u00fcllt sind, kann eine H\u00e4rtefallbewilligung erteilt werden. Dabei wird namentlich der famili\u00e4ren Situation, der Dauer des Aufenthalts in der Schweiz, dem Grad der Integration sowie den M\u00f6glichkeiten einer Reintegration im Herkunftsland Rechnung getragen. Daher ist der Bundesrat der Ansicht, dass mit der geltenden H\u00e4rtefallregelung der Situation von betroffenen Personen, die einen Grossteil ihres Lebens in der Schweiz verbracht haben, ausreichend Rechnung getragen wird. </p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1613520000000)\/","SubmittedBy":"Locher Benguerel Sandra","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1616112000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|28|1236|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690506111280)\/","SubmissionDate":"\/Date(1607472000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5107,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Soziale Fragen|Menschenrechte|Migration"}}