{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204693,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204693,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204693,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204693,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204693,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204693,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204693,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204693,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204693,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204693,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204693,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204693,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204693,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204693,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204693,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204693,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204693,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204693,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4693","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Gleiche Rechte bei der Witwen- und der Witwerrente. Das Urteil des EGMR legt eine Gesetzes\u00e4nderung nahe","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz \u00fcber die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) zu \u00e4ndern, damit die Waisen und der \u00fcberlebende verheiratete Elternteil, ob Frau oder Mann, nicht diskriminiert werden. Es ist vorzusehen, dass:</p><p>1. alle vollj\u00e4hrigen Waisen in Ausbildung und alle vollj\u00e4hrigen pflegebed\u00fcrftigen Waisen Anspruch darauf haben, dass der \u00fcberlebende Elternteil, der f\u00fcr sie sorgt, egal ob verheiratet oder geschieden und egal ob Vater oder Mutter, die Witwer- oder Witwenrente erh\u00e4lt;</p><p>2. die geschiedenen \u00fcberlebenden Ehegattinnen oder Ehegatten (M\u00fctter oder V\u00e4ter) ohne Kinder in Ausbildung und ohne pflegebed\u00fcrftige Personen, f\u00fcr die sie sorgen m\u00fcssen, nur dann Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente haben, wenn im rechtskr\u00e4ftigen Scheidungsurteil Unterhaltsbeitr\u00e4ge f\u00fcr sie vorgesehen sind. Die Witwen- oder Witwerrente (AHV und berufliche Vorsorge zusammen) kann h\u00f6chstens den im Scheidungsurteil festgelegten Unterhaltsbeitrag betragen, der vom verstorbenen ehemaligen Ehegatten oder der verstorbenen ehemaligen Ehegattin (Vater oder Mutter) geschuldet war. Der Anspruch auf die Rente erlischt mit dem Anspruch auf den Unterhaltsbeitrag.</p>","ReasonText":"<p>Der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) hat die Beschwerde eines Mannes gutgeheissen, der in der Schweiz wohnt und dem die Witwerrente gestrichen wurde, als die j\u00fcngere Tochter vollj\u00e4hrig wurde (Entscheid Nr. 78630/12 vom 20.10.2020, B. gegen die Schweiz). Nach dem Tod seiner Frau zog der Mann die beiden Kinder allein auf und erhielt eine Witwerrente. Diese w\u00e4re nicht aufgehoben worden, w\u00e4re der Witwer eine Frau gewesen. Der begrenzte Rentenanspruch der Witwer beruht auf dem Konzept, dass der Ehemann f\u00fcr den Lebensunterhalt der Ehefrau aufkommt. Die heutige gesetzliche Regelung beinhaltet also eine klare, ungerechtfertigte Diskriminierung der M\u00e4nner gegen\u00fcber den Frauen. Der EGMR h\u00e4lt nun fest, dass dieser Ansatz den Gleichheitsgrundsatz verletzt und nicht mehr den heutigen gesellschaftlichen Gegebenheiten entspricht. Im Falle des Todes eines der verheirateten Elternteile d\u00fcrfen die Waisen nicht diskriminiert werden. Kinder, deren Mutter gestorben ist, m\u00fcssen insgesamt Anspruch auf dieselbe AHV-Rente (und entsprechend auch auf die BVG-Rente) haben wie Kinder, deren Vater gestorben ist. Heute bekommen vollj\u00e4hrige Kinder in der Ausbildung oder pflegebed\u00fcrftige vollj\u00e4hrige Kinder, deren Mutter stirbt, kumuliert nicht dieselbe Rente wie Kinder, deren Vater stirbt, da der \u00fcberlebende Witwer, der f\u00fcr sie sorgt, keinen Anspruch auf die Witwerrente hat. Verheiratete oder geschiedene M\u00e4nner, deren Ehegattin oder ehemalige Ehegattin gestorben ist, erhalten eine Witwerrente nur, solange sie Kinder unter 18 Jahren haben. Danach erlischt der Anspruch. Geschiedene Frauen hingegen haben paradoxerweise Anspruch auf eine Witwenrente, wenn die Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat und die Scheidung nach Vollendung des 45. Altersjahres erfolgt ist. Denn heute k\u00f6nnen geschiedene Frauen, die wirtschaftlich unabh\u00e4ngig sind und keine Unterhaltsbeitr\u00e4ge von ihrem ehemaligen Ehegatten erhalten, auch wenn sie keine Kinder haben oder vollj\u00e4hrige Kinder in Ausbildung haben, ab dem Zeitpunkt der Verwitwung eine Witwenrente beziehen, unabh\u00e4ngig vom Einkommen und obschon ihnen bei der Scheidung die H\u00e4lfte des AHV- und BVG-Altersguthabens bereits ausgezahlt worden ist. Der geschiedene Ehegatte hingegen erh\u00e4lt beim Tod seiner ehemaligen Ehegattin keine Witwerrente. Dass geschiedene Frauen die Witwenrente erhalten, stellt eine Diskriminierung des ehemaligen Ehegatten und der Kinder dar, die sich noch in der Ausbildung befinden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat geht darin einig, dass es eine Anpassung der Anspruchsvoraussetzungen f\u00fcr Hinterlassenenrenten braucht, die den gesellschaftlichen Ver\u00e4nderungen seit der Einf\u00fchrung der Witwen- und Waisenrente im Jahr 1948 und der Witwerrente im Jahr 1997 Rechnung tr\u00e4gt. Bereits in seiner Botschaft zur 11. AHV-Revision, die am 16. Mai 2004 vom Volk abgelehnt wurde (00.014 11. AHV-Revision; BBl 2000 1865), schlug der Bundesrat vor, die Anspruchsvoraussetzungen f\u00fcr Hinterlassenenrenten zu vereinheitlichen, indem die Regeln f\u00fcr Witwer an jene f\u00fcr Witwen angeglichen werden. In Erf\u00fcllung des Postulats \"Witwen- und Witwerrenten\" (08.3235) der nationalr\u00e4tlichen Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit wurde eine umfangreiche Studie \u00fcber die wirtschaftliche Situation von Witwen und Witwern durchgef\u00fchrt (Philippe Wanner und Sarah Fall, \"Wirtschaftliche Lage der Witwen und Witwer\", 2011, Universit\u00e4t Genf, Laboratoire de d\u00e9mographie et d'\u00e9tudes familiales). Gest\u00fctzt auf diese Studie hat der Bundesrat in seiner Botschaft zur Reform der Altersvorsorge 2020 (14.088 Reform der Altersvorsorge 2020. Reform; BBl 2015 1) verschiedene Massnahmen zu den Hinterlassenenleistungen vorgeschlagen. Diese zielen vor allem darauf ab, die Zeit der Kindererziehung besser abzusichern, indem die Witwen- und Witwerrente nur f\u00fcr Frauen und M\u00e4nner beibehalten wird, die zum Zeitpunkt der Verwitwung f\u00fcr ein Kind sorgen, das Anspruch auf eine Waisenrente hat oder pflegebed\u00fcrftig ist. Im Laufe der Debatten hat sich das Parlament jedoch dazu entschlossen, auf diese Massnahmen zu verzichten, da sie den Erfolg der Reform in einer Volksabstimmung gef\u00e4hrden k\u00f6nnten.</p><p>Bei der Reformvorlage AHV 21 wollte der Bundesrat die Diskussion auf die wesentlichen, dringlichen Elemente zur Sicherung des finanziellen Gleichgewichts der AHV konzentrieren, weshalb er die Massnahmen zu den Hinterlassenenrenten nicht aufgegriffen hat (19.050 Botschaft zur Stabilisierung der AHV [AHV 21], BBl 2019 6305). Die Botschaft wird derzeit im Parlament behandelt.</p><p>Das Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) vom 20. Oktober 2020 i.S. B. gegen die Schweiz ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig. Nach Ansicht des Bundesrates sind die Hinterlassenenleistungen im Rahmen einer k\u00fcnftigen Revision oder einer separaten Vorlage als Gesamtsystem (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten) zu \u00fcberpr\u00fcfen; sich wie von der Motion gefordert auf eine nur Witwern vorbehaltene \u00c4nderung zu konzentrieren erachtet er nicht als zielf\u00fchrend. Zudem beantragt der Bundesrat die Annahme des Postulats 20.4449 Feri \"Ungleichbehandlung von Witwen und Witwer beheben\". Darin wird ein Bericht dazu verlangt, wie die Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern in der AHV und der Unfallversicherung behoben werden kann.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1613520000000)\/","SubmittedBy":"Romano Marco","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1671148800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|1211|1236|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1716296131953)\/","SubmissionDate":"\/Date(1608249600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5107,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Zivilrecht|Menschenrechte|Sozialer Schutz"}}