{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204551,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204551,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204551,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204551,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204551,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204551,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204551,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204551,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204551,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204551,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204551,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204551,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204551,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204551,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204551,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204551,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204551,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204551,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4551","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Bauernfamilien und Betriebsaufgabe. Doppelbestrafung abschaffen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Landwirtinnen und Landwirte, die ihre T\u00e4tigkeit aufgeben, k\u00f6nnen w\u00e4hlen, ob sie ihren in der Bauzone gelegenen Hof ganz oder teilweise behalten wollen, um mit ihrer Familie dort zu wohnen, oder ob sie ihn an ihre Kinder \u00fcbergeben wollen. In beiden F\u00e4llen werden sie heute aber doppelt bestraft: Zum einen m\u00fcssen sie ihre wirtschaftliche T\u00e4tigkeit aufgeben und zum anderen wird der Verkehrswert des Geb\u00e4udes vom Fiskus auf das Einkommen des Landwirts oder der Landwirtin aufgerechnet, da er als Gewinn betrachtet wird. Der Bundesrat muss diese Praxis, die schwerwiegende finanzielle Folgen f\u00fcr die betroffenen Bauernfamilien hat, \u00e4ndern.</p>","ReasonText":"<p>Der Bundesgerichtsentscheid vom 2. Dezember 2011 stellt Landwirtinnen und Landwirte, deren Grundst\u00fccke (Hof, Wohngeb\u00e4ude oder Land) in der Bauzone liegen oder die nicht in den Geltungsbereich des Bundesgesetzes \u00fcber das b\u00e4uerliche Bodenrecht (BGBB) fallen, vor grosse finanzielle Schwierigkeiten. Beim Verkauf von Bauland an eine Drittperson ist selbstverst\u00e4ndlich nichts dagegen einzuwenden, dass von der Verk\u00e4uferin oder dem Verk\u00e4ufer die ordentliche Einkommenssteuer erhoben wird.</p><p>Der Bundesrat muss hingegen die Bestimmungen des Bundesgesetzes \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG) und des Bundesgesetzes \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) anpassen und die F\u00e4lle regeln, in denen die Landwirtin oder der Landwirt nach der Aufgabe der T\u00e4tigkeit den Hof beh\u00e4lt und/oder ein oder mehrere Grundst\u00fccke in der Bauzone, im Rahmen einer Aufteilung innerhalb der Familie, in gerader Linie an seine Kinder vermacht (Schenkung, Erbvorbezug, Verm\u00f6gensabtretung, Teilung, Verm\u00e4chtnis usw.).</p><p>In den genannten F\u00e4llen sind diese Grundst\u00fccke aus Sicht der Steuerbeh\u00f6rde nicht mehr dem BGBB unterstellt, namentlich aufgrund von Artikel\u00a066 BGBB (\u00fcbersetzter Preis). Diese steuerrechtliche Beurteilung hat zur Folge, dass ein Verkehrswert dieser Grundst\u00fccke gesch\u00e4tzt wird, aus dem ein bedeutender fiktiver Gewinn hervorgeht, der als ordentliches Einkommen besteuert wird.</p><p>Dies geschieht, obwohl die Landwirtinnen und Landwirte in den meisten F\u00e4llen keinerlei finanzielle Gegenleistung erhalten. Vielmehr l\u00f6st die blosse \u00dcberf\u00fchrung von Gesch\u00e4ftsverm\u00f6gen in das Privatverm\u00f6gen einen steuerpflichtigen Scheingewinn aus (steuersystematische Realisation).</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Geben selbstst\u00e4ndig Erwerbende nach dem 55. Altersjahr oder zufolge Invalidit\u00e4t ihren Betrieb auf, so werden die in den letzten zwei Gesch\u00e4ftsjahren realisierten stillen Reserven getrennt vom \u00fcbrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert. Soweit Grundst\u00fccke bei Betriebsaufgabe vom Gesch\u00e4fts- ins Privatverm\u00f6gen \u00fcberf\u00fchrt werden, ist der Wertzuwachsgewinn grunds\u00e4tzlich steuerbar, da die \u00dcberf\u00fchrung steuerlich einer Ver\u00e4usserung gleichgestellt ist.</p><p>Auf Antrag der steuerpflichtigen Person wird bei der \u00dcberf\u00fchrung des Grundst\u00fccks vom Gesch\u00e4ftsverm\u00f6gen in das Privatverm\u00f6gen die Besteuerung des Wertzuwachsgewinns aufgeschoben (vgl. Kreisschreiben 26, Ziff. 2.1 und Kreisschreiben 38 Anhang 2 der ESTV). Diesfalls wird nur die Differenz zwischen dem Einkommenssteuerwert und den Anlagekosten (wiedereingebrachte Abschreibungen) im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe besteuert.</p><p>Die Besteuerung des Wertzuwachsgewinns erfolgt damit bei Steueraufschub erst mit der Ver\u00e4usserung an eine Drittperson, d.h. wenn eine finanzielle Gegenleistung erfolgt. Diese Regelung ist aus Sicht des Bundesrates sachgerecht und er erkennt keinen Handlungsbedarf.</p><p>Die \u00fcberwiesene Mo. 12.3172 M\u00fcller Leo \"Besteuerung von land- und forstwirtschaftlichen Grundst\u00fccken\" forderte \u00c4nderungen der Steuergesetze: Gewinne s\u00e4mtlicher Grundst\u00fccke aus Anlageverm\u00f6gen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sollten bei den Einkommenssteuern nur bis zu den Anlagekosten besteuert werden. Die Wertzuwachsgewinne sollten hingegen bei der direkten Bundessteuer steuerfrei sein und in den Kantonen der Grundst\u00fcckgewinnsteuer unterliegen. Diese \u00c4nderung h\u00e4tte auch auf bei einer Betriebsaufgabe Anwendung gefunden.</p><p>Mit dem Entwurf zu einem Bundesgesetz \u00fcber die steuerliche Behandlung land- und forstwirtschaftlicher Grundst\u00fccke (16.031) setzte der Bundesrat die Motion um. Die Vorlage scheiterte am Nichteintreten beider R\u00e4te aufgrund verfassungsrechtlicher und finanzpolitischer Bedenken.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1613520000000)\/","SubmittedBy":"Bulliard-Marbach Christine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1662940800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55|2446|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690505177240)\/","SubmissionDate":"\/Date(1608076800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5107,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft|Steuer|Raumplanung und Wohnungswesen"}}