{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204534,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204534,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204534,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204534,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204534,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204534,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204534,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204534,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204534,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204534,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204534,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204534,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204534,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204534,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204534,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204534,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204534,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204534,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4534","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Artikel 10c der Covid-19-Verordnung 2 wieder in Kraft setzen. F\u00fcr einen wirksamen Schutz besonders gef\u00e4hrdeter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine \u00c4nderung des Bundesrechts vorzuschlagen, mit der besonders gef\u00e4hrdete Personen an ihrem Arbeitsplatz angemessen gesch\u00fctzt werden k\u00f6nnen; dazu soll der normative Gehalt von Artikel\u00a010c der ehemaligen Covid-19-Verordnung 2 wieder aufgegriffen werden.</p><p>In dieser Verordnung hatte der Bundesrat wirksame Massnahmen zu einem effektiven Schutz der Gesundheit der Besch\u00e4ftigten vorgeschrieben.</p><p>In diesem Artikel\u00a010c war Folgendes vorgesehen: </p><p>Der Arbeitgeber muss es seinen besonders gef\u00e4hrdeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erm\u00f6glichen, ihre Arbeitsverpflichtungen von zu Hause aus zu erf\u00fcllen, und er muss, sollte diese nicht m\u00f6glich sein, ihnen eine gleichwertige Ersatzarbeit zuweisen, die von zu Hause aus erledigt werden kann, bei gleicher Entl\u00f6hnung.</p><p>Wo diese beiden M\u00f6glichkeiten nicht gegeben sind, d\u00fcrfen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ort besch\u00e4ftigt werden, jedoch nur, wenn wirksame Schutzmassnahmen getroffen werden.</p><p>Die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Recht, die ihnen zugewiesene Arbeit abzulehnen, wenn die genannten Voraussetzungen nicht erf\u00fcllt sind oder die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer trotz der vom Arbeitgeber getroffenen Massnahmen einem zu hohen Risiko einer Ansteckung ausgesetzt ist; allenfalls ist ein \u00e4rztliches Attest vorzulegen; die Entl\u00f6hnung wird nicht ausgesetzt.</p>","ReasonText":"<p>Artikel\u00a010c der Covid-19-Verordnung 2 wurde vom Bundesrat am 16. April 2020 mit Inkrafttreten am darauffolgenden Tag beschlossen. Die Regelung wurde vom Bundesrat nicht in den Entwurf des Covid-19-Gesetzes aufgenommen.</p><p>Nun durchlebt die Schweiz die zweite Welle der Epidemie, und diese hat ihr letztes Wort ganz bestimmt noch nicht gesprochen. Es ist daher weiterhin angezeigt, die Gesundheit und das Leben der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu sch\u00fctzen.</p><p>In einem Artikel vom 24. November 2020 unter dem Titel \"Das t\u00f6dliche Z\u00f6gern im Oktober - in der Schweiz sterben zurzeit mehr Menschen an Covid-19 als in den meisten anderen L\u00e4ndern\" stellte die NZZ einen internationalen Vergleich an und zeigte auf, dass die Schweiz auf der Rangliste der L\u00e4nder mit den meisten Todesopfern gemessen an der Gesamtzahl der Bev\u00f6lkerung Platz 12 einnimmt. Ausser Belgien und Italien weisen s\u00e4mtliche L\u00e4nder, die auf dieser Rangliste noch vor der Schweiz figurieren, ein Gesundheitssystem auf, das sehr viel weniger entwickelt und leistungsf\u00e4hig ist als dasjenige der Schweiz.</p><p>Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer k\u00f6nnen aufgrund ihrer Arbeitsverpflichtungen in Situationen geraten, in denen sie sich nicht angemessen sch\u00fctzen k\u00f6nnen. Das Schweizer Arbeitsrecht bietet in der Tat nur einen geringen Schutz.</p><p>Seitdem der genannte Artikel\u00a010c nicht mehr in Kraft ist, besteht das Risiko, dass sich besonders gef\u00e4hrdete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr wirksam sch\u00fctzen k\u00f6nnen.</p><p>Ich fordere daher den Bundesrat auf, angemessene Massnahmen zu ergreifen, gest\u00fctzt auf das geltende Recht (z. B. das Covid-19-Gesetz vom 25. Sept. 2020), oder der Bundesversammlung eine neue gesetzliche Bestimmung vorzuschlagen, die einen zumindest ebenso grossen Schutz bietet wie der genannte Artikel\u00a010c.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat am 13. Januar 2021 beschlossen, besonders gef\u00e4hrdete Personen am Arbeitsplatz spezifisch zu sch\u00fctzen. Seit dem 18. Januar 2021 ist Art. 27a der Covid-19-Verordnung 3 (SR 818.101.24) in Kraft. Damit wurde das Recht auf Homeoffice oder ein gleichwertiger Schutz am Arbeitsplatz oder eine Beurlaubung f\u00fcr besonders gef\u00e4hrdete Personen eingef\u00fchrt. F\u00fcr gef\u00e4hrdete Personen in Berufen, in denen die Schutzbestimmungen nicht umgesetzt werden k\u00f6nnen, muss der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmenden unter voller Lohnzahlung von der Arbeitspflicht befreien. Art. 27a der Covid-19-Verordnung 3 ist auf den 31. M\u00e4rz 2021 befristet. Der Bundesrat evaluiert die erlassenen Massnahmen jedoch kontinuierlich und entscheidet u.a. in Abh\u00e4ngigkeit der epidemiologischen Situation, ob eine Verl\u00e4ngerung erforderlich ist. Das Anliegen der Motion wurde mit der Erg\u00e4nzung von Art. 27a in der Covid-19-Verordnung 3 umgesetzt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1614124800000)\/","SubmittedBy":"Dandr\u00e8s Christian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1616112000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690505513117)\/","SubmissionDate":"\/Date(1608076800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5107,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Gesundheit"}}