{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204536,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204536,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204536,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204536,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204536,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204536,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204536,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204536,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204536,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204536,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204536,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204536,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204536,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204536,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204536,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204536,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204536,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204536,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4536","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Revision des Opferhilfegesetzes f\u00fcr eine bessere Unterst\u00fctzung von Personen, die im Ausland Opfer eines Attentats wurden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In der Schweiz und auf der ganzen Welt werden immer wieder terroristische Anschl\u00e4ge ver\u00fcbt. Die Wirksamkeit der Massnahmen, die von den zust\u00e4ndigen Rettungsdiensten im Notfall ergriffen werden, ist zwar unbestritten. Opfer von Attentaten im Ausland \u00e4ussern sich aber dahingehend, dass sie vom Staat zu wenig Unterst\u00fctzung erhalten. In der Tat ist das Opferhilfegesetz diesbez\u00fcglich nicht ausreichend.</p><p>Bis 2009 wurden, gest\u00fctzt auf das Opferhilfegesetz, Opfer von Attentaten im Ausland subsidi\u00e4r entsch\u00e4digt, wenn der Staat, in dem das Ereignis stattfand, dies nicht tat. Seit der Gesetzesrevision, die 2007 verabschiedet wurde, haben Opfer von Attentaten aber nur noch Anrecht auf Leistungen von Beratungsstellen und auf eine Kostenbeteiligung. Sie erhalten aber keine Entsch\u00e4digung im Sinne einer Genugtuung.</p><p>Die Schweiz verf\u00fcgt auch \u00fcber keinen Fonds f\u00fcr Terrorismusopfer, wie dies in Frankreich seit 1986 der Fall ist. Diese Einrichtung hat sich jedoch bew\u00e4hrt: Ein Jahr nach den Attentaten von Paris im Jahr 2015 haben 90 Prozent der Opfer eine Entsch\u00e4digung erhalten. Die Frage einer besseren Unterst\u00fctzung der Opfer von Attentaten oder terroristischer Gewalt stellt sich auch in der Schweiz.</p><p>Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Zieht der Bundesrat angesichts der Zunahme von Terrorakten in Betracht, das Opferhilfegesetz hinsichtlich der Risiken, denen unsere B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger im Ausland ausgesetzt sein k\u00f6nnen, anzupassen?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, eine Entsch\u00e4digung oder Genugtuung f\u00fcr solche Opfer vorzusehen?</p><p>3. Wo stehen wir in der Diskussion zwischen dem Bund und den Kantonen betreffend eine bessere Unterst\u00fctzung der Opfer, auf die der Bundesrat in seiner Antwort vom 22. November 2017 auf die Interpellation Leutenegger Oberholzer 17.3869 hingewiesen hat?</p><p>4. Wurde die Errichtung eines Fonds f\u00fcr Opfer von Terrorismus oder terroristischer Gewalt gepr\u00fcft?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. und 2. Nach Artikel\u00a017 Absatz\u00a01 des Opferhilfegesetzes (OHG; SR 312.5) hat das Opfer einer Straftat im Ausland Anspruch auf die Leistungen der Beratungsstellen (Beratung, Soforthilfe, l\u00e4ngerfristige Hilfe der Beratungsstellen, Kostenbeitr\u00e4ge f\u00fcr l\u00e4ngerfristige Hilfe Dritter), wenn es im Zeitpunkt der Straftat und im Zeitpunkt der Gesuchstellung Wohnsitz in der Schweiz hatte und wenn der Staat, in dem die Straftat begangen wurde, keine oder keine gen\u00fcgenden Leistungen erbringt (Art. 17 Abs. 2 OHG).</p><p>Es werden jedoch keine Entsch\u00e4digungen oder Genugtuungen gew\u00e4hrt, wenn die Straftat im Ausland begangen worden ist (Art. 3 Abs. 2 OHG). Es ist zurzeit nicht vorgesehen, das OHG in diesem Punkt zu revidieren, nachdem man die Gew\u00e4hrung solcher Entsch\u00e4digungen und Genugtuungen mit der Totalrevision des OHG im Jahr 2007 abgeschafft hatte. In der Botschaft vom 9. November 2005 zur Totalrevision des OHG (BBl 2005 7165, hier 7186 und 7204 f.) hatte der Bundesrat zwar anerkannt, dass es f\u00fcr die betroffenen Personen wichtig ist, Unterst\u00fctzung durch die Beratungsstellen zu erhalten bei der Bew\u00e4ltigung der Folgen der Straftat. Hingegen sei es nicht Aufgabe der Schweiz, f\u00fcr einen materiellen oder immateriellen Schaden aufzukommen, der Folge einer Straftat sei, welche ausserhalb des schweizerischen Territoriums begangen worden sei. Dieses Konzept entspricht \u00fcbrigens jenem des Europ\u00e4ischen \u00dcbereinkommens vom 24. November 1983 \u00fcber die Entsch\u00e4digung f\u00fcr Opfer von Gewalttaten (SR 0.312.5). Auch praktische \u00dcberlegungen sprechen f\u00fcr diese L\u00f6sung: Oft ergeben sich bei Straftaten im Ausland Beweisprobleme. Ein Ziel der Totalrevision des OHG im Jahr 2007 war ausserdem, die von den Kantonen getragenen Kosten zu senken; dies insbesondere im Bereich der Genugtuungen (BBl 2005 7165, hier 7182 ff.). Entsch\u00e4digungen und Genugtuungen f\u00fcr im Ausland begangene Straftaten erneut einzuf\u00fchren, liefe diesem Revisionsziel klar zuwider. Schliesslich hat der Nationalrat den Bedarf nach einer Revision des OHG ebenfalls verneint, als er am 30. Oktober 2020 die Motion 19.3030 \"Umsetzung der Empfehlungen der Evaluation des Opferhilfegesetzes. St\u00e4rkung der Stellung der Opfer\" der Sozialdemokratischen Fraktion abgelehnt hat. In der Motion wurde unter anderem eine St\u00e4rkung der opferhilferechtlichen Unterst\u00fctzung bei Straftaten im Ausland gefordert.</p><p>3. Der Bund beteiligt sich an den Arbeiten der Schweizerischen Opferhilfekonferenz zur Bestimmung der Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Koordination der Opferhilfe bei ausserordentlichen Ereignissen in der Schweiz, damit die Opfer wirksam unterst\u00fctzt werden k\u00f6nnen. Konkret sieht das geltende Recht vor, dass das Bundesamt f\u00fcr Justiz (BJ) in Zusammenarbeit mit den Kantonen soweit n\u00f6tig die T\u00e4tigkeit der Beratungsstellen und der zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rden koordiniert (Art. 32 Abs. 2 OHG). Im Falle ausserordentlicher Ereignisse in der Schweiz mit internationalen Auswirkungen kann das BJ z.B. in Zusammenarbeit mit den konsularischen Diensten des EDA und / oder direkt mit den ausl\u00e4ndischen zentralen Beh\u00f6rden im Rahmen des Europ\u00e4ischen \u00dcbereinkommens \u00fcber die Entsch\u00e4digung f\u00fcr Opfer von Gewalttaten die Koordination zwischen der im Ausland und in der Schweiz gew\u00e4hrten Hilfe sicherstellen. Was ausserordentliche Ereignisse im Ausland betrifft, setzt das BJ seine \u00dcberlegungen zur allenfalls notwendigen Sicherstellung einer effizienten Koordination fort.</p><p>4. Die Errichtung eines besonderen Fonds f\u00fcr die Opfer von Terrorismus im Ausland wurde im Rahmen der Totalrevision des OHG im Jahr 2007 nicht gepr\u00fcft. Sie h\u00e4tte aber den Zielen der Totalrevision widersprochen (siehe Antwort zu 1 und 2). Die Errichtung eines solchen Fonds w\u00fcrde zu einer Ungleichbehandlung der Opfer anderer Straftaten im Ausland f\u00fchren. Ferner w\u00e4re die Finanzierung eines solchen Fonds zu kl\u00e4ren.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1613520000000)\/","SubmittedBy":"de Quattro Jacqueline","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1616112000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|24|1216","Category":null,"Modified":"\/Date(1690505545107)\/","SubmissionDate":"\/Date(1608076800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5107,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Finanzwesen|Strafrecht"}}