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Ausweitung der Bemessungsgrundlage f\u00fcr die Arbeitgeberbeitr\u00e4ge an die Sozialversicherungen unter Einbezug der Bruttowertsch\u00f6pfung in der Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Vorschlag zur Ausweitung der Bemessungsgrundlage f\u00fcr die Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge vorzulegen. Das Ziel spricht er selbst in seinem Bericht vom 1. M\u00e4rz 2017 in Erf\u00fcllung des Postulats 17.3045 Schwaab kurz an: \"Auf diese Weise sind alle Produktionsfaktoren, Arbeit und Kapital, an der Finanzierung der Sozialversicherungen beteiligt.\" Es geht mit anderen Worten darum, die Einnahmen der Sozialversicherungen trotz der fortgesetzten Automatisierung und Digitalisierung langfristig zu sichern, indem die in der Schweiz erzielte Bruttowertsch\u00f6pfung als Grundlage f\u00fcr die Bemessung der Arbeitgeberbeitr\u00e4ge verwendet wird.</p><p>Die Reform soll den Sozialversicherungen Gesamteinnahmen erm\u00f6glichen, die den heutigen Einnahmen zumindest entsprechen.</p>","ReasonText":"<p>Die Automatisierung und die Digitalisierung der Gesellschaft f\u00fchren in den OECD-L\u00e4ndern dazu, dass sich der Anteil der Arbeitseinkommen am Bruttoinlandprodukt im Vergleich zu den Kapitaleinkommen laufend verringert. Schon jetzt ist n\u00e4mlich zu beobachten, dass menschliche Arbeit teilweise ersetzt wird durch Arbeit, die von Automaten und Algorithmen geleistet wird; das so erzielte Einkommen kann als Kapitaleinkommen betrachtet werden (Kapitaleinsatz zur Anschaffung nichtmenschlicher Produktionsmittel).</p><p>Dies stellt ganz besonders die Sozialversicherungen vor Herausforderungen, denn deren Einnahmen sind von der Lohnsumme und damit von menschlicher Arbeit abh\u00e4ngig. Wir sind gegenw\u00e4rtig mit einer Marktverzerrung konfrontiert, die Kapitaleinkommen steuerlich bevorteilt, und diese unterliegen keinen Sozialabz\u00fcgen. Dadurch gibt das heutige System den Unternehmen steuerliche Anreize, menschliche Arbeit durch Kapital zu ersetzen.</p><p>Davon wegkommen k\u00f6nnte man, indem man die in der Schweiz erzielte Bruttowertsch\u00f6pfung als Grundlage f\u00fcr die Bemessung der Arbeitgeberbeitr\u00e4ge verwenden w\u00fcrde. Der Bericht in Erf\u00fcllung des Postulats 17.3045 h\u00e4lt dazu fest: \"Die Bruttowertsch\u00f6pfung eines Unternehmens kann definiert werden als das Bruttoeinkommen abz\u00fcglich des Werts der Vorleistungen\"; damit w\u00fcrde der Wert der Kapitalabschreibungen in die Bemessungsgrundlage einbezogen.</p><p>Die Gesetzesvorlage soll die Automatisierung (im weiteren Sinne verstanden als Entwicklung nichtmenschlicher Produktionsmittel) nicht verhindern, sondern einfach die Bemessungsgrundlage ausweiten, damit \"alle Produktionsfaktoren, Arbeit und Kapital, an der Finanzierung der Sozialversicherungen beteiligt\" sind, wie der erw\u00e4hnte Bericht ausf\u00fchrt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat im Bericht zum Postulat Schwaab (17.3045) die Auswirkungen der Robotisierung in der Wirtschaft auf das Steuerwesen und auf die Finanzierung der Sozialversicherungen untersucht. Er sieht derzeit keine Anzeichen f\u00fcr einen nennenswerten R\u00fcckgang des Arbeitsanteils am Volkseinkommen, welcher zu einer Reduktion der Sozialversicherungseinnahmen f\u00fchren w\u00fcrde. Er schliesst aber eine Entwicklung in diese Richtung nicht v\u00f6llig aus. Deshalb pr\u00fcft der Bericht verschiedene Massnahmen, welche als Reaktion auf allf\u00e4llige negative Auswirkungen der digitalen Transformation diskutiert werden, darunter die Ausdehnung der Bemessungsgrundlage f\u00fcr die Arbeitgeberbeitr\u00e4ge an die Sozialversicherungen auf die Bruttowertsch\u00f6pfung der Unternehmen. Er stellt fest, dass eine Besteuerung der Bruttowertsch\u00f6pfung Unternehmen in kapitalintensiven Bereichen benachteiligen w\u00fcrde. Dadurch k\u00f6nnten Investitionen in die produktivsten Technologien abnehmen und das Produktionswachstum gebremst werden.</p><p>Mit Ausnahme der Krankenversicherung und der Versicherung gegen Nichtberufsunf\u00e4lle sehen heute alle Sozialversicherungszweige Beitr\u00e4ge der Arbeitgeber vor. Die Bemessungsgrundlage f\u00fcr die Erhebung der Arbeitgeberbeitr\u00e4ge ist der Lohn. In der AHV, IV, EO und ALV sowie in der Regel in der beruflichen Vorsorge entsprechen die Beitr\u00e4ge der Arbeitgeber jenen der Arbeitnehmer (sog. parit\u00e4tische Beitr\u00e4ge). Die Anwendung der Bruttowertsch\u00f6pfung als Bemessungsgrundlage f\u00fcr die Arbeitgeberbeitr\u00e4ge k\u00e4me einem grundlegenden Systembruch im Sozialversicherungsrecht gleich. Statt der eindeutigen Grundlage des Lohns beinhaltet die Bruttowertsch\u00f6pfung mehrere Faktoren, die zudem durch die Arbeitgeber beeinflusst werden k\u00f6nnen. Die Verwendung der Bruttowertsch\u00f6pfung als Bemessungsgrundlage w\u00fcrde daher die Vorhersehbarkeit und die Verl\u00e4sslichkeit der Einnahmenprognosen reduzieren oder gar verunm\u00f6glichen. Prognosen sind jedoch f\u00fcr die Tarifierung der Beitr\u00e4ge und f\u00fcr eine nachhaltige Finanzierung all dieser Sozialversicherungen entscheidend. Weiter w\u00fcrden diese Zahlen auch erst nach Abschluss des Gesch\u00e4ftsjahres vorliegen, weshalb die Arbeitgeber ihre voraussichtliche Beitragsh\u00f6he lange nicht kennen und damit ihre heutige Planungssicherheit verlieren w\u00fcrden. Wegen den f\u00fcr die Beitragsfestsetzung zus\u00e4tzlich zu ber\u00fccksichtigen Faktoren m\u00fcssten die Sozialversicherungen ihre Veranlagungssysteme grundlegend umbauen, was mit hohen Kosten verbunden w\u00e4re.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1613520000000)\/","SubmittedBy":"Porchet L\u00e9onore","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1671148800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|34|44|2446|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690505476720)\/","SubmissionDate":"\/Date(1608076800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5107,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Medien und Kommunikation|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Steuer|Sozialer Schutz"}}