{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204677,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204677,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204677,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204677,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204677,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204677,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204677,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204677,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204677,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204677,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204677,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204677,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204677,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204677,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204677,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204677,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204677,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204677,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4677","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Nachtfahrverbot f\u00fcr E-Lastwagen und Lastwagen mit anderen ger\u00e4uschlosen Antriebsarten aufheben","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verkehrsregelnverordnung (oder sofern notwendige das Strassenverkehrsgesetz) so anzupassen, dass Lastwagen (schwere Motorwagen) mit einem Elektroantrieb oder einem anderen ger\u00e4uschlosen Antrieb auch w\u00e4hrend dem Nachtfahrverbot verkehren d\u00fcrfen. </p><p>Neben einem ger\u00e4uschlosen Antrieb sollen weitere Bedingungen gelten, die m\u00f6gliche negative Auswirkungen auf die Nachtruhe und die Verlagerungspolitik einschr\u00e4nken. Solche Bedingungen k\u00f6nnen beispielsweise die Verwendung von ger\u00e4uscharmen Reifen, eine limitierte Geschwindigkeit, eine Gewichtslimit oder den Ausschluss von grenz\u00fcberschreitenden Fahrten beinhalten.</p>","ReasonText":"<p>Daneben hat das Nachtfahrverbot aber auch unerw\u00fcnschte Nebenwirkungen. So kann die Auslastung der Strasseninfrastruktur weniger gut \u00fcber den ganzen Tag verteilt werden, was tags\u00fcber zu mehr Staus und vermehrten Rufen nach neuen oder st\u00e4rker ausgebauten Strassen f\u00fchrt. Transportunternehmern weichen deshalb vermehrt auf leichtere Lieferwagen aus, die nicht unter das Nachtfahrverbot fallen. Wegen den verminderten Ladekapazit\u00e4ten m\u00fcssen daf\u00fcr mehr Fahrten gemacht werden, was sowohl \u00f6konomisch wie auch \u00f6kologisch unsinnig ist.</p><p>Mit einer Aufhebung des Nachtfahrverbots f\u00fcr die leisesten der schweren Motorwagen k\u00f6nnen diese unerw\u00fcnschten Nebenwirkungen vermindert werden, ohne die Nachtruhe \u00fcberm\u00e4ssig zu belasten. </p><p>Im Gegenteil, an Orten der Anlieferung k\u00f6nnte die Nachtruhe sogar verbessert werden, wenn die Anzahl Bewegungen durch gr\u00f6ssere aber leisere Fahrzeuge verringert wird. Gleiches gilt f\u00fcr \u00dcberlandstrassen und Autobahnen, auf denen die Rollger\u00e4usche gegen\u00fcber den Motorenger\u00e4uschen dominant sind. Durch zus\u00e4tzliche Massnahmen wie die Pflicht zur Verwendung von ger\u00e4uscharmen Reifen oder Geschwindigkeitsreduktionen k\u00f6nnen die L\u00e4rmemissionen weiter verringert werden. Im Rahmen dieser Motion sind diese Zusammenh\u00e4nge zu untersuchen und aufgezeigt werden, welche Nebenbedingungen geeignet sind, die Nachtruhe m\u00f6glichst zu sch\u00fctzen. </p><p>Klar ist, dass insbesondere in den Wohngebieten die geltenden L\u00e4rmschutzgrenzwerte und die Regelung zur Vermeidung von L\u00e4rm (z.B. gem\u00e4ss Art. 33 VRV) unabh\u00e4ngig von einer neuen Regelung immer noch eingehalten werden m\u00fcssen. </p><p>Ebenso sind \u00dcberlegungen zum Einfluss auf die Verlagerungspolitik anzustellen und allf\u00e4lligen negativen Auswirkungen vorzubeugen.</p><p>Als Vorteil einer neuen Regelung des Nachtfahrverbots f\u00fcr schwere Motorwagen mit ger\u00e4uschlosem Antrieb ist zudem der Anreiz aufzuf\u00fchren, auf \u00f6kologischere Antriebssysteme (wie Elektro- oder Brennstoffzellenantriebe) umzustellen. Das Ziel des Vorstosses geht dabei \u00fcber die Intention des Bundesrates gem\u00e4ss der aktuell laufenden Vernehmlassung zum Revisionspaket zum Strassenverkehrsrecht hinaus. Dort geht es lediglich um eine Gleichstellung resp. Nicht-Benachteiligung dieser Antriebssysteme gegen\u00fcber konventionell angetriebenen Motorwagen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Verlagerung des G\u00fcterschwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene ist ein Hauptanliegen der schweizerischen Verkehrspolitik. Volk und St\u00e4nde haben mit der Annahme des Alpenschutzartikels am 20. Februar 1994 den Willen ge\u00e4ussert, den alpenquerenden G\u00fcterschwerverkehr so weit als m\u00f6glich von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Das Nachfahrverbot ist ein wirksames Mittel zur Erreichung dieses Ziels, indem es dem Schieneng\u00fcterverkehr einen Wettbewerbsvorteil gegen\u00fcber dem Strasseng\u00fcterverkehr verschafft. Jede Aufweichung bedeutet - selbst mit flankierenden Massnahmen - immer einen R\u00fcckschritt. Das Nachtfahrverbot ist im Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft \u00fcber den G\u00fcter- und Personenverkehr auf Schiene und Strassen (\"Landverkehrsabkommen\"; SR 0.740.72) mit eng umschriebenen Ausnahmen abgesichert.</p><p>Mehr Fahrten in der Nacht bedeuten \u00fcberdies mehr belastende Nachtarbeit f\u00fcr die betroffenen Personen. Zu bedenken ist zudem, dass bei mehr n\u00e4chtlichen Lastwagenfahrten auch der G\u00fcterumschlag vermehrt in der Nacht stattfindet, da die Distanzen in der Schweiz f\u00fcr einen echten \"Nachtsprung\" (Transport durch die ganze Nacht hindurch) zu kurz sind und somit das Auf- oder Abladen in den Nachtstunden stattfinden m\u00fcsste. Dies f\u00fchrt zu Problemen mit dem Arbeitnehmerschutz. Bei Anlieferungen in Innenst\u00e4dten kann der G\u00fcterumschlag zudem mehr L\u00e4rm erzeugen.</p><p>Schliesslich nimmt auch bei E-Lastwagen das Reifen-Fahrbahn-Ger\u00e4usch mit zunehmender Geschwindigkeit zu. E-Lastwagen sind deshalb bei h\u00f6heren Geschwindigkeiten nicht leiser als Lastwagen mit einem klassischen Verbrennungsmotor. Die von der Motion\u00e4rin vorgeschlagenen Massnahmen k\u00f6nnen diesem Effekt nur unzureichend begegnen.</p><p>Der Bund f\u00f6rdert jedoch die Verwendung alternativer Antriebe bei schweren Nutzfahrzeugen und verzichtet deshalb zurzeit bei elektrisch angetriebenen Lastwagen auf die Erhebung der leistungsabh\u00e4ngigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA).</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1613520000000)\/","SubmittedBy":"Schaffner Barbara","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1671148800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1690505049253)\/","SubmissionDate":"\/Date(1608249600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5107,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr|Umwelt"}}