{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204639,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204639,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204639,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204639,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204639,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204639,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204639,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204639,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204639,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204639,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204639,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204639,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204639,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204639,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204639,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204639,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204639,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204639,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4639","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Unisex-WC. Abbau von \u00dcberregulierung f\u00fcr KMU auch am stillen \u00d6rtchen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die n\u00f6tigen Massnahmen zu treffen und die Verordnung zum Arbeitsgesetz so zu \u00e4ndern, dass Toiletten nicht nur getrennt vorzusehen sind. Unisex-Toilettenanlagen sollen in jedem Falle erlaubt sein. Fehlen dazu die gesetzlichen Grundlagen, sind diese der Bundesversammlung zu unterbreiten.</p>","ReasonText":"<p>Unisex-Toiletten im \u00f6ffentlichen Raum sind in vielen L\u00e4ndern, vor allem in Schweden und England, bereits weit verbreitet. Mit geschlechtsneutralen Toiletten-Anlagen geraten z. B. intersexuelle Personen und Eltern mit ihren gegengeschlechtlichen Kindern nicht in ein Dilemma, welche Toilette sie nun ben\u00fctzen m\u00fcssen. Auch einzelne Gastrobetriebe in den Kantonen Z\u00fcrich und Luzern verzichten auf geschlechtergetrennte Anlagen. Ein optimal gestaltetes Beispiel ist das Restaurant \"Anker\" in Luzern. Diese Anlage sch\u00fctzt durch ihre Einsichtigkeit und Zug\u00e4nglichkeit sogar besser vor sexueller Bel\u00e4stigung als herk\u00f6mmliche getrennte WC-Anlagen.  </p><p>Eine Liberalisierung f\u00fcr Unisex-WC-Anlagen w\u00fcrde f\u00fcr s\u00e4mtliche KMU nur Vorteile bieten. Heute m\u00fcssen gem\u00e4ss Verordnung zwei komplett getrennte Toilettenanlagen f\u00fcr Frauen und M\u00e4nner vorhanden sein. Dies ist f\u00fcr kleinere und mittlere Betriebe oftmals eine logistische sowieso finanzielle Herausforderung. Es w\u00e4re zeitgem\u00e4sser vorzuschreiben, dass die Betriebe eine entsprechende Vorrichtung zur Verf\u00fcgung stellen m\u00fcssen, welche die Privatsph\u00e4re nutzungsgerecht garantiert. Es sollte der unternehmerischen Freiheit \u00fcberlassen werden, selbst zu definieren, wie dies erfolgen kann. Zum Beispiel ist ein \"stilles \u00d6rtchen\" mit einer abschliessbaren T\u00fcr bereits zweckdienlich. Dann spielt es auch keine Rolle, ob die Person, die sich zuvor und danach dort aufh\u00e4lt, Mann oder Frau ist. Die Wegleitung des Seco zu Artikel\u00a029 ArGV 3 nimmt zwar bereits heute R\u00fccksicht auf Kleinst- und Klein-Betriebe, um diese vor kostspieligen Einrichtungen zu verschonen. Dies stellt jedoch f\u00fcr mittelst\u00e4ndige Unternehmen mit mehr als 10 Personen eine ungerechtfertigte Benachteiligung dar.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das mit der Motion deponierte Anliegen ist in unserem f\u00f6deralen System auf verschiedenen Staatsebenen geregelt. Die Vergleiche mit dem Ausland und die Beispiele betreffend Eltern mit gegengeschlechtlichen Kindern, Kundinnen und Kunden von Restaurants betreffen den \u00f6ffentlichen Raum und werden nicht durch bundesgesetzliche Normen geregelt.</p><p>F\u00fcr den \u00f6ffentlichen Raum regeln kantonale Gesetze, ab welcher Personenzahl wie viele Toiletten vorzusehen sind. Wie in der Motion festgehalten, k\u00f6nnen Kantone bereits heute die Voraussetzungen an die WC-Einrichtungen f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Bereich gem\u00e4ss dem Anliegen der Motion festlegen, weshalb es der Bundesrat als nicht zielf\u00fchrend erachtet, in die Autonomie der Kantone einzugreifen.</p><p>Das einzige Bundesgesetz, welches Normen zum Thema enth\u00e4lt, ist das Arbeitsgesetz (ArG; SR 822.11), respektive dessen Verordnung 3 (ArGV 3; SR 822.113). Letztere regelt die Anforderungen an Garderoben, Waschanalgen und Toiletten in der Arbeitswelt (Art. 29 ff. ArGV 3). Gem\u00e4ss Artikel\u00a029 Absatz\u00a03 ArGV 3 sind \"f\u00fcr Frauen und M\u00e4nner (...) getrennte (...) Toiletten oder zumindest eine getrennte Nutzung dieser Einrichtung vorzusehen\".</p><p>Das Arbeitsgesetz regelt diese Bedingungen f\u00fcr die Arbeitswelt unter anderem darum, weil die Arbeitnehmerinnen und -nehmer keine Wahl haben, wo sie ihre Arbeitskleider wechseln oder wo sie auf die Toilette gehen k\u00f6nnen. Dies im Gegensatz zu den Orten im \u00f6ffentlichen Raum (z. B. Restaurants, L\u00e4den). Argumente f\u00fcr geschlechtergetrennte Anlagen am Arbeitsplatz sind die Vermeidung von psychosozialen Risiken wie sexuelle Bel\u00e4stigung und das Unwohlsein durch die Pr\u00e4senz des andern Geschlechts. Das Dilemma von Eltern mit ihren gegengeschlechtlichen Kindern ist am Arbeitsplatz nicht gegeben.</p><p>Die Praxis legt bereits Art. 29 ArGV 3 nach dem Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit aus und erspart kleinen Unternehmen teure Anlagen. Der Kommentar des SECO zu Art. 29 ArGV 3 sieht dabei vor, dass Unternehmen mit bis zu zehn Arbeitnehmenden unter bestimmten Voraussetzungen einfach eine abwechselnde Nutzung derselben Einrichtungen vorsehen k\u00f6nnen. Die Schaffung einer zus\u00e4tzlichen Ausnahme wird deshalb nicht als notwendig erachtet.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1614124800000)\/","SubmittedBy":"Jauslin Matthias Samuel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1671148800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|28|44","Category":null,"Modified":"\/Date(1690505799113)\/","SubmissionDate":"\/Date(1608163200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5107,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit"}}