{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204671,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204671,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204671,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204671,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204671,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204671,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204671,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204671,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204671,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204671,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204671,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204671,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204671,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204671,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204671,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204671,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204671,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204671,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4671","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft. Pr\u00fcfung durch die Eidgen\u00f6ssische Finanzkontrolle","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber Radio und Fernsehen (RTVG, SR 784.40) vorzulegen, die es der Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle (EFK) erm\u00f6glicht, insk\u00fcnftig auch die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) zu pr\u00fcfen.</p>","ReasonText":"<p>Die SRG hat auf nationaler bzw. sprachregionaler Ebene einen wichtigen und umfassenden Leistungsauftrag zu erf\u00fcllen. Sie wird gr\u00f6sstenteils durch Geb\u00fchren in der H\u00f6he von 1,25 Milliarden Franken finanziert. Angesichts dieser finanziellen Bedeutung und des grossen \u00f6ffentlichen Interesses ist auch die SRG der Finanzaufsicht durch die EFK zu unterstellen, wie andere Organisationen auch, denen der Bund die Erf\u00fcllung einer \u00f6ffentlichen Aufgabe \u00fcbertragen hat (vgl. Art. 8 Abs. 1 Bst. d FKG). Die EFK soll als unabh\u00e4ngige Stelle die M\u00f6glichkeit haben, bei der SRG Finanzaufsichtspr\u00fcfungen nach risikobasierten Gesichtspunkten durchzuf\u00fchren, dies in enger Abstimmung mit Kontrollt\u00e4tigkeiten anderer Beh\u00f6rden und Organe.</p><p>Die in Artikel\u00a093 Absatz\u00a03 BV garantierte \"Autonomie in der Programmgestaltung\" von Radio und Fernsehen gilt auch f\u00fcr die EFK. Andere unabh\u00e4ngige Institutionen wie die eidgen\u00f6ssischen Gerichte unterstehen bereits der Finanzaufsicht der EFK im Rahmen des Artikels 8 Absatz\u00a02 FKG. Bei der Wahrnehmung dieser Aufsicht respektiert die EFK heute schon die in Artikel\u00a0191c BV verankerte \"Richterliche Unabh\u00e4ngigkeit\". </p><p>Auch in unseren Nachbarl\u00e4ndern Deutschland, Frankreich, Italien und \u00d6sterreich wird der Rundfunk gepr\u00fcft, unter strikter Beachtung der Programmautonomie. Dies gilt \u00fcbrigens auch f\u00fcr die \"British Broadcasting Corporation\" (BBC), welche weltweit f\u00fcr ihre Unabh\u00e4ngigkeit anerkannt ist. Schwerpunkte dieser unabh\u00e4ngigen Pr\u00fcfungen liegen in den Bereichen Organisation, Bilanzierung sowie Ausstattung, Infrastruktur und Beschaffungen. Gepr\u00fcft wird aber beispielsweise auch die Frage, ob der Rundfunk in Krisenf\u00e4llen sendef\u00e4hig ist. </p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Anliegen der Motion ist nicht neu. Im Rahmen der letzten Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG, SR 784.40) wurde 2014 im St\u00e4nderat ein entsprechender Antrag abgelehnt, weil eine Pr\u00fcfung der SRG durch die Eidgen\u00f6ssische Finanzkontrolle (EFK) die verfassungsm\u00e4ssig garantierte Programmunabh\u00e4ngigkeit gef\u00e4hrden w\u00fcrde (AB 2014 S. 657 ff.). Aus demselben Grund wurde die Motion 15.3558 \"Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft. Mehr Transparenz und Beaufsichtigung durch die Eidgen\u00f6ssische Finanzkontrolle\" vom Nationalrat abgelehnt.</p><p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a036 RTVG \u00fcbt das UVEK die Finanzaufsicht \u00fcber die SRG aus. Unter den Voraussetzungen von Artikel\u00a036 Absatz\u00a05 RTVG kann das UVEK die EFK mit der Finanzpr\u00fcfung beauftragen, die Anwendung des Finanzkontrollgesetzes (SR 614) ist aber ausdr\u00fccklich ausgeschlossen (Art. 36 Abs. 6 RTVG). Der Grund daf\u00fcr liegt in der Wahrung der Unabh\u00e4ngigkeit von Radio und Fernsehen sowie der Programmautonomie (Art. 93 der Bundesverfassung; SR 101). Damit wird verhindert, dass das Parlament \u00fcber den Weg der Finanzaufsicht Einfluss auf Radio- und Fernsehprogramme nehmen kann, insbesondere durch die Berichterstattung an die Finanzdelegation.</p><p>Die SRG und die von ihr beherrschten Unternehmen f\u00fchren ihre B\u00fccher nach den Vorschriften, die f\u00fcr Aktiengesellschaften gelten und nach den von den Schweizer B\u00f6rsen anerkannten Standards der Rechnungslegung. Die aktienrechtliche Revisionsstelle pr\u00fcft j\u00e4hrlich die Rechnung bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Geldflussrechnung und Anhang. Der Bericht der Revisionsstelle zur Konzernrechnung wird j\u00e4hrlich publiziert. Es findet also bereits aufgrund des Aktienrechts eine professionelle Finanzpr\u00fcfung statt.</p><p>Das UVEK pr\u00fcft den Finanzhaushalt der SRG. Es hat heute die M\u00f6glichkeit, Pr\u00fcfungen nach risikobasierten Gesichtspunkten, im Sinne der vorliegenden Motion, durchzuf\u00fchren. Zudem hat das UVEK bereits mehrere Wirtschaftlichkeitspr\u00fcfungen durchgef\u00fchrt, zum Beispiel in den Bereichen Personalwesen, Beschaffung, Kosten- und Leistungsrechnung und interne Revision. Mit den Wirtschaftlichkeitspr\u00fcfungen wurde festgestellt, dass die SRG professionell aufgestellt ist und gesamthaft betrachtet \u00fcber alle wichtigen Steuerungsinstrumente verf\u00fcgt, die ein effizientes Management und eine wirtschaftliche Verwendung der ihr zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel erlauben.</p><p>Mit der internen Revision, der aktienrechtlichen Revision, der Finanzaufsicht durch das UVEK sowie der Wirtschaftlichkeitspr\u00fcfungen wird \u00fcber die SRG eine umfassende Finanzaufsicht ausge\u00fcbt. Die Publikation der Resultate aus der Wirtschaftlichkeitspr\u00fcfung wie auch die j\u00e4hrlich publizierten umfassenden Gesch\u00e4ftsberichte der SRG sorgen f\u00fcr Transparenz.</p><p>Der Finanzbedarf der SRG wird zudem bei der alle zwei Jahre stattfindenden Festlegung der Abgabetarife gepr\u00fcft, unter Einbezug des Preis\u00fcberwachers.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1614124800000)\/","SubmittedBy":"Lohr Christian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1671148800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|24|34","Category":null,"Modified":"\/Date(1690505174903)\/","SubmissionDate":"\/Date(1608163200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5107,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Finanzwesen|Medien und Kommunikation"}}