{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204586,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204586,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204586,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204586,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204586,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204586,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204586,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204586,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204586,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204586,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204586,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204586,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204586,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204586,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204586,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204586,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204586,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204586,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4586","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wie wird die Umsetzung des Verbots des Verkaufs gewisser Pestizide f\u00fcr die Privatanwendung unterst\u00fctzt?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Warum genau braucht der Bund f\u00fcr den Aufbau einer solchen Datenbank 5 Jahre?</p><p>2. Wann und wie genau hat der Bund das Verkaufsverbot von 1250 Pestizid-Produkten f\u00fcr die Privatanwendung kommuniziert?</p><p>3. Mit welchen rechtlichen Konsequenzen m\u00fcssen die Verkaufsstellen und das Verkaufspersonal rechnen, falls sie nach dem 1. Januar 2021 Pestizide f\u00fcr die berufliche Anwendung an Unberechtigte verkaufen?</p><p>4. Plant der Bundesrat eine gut sichtbare Kennzeichnung auf den Verpackungen von Pestiziden, die dem Verkaufspersonal und den Kunden eine rasche Unterscheidung in Produkte \"f\u00fcr die berufliche Anwendung\" und \"f\u00fcr die Anwendung durch Laien\" erlaubt? Wenn ja, ab wann? Wenn nein, warum nicht?</p><p>5. Plant der Bundesrat, in Verkaufsstellen k\u00fcnftig eine klare (r\u00e4umliche) Trennung von Pestiziden f\u00fcr die private und solche f\u00fcr die berufliche Anwendung zu verlangen? Wenn ja, ab wann? Wenn nein, warum nicht?</p><p>6. Wird der Bundesrat Pestizide f\u00fcr die Privatanwendung endlich nur noch in kleinen Gebinden und \"ready to use\" zulassen? Wenn ja, ab wann? Wenn nein, warum nicht?</p>","ReasonText":"<p>Auf meine Frage 20.5655 schreibt der Bundesrat: \"Im Rahmen der Vernehmlassung zur \u00c4nderung der Pflanzenschutzmittelverordnung, die am 1. Januar 2021 in Kraft treten soll, hat der Bundesrat vorgeschlagen, Hobbyg\u00e4rtnerinnen und Hobbyg\u00e4rtnern nur noch Produkte zur Verf\u00fcgung zu stellen, die f\u00fcr den nicht-professionellen Gebrauch zugelassen sind. Mit dieser \u00c4nderung wird die bereits ver\u00f6ffentlichte Liste daher f\u00fcr Gartencenter und andere Verkaufsstellen von Produkten, die f\u00fcr den nicht-professionellen Gebrauch bestimmt sind, eine verbindliche Wirkung haben.\" Auf die Frage 20.5920 antwortet er hingegen, er plane eine Datenbank, in welcher berufliche Anwenderinnen und Anwender von Pestiziden mit g\u00fcltiger Fachbewilligung registriert sind. Personen, die f\u00fcr die berufliche Anwendung zugelassene Pflanzenschutzmittel kaufen m\u00f6chten, m\u00fcssten sich k\u00fcnftig mit einer g\u00fcltigen ID als dazu berechtigt ausweisen. Die Datenbank solle ab Anfang 2026 zur Verf\u00fcgung stehen.</p><p>Bis 2026 kann das Verkaufspersonal also nicht zwischen Profis und Laien unterscheiden, weil die Datenbank, die dies zuliesse, noch gar nicht verf\u00fcgbar ist. Das Verkaufspersonal hat also gut 5 Jahre lang m\u00f6glicherweise keine Instrumente, um die Einhaltung des geltenden Rechts sicherzustellen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das digitale Register der Fachbewilligungen f\u00fcr die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) f\u00fcr berufliche Verwenderinnen und Verwender ist eine Massnahme des PSM-Aktionsplans, die bis Ende 2025 umgesetzt werden soll. Die Umsetzung dieser Massnahme erfordert Verordnungs\u00e4nderungen und die Erstellung des Registers.</p><p>2. Die \u00c4nderung des Artikels 64 der Pflanzenschutzmittelverordnung (SR 916.161), die das Verbot einf\u00fchrt, Pflanzenschutzmittel, die beruflichen Verwenderinnen und Verwendern vorbehalten sind, an nichtberufliche Verwenderinnen und Verwender abzugeben, wurde am 11. November 2020 im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2020 verabschiedet. Diese \u00c4nderung wurde in der Amtlichen Sammlung Nr. 158 vom 15. Dezember 2020 ver\u00f6ffentlicht. Sie wurde in der Medienmitteilung des WBF vom 11. November 2020 ausdr\u00fccklich erw\u00e4hnt.</p><p>3. Der Artikel\u00a0173 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0kquater des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) legt fest, dass, wer vors\u00e4tzlich verbotene Produktionsmittel in Verkehr bringt, anbietet oder anpreist, mit Busse bis zu 40 000 Franken bestraft wird. Der Artikel\u00a049 des Chemikaliengesetzes (SR 813.1) sieht eine Gef\u00e4ngnisstrafe von bis zu f\u00fcnf Jahren oder eine Busse von bis zu 100 000 Franken vor, wenn die Abgabe von gef\u00e4hrlichen Stoffen und Zubereitungen an Unberechtigte Menschen in schwere Gefahr gebracht hat.</p><p>4. Die Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln, die f\u00fcr die nichtberufliche Verwendung bewilligt sind, m\u00fcssen mit der Angabe \"Bewilligt f\u00fcr die nichtberufliche Verwendung\" versehen sein. Im Online-Pflanzenschutzmittelverzeichnis ist klar erkennbar, welche Produkte f\u00fcr die Verwendung durch nichtberufliche Verwenderinnen und Verwender bewilligt sind. Es ist daher bereits jetzt m\u00f6glich, die Produkte f\u00fcr die berufliche Verwendung von denen f\u00fcr die nichtberufliche Verwendung zu unterscheiden. Der Bundesrat zieht daher keine neuen Bestimmungen in diesem Bereich in Betracht.</p><p>5. Gem\u00e4ss Artikel\u00a064 Absatz\u00a04 der Pflanzenschutzmittelverordnung ist diejenige Person, die ein Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringt, daf\u00fcr verantwortlich, dass nur Produkte an nichtberufliche Verwenderinnen und Verwender abgegeben werden, die f\u00fcr diese Verwenderkategorie zugelassen sind. Es obliegt also den Inverkehrbringern, angemessene Massnahmen zu ergreifen. In der Praxis sind die meisten Verkaufsstellen, die Produkte f\u00fcr die nichtberufliche Verwendung anbieten, bereits von denen f\u00fcr die berufliche Verwendung getrennt. Die Produkte f\u00fcr die berufliche Verwendung werden \u00fcber spezialisierte Kan\u00e4le vermarktet, namentlich \u00fcber landwirtschaftliche Genossenschaften. Letztere kennen ihre Kundinnen und Kunden und k\u00f6nnen im Zweifelsfall \u00fcberpr\u00fcfen, an wen sie das Produkt abgeben. Das Chemikalienrecht enth\u00e4lt seit 2005 ein Verbot der Abgabe von bestimmten besonders gef\u00e4hrlichen Chemikalien an nichtberufliche Verwenderinnen und Verwender. Bei der Umsetzung dieser Bestimmungen hat sich kein Bedarf gezeigt, im Detail zu regeln, wie dieses Abgabeverbot sicherzustellen ist. Basierend auf dieser Erfahrung zieht der Bundesrat daher die Einf\u00fchrung von spezifischen Bestimmungen f\u00fcr die Pflanzenschutzmittel nicht in Betracht.</p><p>6. Der Aktionsplan sieht vor, die Kriterien f\u00fcr die Zulassung von Produkten f\u00fcr die nichtberufliche Verwendung zu versch\u00e4rfen. Die Einf\u00fchrung eines Kriteriums betreffend Gebrauchsfertigkeit m\u00fcsste in diesem Rahmen gepr\u00fcft werden. Das Bundesamt f\u00fcr Umwelt und das Bundesamt f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Veterin\u00e4rwesen erarbeiten zurzeit diese neuen Kriterien. Eine Vernehmlassung zum Entwurf zur \u00c4nderung der entsprechenden Verordnungen wird voraussichtlich im Jahr 2021 durchgef\u00fchrt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1613520000000)\/","SubmittedBy":"Baumann Kilian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1671148800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|52|55|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763104380470)\/","SubmissionDate":"\/Date(1608163200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5107,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Umwelt|Landwirtschaft|Gesundheit"}}