{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204578,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204578,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204578,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204578,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204578,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204578,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204578,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204578,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204578,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204578,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204578,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204578,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204578,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204578,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204578,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204578,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204578,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204578,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4578","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wann ratifiziert die Schweiz das IAO-\u00dcbereinkommen Nr. 190 \u00fcber die Beseitigung von Gewalt und Bel\u00e4stigung in der Arbeitswelt?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das \u00dcbereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) \u00fcber die Beseitigung von Gewalt und Bel\u00e4stigung in der Arbeitswelt wurde am 21. Juni 2019 angenommen. Damit wurde zum ersten Mal \u00fcberhaupt auf internationaler Ebene ein Instrument geschaffen, das anerkennt, dass jede und jeder das Recht auf einen Platz in einer Arbeitswelt hat, die auf W\u00fcrde und gegenseitiger Achtung basiert und frei von Gewalt und Bel\u00e4stigung ist. Das \u00dcbereinkommen schliesst alle mit ein, d. h. dass der Schutz f\u00fcr alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabh\u00e4ngig von ihrem Vertragsstatus gilt. Weiter werden geschlechterspezifische Gewalt und Bel\u00e4stigung besonders hervorgeben, so die h\u00e4usliche Gewalt, die einen Einfluss auf die Produktivit\u00e4t, die Gesundheit und die Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat. Das \u00dcbereinkommen gilt zudem f\u00fcr die privaten und die \u00f6ffentlichen Sektoren sowie f\u00fcr die formelle und die informelle Wirtschaft. Der Schutz vor Gewalt und Bel\u00e4stigung gilt nicht nur am eigentlichen Arbeitsplatz, sondern erstreckt sich unter anderem auch auf den Arbeitsweg, die \u00d6rtlichkeiten f\u00fcr die Pausen und die arbeitsbezogenen Fahrten.</p><p>Bis heute wurde das \u00dcbereinkommen von Uruguay, Namibia und Fidschi ratifiziert. Somit wird das \u00dcbereinkommen am 25. Juni 2021 in Kraft treten. Zahlreiche weitere L\u00e4nder haben den Text des \u00dcbereinkommens den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden zur Pr\u00fcfung \u00fcbermittelt.</p><p>Es ist wichtig, dass auch die Schweiz sich den internationalen Bestrebungen, Gewalt und Bel\u00e4stigung in der Arbeitswelt zu verhindern und zu bek\u00e4mpfen, anschliesst. Wenn man anerkennt, dass es sich um ein weltweites Problem handelt und dass die Arbeitswelt heute schon oft nicht mehr an den Landesgrenzen aufh\u00f6rt, ist es grundlegend, dieses internationale Instrument zu nutzen und sich gemeinsam f\u00fcr bessere Bedingungen f\u00fcr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzusetzen. </p><p>In Zusammenhang mit diesen \u00dcberlegungen bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: </p><p>1. Beabsichtigt der Bundesrat, das IAO-\u00dcbereinkommen \u00fcber die Beseitigung von Gewalt und Bel\u00e4stigung in der Arbeitswelt baldm\u00f6glichst zu unterzeichnen und das Ratifizierungsverfahren in die Wege zu leiten? </p><p>2. Falls ja, welches sind die n\u00e4chsten Schritte? </p><p>3. Plant der Bundesrat weitere Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung der Bel\u00e4stigung am Arbeitsplatz?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Frage 1</p><p>Das \u00dcbereinkommen Nr. 190 \u00fcber die Beseitigung von Gewalt und Bel\u00e4stigung in der Arbeitswelt der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) wurde bisher von drei L\u00e4ndern (Uruguay, Fidschi, Namibia) ratifiziert. In Europa hat das italienische Parlament einer Ratifizierung, die jedoch noch nicht offiziell eingereicht wurde, zugestimmt. In Lateinamerika hat Ecuador die Ratifizierung angek\u00fcndigt. Die Schweiz engagierte sich aktiv an den Verhandlungen des \u00dcbereinkommens Nr. 190 und stimmte f\u00fcr dessen Verabschiedung. Die einzelnen Bestimmungen des \u00dcbereinkommens werden zurzeit einer juristischen Analyse unterzogen, welche vom Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (SECO) koordiniert wird. Aufgrund der tripartiten Struktur der IAO waren die Schweizer Sozialpartner direkt an der Erarbeitung des \u00dcbereinkommens beteiligt. Ein Vorentwurf der juristischen Analyse wird somit jeweils der tripartiten Kommission f\u00fcr Angelegenheiten der IAO (TPK-IAO), einer ausserparlamentarischen Kommission mit Vertreter*innen der Bundesverwaltung und der Spitzenverb\u00e4nde der Sozialpartner, zur Konsultation vorgelegt. Dieses bew\u00e4hrte Verfahren respektiert die Verpflichtungen der Schweiz als Mitgliedstaat der IAO gem\u00e4ss deren Verfassung.</p><p>Frage 2</p><p>Die TPK-IAO wird voraussichtlich an ihrer n\u00e4chsten Sitzung im April 2021 zum Vorentwurf konsultiert. Unter Ber\u00fccksichtigung der Haltung der TPK-IAO wird der Bundesrat die abschliessende Analyse zum \u00dcbereinkommen im Anschluss der Bundesversammlung vorlegen.</p><p>Frage 3</p><p>Der Bundesrat erachtet den bestehenden Ansatz zum Schutz vor Bel\u00e4stigung in der Arbeitswelt als umfassend. Gem\u00e4ss Obligationenrecht m\u00fcssen Arbeitgebende zum Schutz der pers\u00f6nlichen Integrit\u00e4t der Arbeitnehmenden geeignete Massnahmen treffen. Sie m\u00fcssen insbesondere daf\u00fcr sorgen, dass Arbeitnehmende nicht sexuell bel\u00e4stigt werden und dass Opfern keine weiteren Nachteile entstehen (Art. 328 OR; SR 220). Das Gleichstellungsgesetz verbietet sexuelle Bel\u00e4stigung am Arbeitsplatz (Art. 4 GlG; SR 151.1) und stellt diverse Rechtsanspr\u00fcche zur Verf\u00fcgung (Feststellung, Beseitigung, Unterlassung, Entsch\u00e4digung; Art. 5 GlG). Des Weiteren wird der Bundesrat 2021 eine Nationale Strategie f\u00fcr die Gleichstellung von Frauen und M\u00e4nnern verabschieden. Die F\u00f6rderung der Gleichstellung im Erwerbsleben und die Bek\u00e4mpfung von Gewalt und Sexismus werden Themenschwerpunkte der Strategie bilden.</p><p>Gem\u00e4ss dem Arbeitsgesetz (Art. 6 Abs. 1 ArG; SR 822.11) und seiner Verordnung 3 (Art. 2 ArGV 3; SR 822.113), haben Arbeitgebende zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden alle geeigneten Massnahmen zu treffen. Das SECO hat in seiner Wegleitung zu diesen Bestimmungen pr\u00e4ventive Massnahmen aufgelistet, die zur Vorbeugung von Bel\u00e4stigung am Arbeitsplatz zu treffen sind.</p><p>Zus\u00e4tzlich m\u00fcssen Arbeitgebende eine interne oder externe Vertrauensperson bestimmen, welche Betroffene im Konfliktfall anrufen k\u00f6nnen. Dar\u00fcber hinaus f\u00fchrten das SECO und die kantonalen Arbeitsinspektorate unter Einbezug der Sozialpartner zwischen 2014 und 2018 einen Vollzugsschwerpunkt zu psychosozialen Risiken durch. Der Vollzugsschwerpunkt informierte und sensibilisierte Arbeitsinspektorate, Arbeitgebende und die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber psychosoziale Risiken in der Arbeitswelt und den Schutz der pers\u00f6nlichen Integrit\u00e4t am Arbeitsplatz. Die Evaluation des Vollzugsschwerpunkt best\u00e4tigte, dass dieses Ziel erreicht wurde.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1614124800000)\/","SubmittedBy":"Carobbio Guscetti Marina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1616025600000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|28|44|1231|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690506816907)\/","SubmissionDate":"\/Date(1608163200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5107,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Internationales Recht|Gesundheit"}}