{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204649,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204649,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204649,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204649,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204649,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204649,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204649,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204649,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204649,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204649,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204649,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204649,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204649,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204649,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204649,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204649,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204649,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204649,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4649","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Die Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen sch\u00fctzen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, das Bundesgesetz \u00fcber die Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung von Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen (Aveg; SR 221.215.311) wie folgt zu \u00e4ndern:</p><p>Artikel\u00a01 Aveg, neuer Absatz\u00a04</p><p>Die Bestimmungen des allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten Gesamtarbeitsvertrages zu Mindestlohn, 13. Monatslohn und Ferienanspruch gehen anderslautenden Bestimmungen der Kantone vor.</p><p>Artikel\u00a02 Ziffer 4 Aveg, \u00c4nderung</p><p>Der Gesamtarbeitsvertrag darf die Rechtsgleichheit nicht verletzen und dem zwingenden Recht des Bundes nicht widersprechen. Jedoch k\u00f6nnen zugunsten der Arbeitnehmer abweichende Bestimmungen aufgestellt werden, wenn sich aus dem zwingenden Recht nichts anderes ergibt.</p>","ReasonText":"<p>Die Einf\u00fchrung des allgemeinen Mindestlohns im Kanton Neuenburg ist eine schwere Belastungsprobe f\u00fcr die bew\u00e4hrte Sozialpartnerschaft in der Schweiz. Dieser Mindestlohn findet seit dem umstrittenen Bundesgerichtsurteil vom August 2017 auch f\u00fcr Betriebe in den Branchen Anwendung, welche einen allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten Landes-Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) haben. Das f\u00fchrt zu dem Missstand, dass der Bundesrat zwar sozialpartnerschaftliche GAV f\u00fcr die ganze Schweiz als verbindlich erkl\u00e4rt, aber die gesamtschweizerische L\u00f6sung durch kantonale Bestimmungen ausgehebelt werden kann. </p><p>Am 27. September 2020 stimmte die Stimmbev\u00f6lkerung des Kantons Genf einer Volksinitiative f\u00fcr einen Mindestlohn von 23 Franken zu. Der Mindestlohn gilt auch f\u00fcr Branchen mit einem ave GAV. Weitere Kantone k\u00f6nnten diesen Beispielen folgen. Deshalb muss neu geregelt werden, dass die Einigungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverb\u00e4nden, welche der Bundesrat per Beschluss f\u00fcr die ganze Schweiz besiegelt, ausgew\u00e4hlten kantonalen Bestimmungen vorgehen.</p><p>F\u00fcr viele Bereiche des Arbeitsrechts kann infolge des Bundesgerichtsurteils nicht ausgeschlossen werden, dass die Kantone \u00f6ffentlich-rechtliche Bestimmungen erlassen, die dann gest\u00fctzt auf Art. 358 OR den Bestimmungen des GAV bzw. des ave GAV vorgehen. Die Kompetenz der Kantone, in einem bestimmten Sachgebiet das Bundesrecht zu erg\u00e4nzen, erlischt lediglich dann, wenn die Gesetzgebung des Bundes jede Regelung in einem bestimmten Sachgebiet ausschliesst. Deshalb k\u00f6nnen ave GAV nicht nur im Bereich der Mindestl\u00f6hne ausgehebelt werden, sondern auch bei anderen f\u00fcr die Arbeitskosten relevanten Regelungen wie dem 13. Monatslohn und dem Ferienanspruch. Hingegen gehen kantonale Bestimmungen zu Feiertagen weiterhin vor. </p><p>Durch die vorgeschlagene \u00c4nderung des AVEG wird die Rechtsunsicherheit behoben und die bew\u00e4hrte Sozialpartnerschaft gest\u00e4rkt, die durch kantonale Gesetze und internationale Vertr\u00e4ge zu erodieren droht. Die Sozialpartnerschaft sichert seit \u00fcber 100 Jahren den Arbeitsfrieden in der Schweiz und soll das auch die n\u00e4chsten 100 Jahre tun.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Sozialpartnerschaft und die allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge (GAV) sind von grosser Bedeutung f\u00fcr den Schweizer Arbeitsmarkt. Die Sozialpartner stehen diesbez\u00fcglich immer wieder vor neuen Herausforderungen und haben in der Vergangenheit gezeigt, dass sie diese meistern. Der Bundesrat anerkennt, dass die Einf\u00fchrung kantonaler Mindestl\u00f6hne eine solche Herausforderung darstellen kann.</p><p>Das Anliegen der Motion\u00e4rin erachtet der Bundesrat allerdings aus verschiedenen Gr\u00fcnden als problematisch. Mit dem Anliegen der Motion\u00e4rin soll die verfassungsrechtliche Kompetenz der Kantone, sozialpolitisch t\u00e4tig zu werden und sozialpolitische Mindestl\u00f6hne festzulegen, beschnitten werden. Zudem soll ein allgemeinverbindlicher GAV kantonalen Gesetzen oder gar kantonalen Verfassungen vorgehen. Ein allgemeinverbindlich erkl\u00e4rter GAV geniesst jedoch nicht die demokratische Legitimation, wie sie ein kantonales Gesetz geniesst. Ein GAV ist eine Vereinbarung zwischen Privaten und die Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung eines GAV \u00e4ndert dessen privatrechtlichen Charakter nicht. Ein allgemeinverbindlicher GAV steht auch nicht auf Gesetzesebene, sondern ist am ehesten mit einer Verordnung zu vergleichen. Da durch die Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung die Vertrags- und Wirtschaftsfreiheit eingeschr\u00e4nkt wird, ist es weiter problematisch, wenn sie zwingendem Recht widersprechen soll. Mit der Realisierung des Anliegens der Motion\u00e4rin w\u00fcrde der Bundesgesetzgeber den Volkswillen auf Kantonsebene, f\u00f6deralistische Prinzipien und die verfassungsrechtliche Kompetenzordnung aushebeln.</p><p>Die von der Motion\u00e4rin verlangte \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung von Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen w\u00fcrde ausserdem eine \u00c4nderung von Artikel\u00a0358 des Obligationenrechts (OR) erfordern, der regelt, dass zwingendes kantonales Recht Vorrang vor dem Inhalt von GAV hat. GAV-Bestimmungen, die zwingendem kantonalem Recht widersprechen, sind nichtig und k\u00f6nnen nicht allgemeinverbindlich erkl\u00e4rt werden. Der Bundesrat weist zudem daraufhin, dass die Kantone keine Kompetenz haben, Regelungen \u00fcber Ferien oder den 13. Monatslohn zu erlassen, da die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Zivilrechts nach Artikel\u00a0122 der Bundesverfassung (BV) Sache des Bundes ist.</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme vom 21. November 2018 auf die Motion Baumann (18.3934) festgehalten hat, welche das gleiche Anliegen wie die vorliegende Motion verfolgte und am 19. Dezember 2019 vom St\u00e4nderat abgelehnt wurde, ist er der Auffassung, dass m\u00f6gliche Spannungen in einzelnen GAV den von der Motion\u00e4rin geforderten weitreichenden und aus staats- und demokratiepolitischer Sicht bedenklichen Eingriff nicht rechtfertigen.</p><p>Sollte der Nationalrat der vorliegenden Motion dennoch zustimmen, beh\u00e4lt sich der Bundesrat vor, im Zweitrat deren Umwandlung in einen Pr\u00fcfauftrag zu beantragen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1614124800000)\/","SubmittedBy":"Gutjahr Diana","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1671148800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|44","Category":null,"Modified":"\/Date(1690505696603)\/","SubmissionDate":"\/Date(1608163200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5107,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit"}}