{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204596,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204596,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204596,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204596,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204596,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204596,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204596,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204596,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204596,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204596,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204596,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204596,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204596,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204596,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204596,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204596,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204596,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204596,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4596","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Mobilit\u00e4t und Raum 2050. Technologischen \u00dcbergang f\u00f6rdern, statt Verkehrsverlagerung aufzwingen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Projekt \"Mobilit\u00e4t und Raum 2050\" des UVEK hat zum Ziel, die langfristige Entwicklung des Verkehrssystems mit der Raumplanung zu koordinieren. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der in die Anh\u00f6rung geschickte Entwurf sich nicht darauf beschr\u00e4nkt, die Bed\u00fcrfnisse im Hinblick auf die Realisierung der Infrastrukturprojekte des Bundes zu koordinieren. Vielmehr gibt er den Beh\u00f6rden einen verbindlichen Rahmen vor, indem er zahlreiche neue Massnahmen und Elemente einbezieht. Dazu ein Beispiel (Mobilit\u00e4t und Raum 2050, S. 32): \"Bund, Kantone und Gemeinden setzen sich daf\u00fcr ein, dass auf einem zur\u00fcckzulegenden Weg so fr\u00fch wie m\u00f6glich ein Umsteigen auf fl\u00e4chenschonende und emissionsarme Verkehrstr\u00e4ger und -mittel erfolgen kann.\" Hier muss man beunruhigt feststellen, dass das UVEK davon ausgeht, es gebe emissionsarme Verkehrstr\u00e4ger, nicht aber emissionsarme Antriebstechnologien f\u00fcr jede Verkehrsart. Es liegt jedoch auf der Hand, dass die Reduktion der CO2-Emissionen des privaten Strassenverkehrs erhebliche Anpassungen und \u00c4nderungen von Infrastrukturen und Einrichtungen bedingt (Tankstellen, Strom- und Wasserstoffproduktion, Stromleitungen, Ladestationen usw.). Leider zielt der in die Anh\u00f6rung gegebene Entwurf auf die Verkehrsverlagerung, anstatt die f\u00fcr die Entwicklung von CO2-armen Antriebstechnologien unabdingbaren Umstellungen zu koordinieren, damit der Privatverkehr rasch dekarbonisiert werden kann. Unbedingt vermieden werden sollte insbesondere, dass die f\u00fcr den technologischen \u00dcbergang notwendigen Umstellungen durch die mit der Raumplanung verbundenen Auflagen unn\u00f6tig verhindert oder gebremst werden.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>- Auf welche Gesetzes- und Verfassungsgrundlagen st\u00fctzt sich das UVEK, wenn es via den Sachplan Verkehr eine Verkehrsverlagerung von der Strasse auf andere Verkehrsarten aufzwingen will?</p><p>- Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass in erster Linie ein \u00dcbergang zu emissionsarmen Antriebstechnologien f\u00fcr alle Verkehrsarten zur Dekarbonisierung der Mobilit\u00e4t f\u00fchrt?</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, Massnahmen mit dem Ziel zu treffen, die Auflagen zu lockern und die n\u00f6tigen Umstellungen zu erleichtern, um zur Entwicklung von CO2-armen Antriebstechnologien f\u00fcr den motorisierten Individualverkehr beizutragen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Mit den Sachpl\u00e4nen stimmt der Bund seine raumwirksamen T\u00e4tigkeiten ab und nimmt die r\u00e4umliche Koordination auf Bundesebene und mit den Kantonen vor. Beim Verkehr geschieht dies im Rahmen des Sachplans Verkehr, Teil Programm \"Mobilit\u00e4t und Raum 2050\". Dieses strategische Planungsinstrument gibt ein Zielbild f\u00fcr eine verkehrstr\u00e4ger\u00fcbergreifende, mit Raum und Umwelt abgestimmte Mobilit\u00e4tsentwicklung vor. Dieses Zielbild erf\u00e4hrt insbesondere mit den STEP-Ausbauschritten sowie im Programm Agglomerationsverkehr weitere Konkretisierungen. Diese werden vom Parlament beraten und beschlossen. Folglich greift der Sachplan Verkehr, Teil Programm konkreten Entscheidungen nicht vor, sondern \u00fcberl\u00e4sst diese der parlamentarischen Diskussion und Verabschiedung.</p><p>Zu den Fragen:</p><p>1. Das UVEK st\u00fctzt sich namentlich auf die Artikel\u00a073 bis 75 der Bundesverfassung sowie auf die einschl\u00e4gigen Bestimmungen insbesondere des Raumplanungs- und des Umweltschutzgesetzes. Zu nennen sind u.a. die Art. 13 RPG (Konzepte und Sachpl\u00e4ne) und Art. 1 Abs. 2 USG (Vorsorgeprinzip). Ziel des Bundesrates ist die Verkehrssysteme so effizient wie m\u00f6glich zu betreiben. Einzelne Verkehrstr\u00e4ger sollen dabei nicht gegeneinander ausgespielt werden. Im Gegenteil setzt sich der Sachplan Verkehr, Teil Programm \"Mobilit\u00e4t und Raum 2050\" zum Ziel, die einzelnen Verkehrsmittel bed\u00fcrfnisgerecht so zu kombinieren, dass sie ihre spezifischen Vorteile im Sinne eines effizienten Gersamtverkehrssystems entfalten k\u00f6nnen. Ziel muss ein m\u00f6glichst effizientes Mobilit\u00e4tssystem sein. Dazu geh\u00f6rt auch eine optimale Auslastung der bestehenden Verkehrsangebote und - netze und ein m\u00f6glichst geringer Eingriff in die Umwelt.</p><p>2. Der Bundesrat hat am 28. August 2019 beschlossen, dass die Schweiz bis 2050 nicht mehr Treibhausgase ausstossen soll, als nat\u00fcrliche und technische Speicher aufnehmen k\u00f6nnen. Dies bedeutet Netto-Null Emissionen bis zum Jahr 2050. Hierf\u00fcr m\u00fcssen alle Verkehrstr\u00e4ger entsprechende Beitr\u00e4ge leisten. Neben der Verlagerung von Personen- und G\u00fcterverkehr auf die ohnehin schon elektrisch betriebene Bahn spielt auch die Umstellung auf fossilfreie Antriebe eine wichtige Rolle.</p><p>3. Heute werden emissionsarme und klimaneutrale Fahrzeuge so gef\u00f6rdert, dass beispielsweise elektrisch oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge von der Mineral\u00f6lsteuer befreit sind, auch kommen sie in den Genuss von zahlreichen spezifischen, kantonalen Steuererleichterungen oder - befreiungen. Das totalrevidierte CO2-Gesetz schafft mit versch\u00e4rften Emissionsvorschriften f\u00fcr neue Fahrzeuge und der F\u00f6rderung von Ladeinfrastruktur in Mehrparteiengeb\u00e4uden Anreize f\u00fcr einen verst\u00e4rkten Einsatz von Fahrzeugen mit emissionsarmen Antrieben. Verschiedene Kantone bieten auch Kaufpr\u00e4mien f\u00fcr Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge oder Beitr\u00e4ge an die Ladeinfrastruktur an. \u00dcberdies sind wasserstoffbetriebene und elektrische Lastwagen von der LSVA befreit. In einem Pilotprogramm f\u00f6rdert die Eidgenossenschaft erste Wasserstofflastwagen, Tankstellen f\u00fcr Wasserstoff sowie Erzeugungsanlagen f\u00fcr Wasserstoff. Im Rahmen der Roadmap Elektromobilit\u00e4t 2022 werden zusammen mit Partnern zahlreiche Massnahmen zur F\u00f6rderung der Elektromobilit\u00e4t umgesetzt und die Autobahnrastpl\u00e4tze werden mit Schnellladestationen ausger\u00fcstet. Zudem finanziert der Bund im Rahmen der Agglomerationsprogramme Infrastrukturmassnahmen zur F\u00f6rderung klimaneutralen Mobilit\u00e4t mit.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1613520000000)\/","SubmittedBy":"Buffat Micha\u00ebl","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1655424000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48|66|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690505510797)\/","SubmissionDate":"\/Date(1608163200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5107,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr|Energie|Raumplanung und Wohnungswesen"}}