{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204674,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204674,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204674,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204674,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204674,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204674,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204674,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204674,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204674,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204674,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204674,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204674,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204674,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204674,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204674,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204674,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204674,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204674,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4674","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Muss etwas unternommen werden, damit das Telemarketing verantwortungsvoller betrieben wird?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 22. M\u00e4rz 2019 wurde mit einer \u00c4nderung des Fernmeldegesetzes im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb eine Bestimmung eingef\u00fchrt (Art. 3 Abs. 1 Bst. u, v und w), die beabsichtigt, die Verwendung von Informationen, die mit Hilfe von unlauteren Telemarketingmethoden erhoben wurden, selbst als unlauter zu betrachten. Dies geht insbesondere auf die parlamentarische Initiative Nantermod (16.490) zur\u00fcck.</p><p>Mit dieser Massnahme soll sichergestellt werden, dass ein Unternehmen belangt werden kann, wenn es nachweislich Daten erworben und verwendet hat, die von einer Telemarketingfirma unlauter erhoben wurden. </p><p>Es kann aber sein, dass Telemarketingfirmen mit Sitz im Ausland als Intermedi\u00e4re oder Makler auftreten oder im Auftrag handeln, ohne die Daten der Auftraggeberin direkt zu \u00fcbergeben. </p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: </p><p>1. Warum ist diese Gesetzes\u00e4nderung noch nicht in Kraft? Wann tritt sie in Kraft und wann k\u00f6nnen die unlauteren Telemarketingmethoden nach Ansicht des Bundesrats dank dieser Massnahme reduziert werden?</p><p>2. Erlaubt diese Massnahme nach Ansicht des Bundesrats, gegen s\u00e4mtliche unlauteren Telemarketingmethoden von Unternehmen vorzugehen, die nicht direkt oder nicht leicht belangt werden k\u00f6nnen, insbesondere weil sie im Ausland sind?</p><p>3. K\u00f6nnte beispielsweise eine Person, die einen Anruf erh\u00e4lt, ein Unternehmen verklagen, das ein anderes Unternehmen oder eine Person mit dem Anruf beauftragt hat? Kann ein Unternehmen verurteilt werden, wenn es die Dienste eines Intermedi\u00e4rs oder Maklers in Anspruch nimmt, der mit unlauteren, bel\u00e4stigenden Telefonmarketing-Methoden arbeitet, auch wenn der Makler die Daten dem Unternehmen nicht direkt liefert?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Im Rahmen der Teilrevision des Fernmeldegesetzes vom 22. M\u00e4rz 2019 (BBl 2017 6559 / FMG; SR 784.10) wurde auch das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG; SR 241) angepasst. Durch diese \u00c4nderung gelten Werbeanrufe auf Rufnummern, die nicht im Telefonverzeichnis stehen, nun genauso als widerrechtlich, wie Anrufe auf im Verzeichnis mit einem Stern gekennzeichnete Nummern (Art. 3 Abs. 1 Bst. u UWG).</p><p>Ausserdem wurden mit der \u00c4nderung zwei weitere Massnahmen eingef\u00fchrt: So handelt unlauter, wer Werbeanrufe t\u00e4tigt, ohne dass eine Rufnummer angezeigt wird, die im Telefonverzeichnis eingetragen ist und zu deren Nutzung er berechtigt ist (Art. 3 Abs. 1 Bst. v UWG), und wer sich auf Informationen st\u00fctzt, von denen sie oder er aufgrund eines Verstosses gegen die Buchstaben u oder v Kenntnis erhalten hat (Art. 3 Abs. 1 Bst. w UWG).</p><p>Nur Artikel\u00a03 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0w UWG geht auf die parlamentarische Initiative 16.490 Nantermod zur\u00fcck. Das Parlament hatte ihr keine Folge gegeben, da ein Teil ihres Inhalts bereits im Rahmen der Revision des FMG bzw. des UWG eingeflossen war.</p><p>Neben diesen \u00c4nderungen im UWG sieht die Revision des FMG aber auch vor, dass Anbieterinnen von Fernmeldediensten verpflichtet sind, gegen unerw\u00fcnschte Werbeanrufe vorzugehen (Art. 45a FMG), so dies technisch m\u00f6glich ist (z. B. durch Filter).</p><p>1 und 2. Die neuen Bestimmungen des UWG sind am 1. Januar 2021 in Kraft getreten (AS 2020 6159), w\u00e4hrend Artikel\u00a045a FMG erst am 1. Juli 2021 in Kraft gesetzt wird. Mit der Revision soll insbesondere der Schutz vor unlauterem Telemarketing ausgebaut werden. Da die betreffenden Bestimmungen erst vor Kurzem in Kraft getreten sind bzw. erst im Juli 2021 in Kraft treten werden, l\u00e4sst sich ihre Wirkung noch nicht beurteilen. Vermutlich d\u00fcrfte eine strafrechtliche Verfolgung bei Anrufen aus dem Ausland jedoch schwierig, wenn nicht sogar unm\u00f6glich bleiben. Der Grund daf\u00fcr sind die Komplexit\u00e4t und die Besonderheiten des internationalen Rechtshilfeverfahrens in Strafsachen sowie der Grundsatz der doppelten Strafbarkeit (siehe auch Antwort auf Frage 3 unten).</p><p>3. Ein in der Schweiz ans\u00e4ssiges Unternehmen, das ein anderes Unternehmen in der Schweiz oder im Ausland mit der Durchf\u00fchrung unlauterer Anrufe beauftragt, ist als Mitt\u00e4ter strafbar. Die Zukunft wird zeigen, ob sich das Ziel von Artikel\u00a03 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0w UWG erreichen l\u00e4sst, n\u00e4mlich dass all diejenigen strafrechtlich verfolgt und belangt werden k\u00f6nnen, die an unlauterem Telemarketing verdienen, auch wenn kein Auftrag oder Vertrag vorliegt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1613520000000)\/","SubmittedBy":"Bendahan Samuel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1616112000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|34","Category":null,"Modified":"\/Date(1690505146877)\/","SubmissionDate":"\/Date(1608249600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5107,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Medien und Kommunikation"}}