{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204703,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204703,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204703,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204703,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204703,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204703,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204703,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204703,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204703,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204703,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204703,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204703,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204703,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204703,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204703,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204703,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204703,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204703,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4703","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Z\u00fcrcher \"City-Card\". Schaffung von Parallelrecht zum Schutz von illegal Anwesenden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Artikel\u00a0121 Absatz\u00a01 BV legt fest, dass \"die Gesetzgebung \u00fcber die Ein- und Ausreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern sowie \u00fcber die Gew\u00e4hrung von Asyl\" in der Zust\u00e4ndigkeit des Bundes liegt. W\u00e4hrend der Bund die einheitliche Anwendung des Bundesrechts zu gew\u00e4hrleisten hat, sind die Kantone f\u00fcr den Vollzug dieser Bestimmungen zust\u00e4ndig. In Artikel\u00a041 AIG wiederum ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Ausl\u00e4nder einen Ausweis erhalten. In Artikel\u00a01 Absatz\u00a03 AwG bzw. Artikel\u00a01 VAwG ist geregelt, wer f\u00fcr die Regelung der Ausweisarten f\u00fcr Schweizer zust\u00e4ndig ist bzw. dass Pass und Identit\u00e4tskarte als Ausweisarten anerkannt sind.</p><p>Trotz dieser klaren bundesrechtlichen Vorgaben, die Kantonen und Gemeinden keinen Spielraum lassen, h\u00e4lt der Z\u00fcrcher Stadtrat am Projekt einer \"City-Card\" fest. So soll offensichtlich eine Art Parallelrecht geschaffen und das Unrechtsbewusstsein gegen\u00fcber ausl\u00e4nderrechtlichen Delikten geschw\u00e4cht werden.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist es richtig, dass Gemeinden oder Kantone keine Kompetenz haben, den Aufenthalt von Sans-Papiers nach eigenen Bestimmungen mit einem Ausweis oder einer Karte verbindlich zu regeln?</p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass mit der \"City-Card\" der Aufenthalt f\u00fcr Sans-Papiers erleichtert und der Anschein einer rechtskonformen Situation bez\u00fcglich der Regelung ihres Aufenthalts erweckt werden soll?</p><p>3. Sind die Polizeibeh\u00f6rden auch bei Vorlage einer sog. \"City-Card\" trotzdem verpflichtet, Anhaltspunkten f\u00fcr die Begehung ausl\u00e4nderrechtlicher Straftaten - z.B. rechtswidriger Aufenthalt in der Schweiz - nachzugehen?</p><p>4. Artikel\u00a0116 AIG qualifiziert die Erleichterung eines rechtswidrigen Aufenthalts in der Schweiz als strafbare Handlung. W\u00fcrde ein Polizist, der einen solchen Ausweis akzeptiert, folglich gegen die Strafbestimmungen des AIG verstossen?</p><p>5. Wie weit gehen die Anzeigepflichten der Polizei oder auch anderer Beh\u00f6rden in Bezug auf ausl\u00e4nderrechtliche Delikte bzw. die Feststellung oder Vermutung rechtswidrigen Aufenthalts? Sind andere Beh\u00f6rden, z.B. Gesundheits- oder Sozial\u00e4mter, auch zur Meldung verpflichtet?</p><p>6. Ist der Bundesrat bzw. die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden gewillt, in dieser Sache beim Z\u00fcrcher Stadtrat vorstellig zu werden, um Klarheit zu schaffen und zu verhindern, dass sich hier Parallelrecht etabliert?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Gem\u00e4ss Bundesverfassung (BV; SR 101) ist der Bund f\u00fcr die Gesetzgebung \u00fcber die Ein- und Ausreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern sowie die Gew\u00e4hrung von Asyl zust\u00e4ndig (Art. 121 Abs. 1 BV). Der Vollzug des Ausl\u00e4nderrechts erfolgt durch die Kantone. Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder erhalten in der Regel einen Ausweis, wenn die gesetzlichen Bewilligungsvoraussetzungen erf\u00fcllt sind (Art. 41 Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetz; AIG; SR 142.20). Die Gemeinden oder die Kantone haben keine Kompetenz, den Aufenthalt von Sans-Papiers nach eigenen Bestimmungen mit einem Ausweis verbindlich zu regeln.</p><p>2. Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 21. Dezember 2020 in Erf\u00fcllung des Postulats der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates \"Gesamthafte Pr\u00fcfung der Problematik der Sans-Papiers\" (18.3381) festgehalten, dass mit dem Konzept der \"City Card\" der Anschein einer rechtskonformen Situation bez\u00fcglich der Regelung des Aufenthalts erweckt werden soll. Damit k\u00f6nnten die bundesrechtlichen Bestimmungen \u00fcber die Zulassung und den Aufenthalt wesentlich leichter umgangen werden. Solche Ausweise sind keine L\u00f6sung f\u00fcr die Aufenthaltsregelung von Personen, die sich rechtswidrig in der Schweiz aufhalten. 3. Nach Artikel\u00a0115 AIG in Verbindung mit Artikel\u00a010 Absatz\u00a03 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB; SR 311.0) ist der rechtswidrige Aufenthalt ein strafbares Vergehen. Als Strafbeh\u00f6rde ist die Polizei zur Verfolgung und Anzeige von Straftaten verpflichtet (Art. 7 Abs. 1 und 302 Abs. 1 Strafprozessordnung, StPO; SR 312.0). Grunds\u00e4tzlich muss die Polizei den Aufenthaltsstatus feststellen, wenn ein hinreichender Verdacht auf Verletzung des Ausl\u00e4ndergesetzes besteht oder wenn die Kontrolle des Aufenthaltsstatus aus anderen Gr\u00fcnden f\u00fcr die Erf\u00fcllung der polizeilichen Aufgaben erforderlich ist. In einem solchen Fall l\u00e4sst sich anhand der \"City Card\" weder die Identit\u00e4t noch die Rechtm\u00e4ssigkeit des Aufenthalts einer Person feststellen. 4. Polizistinnen und Polizisten k\u00f6nnen wegen Beg\u00fcnstigung (Art. 305 StGB) und F\u00f6rderung des rechtswidrigen Aufenthalts (Art. 116 AIG) strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie sich bei einem hinreichenden Verdacht f\u00fcr eine Verletzung des Ausl\u00e4ndergesetzes lediglich auf die \"City Card\" abst\u00fctzen, ohne zu pr\u00fcfen, ob die betreffende Person eine Aufenthaltsbewilligung besitzt. Entsprechende Anweisungen von vorgesetzten Stellen an Polizeibeamte werden ebenfalls strafrechtlich verfolgt. 5. Die Strafbeh\u00f6rden sind verpflichtet, alle Straftaten, die sie bei ihrer amtlichen T\u00e4tigkeit festgestellt haben oder die ihnen gemeldet worden sind, der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde anzuzeigen, soweit sie f\u00fcr die Verfolgung nicht selber zust\u00e4ndig sind. Der Umfang der Anzeigepflicht der anderen Beh\u00f6rden ist im Bundesrecht und im kantonalen Recht geregelt (Art. 302 StPO). Die Angestellten des Bundes sind verpflichtet, alle von Amtes wegen zu verfolgenden Verbrechen oder Vergehen, die sie bei ihrer amtlichen T\u00e4tigkeit festgestellt haben oder die ihnen gemeldet worden sind, den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden, ihren Vorgesetzten oder der Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle anzuzeigen (Art. 22a Bundespersonalgesetz; SR 172.220.1). Auf kantonaler Ebene bestehen unterschiedliche Regelungen bez\u00fcglich der beh\u00f6rdlichen Anzeigepflicht von Straftaten. 6. Im Bericht zum Postulat 18.3381 lehnt der Bundesrat die \"City Card\" als m\u00f6gliche L\u00f6sung f\u00fcr die Aufenthaltsregelung von rechtswidrig in der Schweiz anwesenden Personen ab. In diesem Sinn hat auch der Z\u00fcrcher Regierungsrat eine Interpellation des Kantonsrats beantwortet (KR-Nr. 440/2020). Der Z\u00fcrcher Stadtrat hat davon Kenntnis nehmen k\u00f6nnen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1614124800000)\/","SubmittedBy":"Rutz Gregor","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1616112000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690505501443)\/","SubmissionDate":"\/Date(1608249600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5107,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Migration"}}