{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204692,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204692,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204692,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204692,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204692,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204692,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204692,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204692,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204692,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204692,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204692,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204692,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204692,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204692,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204692,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204692,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204692,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204692,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4692","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Vor der Anwendung Lebens- und Futtermittel, Vogelk\u00e4fige und Aquarien entfernen oder dicht verschliessen!","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Kann allergische Hautreaktionen verursachen; Verursacht schwere Augenreizungen; Sehr giftig f\u00fcr Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung; Giftig f\u00fcr Katzen; Vor der Anwendung Lebens- und Futtermittel, Vogelk\u00e4fige und Aquarien entfernen oder dicht verschliessen; Bei Gebrauch nicht trinken, essen oder rauchen; Bienengef\u00e4hrlich: Solche und andere Warnhinweise sind auf Pestiziden zu finden, die in der Schweiz f\u00fcr Hobby-Anwenderinnen und -anwender zugelassen sind. </p><p>Freisetzung in die Umwelt vermeiden; Leere Gebinde gr\u00fcndlich gereinigt zur Kehrichtabfuhr; Jeden unn\u00f6tigen Hautkontakt vermeiden: Auch solch \"kreative\" Warnhinweise stehen auf Pestiziden, die f\u00fcr die Privatanwendung zugelassen sind. </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Welche weiteren Warnhinweise sind auf Gebinden von Pestiziden f\u00fcr die Privatanwendung zu finden, insbesondere auf jenen, die als \"humantoxisch\" gelten? </p><p>2. Warum ist die Anwendung von solch offensichtlich problematischen Produkten auch Laien gestattet und nicht ausschliesslich Profis? </p><p>3. Was genau bedeutet: Freisetzung in die Umwelt vermeiden? Kann ein Produkt, das nicht freigesetzt werden soll \u00fcberhaupt angewendet werden? Wenn ja, warum und wie genau? Wenn nein, warum wird es verkauft? </p><p>4. Was bedeutet: Leere Gebinde gr\u00fcndlich gereinigt zur Kehrichtabfuhr? Warum und wie soll das gemacht werden? Wie genau dient diese Anweisung der Risikoreduktion aus der Anwendung von Pestiziden? </p><p>5. Was bedeutet: Jeden unn\u00f6tigen Hautkontakt vermeiden? Gibt es Situationen, in denen ein Hautkontakt mit Pestiziden n\u00f6tig ist? Wenn ja, welche? </p><p>6. Welche weiteren widerspr\u00fcchlichen und schwer verst\u00e4ndlichen Warnhinweise gibt es auf toxischen Produkten, die f\u00fcr die Hobby-Anwendung zugelassen sind? </p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, diese Warnhinweise zu \u00fcberpr\u00fcfen und zielf\u00fchrend anzupassen? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1 und 6. Die Kennzeichnungsvorschriften f\u00fcr Pestizide sowie f\u00fcr andere Chemikalien sind in Artikel\u00a010 der Chemikalienverordnung (SR 813.11, ChemV) festgelegt. Dieser Artikel bezieht sich auf die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 \u00fcber die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Die Gefahrenhinweise und die Sicherheitshinweise sind in den Anh\u00e4ngen III und IV dieser Verordnung definiert. Diese Angaben richten sich in erster Linie nach der Toxizit\u00e4t. F\u00fcr Pestizide (Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte) sind in Abh\u00e4ngigkeit von den spezifischen Risiken, die bew\u00e4ltigt werden m\u00fcssen, zus\u00e4tzliche Angaben zur Risikoreduktion vorgegeben.</p><p>2. Viele Chemikalien, die im Alltag verwendet werden, k\u00f6nnen gesundheits- oder umweltgef\u00e4hrdende Eigenschaften haben. Zu den Stoffen, die eine Gesundheitsgef\u00e4hrdung darstellen k\u00f6nnen, z\u00e4hlen beispielsweise Reinigungs-, Desinfektions- und Insektenbek\u00e4mpfungsmittel, M\u00f6belpflegeprodukte oder Treibstoffe. Der Artikel\u00a064 ChemV verbietet die Abgabe der gef\u00e4hrlichsten Chemikalien an private Verwenderinnen und Verwender. Ein generelles Verbot der anderen Produkte f\u00fcr die nichtberufliche Verwendung st\u00fcnde in keinem Verh\u00e4ltnis zu den Vorteilen, die sich aus deren Verwendung, zum Beispiel im Bereich Hygiene, ergeben. Die Warnhinweise auf den Verpackungen stellen sicher, dass ein Produkt in Kenntnis der Sachlage und ohne Risiko f\u00fcr die Gesundheit eingesetzt wird, wenn die Anweisungen eingehalten werden. Im Rahmen des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel ist vorgesehen, die Kriterien f\u00fcr die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln f\u00fcr die nichtberufliche Verwendung zu versch\u00e4rfen. Das Bundesamt f\u00fcr Umwelt und das Bundesamt f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Veterin\u00e4rwesen erarbeiten zurzeit diese neuen Kriterien. Eine Vernehmlassung dazu wird voraussichtlich im Jahr 2021 durchgef\u00fchrt.</p><p>3. Der Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 definiert wann die Sicherheitshinweise anzuwenden sind. Der Hinweis P273 \"Freisetzung in die Umwelt vermeiden\" gilt f\u00fcr gew\u00e4ssergef\u00e4hrdende Produkte, die f\u00fcr die Anwendung in geschlossenen Systemen vorgesehen sind. Wenn ein gew\u00e4ssergef\u00e4hrdendes Produkt im Freien eingesetzt werden soll, sind zus\u00e4tzliche geeignete Massnahmen zur Risikominderung notwendig.</p><p>4. Dieser Warnhinweis betrifft einige Produkte, deren Viskosit\u00e4t ein Aussp\u00fclen der Verpackung erfordert, um zu verhindern, dass sich zu viel davon noch in der Verpackung befindet, wenn diese vernichtet wird. Das Ziel besteht also darin, unn\u00f6tige Stoffverluste zu vermeiden.</p><p>5. Bestimmte Produkte weisen eine akute dermale Toxizit\u00e4t auf. In diesen F\u00e4llen muss die Verpackung mit einem Warnhinweis versehen sein, um die Verwenderinnen und Verwender vor diesem spezifischen Risiko zu warnen. Einige Biozidprodukte wie beispielweise Desinfektionsmittel oder Repellents werden in direktem Kontakt mit der Haut verwendet.</p><p>7. Die Warnhinweise auf der Verpackung von Pestiziden basieren im Wesentlichen auf dem global harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, das im Rahmen der Wirtschaftskommission f\u00fcr Europa der Vereinten Nationen entwickelt wurde. Die Einf\u00fchrung dieses Systems rund um den Globus erleichtert den Handel mit Chemikalien und verbessert die Kommunikation \u00fcber deren Gefahren. Der Bundesrat ist der Meinung, dass es wichtig ist, nicht von den Regeln abzuweichen, die dieses System vorgibt.</p><p>Ausserdem ist der Bundesrat der Auffassung, dass eine klare Kennzeichnung der mit der Verwendung von Pestiziden verbundenen Gefahren und Risiken wichtig f\u00fcr die sichere Verwendung dieser Produkte, auch durch nichtberufliche Verwenderinnen und Verwender, ist. Er sieht sich nicht veranlasst, das aktuelle Warnsystem grundlegend zu \u00fcberarbeiten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1613520000000)\/","SubmittedBy":"Trede Aline","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1633046400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1778677174590)\/","SubmissionDate":"\/Date(1608249600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5107,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft|Gesundheit"}}