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Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Wie viele Menschen sind in der Schweiz von Autismus betroffen?</p><p>2. Wie sieht der zeitliche Horizont f\u00fcr die im Bericht festgelegten Massnahmen aus? Wie wird die Umsetzung \u00fcberpr\u00fcft?</p><p>3. Welche Fortschritte konnten seit Verabschiedung des Berichts in den drei priorit\u00e4ren Handlungsschwerpunkten \"Fr\u00fcherkennung und Diagnostik\", \"Beratung und Koordination\" sowie \"Fr\u00fchintervention\" in welchen Kantonen erzielt werden und wie sehen sie konkret aus?</p><p>4. Gem\u00e4ss Bericht darf die Komplexit\u00e4t einer gemeinsamen und koordinierten Vorgehensweise im Autismusbereich nicht ausser Acht gelassen werden. Wie werden die Zusammenarbeit und Koordination aller involvierten Akteure als zentrales Element f\u00fcr die erfolgreiche Umsetzung sichergestellt? Welche Rolle \u00fcbernimmt dabei der Bund?</p><p>5. Der UN-Kinderrechtsausschuss empfahl der Schweiz Anfang 2015, die spezifischen Bed\u00fcrfnisse von Kindern mit ASS in allen Kantonen aufzugreifen und dabei insbesondere ihre vollst\u00e4ndige Inklusion in s\u00e4mtlichen Bereichen des sozialen Lebens sicherzustellen. Des Weiteren gelte es, der Inklusionsp\u00e4dagogik eine h\u00f6here Priorit\u00e4t beizumessen, die Autismus-Fr\u00fcherkennung zu st\u00e4rken und die Aufnahme von betroffenen Kindern in wissenschaftlich fundierte Fr\u00fchf\u00f6rderprogramme sicherzustellen. Inwieweit konnten diese Empfehlungen im Rahmen der im Oktober 2018 definierten Massnahmen umgesetzt werden?</p><p>6. Die Studie \"Versorgungssituation psychisch erkrankter Personen in der Schweiz\" aus dem Jahr 2016 weist L\u00fccken in der Versorgung von Menschen mit Autismus aus (fehlende Anschlussangebote beim \u00dcbergang vom Jugend- zum Erwachsenenbereich, fehlendes spezifisches Know-how bei den Fachpersonen und lange Wartefristen). Gibt es quantitative und qualitative Daten dazu, wie die Situation mit den im Bericht definierten Massnahmen f\u00fcr Menschen mit ASS konkret verbessert werden konnten? Wenn ja, was sagen sie aus?</p><p>7. Welcher Handlungsbedarf besteht aus Sicht des Bundes, um die Situation von Menschen mit einer Autismus-Spektrum-St\u00f6rung nachhaltig zu verbessern?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat verf\u00fcgt dazu \u00fcber keine exakten Zahlen, weil weder epidemiologische Daten f\u00fcr die Schweiz vorliegen noch eine einheitliche Datenerfassung erfolgt. Die entsprechenden Daten werden zum Teil im Zentralregister der Invalidenversicherung (IV) und zum Teil bei verschiedenen kantonalen oder kommunalen Dienststellen erhoben (Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste, Bildungsdirektionen, Schulpsychologische Diensten sowie kantonale Beh\u00f6rden des Sozialen, des Jugendschutzes und der Fr\u00fcherziehung und Fr\u00fchberatung).</p><p>Gem\u00e4ss Bundesratsbericht (\"Autismus-Spektrum-St\u00f6rungen: Massnahmen f\u00fcr die Verbesserung der Diagnostik, Behandlung und Begleitung von Menschen mit Autismus-Spektrum-St\u00f6rungen in der Schweiz\") h\u00e4tten im Rahmen des Projekts MARS (Statistiken der ambulanten Gesundheitsversorgung) diagnostische Angaben erhoben werden k\u00f6nnen. Die ersten Auswertungen betreffend ambulante Leistungen der Spit\u00e4ler zeigen, dass diese Daten zum jetzigen Zeitpunkt nicht geeignet sind, F\u00e4lle von Autismus zu identifizieren. Um dies zu erreichen, m\u00fcssten die Quantit\u00e4t erh\u00f6ht und auch die Qualit\u00e4t der Informationen zu den Diagnosen im Zusammenhang mit der Behandlung verbessert werden.</p><p>Angesichts der Anzahl der beteiligten Institutionen und der unterschiedlichen Datenerfassung ist es sehr schwierig, alle Daten zu zentralisieren, um die Datenlage zu verbessern. Eine M\u00f6glichkeit w\u00e4re, eine epidemiologische Studie zu lancieren (Verantwortung bei der Fachgesellschaft bzw. Nationalfond) oder ein Autismusregister zu schaffen, wof\u00fcr jedoch vorg\u00e4ngig eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden m\u00fcsste.</p><p>2. Die Mehrheit der Empfehlungen aus dem Bericht f\u00e4llt in die Kompetenz der Kantone. Die Ausgangslage in jedem Kanton und in jeder Gemeinde pr\u00e4sentiert sich ganz unterschiedlich. Je nachdem, ob schon Strukturen bestehen, wie gut die Versorgung gew\u00e4hrleistet ist und in welchem Ausmass Handlungsbedarf gegeben ist, sind die Priorit\u00e4ten anders zu setzen und unterschiedliche Massnahmen mit unterschiedlichem Umsetzungstempo zu treffen. Bei den Massnahmen, die in der Verantwortung des Bundes liegen, liegt der Fokus auf der Suche der Sicherstellung des langfristigen Bestehens der intensiven Fr\u00fchintervention. So wird die Frage der gemeinsamen Finanzierung (Bund und Kantone) der intensiven Fr\u00fchintervention bei sog. fr\u00fchkindlichen Autismus in einem mehrstufigen Prozess erarbeitet. Eine definitive L\u00f6sung sollte Ende 2022 vorliegen. Weiter soll das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern (EDI) bis Mitte 2022 Bericht erstatten zum Projekt \"Intensive Fr\u00fchinterventionen f\u00fcr Kinder mit fr\u00fchkindlichem Autismus\". F\u00fcr Massnahmen, die in der Kompetenz anderer Akteure liegen, sieht der Bundesrat zwar keine regelm\u00e4ssige \u00dcberpr\u00fcfung vor, die Entwicklung in den Kantonen wird jedoch mitverfolgt, indem das Thema \"Autismus\" im \"Nationalen Dialog Sozialpolitik zwischen Bund und Kantonen\" immer wieder traktandiert wird.</p><p>3. Laut Jahresbericht 2019 von Autismus Deutsche Schweiz, sind die Entwicklungen bis jetzt ern\u00fcchternd. F\u00fcr den Handlungsschwerpunkt \"Fr\u00fcherkennung und Diagnostik\" pr\u00e4sentiert sich die Situation je nach Kanton sehr unterschiedlich: W\u00e4hrend in Genf zum Beispiel die Ressourcen f\u00fcr die Diagnostik stark aufgestockt wurden, wurde im Kanton Freiburg die Diagnosestelle f\u00fcr Autismus geschlossen. In Bezug auf den Handlungsschwerpunkt \"Beratung und Koordination\" wurden in Lausanne und Z\u00fcrich vom Dachverband Autismus Schweiz zus\u00e4tzliche Beratungsstellen eingerichtet, um den steigenden Bedarf an Beratungen zu decken. Mit der Weiterentwicklung der IV (WE IV), deren Inkrafttreten per 1.1.2022 geplant ist, wird die Beratung und Begleitung f\u00fcr alle Versicherten w\u00e4hrend des ganzen IV-Verfahrens verst\u00e4rkt, wovon auch Menschen mit einer Autismus-Spektrum-St\u00f6rung (ASS) profitieren. Betreffend \"Fr\u00fchintervention\" sind drei neue Zentren in den Kantonen Tessin, Waadt und Thurgau aufgebaut worden, zwei weitere (Bern, Winterthur) befinden sich in Planung.</p><p>4. Im Kontext der vorschulischen und schulischen (obligatorischen) Bildung und F\u00f6rderung von Kindern sowie Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern (SuS) mit besonderem Bildungsbedarf (wie z.B. ASS) wird die Zusammenarbeit und die Koordination der involvierten Akteure durch die kantonalen Stellen/\u00c4mter f\u00fcr Sonderp\u00e4dagogik sichergestellt (vgl. <a href=\"https://www.edk.ch/dyn/12917.php\">Sonderp\u00e4dagogik-Konkordat</a> und <a href=\"https://szh.ch/themen-der-heil-und-sonderpaedagogik/recht-und-finanzierung/kantonale-konzepte\">kantonale Sonderp\u00e4dagogik-Konzepte</a>). Im Vorschulalter \u00fcbernehmen die heilp\u00e4dagogischen Dienste (HPD) diese Funktion und arbeiten zudem eng mit den Familien zusammen. Nach Bedarf gew\u00e4hrleisten die HPD auch die Zusammenarbeit mit anderen Fachleuten und Diensten wie zum Beispiel medizinisch-therapeutische Massnahmen, Kleinkindbetreuung, Sozialarbeit, Kinderschutz. Besuchen die SuS eine Regelschule (Regelklasse oder Sonderklasse) obliegt die Koordination dem p\u00e4dagogisch-therapeutisch Personal (schulische Heilp\u00e4dagogik, Logop\u00e4die, Psychomotorik, Schulpsychologie, Schulsozialarbeit) und/oder der Schulleitung; besuchen die SuS eine Sonderschule, \u00fcbernimmt diese die Koordination.</p><p>Grunds\u00e4tzlich liegt die Verantwortung f\u00fcr die Koordination aller involvierten Akteure im Bereich der Unterst\u00fctzungsmassnahmen bei den Leistungserbringenden. Mit der WE IV erh\u00e4lt die IV die M\u00f6glichkeit, sich finanziell an kantonalen Angeboten zu beteiligen, die Jugendliche mit Interventionsbedarf beim \u00dcbergang aus der Regelschule in die berufliche Ausbildung unterst\u00fctzen, was der Koordination zutr\u00e4glich ist.</p><p>5. Wie die neuen Zahlen der Statistik der Sonderp\u00e4dagogik (<a href=\"https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bildung-wissenschaft/personen-ausbildung/obligatorische-schule/sonderpaedagogik.html\">BFS, 2020</a>) zeigen, ist die Anzahl von SuS in separativen Settings (Sonderschulklassen und Sonderklassen der Regelschule) um 40\u00a0Prozent gesunken. Die Sonderschulquoten sind indessen je nach Kanton unterschiedlich und liegen zwischen 0,83\u00a0Prozent im Kanton Wallis und 2,66\u00a0Prozent im Kanton Schaffhausen (cf. Lanners, <a href=\"https://www.szh-csps.ch/z2020-07-06/\">2020 a</a>, S. 54. &amp; <a href=\"http://www.szh-csps.ch/r2020-06-05/\">2020b</a>, S.42).</p><p>Betreffend die Sicherstellung der Aufnahme von Kindern mit ASS in wissenschaftlich fundierte Fr\u00fchf\u00f6rderprogramme hat die IV per 1.1.2019 ein Pilotprojekt lanciert, das ihr erlaubt, diese F\u00f6rderungsprogramme bei fr\u00fchkindlichem Autismus mit einer Pauschale von CHF 45'000 pro Kind zu finanzieren. In diesem Rahmen arbeitet der Bund (Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen) mit drei interkantonalen Konferenzen (Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz, Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren) an nachhaltigen Finanzierungsmodellen dieser intensiven Fr\u00fchintervention.</p><p>6. Hierzu liegen keine spezifischen Daten vor. Basierend auf dem im Jahr 2016 vom Bundesrat verabschiedeten Bericht in Umsetzung des Postulats St\u00e4helin 10.3255 \"Zukunft der Psychiatrie in der Schweiz\" setzt sich der Bund insbesondere f\u00fcr den Ausbau der intermedi\u00e4ren Versorgungsangebote (Tageskliniken, mobile psychiatrische Dienste) ein, welche auch f\u00fcr Menschen mit ASS von grosser Bedeutung sind.</p><p>7. Arbeiten betreffend die Verbesserung der Situation von Menschen mit Autismus-Spektrum-St\u00f6rung, sind wie oben beschrieben, angelaufen und auf Kurs. Dank des regelm\u00e4ssigen Austauschs mit den Kantonen wird die weitere Entwicklung beobachtet.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1613520000000)\/","SubmittedBy":"Roth Franziska","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1616112000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690505440190)\/","SubmissionDate":"\/Date(1607558400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5107,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}