{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204728,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204728,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204728,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204728,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204728,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204728,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204728,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204728,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204728,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204728,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204728,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204728,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204728,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204728,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204728,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204728,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20204728,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20204728,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.4728","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Keine Kinderkopft\u00fccher in Schulen und Kinderg\u00e4rten. Eine Frage der Gleichberechtigung, des Kinderschutzes und nicht der Religion","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstatten, inwiefern, gest\u00fctzt auf die Bundesverfassung Artikel\u00a08 Absatz\u00a01-3; Artikel\u00a010 Absatz\u00a02; Artikel\u00a011 Absatz\u00a01; Artikel\u00a019, sowie Artikel\u00a041 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0g eine Grundlage geschaffen werden kann, welche allen Kindern an unseren Kinderg\u00e4rten und Schulen die gleichen Rechte und die gleichen Freiheiten garantieren und den Kinderschutz gew\u00e4hrleisten. In unseren Bildungseinrichtungen muss eine freie Entfaltung aller Kinder ohne Kinderkopftuch garantiert sein. </p><p>Kleidungsst\u00fccke, welche Unterordnung und Diskriminierung von muslimischen M\u00e4dchen ausdr\u00fccken, widersprechen obigen Artikeln der Bundesverfassung. Mit dem Grundsatz, dass sich religi\u00f6ses Recht dem staatlichen unterzuordnen hat, soll auch die Rangierung von Artikel\u00a08 gegen\u00fcber Artikel\u00a015 gekl\u00e4rt werden. Sich auf die Glaubens-und Gewissensfreiheit zu berufen, um Unterordnung zu rechtfertigen, kann nicht im Sinne der Verfassung sein. </p><p>Unsere Schulen sind ein Freiraum f\u00fcr die Ideale des Rechtsstaates: Freiheit und gleiche Rechte f\u00fcr alle. Diese Rechte sollen f\u00fcr alle Kinder gleichermassen gelten und ebenso gesch\u00fctzt werden. Deshalb soll das Kopftuch f\u00fcr muslimische M\u00e4dchen mit sexualisierendem und diskriminierendem Charakter darin keinen Platz haben. Es hemmt die Entwicklung und Bewegungsfreiheit der M\u00e4dchen und widerspricht dem p\u00e4dagogischen Ziel der Gleichberechtigung und Chancengleichheit. Es macht Unterordnung und Sexualisierung (sichtbar) evident und schafft mit der irref\u00fchrenden Argumentation der Religionsfreiheit eine Markierung und Unfreiheit f\u00fcr eine Minderheit von M\u00e4dchen, die es tragen. </p><p>Diese Minderheit darf -und mag sie auch klein sein- kein \u00fcbergehbarer Gegenstand der Betrachtung sein in unseren westlichen Gesellschaften, die unter dem Aspekt der Emanzipation zu den fortschrittlichsten der Welt geh\u00f6ren. Es geht nicht um Sonderrecht gegen Minderheiten, sondern um Recht f\u00fcr eine kleine Minderheit von Kindern.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat sich bereits in seinem Bericht \"Getragene und an Bauten angebrachte religi\u00f6se Zeichen und Symbole\" vom 9. Juni 2017, den er in Erf\u00fcllung des Postulats von Nationalrat Thomas Aeschi 13.3672 verfasste, mit religi\u00f6sen Symbolen in der Schule, u.a. auch mit dem Tragen von Kopft\u00fcchern, befasst. Er st\u00fctzte sich dabei auf eine Analyse der Gesetzgebung und der Rechtsprechung im Bund, der politischen Vorst\u00f6sse in den Kantonen, empirische Befunde sowie einen internationalen Rechtsvergleich. Im Bericht legte der Bundesrat dar, dass diesbez\u00fcglich kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Er verwies insbesondere darauf, dass die Kompetenz, im Bereich der Religion gesetzgeberisch t\u00e4tig zu werden, gem\u00e4ss der Bundesverfassung (BV, SR 101) bei den Kantonen liegt (Art. 3 und 72 Abs. 1 BV). Gem\u00e4ss Bundesverfassung sind die Kantone zudem f\u00fcr das Schulwesen zust\u00e4ndig (Art. 62 BV). Dieser f\u00f6deralistische Ansatz und die R\u00fccksichtnahme auf kantonale Eigenheiten sind in der Schweiz tief verankert und haben sich insgesamt sehr gut bew\u00e4hrt - gerade auch angesichts grosser konfessioneller und kultureller Unterschiede zwischen den Kantonen und ihrem von lokalen Traditionen gepr\u00e4gten Umgang mit Religion. Diese Verteilung der Zust\u00e4ndigkeiten erm\u00f6glicht es auch, zielgerichtete Antworten auf konkrete Situationen zu finden. Sollte das Kindeswohl oder die Chancengleichheit eines Kindes gef\u00e4hrdet sein, verf\u00fcgen die zust\u00e4ndigen kantonalen und kommunalen Beh\u00f6rden jedenfalls bereits heute \u00fcber das rechtliche Instrumentarium, das Kind zu sch\u00fctzen und seine Interessen zu wahren. Mit solchen einzelfallgerechten L\u00f6sungen vor Ort lassen sich nach Meinung des Bundesrates bessere Ergebnisse erzielen als mit einem nationalen Kopftuchverbot an der Schule. Ein generelles Kopftuchverbot an \u00f6ffentlichen Schulen w\u00e4re ausserdem verfassungswidrig. So sch\u00fctzte das Bundesgericht 1997 zwar die Entlassung einer Primarschullehrerin im Kanton Genf, die sich geweigert hatte, ihr Kopftuch w\u00e4hrend des Unterrichts abzulegen (BGE 123 I 296). Es erachtete hingegen in einem 2015 entschiedenen St. Galler Fall (BGE 142 I 49) ein allgemeines Verbot f\u00fcr Sch\u00fclerinnen, an \u00f6ffentlichen Schulen ein Kopftuch zu tragen, als einen unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigen, schweren Eingriff in die Religionsfreiheit nach Artikel\u00a015 BV, dies trotz Vorliegen einer gen\u00fcgenden gesetzlichen Grundlage. Unter dem Gesichtswinkel der in Betracht fallenden \u00f6ffentlichen Interessen (u. a. st\u00f6rungsfreier Schulbetrieb, Integrationsfunktion der Schule, staatliche Neutralit\u00e4t in Religionsangelegenheiten, Gleichstellung von Frau und Mann) war es f\u00fcr das Bundesgericht nicht notwendig, den weiteren Zugang zum Unterricht f\u00fcr die Sch\u00fclerin vom Verzicht auf ein religi\u00f6ses Symbol abh\u00e4ngig zu machen. Ein Verbot des Tragens des muslimischen Kopftuchs sei insbesondere \"nicht erforderlich, um die f\u00fcr die Wahrung der Chancengleichheit so wichtigen Lerninhalte zu vermitteln oder einen effizienten Schulbetrieb aufrechtzuerhalten\". Ein punktuelles Verbot, das sich auf ein \u00fcberwiegendes \u00f6ffentliches Interesse st\u00fctzt, schloss das Bundesgericht hingegen nicht aus. Aus den oben dargelegten Gr\u00fcnden sieht der Bundesrat derzeit keinen Anlass, erneut einen Bericht zu diesem Thema zu verfassen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1613520000000)\/","SubmittedBy":"Binder-Keller Marianne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1671148800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|32|1236|2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1690505236980)\/","SubmissionDate":"\/Date(1608249600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5107,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Bildung|Menschenrechte|Kultur"}}