{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204535,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204535,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204535,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204535,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204535,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204535,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204535,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204535,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204535,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204535,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204535,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204535,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204535,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204535,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204535,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204535,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204535,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204535,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4535","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"F\u00fcr ein Recht von Sterbenden auf Begleitung in ihren letzten Stunden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu treffen, damit Personen, die im Sterben liegen, das Recht beanspruchen k\u00f6nnen, von einer nahestehenden Person ihrer Wahl begleitet zu werden. Als einzige Ausnahme von diesem Recht vorzusehen sind unumg\u00e4ngliche Einschr\u00e4nkungen zum Schutz Dritter, mit denen die sterbende Person den Raum teilen muss.</p>","ReasonText":"<p>Ziel dieses Vorstosses ist die Einf\u00fchrung eines echten Anspruchs von Personen, die an Covid-19 erkrankt sind und deren Leben zu Ende geht, von einer nahestehenden Person ihrer Wahl begleitet werden zu k\u00f6nnen, selbstverst\u00e4ndlich vorausgesetzt, dass die besagte Person dazu bereit ist.</p><p>Die Hygienemassnahmen, die im Kampf gegen die Ausbreitung der Pandemie und zum Schutz des Pflegepersonals n\u00f6tig sind, das sich um die Erkrankten k\u00fcmmert, sind nicht in jedem Fall unvereinbar mit der M\u00f6glichkeit, dass Sterbende von ihnen Nahestehenden begleitet werden.</p><p>Dieser Grundsatz scheint indes nicht \u00fcberall beachtet zu werden. Gegenw\u00e4rtig ist es vor allem die Arbeitsorganisation der Gesundheitsdienste, die dieser M\u00f6glichkeit im Wege steht. So begr\u00fcndet dieses Interesse auch sein mag, muss es doch dem elementaren Grundsatz der Menschenw\u00fcrde weichen.</p><p>Dieser Vorstoss w\u00fcrde \u00fcberdies dazu f\u00fchren, dass die Arbeit des Pflegepersonals erleichtert wird. Denn es ist in der Tat nicht dessen Aufgabe, die Nahestehenden zu ersetzen oder eine Mittlerrolle einzunehmen, wenn Eheleute, Gef\u00e4hrtinnen und Gef\u00e4hrten oder Eltern und Kinder voneinander Abschied nehmen m\u00f6chten.</p><p>Unter Einhaltung angemessener Sicherheitsvorkehrungen muss Sterbenden der Wunsch erf\u00fcllt werden k\u00f6nnen, von einer nahestehenden Person ihrer Wahl begleitet zu werden, dies bei Bedarf mit einem angemessenen Virenschutz.</p><p>Diese Begleitung darf sich auch nicht auf die Besuchszeiten beschr\u00e4nken, denn man sucht sich die Stunde seines Todes nicht aus. Die Nahestehenden ihrerseits werden sich unter diesen Umst\u00e4nden so r\u00fccksichtsvoll verhalten m\u00fcssen, dass andere Insassinnen oder Patienten nicht zu Schaden kommen.</p><p>Ein solches Recht muss auf Bundesebene eingef\u00fchrt werden und landesweit gew\u00e4hrleistet sein. Es soll nicht von der Organisation der jeweiligen Einrichtung oder von den Massnahmen des Kantons oder der Gemeinde abh\u00e4ngig sein.</p><p>Im Sinne dieser Ausf\u00fchrungen fordere ich den Bundesrat h\u00f6flich auf, diese Massnahme zu veranlassen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Aufgrund des Coronavirus wurden in den Gesundheitseinrichtungen strenge Besuchsregeln umgesetzt, um das Risiko der Weiterverbreitung zu verringern. Dies war f\u00fcr Angeh\u00f6rige teilweise einschneidend. Die Begleitung von sterbenden Menschen ist f\u00fcr den Bundesrat von grosser Bedeutung. Die meisten Menschen m\u00f6chten nicht alleine sterben. Und f\u00fcr viele Angeh\u00f6rige ist es wichtig, dass sie sich von der sterbenden Person verabschieden k\u00f6nnen. </p><p>Wie bereits mit dem Bericht zum Postulat 18.3384 \"Bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende\" dargelegt, will sich der Bundesrat daf\u00fcr einsetzen, dass alle Patientinnen und Patienten, die sich in der letzten Lebensphase befinden, eine Behandlung und Begleitung erhalten, die medizinisch sinnvoll ist und sich an den individuellen W\u00fcnschen und Bed\u00fcrfnissen der betroffenen Personen ausrichtet. Dies mit dem Ziel, die Lebensqualit\u00e4t bis zuletzt zu erhalten oder zu verbessern. Dazu geh\u00f6rt auch, dass Sterbende von Angeh\u00f6rigen begleitet werden k\u00f6nnen.</p><p>Das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) weist daher in seinen Informationen und Empfehlungen f\u00fcr sozialmedizinische Institutionen wie Alters- und Pflegeheime (g\u00fcltig ab 26.10.2020) darauf hin, dass Ausnahmen beispielsweise f\u00fcr den Besuch von Sterbenden gew\u00e4hrt werden k\u00f6nnen. </p><p>Es liegt aber in der Verantwortung der Kantone, Institutionen und Fachpersonen, den Patientinnen und Patienten ein w\u00fcrdevolles Sterben zu erm\u00f6glichen. Dies schliesst den Einbezug der Angeh\u00f6rigen mit ein. Der Bundesrat erwartet von den Institutionen und den Kantonen, dass sie - wenn immer m\u00f6glich - entsprechende M\u00f6glichkeiten schaffen. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass die Massnahmen, die er im Rahmen der Kompetenzzuordnung zwischen Bund und Kantonen ergreifen kann, bereits ergriffen wurden, und dass das Anliegen der Motion damit erf\u00fcllt ist.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1614124800000)\/","SubmittedBy":"Dandr\u00e8s Christian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1671148800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690505536867)\/","SubmissionDate":"\/Date(1608076800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5107,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}