{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204469,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204469,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204469,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204469,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204469,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204469,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204469,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204469,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204469,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204469,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204469,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204469,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204469,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204469,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204469,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204469,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204469,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204469,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4469","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Covid-19-Pandemie. Welche Auswirkungen haben Desinfektionsmittel auf die Gesundheit und die Umwelt?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Covid-19-Pandemie hat unsere Lebensgewohnheiten auf den Kopf gestellt und zu ungewohnten Empfehlungen zum Schutz der Gesundheit gef\u00fchrt: Maskentragen, Social Distancing und Handhygiene. Aufgrund Letzterer ist die Verwendung von Desinfektionsmitteln massiv gestiegen. In seiner Antwort auf die Frage 20.5467 hat der Bundesrat am 15. Juni 2020 festgehalten, dass die Anmeldestelle Chemikalien Ende Februar, aufgrund dessen, dass die Versorgung mit desinfizierenden Produkten zum Schutz vor dem Coronavirus nicht mehr gew\u00e4hrleistet war, eine Allgemeinverf\u00fcgung \u00fcber die Zulassung von gewissen dieser Produkte in Ausnahmesituationen erlassen hat. Diese Verf\u00fcgung erlaubt die Inverkehrbringung dieser Produkte, ohne dass der Hersteller ein Zulassungsgesuch stellen muss. Einige der betroffenen Desinfektionsmittel enthalten jedoch Stoffe, die sich l\u00e4ngerfristig negativ auf die Gesundheit oder die Umwelt auswirken k\u00f6nnen, insbesondere Benzalkoniumchlorid (BAC), Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) und Triclosan.</p><p>Es gen\u00fcgen aber einfache hydroalkoholische L\u00f6sungen, um ein Virus wie Sars-CoV-2 zu bek\u00e4mpfen.</p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Gilt die Allgemeinverf\u00fcgung, nach der Desinfektionsmittel auf den Markt gebracht werden k\u00f6nnen, ohne dass der Hersteller ein Zulassungsgesuch einreichen muss, immer noch? Wenn ja, wie lange noch? Wenn nein, seit wann gilt sie nicht mehr?</p><p>2. Ist die Konzentration von BAC, DDAC und Triclosan im Abwasser infolge der Pandemie gestiegen? Sieht der Bundesrat ein Monitoring dieser Substanzen im weiteren Verlauf der Pandemie vor?</p><p>3. Hat man eindeutige Informationen zum Risiko, das die Verwendung von Desinfektionsmitteln mit BAC, DDAC und Triclosan, die anfangs nur im Gesundheitsbereich verwendet wurden, f\u00fcr die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellt?</p><p>4. Beabsichtigt der Bundesrat, Massnahmen zu ergreifen, um die Verwendung von einfachen Desinfektionsmitteln (Seife und hydroalkoholische Gels ohne BAC, DDAC und Triclosan) zu f\u00f6rdern, insbesondere an \u00f6ffentlichen Orten wie Schulen und Kindertagesst\u00e4tten?</p><p>5. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um die Auswirkungen der H\u00e4ndedesinfektion auf die Umwelt zu beurteilen?</p><p>6. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um die Auswirkungen der H\u00e4ndedesinfektion auf die Umwelt zu beschr\u00e4nken?</p>","ReasonText":"<p>Eine k\u00fcrzlich erschienene Studie hat gezeigt, dass sich die Konzentration von quart\u00e4ren Ammoniumverbindungen (BAC und DDAC) im Hausstaub proportional zur Desinfektion verh\u00e4lt. Es wird stark davon ausgegangen, dass diese Verbindungen endokrine Disruptoren sind.</p><p>Noch schlimmer ist, dass im Zuge der Pandemie vermehrt Triclosan eingesetzt wurde, obwohl dessen Verwendung auf den medizinischen Bereich beschr\u00e4nkt werden sollte. Triclosan ist ein Organochlor wie DDT, das bekanntermassen ein wichtiger endokriner Disruptor ist und Dickdarmkrebs verursachen kann.</p><p>Ausserdem stellen diese Stoffe auch ein grosses Risiko f\u00fcr die Umwelt dar, da sie sich langfristig negativ auf die Fruchtbarkeit verschiedener Arten auswirken k\u00f6nnen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Allgemeinverf\u00fcgungen der Anmeldestelle Chemikalien \u00fcber die Ausnahmezulassung von Desinfektionsmittel vom 28. Februar und 9. April 2020 waren auf den 31. August 2020 befristet. Danach durften keine Desinfektionsmittel basierend darauf mehr hergestellt oder importiert werden. Lagerbest\u00e4nde d\u00fcrfen noch bis 28. Februar 2021 in den Handel gebracht werden. Die Allgemeinverf\u00fcgungen galten nur f\u00fcr bestimmte H\u00e4nde- und Fl\u00e4chendesinfektionsmittel mit genau spezifizierten Rezepturen basierend auf alkoholischen Wirkstoffen oder Aktivchlor. Alle anderen Desinfektionsmittel (wie z.B. auch Produkte mit Alkyldimethylbenzalkoniumchlorid ADBAC oder Didecylmehylammoniumchlorid DDAC) unterstanden w\u00e4hrend dieser Periode weiterhin der regul\u00e4ren Zulassungspflicht gem\u00e4ss der Verordnung \u00fcber Biozidprodukte (VBP, SR 813.12). Triclosan ist als Wirkstoff f\u00fcr Desinfektionsmittel seit 2016 verboten, ist aber als Konservierungsstoff f\u00fcr verschiedene Kosmetikprodukte mit einer beschr\u00e4nkten H\u00f6chstkonzentration noch erlaubt.</p><p>2. Die Stoffe ADBAC, DDAC und Triclosan werden durch die Kantone im Abwasser nicht \u00fcberwacht. Es ist auch in Zukunft nicht vorgesehen. Die vorhandenen Informationen der Kantone weisen darauf hin, dass w\u00e4hrend der Pandemie keine erh\u00f6hten Biozid-Konzentrationen im Abwasser nachweisbar sind.</p><p>3. und 6. Derzeit d\u00fcrfen ADBAC- oder DDAC-haltige Desinfektionsmittel in Verkehr gebracht werden, wenn sie nach dem Stand von Wissenschaft und Technik bei sachgerechtem Gebrauch keine vorhersehbaren und inakzeptablen Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt haben. Gegenw\u00e4rtig erfolgt auf europ\u00e4ischer Ebene eine eingehende Risikobewertung dieser Wirkstoffe. Die von der Europ\u00e4ischen Chemikalienagentur koordinierte Bewertung wird voraussichtlich bis 2024 abgeschlossen sein. Die Schweiz nimmt durch das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europ\u00e4ischen Union \u00fcber die gegenseitige Anerkennung von Konformit\u00e4tsbewertungen (MRA) an diesem Prozess teil. Die vorl\u00e4ufigen Ergebnisse zeigen bei beiden Wirkstoffen keinerlei Hinweise auf erbgutsch\u00e4digende, krebserregende, reproduktionstoxische, neurotoxische oder endokrin wirksame Eigenschaften. Sollte die abschliessende Risikobewertung einen Handlungsbedarf aufzeigen, k\u00f6nnen zus\u00e4tzliche Massnahmen zur Eind\u00e4mmung der Auswirkungen dieser Produkte auf Gesundheit und Umwelt ergriffen werden.</p><p>4. In der Schweiz zugelassene Desinfektionsmittel sind sicher. F\u00fcr die H\u00e4ndehygiene ist das regelm\u00e4ssige und korrekte Waschen der H\u00e4nde mit Seife ausreichend. Dies wird vom Bundesamt f\u00fcr Gesundheit offiziell empfohlen.</p><p>5. Zur Beurteilung der Gew\u00e4sserqualit\u00e4t werden grunds\u00e4tzlich Qualit\u00e4tskriterien verwendet, die das Schweizerische \u00d6kotoxzentrum erarbeitet und publiziert. F\u00fcr Triclosan liegt dieses bei 0.11 Mikrogramm/l, welches in Gew\u00e4ssern in allen verf\u00fcgbaren Messungen nicht \u00fcberschritten wurde. F\u00fcr ADBAC und DDAC gibt es bisher noch keine Qualit\u00e4tskriterien, da sie in Kl\u00e4ranlagen gut entfernt werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1613520000000)\/","SubmittedBy":"Clivaz Christophe","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1671148800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690505645233)\/","SubmissionDate":"\/Date(1607904000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5107,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Gesundheit"}}