{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204716,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204716,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204716,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204716,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204716,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204716,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204716,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204716,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204716,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204716,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204716,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204716,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204716,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204716,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204716,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204716,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204716,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204716,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4716","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Keine Zweckentfremdung von Altersguthaben","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament die gesetzlichen \u00c4nderungen vorzulegen, damit die angesparten obligatorischen Pensionskassenbeitr\u00e4ge in der Pensionskasse oder auf dem Freiz\u00fcgigkeitskonto nicht f\u00fcr die R\u00fcckerstattung von Sozialhilfe verwendet werden k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>Verschiedene Gemeinden dr\u00e4ngen Armutsbetroffene zum Zeitpunkt der Fr\u00fchpensionierung dazu, ihre berufliche Vorsorge aufzul\u00f6sen und mit ihrem Altersguthaben die bezogene Sozialhilfe zur\u00fcckzuzahlen. Dies f\u00fchrt dazu, dass viele der Betroffenen nach der Pensionierung auf Erg\u00e4nzungsleistungen angewiesen sind, weil das Einkommen aus der beruflichen Vorsorge wegf\u00e4llt. Das Gesetz sieht eine R\u00fcckerstattung der Sozialhilfe aber nur vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse der betroffenen Person verbessert haben und sie zumutbar ist. Davon kann keine Rede sein, wenn jemand auf Erg\u00e4nzungsleistungen angewiesen ist.</p><p>Das Vorgehen der Gemeinden widerspricht dem Zweck der beruflichen Vorsorge. Denn die berufliche Vorsorge ist laut Bundesverfassung Artikel\u00a0113 daf\u00fcr gedacht, zusammen mit der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise zu erm\u00f6glichen. Dies h\u00e4lt auch der Bundesrat in seiner Antwort auf die Frage 20.5820 fest: \"Die in der beruflichen Vorsorge angesparten Guthaben [seien] grunds\u00e4tzlich f\u00fcr die Bestreitung des Lebensunterhalts im Alter, bei Invalidit\u00e4t oder bei einem Todesfall f\u00fcr die Hinterlassenen bestimmt. Der Bundesrat [sei] klar gegen jeglichen Zwang, diese Guthaben entgegen dem Vorsorgezweck f\u00fcr die R\u00fcckzahlung von Sozialhilfeschulden zu verwenden.\" Es sollen deshalb die unmissverst\u00e4ndlichen gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene geschaffen werden, damit die angesparten obligatorischen Pensionskassenbeitr\u00e4ge in der Pensionskasse oder auf dem Freiz\u00fcgigkeitskonto nicht f\u00fcr die R\u00fcckerstattung von Sozialhilfe verwendet werden k\u00f6nnen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die in der beruflichen Vorsorge angesparten Guthaben sind grunds\u00e4tzlich f\u00fcr die Bestreitung des Lebensunterhalts im Alter, bei Invalidit\u00e4t oder bei einem Todesfall f\u00fcr die Hinterlassenen bestimmt. Nach der Auszahlung des Vorsorgekapitals k\u00f6nnen die Versicherten jedoch \u00fcber dieses Geld frei verf\u00fcgen. Ab dem Zeitpunkt der Auszahlung ist das Guthaben nicht mehr vollst\u00e4ndig vor den Anspr\u00fcchen der Gl\u00e4ubiger gesch\u00fctzt und damit auch nicht vom Zugriff der Sozialhilfebeh\u00f6rden, sondern ist beschr\u00e4nkt pf\u00e4ndbar. </p><p>Der Bundesrat ist allerdings klar gegen jeglichen Zwang, Vorsorgeguthaben entgegen dem Vorsorgezweck f\u00fcr die R\u00fcckzahlung von Sozialhilfeschulden zu verwenden. Ein solcher Zwang l\u00e4uft im \u00dcbrigen auch den Richtlinien der Skos zuwider. Diese sehen n\u00e4mlich vor, dass ausgel\u00f6ste Guthaben der Altersvorsorge zum anrechenbaren Verm\u00f6gen geh\u00f6ren und f\u00fcr den aktuellen und zuk\u00fcnftigen Lebensunterhalt zu verwenden sind. Die Sozialhilfebeh\u00f6rden sollen laut den Richtlinien die Unterst\u00fctzungsbed\u00fcrftigen erst dann verpflichten, Verm\u00f6gen der 2. S\u00e4ule auszul\u00f6sen, wenn auch die AHV vorbezogen werden kann (Frauen 62 /M\u00e4nner 63). Dies, weil die Altersleistung der 2. S\u00e4ule eine Erg\u00e4nzung zur AHV-Leistung sein soll und dann beide zusammen im Bedarfsfall durch Erg\u00e4nzungsleistungen komplettiert werden. </p><p>Eine Regelung wie die Motion\u00e4rin sie verlangt, wonach die angesparten obligatorischen Vorsorgeguthaben nicht f\u00fcr die R\u00fcckerstattung von Sozialhilfe verwendet werden d\u00fcrfen, w\u00e4re im Rahmen des Bundesrechts jedoch nicht durchf\u00fchrbar: Die Vorsorge- und Freiz\u00fcgigkeitseinrichtungen haben weder die Pflicht, noch die M\u00f6glichkeit, zu pr\u00fcfen oder Rechenschaft dar\u00fcber zu verlangen, wof\u00fcr die Versicherten einmal ausgezahlte Altersleistungen verwenden. Selbst nach der Schaffung einer entsprechenden Pr\u00fcf- und Rechenschaftspflicht w\u00fcrden sie nicht \u00fcber die Mittel verf\u00fcgen, um zu verhindern, dass die bezogenen Guthaben an die Sozialhilfebeh\u00f6rden fliessen. Die Einf\u00fchrung entsprechender Kontrollmittel w\u00fcrde den Aufbau eines grossen b\u00fcrokratischen Apparats voraussetzen. Eine verbindliche Regelung, die den zwangsweisen Bezug von Vorsorgegeldern zur Bezahlung von Sozialhilfeschulden verhindert, kann deshalb nicht im Bereich der Sozialversicherungen, sondern muss im Rahmen der Sozialhilfe getroffen werden. Diese wird jedoch nicht auf Bundesebene geregelt, sondern liegt nach der Bundesverfassung in der Zust\u00e4ndigkeit der Kantone. Das EDI wird diese Problematik mit den Kantonen im Rahmen des Nationalen Dialogs Sozialpolitik thematisieren.</p><p>Zudem weist der Bundesrat daraufhin, dass im Rahmen der EL-Reform der neue Art. 47a f\u00fcr eine bessere Absicherung im Alter ins Bundesgesetz \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; SR 831.40) eingef\u00fcgt wurde. Die Versicherten, die nach Vollendung des 58. Altersjahres ihre Stelle verlieren, k\u00f6nnen sich weiterhin in der Vorsorgeeinrichtung versichern und so den Anspruch auf eine Rente sichern. Wenn diese Personen gen\u00fcgend angespart haben, m\u00fcssen sie sp\u00e4ter keine EL beziehen. Diese Versicherten k\u00f6nnen auch nicht mehr von der Sozialhilfe gezwungen werden, das Alterskapital f\u00fcr die R\u00fcckerstattung der Sozialhilfe zu beziehen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1614124800000)\/","SubmittedBy":"Suter Gabriela","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1671148800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1763104419857)\/","SubmissionDate":"\/Date(1608249600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5107,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Sozialer Schutz"}}