{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204701,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204701,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204701,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204701,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204701,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204701,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204701,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204701,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204701,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204701,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204701,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204701,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204701,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204701,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204701,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204701,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204701,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204701,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4701","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Dynamische Rechts\u00fcbernahme geht viel weiter als autonomer Nachvollzug von EU-Recht","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Best\u00e4tigt der Bundesrat, dass ein autonomer Nachvollzug erfolgt, \"wo wirtschaftliche Interessen [der Schweiz] dies erfordern oder rechtfertigen\" (Bundesrat, BBl 2010, S. 7288), nicht aber, wenn die EU-Regeln \"materiell nicht \u00fcberzeugen\" (Bundesrat, BBl 2017, S. 470), w\u00e4hrend die Schweiz gem\u00e4ss Entwurf zum EU-Rahmenabkommen (\"Rahmenabkommen\") EU-Recht \u00fcbernehmen muss, auch wenn es den schweizerischen Interessen nicht dient oder materiell nicht \u00fcberzeugt?</p><p>2. Best\u00e4tigt der Bundesrat, dass die Schweiz gem\u00e4ss Rahmenabkommen von der EU sanktioniert werden kann, wenn sie EU-Recht nicht \u00fcbernimmt, w\u00e4hrend sie keine Nachteile bzw. nur die Nachteile der fehlenden \u00c4quivalenz zu tragen hat, wenn sie EU-Recht nicht autonom nachvollzieht?</p><p>3. Best\u00e4tigt der Bundesrat, dass zwar 30-50 Prozent des Bundesrechts durch EU-Recht beeinflusst sind, die mehr oder weniger unver\u00e4nderte \u00dcbernahme von EU-Recht jedoch nur etwa 15 Prozent des Bundesrechts ausmacht und die EU somit heute keinen bestimmenden Einfluss auf das schweizerische Recht hat?</p><p>4. Best\u00e4tigt der Bundesrat, dass das neue Datenschutzgesetz zahlreiche, auch bedeutsame Abweichungen gegen\u00fcber dem EU-Recht enth\u00e4lt (z.B. betreffend die H\u00f6he der Bussen), obwohl es diesem zwecks \u00c4quivalenz angeglichen wurde?</p><p>5. Best\u00e4tigt der Bundesrat, dass das neue Finanzdienstleistungsgesetz zahlreiche, auch bedeutsame Abweichungen gegen\u00fcber dem EU-Recht enth\u00e4lt (z.B. betreffend Anforderungen an die Anlageberatung), obwohl es diesem zwecks \u00c4quivalenz angeglichen wurde?</p><p>6. Best\u00e4tigt der Bundesrat, dass das Lebensmittelgesetz von 2014 zahlreiche, auch bedeutsame Abweichungen gegen\u00fcber dem EU-Recht enth\u00e4lt (z.B. betreffend Angabe der Herkunft von Zutaten), obwohl es diesem angeglichen wurde?</p><p>7. Best\u00e4tigt der Bundesrat, dass die Schweiz beim autonomen Nachvollzug in den genannten Bereichen mehr Spielraum hatte, als sie es bei einer Pflicht zur Rechts\u00fcbernahme gehabt h\u00e4tte, und dass dies allgemein gilt?</p><p>8. Best\u00e4tigt der Bundesrat, dass die Schweizer Gerichte bei der Auslegung von autonom nachvollzogenem EU-Recht nicht strikt an die Rechtsprechung des EuGH gebunden sind, w\u00e4hrend sie es bei der Auslegung der bilateralen Vertr\u00e4ge und bei \"dynamisch \u00fcbernommenem\" EU-Recht im Prinzip sind, sodass der Einfluss des EuGH auf die Schweizer Rechtsordnung im Fall einer dynamischen Rechts\u00fcbernahme gr\u00f6sser ist als bei einem autonomen Nachvollzug?</p>","ReasonText":"<p>In einem Beitrag in der NZZ vom 13. November 2020 wurde ausgef\u00fchrt, bei autonomem Nachvollzug von EU-Recht sei die Autonomie der Schweiz \"faktisch gering\", der Unterschied zur dynamischen Rechts\u00fcbernahme darum \"nicht so gross\" wie behauptet. Es wird der Eindruck erweckt, es w\u00fcrde sich mit der dynamischen Rechts\u00fcbernahme gem\u00e4ss Rahmenabkommen gegen\u00fcber der heutigen Politik des autonomen Nachvollzugs kaum etwas \u00e4ndern.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1.-2. Im Rahmen der bilateralen Abkommen harmonisiert die Schweiz in ausgew\u00e4hlten Sektoren ihre rechtlichen Vorschriften mit jenen der EU. Dies erm\u00f6glicht die sektorielle Teilnahme der Schweiz am Binnenmarkt der EU. Die Ber\u00fccksichtigung neuer EU-Bestimmungen in den jeweiligen Abkommen erfolgt im Einvernehmen zwischen der Schweiz und der EU. In Bereichen, in welchen die Schweiz keine bilateralen Abkommen mit der EU geschlossen hat, kann die Schweiz frei entscheiden, ob sie Regelungen der EU in ihre innerstaatliche Rechtsordnung \u00fcbernimmt (sog. \"autonomer Nachvollzug\"). Der \"autonome Nachvollzug\" ist im Interesse der Schweizer Wirtschaft, denn er erlaubt es, die regulatorischen Abweichungen gegen\u00fcber dem wichtigsten Handelspartner zu minimieren und so die Wettbewerbsf\u00e4higkeit und die Attraktivit\u00e4t des Schweizer Wirtschaftsstandorts zu bewahren. Anders als die bilateralen Abkommen garantiert der \"autonome Nachvollzug\" jedoch keinen Zugang zum EU-Binnenmarkt, da er von der EU nicht anerkannt wird. Bei der Wahl zwischen diesen beiden Ans\u00e4tzen orientiert sich die Schweiz am Landesinteresse und nimmt eine gr\u00fcndliche Interessenabw\u00e4gung vor.</p><p>Das institutionelle Abkommen w\u00fcrde es erm\u00f6glichen, die sektorielle Teilnahme der Schweiz am EU-Binnenmarkt zu festigen, und zwar insbesondere durch eine dynamische \u00dcbernahme des einschl\u00e4gigen EU-Rechts. Die Aktualisierung der Marktzugangsabkommen w\u00e4re daher im Prinzip verbindlich. Auf diese Weise k\u00f6nnen neue Marktzugangshindernisse - selbst solche vor\u00fcbergehender Natur - vermieden und gleichzeitig die Rechtsetzungsautonomie der Schweiz und die direkte Demokratie gewahrt werden. Genau wie heute wird die Schweiz n\u00e4mlich eigenst\u00e4ndig \u00fcber jede \u00dcbernahme von EU-Rechtsentwicklungen entscheiden. Sie kann also auch beschliessen, eine bestimmte Rechtsentwicklung nicht zu \u00fcbernehmen. Die allf\u00e4lligen Ausgleichsmassnahmen, die die EU in einem solchen Fall beschliessen kann, m\u00fcssen verh\u00e4ltnism\u00e4ssig sein.</p><p>3. Es ist nicht m\u00f6glich, den Anteil des ganz oder teilweise in das Schweizer Recht \u00fcbernommenen EU-Rechts genau zu bestimmen. Es gibt keine Liste der Bundesgesetze, die auf EU-Recht basieren. Das institutionelle Abkommen w\u00fcrde daran nichts \u00e4ndern, denn die f\u00fcnf Marktzugangsabkommen \u00fcbernehmen bereits heute EU-Recht.</p><p>4.-7. Im Bereich des Datenschutzes und der Finanzdienstleistungen verf\u00fcgt die EU \u00fcber ein System zur Anerkennung der Gleichwertigkeit der Gesetzgebung eines Drittstaats. Eine solche einseitige Anerkennung erm\u00f6glicht einen beschr\u00e4nkten Zugang zum EU-Binnenmarkt. Sie f\u00e4llt jedoch in die alleinige Zust\u00e4ndigkeit der EU und kann jederzeit widerrufen werden, auch aus politischen \u00dcberlegungen. In diesem Zusammenhang ist eine exakte \u00dcbernahme des EU-Rechts nicht unbedingt erforderlich, da die EU eine Gesamtbewertung der Situation vornimmt. Dies erkl\u00e4rt, warum das Schweizer Recht in den beiden vorerw\u00e4hnten Bereichen die gleichen Ziele verfolgt wie das EU-Recht, ohne dass es notwendigerweise identisch formuliert ist. Die angestrebte \u00c4quivalenzanerkennung setzt m\u00f6glichen Abweichungen jedoch klare Grenzen.</p><p>Im Lebensmittelbereich hat die Schweiz ihre technischen Vorschriften autonom an jene der EU angeglichen. Dies erleichtert u.a. den Warenaustausch und vermeidet ein Gef\u00e4lle im jeweiligen Schutzniveau. Nur in einigen wenigen Bereichen (wie bspw. bei der obligatorischen Angabe des Produktionslandes oder bei der Angabe der Herkunft von Zutaten) hat das Schweizer Parlament eine von der EU abweichende L\u00f6sung gew\u00e4hlt.</p><p>8. Mit dem institutionellen Abkommen m\u00fcssten die Schweizer Gerichte in den Sektoren, in denen sie am EU-Binnenmarkt teilnimmt und folglich ihr Recht mit demjenigen der EU harmonisiert hat, die Rechtsauslegung des EuGH beachten. Die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Auslegung des anwendbaren EU-Rechts im Binnenmarkt liegt tats\u00e4chlich beim EuGH. Beim \"autonomen Nachvollzug\" von EU-Recht ist die Schweiz grunds\u00e4tzlich nicht verpflichtet, die Rechtsprechung des EuGH zu ber\u00fccksichtigen. Nach Ansicht des Bundesgerichts ist eine einheitliche Auslegung aber auch in diesem Rahmen notwendig (vgl. BGE 129 III 335, E. 6). Danach ist auch in Bereichen, in denen die Schweiz ihr Recht autonom mit dem EU-Recht angeglichen hat, im Zweifel im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH auszulegen. So k\u00f6nnen unn\u00f6tige Abweichungen vermieden werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1614124800000)\/","SubmittedBy":"Vogt Hans-Ueli","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1616112000000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|10|15|1231","Category":null,"Modified":"\/Date(1690505580387)\/","SubmissionDate":"\/Date(1608249600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5107,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Europapolitik|Wirtschaft|Internationales Recht"}}