{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204568,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204568,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204568,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204568,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204568,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204568,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204568,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204568,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204568,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204568,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204568,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204568,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204568,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204568,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204568,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204568,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204568,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204568,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4568","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Der politische Islam soll auch in der Schweiz ein Straftatbestand werden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzesentwurf vorzulegen - nach dem Modell des von der \u00f6sterreichischen Regierung vorgelegten Entwurfs -, um in der Schweiz den Straftatbestand \"politischer Islam\" einzuf\u00fchren.</p>","ReasonText":"<p>Die \u00f6sterreichische Regierung will einen Straftatbestand \"politischer Islam\" einf\u00fchren. Der politische Islam ist nicht per se Terrorismus, er bereitet aber dem Terrorismus den Boden.</p><p>Die Schweiz kann nicht mehr so tun, als w\u00e4re sie eine Insel der Gl\u00fcckseligen: In etwas mehr als zwei Monaten gab es zwei terroristische Anschl\u00e4ge islamistischer Pr\u00e4gung, in Morges und in Lugano. In Morges starb eine Person, in Lugano h\u00e4tte es auch beinahe Tote gegeben.</p><p>Die rechtlichen Instrumente, die heute in der Schweiz zur Bek\u00e4mpfung des islamischen Extremismus zur Verf\u00fcgung stehen, sind ungen\u00fcgend. Dies gilt auch f\u00fcr die Gesetzes\u00e4nderungen, die in der Herbstsession vom Parlament verabschiedet wurden und die im \u00dcbrigen noch dem Referendum unterstehen.</p><p>Der politische Islam stellt unbestreitbar eine Gef\u00e4hrdung der inneren Sicherheit der Schweiz dar. Zur Bewahrung dieser Sicherheit muss er verboten werden. Die Vereinigungen, die ihn verbreiten, sind zu verbieten, und die Moscheen und \"Kulturzentren\", in denen er gepredigt wird, sind zu schliessen. Die Personen, die ihn verbreiten, sind aus der Schweiz auszuweisen, wenn sie ausl\u00e4ndischer Herkunft sind.</p><p>Die Finanzfl\u00fcsse aus dem Ausland, das heisst aus L\u00e4ndern, in denen der politische Islam herrscht, m\u00fcssen unterbrochen werden, wenn sie zu dessen Verbreitung in der Schweiz eingesetzt werden.</p><p>Der Staat kann in diesen Bereichen nur eingreifen, wenn die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen existieren.</p><p>Die Vereinigungsfreiheit kann, wie die anderen verfassungsm\u00e4ssigen Rechte auch, eingeschr\u00e4nkt werden, wenn es eine gesetzliche Grundlage gibt, ein \u00f6ffentliches Interesse besteht und die Einschr\u00e4nkung verh\u00e4ltnism\u00e4ssig ist. Ein Verbot der Vereinigungen, die den mit dem Rechtsstaat unvereinbaren politischen Islam verbreiten, liegt sicherlich im \u00f6ffentlichen Interesse. Diese Massnahme ist auch nicht unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig, wenn man bedenkt, dass der islamische Terrorismus Menschenleben bedroht.</p><p>Genauso wenig kann die Religionsfreiheit angef\u00fchrt werden in F\u00e4llen, in denen nicht Religion gepredigt wird, sondern eine gef\u00e4hrliche Ideologie, die dem Terrorismus einen fruchtbaren Boden bereitet.</p><p>\"Die Politik hat die Entwicklung des Islamismus nicht nur untersch\u00e4tzt, sondern bewusst ignoriert\", schrieb die Aktivistin Sa\u00efda Keller-Messahli, Gr\u00fcnderin und Pr\u00e4sidentin des Forums f\u00fcr einen fortschrittlichen Islam, die 2016 mit dem schweizerischen Menschenrechtspreis ausgezeichnet wurde. Wir m\u00fcssen daher dringend die Weichen neu stellen und dem Beispiel \u00d6sterreichs folgen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich der Risiken bewusst, die von extremistischen Gemeinschaften f\u00fcr die innere Sicherheit, die Entwicklung der Gesellschaft und den Religionsfrieden ausgehen. Die Einf\u00fchrung eines Verbots des politischen Islams w\u00e4re diskriminierend, weil dieses ausschliesslich auf eine Religion fokussiert. Ein solch grunds\u00e4tzliches Verbot w\u00fcrde im \u00dcbrigen nicht nur gegen das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf freie Meinungs\u00e4usserung verstossen, sondern auch in Widerspruch zur Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie zur Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit stehen. Ein Gesinnungsstrafrecht lehnt der Bundesrat ab. Nicht zuletzt wegen verfassungsrechtlichen Bedenken wurde das in \u00d6sterreich ins Auge gefasste Verbot des politischen Islams im Dezember 2020 aus dem Anti-Terror-Paket gestrichen. Der Bundesrat kann bereits nach dem geltenden Recht eine Organisation oder Gruppierung verbieten, welche mittelbar oder unmittelbar terroristische oder gewaltt\u00e4tig-extremistische Aktivit\u00e4ten propagiert, unterst\u00fctzt oder in anderer Weise f\u00f6rdert. Eine Voraussetzung daf\u00fcr ist, dass solche Gruppierungen und Organisationen unter anderem die innere oder \u00e4ussere Sicherheit konkret bedrohen (Art. 74 Abs. 1 NDG; SR 121.0). Aus rechtsstaatlicher Sicht soll an dieser Voraussetzung festgehalten werden. Der Bundesrat hat bis heute die zwei Gruppierungen \"Al-Qa\u00efda\" und \"Islamischer Staat\" sowie die mit ihnen verwandten Organisationen verboten. Der Bundesrat kann zudem einer nat\u00fcrlichen Person oder einer Organisation oder Gruppierung eine T\u00e4tigkeit verbieten, welche die innere oder \u00e4ussere Sicherheit konkret bedroht und mittelbar oder unmittelbar dazu dient, terroristische oder gewaltt\u00e4tig-extremistische Aktivit\u00e4ten zu propagieren, zu unterst\u00fctzen oder in anderer Weise zu f\u00f6rdern (Art. 73 Abs. 1 NDG). Neben den oben genannten Massnahmen kann der Bund bei der Bek\u00e4mpfung von terroristischen Gefahren auch auf pr\u00e4ventiv-polizeiliche Massnahmen zur\u00fcckgreifen. Das Bundesamt f\u00fcr Polizei (fedpol) kann Einreiseverbote und Ausweisungen gegen Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder verf\u00fcgen, wenn konkrete und aktuelle Hinweise auf terroristische Aktivit\u00e4ten, einschliesslich der Unterst\u00fctzung einer verbotenen Organisation, vorliegen (Art. 67 Abs. 4 und Art. 68 Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetz, AIG; SR 142.20). Seit 2016 hat fedpol 24 Ausweisungen mit Terrorbezug verf\u00fcgt, wovon 15 vollzogen wurden. Mit dem Bundesgesetz \u00fcber polizeiliche Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung von Terrorismus (PMT), das am 25. September 2020 vom Parlament verabschiedet wurde (BBl 2020 7741), sollen die Polizeibeh\u00f6rden k\u00fcnftig zudem mehr M\u00f6glichkeiten haben, mit terroristischen Bedrohungen umzugehen. Gegen diese Vorlage wurde das Referendum ergriffen. Verbesserungsbedarf besteht nach Auffassung des Bundesrates bei der Transparenz bez\u00fcglich der Finanzierung religi\u00f6ser Einrichtungen. Mit einer Revision des Geldw\u00e4schereigesetzes (19.044) schl\u00e4gt der Bundesrat vor, dass sich Vereine, bei denen aufgrund ihres Auslandbezugs das Risiko besteht, dass sie zur Terrorismusfinanzierung oder Geldw\u00e4scherei missbraucht werden, ins Handelsregister eintragen lassen m\u00fcssen (BBl 2019 5451, dort 5529 ff.). Alle eintragungspflichtigen Vereine sollen ein Mitgliederverzeichnis f\u00fchren und durch eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden. Das Gesch\u00e4ft wird derzeit im Parlament behandelt. Anl\u00e4sslich der h\u00e4ngigen Revision des Nachrichtendienstgesetzes (NDG; SR 121.0) pr\u00fcft fedpol in Zusammenarbeit mit dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) rechtliche M\u00f6glichkeiten, um die Auslandfinanzierung von religi\u00f6sen Einrichtungen, welche Gewaltextremismus und Radikalisierung Vorschub leisten, besser zu erkennen, zu \u00fcberwachen und zu verhindern. Damit soll das geltende Instrumentarium des NDB zur Wahrung der inneren und \u00e4usseren Sicherheit verst\u00e4rkt werden. Gepr\u00fcft wird namentlich die M\u00f6glichkeit, eine neue genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahme nach Artikel\u00a026 NDG einzuf\u00fchren. Mit dieser w\u00fcrde der NDB einen besseren Einblick in die Finanzen von Organisationen oder Gruppierungen erhalten, bei denen gewisse Anhaltspunkte bestehen, dass sie die innere oder \u00e4ussere Sicherheit bedrohen und terroristische oder gewaltt\u00e4tig-extremistische Aktivit\u00e4ten propagieren. Sollten sich gest\u00fctzt darauf die Anhaltspunkte f\u00fcr eine Gef\u00e4hrdung der inneren und \u00e4usseren Sicherheit konkretisieren, soll der NDB dem Bundesrat ein T\u00e4tigkeitsverbot nach Artikel\u00a073 NDG beantragen. </p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1613520000000)\/","SubmittedBy":"Quadri Lorenzo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1671148800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|9|2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1690506068877)\/","SubmissionDate":"\/Date(1608163200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5107,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Sicherheitspolitik|Kultur"}}