{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204633,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204633,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204633,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204633,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204633,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204633,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204633,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204633,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204633,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204633,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204633,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204633,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204633,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204633,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204633,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204633,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204633,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204633,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4633","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Amtshilfe in Steuersachen in Konzernverh\u00e4ltnissen. Die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung als Erf\u00fcllungsgehilfe ausl\u00e4ndischer Steuerbeh\u00f6rden?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In Amtshilfeverfahren, die sich auf Schweizer Konzerngesellschaften beziehen, werden regelm\u00e4ssig sensitive Daten ausgetauscht. Dies ist einerseits auf die \u00e4usserst \"austausch-orientierte\" Rechtsprechung des Bundesgerichts zur\u00fcckzuf\u00fchren, welches die urspr\u00fcnglichen Bestimmungen des StAhiG \"ausgehebelt\" hat. Anderseits besteht der Eindruck, dass die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung (ESTV) zu proaktiv agiert und sich im Zweifelsfall f\u00fcr die Interessen des Ersucherstaats einsetzt. Nachdem sich das Bundesgericht diametral zur Vorinstanz f\u00fcr den Austausch von Bilanz und Erfolgsrechnung sowie Steuerdaten schweizerischer Konzerngesellschaften ausgesprochen hatte, werden von der ESTV auch weitere Daten regelm\u00e4ssig zum Austausch vorgeschlagen. </p><p>Dem Vernehmen nach beabsichtigt die ESTV zudem, die Namen von Mitarbeitenden, inkl. Sal\u00e4re, auszutauschen. Im Gegensatz zur fr\u00fcheren Praxis der ESTV tauscht sie seit 2018 auch regelm\u00e4ssig Steuerrulings und Steuererkl\u00e4rungen aus. Die betroffenen Unternehmen sind best\u00fcrzt \u00fcber den Umfang des Austausches.</p><p>Vor diesem Hintergrund ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Daten von Schweizer Konzerngesellschaften werden gest\u00fctzt auf welche Rechtsgrundlagen regelm\u00e4ssig ausgetauscht? Wie wird dem urspr\u00fcnglichen gesetzgeberischen Willen des StAhiG (inkl. Einschr\u00e4nkungen bez\u00fcglich des Austauschs) Rechnung getragen?</p><p>2. Ist der Eindruck korrekt, dass sich die ESTV diesbez\u00fcglich proaktiv verh\u00e4lt? Wenn ja, wie ist dies gesetzgeberisch zu rechtfertigen?</p><p>3. Wie sorgf\u00e4ltig pr\u00fcft die ESTV, ob Nichteintretensgr\u00fcnde vorliegen und wie oft kommt Nichteintreten zum Zug?</p><p>4. Gem\u00e4ss Artikel\u00a08 Absatz\u00a01 StAhiG muss die Schweiz keine Amtshilfe leisten, die weiter geht als die Verfahrenspflichten in der Schweiz. Wird diese \"Schranke des internen Rechts\" von der ESTV respektiert?</p><p>5. Wie werden die Rechte Dritter bzw. deren Namen in Amtshilfeverfahren gesch\u00fctzt?</p><p>6. Wie viele Amtshilfe-Ersuchen erh\u00e4lt (und stellt) die Schweiz seit 2013 (separat aufgeteilt nach Konzernen/anderen)? Wie viele Ersuchen erhalten die anderen Mitglieder des OECD Global Forum? Handelt es sich bei der Schweiz statistisch gesehen um ein typisches \"Geberland\"? Wenn ja, wie k\u00f6nnen die Interessen der Schweiz besser gewahrt werden?</p><p>7. Wie wird sichergestellt, dass die Schweiz inhaltlich Amtshilfe h\u00f6chstens im selben Umfang wie andere Staaten leistet (Gegenseitigkeit)?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Im Rahmen der Steueramtshilfe auf Ersuchen tauscht die ESTV haupts\u00e4chlich gest\u00fctzt auf die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sowie dem \u00dcbereinkommen \u00fcber die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (MAC; SR 0.652.1), welche auf dem geltenden OECD-Musterabkommen basieren und gest\u00fctzt auf die Rechtsprechung alle voraussichtlich erheblichen Informationen aus. Welche Informationen \"voraussichtlich erheblich\" sind, wurde von der Rechtsprechung konkretisiert. Dies kann etwa Informationen zu Konzerngesellschaften umfassen, wie bspw. Bilanzen, Erfolgsrechnungen, Steuererkl\u00e4rungen, Rulings, internationale Gewinnausscheidung bzw. Verlustverteilung, die Anzahl der Angestellten, Angaben zu den R\u00e4umlichkeiten einer Gesellschaft sowie diverse weitere Substanzinformationen. Die ESTV erlaubt den Vertragsstaaten nicht, \"fishing expeditions\" zu betreiben oder um Informationen zu ersuchen, deren Erheblichkeit hinsichtlich der Steuerbelange einer bestimmten steuerpflichtigen Person unwahrscheinlich sind. Vor diesem Hintergrund darf die Schweiz die \u00dcbermittlung von Ausk\u00fcnften mit der Begr\u00fcndung, die verlangten Informationen seien nicht \"voraussichtlich erheblich\" nur verweigern, wenn ein Zusammenhang zwischen den verlangten Angaben und der im ersuchenden Staat durchgef\u00fchrten Untersuchung unwahrscheinlich erscheint (vgl. BGE 141 II 436 E. 4.4.3, 142 II 161 E. 2.1.1; Urteil des BVGer A-5695/2018 vom 22. April 2020 E. 3.3.2).</p><p>2./4. Mit der Formulierung \"voraussichtlich erheblich\" soll im Rahmen der Steueramtshilfe auf Ersuchen ein m\u00f6glichst weitgehender Informationsaustausch gew\u00e4hrleistet werden (vgl. z.B Ziff. XVII lit. c des Protokolls zum DBA Schweiz-Niederlande [SR 0.672.963.61], das Urteil Bundesgericht 2C_814/2019 E. 1.1.3 vom 18. Mai 2020 und Art. 26 OECD-MA sowie den dazugeh\u00f6renden OECD-Kommentar). Die ESTV beachtet bei der Umsetzung der Amtshilfe den jeweils anwendbaren staatsvertraglichen und innerstaatlichen Rechtsrahmen sowie die einschl\u00e4gige Rechtsprechung. Dies gilt selbstredend auch f\u00fcr den vom Interpellanten erw\u00e4hnten Artikel\u00a08 Absatz\u00a01 StAhiG.</p><p>3. Die ESTV pr\u00fcft jedes Amtshilfeersuchen sorgf\u00e4ltig unter Anwendung des Vieraugenprinzips auf Nichteintretens-Gr\u00fcnde. Ein vollst\u00e4ndiges Nichteintreten durch die ESTV kommt aufgrund der in den jeweiligen DBA pr\u00e4zise festgehaltenen materiellen und formellen Eintretens-Voraussetzungen selten vor. Bei unklaren Fragen steht der ESTV das Mittel der R\u00fcckfrage an die ersuchende Beh\u00f6rde gest\u00fctzt auf Art. 6 Abs. 3 StAhiG zur Verf\u00fcgung.</p><p>5. Im Rahmen der Steueramtshilfe auf Ersuchen werden Drittpersonen von der ESTV \u00fcber das Amtshilfeverfahren informiert, wenn ihre Beschwerdelegitimation im Sinne von Artikel\u00a019 Absatz\u00a02 StAhiG aufgrund der Akten evident ist. Davon ist nicht leichthin auszugehen: Drittpersonen sind vor der Verwendung ihrer Daten durch den ersuchenden Staat grunds\u00e4tzlich gesch\u00fctzt (Spezialit\u00e4tsprinzip). Daher f\u00fchrt allein der Umstand, dass sie in den zur \u00dcbermittlung vorgesehen Unterlagen erw\u00e4hnt sind, nicht zu ihrer Beschwerdeberechtigung und damit auch nicht zu einer Benachrichtigungspflicht der ESTV. Drittpersonen, welche sich auf eigene Initiative bei der ESTV melden, werden in das Verfahren einbezogen. Stellt die ESTV fest, dass in den zu \u00fcbermittelnden Dokumenten Informationen \u00fcber Drittpersonen rein zuf\u00e4llig auftauchen und daher f\u00fcr die ersuchende Beh\u00f6rde nicht von Bedeutung sind (z.B. Bankmitarbeiter), werden diese geschw\u00e4rzt (siehe dazu den wegweisenden Entscheid des Bundesgerichts: 2C_376/2019 vom 13. Juli 2020).</p><p>6. Die Schweiz hat die folgende Anzahl an Amtshilfeersuchen erhalten bzw. gestellt (eine statistische Aufteilung nach Konzernen/andere existiert nicht): 2013: 1'386 erhalten / 6 gestellt; 2014: 2'791 erhalten / 2 gestellt; 2015: 2'623 erhalten / 39 gestellt; 2016: 66'553 erhalten / 11 gestellt; 2017: 28'164 erhalten / 18 gestellt; 2018: 7'266 erhalten / 28 gestellt; 2019: 1'514 erhalten / 37 gestellt; 2020: noch keine Zahlen vorhanden.</p><p>Im Nachfolgenden sind die an einzelne Mitgliedstaaten des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) gerichtete Amtshilfeersuchen ersichtlich, wobei es sich um eine beispielhafte Aufz\u00e4hlung von Staaten handelt, die bez\u00fcglich Gr\u00f6sse mit der Schweiz vergleichbar oder eine geografische bzw. wirtschaftliche N\u00e4he zu ihr aufweisen: Zypern: 2'508 (2016-2018); Liechtenstein: 275 (2014-2017); Spanien: 1'772 (2015-2017); Holland: 2'241 (2014-2017); Luxemburg: 2'309 (2014-2017); Grossbritannien: 5'206 (2014-2017); \u00d6sterreich: 1'543 (2014-2017); USA: 2'633 (2014-2016); Frankreich: 2'381 (2013-2016); Italien: 1'560 (2013-2016); D\u00e4nemark: 545 (2013-2016); Deutschland: 3'950 (2013-2016); Norwegen: 666 (2013-2016).</p><p>Die Schweiz erh\u00e4lt insgesamt mehr ausl\u00e4ndische Amtshilfeersuchen als sie selber stellt. Als Mitglied des Global Forum gibt die Schweiz im Rahmen der Peer Reviews zur \u00dcberpr\u00fcfung der einheitlichen Umsetzung des internationalen Steueramtshilfestandards regelm\u00e4ssig Feedback an die anderen L\u00e4nder und vertritt so aktiv ihre Interessen.</p><p>7. Entsprechend dem OECD-Musterabkommen basieren die Amtshilfeklauseln in den Steueramtshilfeabkommen auf dem Gegenseitigkeitsprinzip, wonach der ersuchende Staat die ersuchten Informationen ebenfalls erh\u00e4ltlich macht, w\u00fcrden sich die Informationen im ersuchenden Staat befinden. Damit ist sichergestellt, dass die Schweiz Amtshilfe h\u00f6chstens im selben inhaltlichen Umfang leistet, wie der jeweilige Partnerstaat.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1613520000000)\/","SubmittedBy":"M\u00fcller Leo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1671148800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15|1231|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690505844717)\/","SubmissionDate":"\/Date(1608163200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5107,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft|Internationales Recht|Steuer"}}