{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210016,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210016,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210016,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210016,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210016,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210016,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210016,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210016,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210016,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210016,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210016,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210016,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210016,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210016,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210016,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210016,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210016,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20210016,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.016","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Covid-19-Gesetz. \u00c4nderung und Zusatzkredit","Description":"Botschaft vom 17. Februar 2021 zu einer \u00c4nderung des Covid-19-Gesetzes betreffend H\u00e4rtef\u00e4lle, Arbeitslosenversicherung, familienerg\u00e4nzende Kinderbetreuung und Kulturschaffende, zu einer \u00c4nderung des Bundesbeschlusses Ia \u00fcber den Voranschlag f\u00fcr das Jahr 2021 (Zusatzkredit \u00abKantonale H\u00e4rtefallmassnahmen f\u00fcr Unternehmen\u00bb) und zu einer \u00c4nderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes","InitialSituation":"<p><b>Die Bundesversammlung verabschiedete am 25. September 2020 das Bundesgesetz \u00fcber die gesetzlichen Grundlagen f\u00fcr Verordnungen des Bundesrates zur Bew\u00e4ltigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) und erg\u00e4nzte es am 18. Dezember 2020 ein erstes Mal. Dieses Gesetz bildet die Grundlage f\u00fcr gesundheitspolizeiliche Massnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 und f\u00fcr Massnahmen zur Abfederung der negativen Folgen f\u00fcr Wirtschaft und Gesellschaft. Aufgrund der Entwicklung der Epidemie und der im Dezember 2020 getroffenen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus unterbreitete der Bundesrat dem Parlament am 17. Februar 2021 einen Entwurf zur Anpassung des Covid-19-Gesetzes. Die R\u00e4te berieten und erg\u00e4nzten diesen Entwurf in der Fr\u00fchlingssession und verabschiedeten die Gesetzes\u00e4nderung am 19. M\u00e4rz 2021. Die Gesetzes\u00e4nderung trat am Folgetag in Kraft. Da gegen die \u00c4nderung das Referendum ergriffen wurde, wird sie dem Volk am 28. November 2021 zur Abstimmung unterbreitet. </b></p><p><b></b></p><p>Der Bundesrat beantragt dem Parlament mit seinem Entwurf vom 17. Februar 2021 eine Anpassung der kantonalen H\u00e4rtefallprogramme, \u00c4nderungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung, \u00c4nderungen bei den Beitr\u00e4gen an Institutionen der familienerg\u00e4nzenden Kinderbetreuung und Anpassungen bei den Ausfallentsch\u00e4digungen an Kulturschaffende. </p><p></p><p>Im bisher geltenden Gesetz sind f\u00fcr die <b>H\u00e4rtehilfen</b> drei Tranchen in H\u00f6he von insgesamt 1,75 Milliarden Franken vorgesehen, an denen sich der Bund zu durchschnittlich rund zwei Dritteln beteiligt. Zus\u00e4tzlich sieht das bisherige Gesetz eine \"Bundesratsreserve\" in der H\u00f6he von maximal 750 Millionen Franken vor, die der Bund vollst\u00e4ndig tr\u00e4gt und die f\u00fcr Zusatzbeitr\u00e4ge an besonders betroffene Kantone eingesetzt werden kann. </p><p></p><p>Der Bundesrat will nun die Mittel f\u00fcr die kantonalen H\u00e4rtefallprogramme (Bund und Kantone) um 7,5 Milliarden Franken auf insgesamt 10 Milliarden Franken aufstocken. Sch\u00e4tzungen haben ergeben, dass die Mittel f\u00fcr die vorgesehenen H\u00e4rtefallmassnahmen nicht ausreichen. </p><p></p><p>Zudem sollen die im Gesetz vorgesehenen drei Finanzierungstranchen auf Wunsch der Kantone zusammengef\u00fchrt werden. Neu sollen noch zwei Tranchen vorgesehen sein: </p><p></p><p>- Mit einer ersten Tranche von 6 Milliarden Franken unterst\u00fctzen die Kantone Unternehmen mit Jahresums\u00e4tzen bis 5 Millionen Franken; an diesen Massnahmen beteiligt sich der Bund zu 70 Prozent. </p><p></p><p>- Eine zweite Tranche im Umfang von 4 Milliarden Franken wird ausschliesslich vom Bund finanziert.</p><p></p><p>Die zweite Tranche dient zwei Zielen: Erstens soll der Bund die Kosten der kantonalen Massnahmen zugunsten von Unternehmen mit Jahresums\u00e4tzen von mehr als 5 Millionen Franken \u00fcbernehmen. Dazu geh\u00f6ren auch gr\u00f6ssere Unternehmen, die mit Zweigniederlassungen in verschiedenen Kantonen t\u00e4tig sind. Deshalb wird festgehalten, dass der Kanton, in dem ein Unternehmen am 1. Oktober 2020 seinen Sitz hatte, f\u00fcr das Verfahren zust\u00e4ndig sein soll. Indem der Bund die Beitr\u00e4ge an gr\u00f6ssere Unternehmen vollst\u00e4ndig finanziert, wird deren meist kantons\u00fcbergreifender wirtschaftlicher Bedeutung Rechnung getragen. Zudem werden durch die Ankn\u00fcpfung an den Unternehmenssitz (\"Sitzprinzip\") \u00fcberproportionale Belastungen einzelner Kantone weitestgehend vermieden. F\u00fcr diesen Zweck sind rund 3 Milliarden Franken der neuen \"Bundestranche\" vorgesehen. Zweitens soll rund 1 Milliarde Franken dieser zweiten Tranche eingesetzt werden, um ex post besondere Belastungen der Kantone (z. B. Tourismuskantone) auszugleichen. Mit dieser Erh\u00f6hung der Mittel f\u00fcr H\u00e4rtef\u00e4lle k\u00f6nnen die betroffenen Unternehmen bis zum Ende der Epidemie unterst\u00fctzt werden.</p><p></p><p>Neu soll der Gesamtbetrag f\u00fcr Beitr\u00e4ge an kantonale H\u00e4rtefallmassnahmen nicht mehr im Gesetz geregelt werden. Stattdessen soll das Parlament den Gesamtbetrag des Bundesanteils \u00fcber einen Verpflichtungskredit steuern.</p><p></p><p>Im Bereich der <b>Arbeitslosenversicherung</b> (ALV) soll eine Erh\u00f6hung der Anzahl Taggelder f\u00fcr versicherte Personen um drei Monate (66 Taggelder) dazu beitragen, dass arbeitslose Personen aufgrund der schwierigen Lage auf dem Schweizer Arbeitsmarkt nicht bei der Stellensuche benachteiligt werden. Bei der <b>Kurzarbeit</b> soll die Voranmeldefrist aufgehoben werden. F\u00fcr die von den beh\u00f6rdlichen Massnahmen seit dem 18. Dezember 2020 betroffenen Betriebe beginnt die Kurzarbeit auf Gesuch hin r\u00fcckwirkend auf das Inkrafttreten der entsprechenden Massnahmen. Weiter sollen Kurzarbeitsbewilligungen bis zum 31. Dezember 2021 statt f\u00fcr drei Monate f\u00fcr bis zu sechs Monate g\u00fcltig sein. Zudem soll dem Bundesrat die M\u00f6glichkeit gegeben werden, die H\u00f6chstbezugsdauer f\u00fcr Kurzarbeitsentsch\u00e4digungen auf maximal 24 Abrechnungsperioden (Monate) zu verl\u00e4ngern, sollte sich die wirtschaftliche Lage bis in den Sommer 2021 nicht verbessern.</p><p></p><p>In Umsetzung der Motion 20.3917 soll der Bund die Kantone nachtr\u00e4glich auch bei den Beitr\u00e4gen an durch die <b>\u00f6ffentliche Hand gef\u00fchrte Institutionen der familienerg\u00e4nzenden Kinderbetreuung</b> unterst\u00fctzen. Bisher hatte der Bund lediglich Beitr\u00e4ge an kantonale Finanzhilfen f\u00fcr private Institutionen der familienerg\u00e4nzenden Kinderbetreuung geleistet.</p><p></p><p>F\u00fcr die Ausrichtung von <b>Ausfallentsch\u00e4digungen an Kulturschaffende</b> beantragt der Bundesrat eine R\u00fcckwirkung. Damit soll eine Unterst\u00fctzung auch f\u00fcr den Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 18. Dezember 2020 erm\u00f6glicht werden. Das Instrument der Ausfallentsch\u00e4digung an Kulturschaffende wurde vom Parlament am 18. Dezember 2020 in Artikel\u00a011 Absatz\u00a02 des Covid-19-Gesetzes aufgenommen. Diese \u00c4nderung trat am 19. Dezember 2020 in Kraft. Eine R\u00fcckwirkung der Ausfallentsch\u00e4digung an Kulturschaffende war im bis dahin geltenden Covid-19-Gesetz nicht enthalten. F\u00fcr den Zeitraum vor dem 19. Dezember 2020 gibt es damit keine Rechtsgrundlage zur Ausrichtung von Ausfallentsch\u00e4digungen an Kulturschaffende. Das soll mit der vom Bundesrat beantragten Gesetzes\u00e4nderung nachgeholt werden.</p>","Proceedings":"<p>Die R\u00e4te berieten den Entwurf des Bundesrates in der Fr\u00fchjahrssession 2021. Erstrat ist der St\u00e4nderat. Die R\u00e4te \u00e4nderten die Vorlage des Bundesrates in zahlreichen Punkten ab. Da die beiden Kammern sich auch nach drei Beratungen nicht einigen konnten, wurde eine Einigungskonferenz eingesetzt. Diese unterbreitete den R\u00e4ten einen Einigungsantrag, der alle verbleibenden Differenzen bereinigt. Beide Kammern stimmen diesem am 18. M\u00e4rz zu und verabschiedeten die \u00c4nderung des Covid-19-Gesetzes am 19. M\u00e4rz 2021.</p><p></p><p>Die R\u00e4te \u00e4nderten das Gesetz unter anderem wie folgt ab: </p><p><b></b></p><p><b>- Grunds\u00e4tze:</b> Die R\u00e4te beschlossen, im Gesetz weitere Grunds\u00e4tze zu verankern, welche der Bundesrat bei seiner Coronapolitik zu beachten hat. So hat der Bundesrat seine zuk\u00fcnftige Strategie auf die mildest- und k\u00fcrzestm\u00f6gliche Einschr\u00e4nkung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens auszurichten und muss nebst der epidemiologischen Lage auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen ber\u00fccksichtigen. K\u00fcnftig muss der Bundesrat ausserdem die Kantonsregierungen in die Erarbeitung der Massnahmen miteinbeziehen und nicht nur, wie bis anhin, die Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren. Kantonen, die eine stabile oder r\u00fcckl\u00e4ufige epidemiologische Lage aufweisen und eine Covid-19-Teststrategie oder andere geeignete Massnahmen zur Bew\u00e4ltigung der Epidemie anwenden, hat er Erleichterungen zu gew\u00e4hren.</p><p><b></b></p><p><b>- Volksrechte: </b>Bei den politischen Rechten geben die R\u00e4te dem Bundesrat neu das Recht, vorzusehen, dass auch die Unterschriftenlisten f\u00fcr Volksinitiativen ohne Stimmrechtsbescheinigung innerhalb der Initiativfrist bei der Bundeskanzlei eingereicht werden k\u00f6nnen. </p><p><b></b></p><p><b>- Inlandproduktion von medizinischen G\u00fctern: </b>Um die ausreichende Versorgung der Bev\u00f6lkerung mit wichtigen medizinischen G\u00fctern zu gew\u00e4hrleisten, halten die R\u00e4te im Gesetz neu fest, dass der Bundesrat wichtige medizinische G\u00fcter selber herstellen lassen kann. </p><p><b></b></p><p><b>- Covid-19-Tests:</b> Der Bund hat, so der Wille der R\u00e4te, die Durchf\u00fchrung von Covid-19-Tests zu f\u00f6rdern und die ungedeckten Kosten zu tragen.</p><p><b></b></p><p><b>- Quarant\u00e4ne:</b> Im Gesetz wird zudem neu festgehalten, dass Personen, die sich gegen Covid-19 geimpft haben, von allf\u00e4lligen Quarant\u00e4nemassnahmen befreit werden; der Bundesrat kann Ausnahmen vorsehen. </p><p><b></b></p><p><b>- Verpflegung und Sanit\u00e4reinrichtungen f\u00fcr Berufst\u00e4tige: </b>Die R\u00e4te beauftragen den Bundesrat, sicherzustellen, dass Berufsleute aus dem Landwirtschaftssektor und dem Bausektor sowie Handwerkerinnen und Handwerker und Berufst\u00e4tige auf Montage trotz der beh\u00f6rdlichen Schliessung von Gastrobetrieben die M\u00f6glichkeit haben, sich in Gastrobetrieben zu verpflegen. LKW-Fahrerinnen und LKW-Fahrern m\u00fcssen trotz der beh\u00f6rdlichen Schliessung von Gastrobetrieben gen\u00fcgend Sanit\u00e4reinrichtungen zur Verf\u00fcgung stehen und dass auch sie m\u00fcssen sich in Gastrobetrieben verpflegen k\u00f6nnen. </p><p><b></b></p><p><b>- Berufseinstieg: </b>Das vom Parlament verabschiedete Gesetz sieht ausserdem neu vor, dass der Bundesrat Massnahmen der Kantone f\u00f6rdern kann, die darauf abzielen, Schulabg\u00e4ngerinnen und Schulabg\u00e4ngern den Berufseinstieg, der durch die Covid-19-Epidemie erschwert ist, zu erleichtern.</p><p><b></b></p><p><b>- Zertifikat:</b> Die R\u00e4te schaffen im Gesetz die rechtliche Grundlage f\u00fcr die Ausstellung eines Impf-, Test- oder Genesungsnachweises. Der Nachweis soll pers\u00f6nlich, f\u00e4lschungssicher und unter Einhaltung des Datenschutzes \u00fcberpr\u00fcfbar sein. Zudem soll er so ausgestaltet sein, dass nur eine dezentrale oder lokale \u00dcberpr\u00fcfung der Authentizit\u00e4t und G\u00fcltigkeit von Nachweisen m\u00f6glich ist sowie dass er f\u00fcr die Ein- und Ausreise in andere L\u00e4nder verwendet werden kann. </p><p><b></b></p><p><b>- Kultur:</b> Die R\u00e4te streichen die Obergrenze f\u00fcr Beitr\u00e4ge an Kultur und Kulturschaffende. Zudem sollen, so der Wille des Gesetzgebers, auch freischaffende K\u00fcnstler Ausfallentsch\u00e4digungen erhalten k\u00f6nnen. </p><p><b></b></p><p><b>- Publikumsanl\u00e4sse:</b> Festivals, Messen und weitere Publikumsanl\u00e4sse k\u00f6nnen zus\u00e4tzlich unterst\u00fctzt werden. Die Veranstalter k\u00f6nnen mit einem Gesuch beim Bund die Abgeltung ungedeckter Kosten f\u00fcr Veranstaltungen verlangen, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022 h\u00e4tten stattfinden sollen. Der Bund entsch\u00e4digt jedoch nur Veranstaltungen \"von \u00fcberkantonaler Bedeutung\", sofern die Kantone die H\u00e4lfte des Ausfalls \u00fcbernehmen. Die Unterst\u00fctzung von regionalen und lokalen Veranstaltungen ist Sache der Kantone.</p><p><b></b></p><p><b>- H\u00e4rtefalle:</b> Das H\u00e4rtefallprogramm wird auf 10 Milliarden Franken aufgestockt. Wie vom Bundesrat beantragt, wird der Gesamtbetrag f\u00fcr Beitr\u00e4ge an kantonale H\u00e4rtefallmassnahmen aber nicht mehr im Gesetz selbst geregelt, sondern werden die Bundesmittel von insgesamt 8,2 Milliarden Franken vom Parlament mittels eines separaten Bundesbeschlusses bewilligt. Im Gesetz werden dem Antrag des Bundesrates folgend nur noch zwei Finanzierungstranchen vorgesehen. Wie heute gilt ein Unternehmen als H\u00e4rtefall, wenn es einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent verzeichnet oder w\u00e4hrend mehr als 40 Tagen beh\u00f6rdlich geschlossen wurde. Das Parlament verschiebt aber die Frist f\u00fcr die Unterst\u00fctzung von Neugr\u00fcndungen von M\u00e4rz auf den Oktober 2020. Die unterst\u00fctzten Unternehmen d\u00fcrfen neu auch w\u00e4hrend den drei Folgejahre keine Dividenden aussch\u00fctten. Zudem m\u00fcssen Grossunternehmen, die im Jahr der Ausrichtung des H\u00e4rtefallgeldes einen Gewinn erzielen, die Gelder zur\u00fcckzahlen.</p><p><b></b></p><p><b>- Sport:</b> Profisportklubs m\u00fcssen nicht mehr zwingend Lohnk\u00fcrzungen vornehmen, um an A-fonds-perdu-Beitr\u00e4ge zu kommen. Wer die Regeln f\u00fcr Lohnk\u00fcrzungen nicht einh\u00e4lt, erh\u00e4lt aber maximal die H\u00e4lfte der Ausf\u00e4lle der Ticketeinnahmen zur\u00fcckerstattet. Generell darf bei unterst\u00fctzten Klubs die Gesamtlohnsumme w\u00e4hrend f\u00fcnf Jahren h\u00f6chstens im Umfang der Erh\u00f6hung des Landesindexes der Konsumentenpreise steigen. F\u00fcr Klubs, die in eine h\u00f6here Liga aufsteigen, kann der Bundesrat Ausnahmen vorsehen.</p><p><b></b></p><p><b>- Medien:</b> Der Bund kann auch private Radio- und Fernsehunternehmen mit Mitteln aus der Abgabe f\u00fcr Radio und Fernsehen unterst\u00fctzen.</p><p><b></b></p><p><b>- Selbstst\u00e4ndige:</b> Die R\u00e4te weiten den Erwerbsersatz f\u00fcr Selbstst\u00e4ndigerwerbende aus. Demnach gelten k\u00fcnftig Personen als massgeblich eingeschr\u00e4nkt, die in ihrer Unternehmung eine Umsatzeinbusse von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz in den Jahren 2015 bis 2019 haben. Bisher war eine Umsatzeinbusse von mindestens 40 Prozent massgebend.</p><p><b></b></p><p><b>- Kurzarbeit:</b> Personen mit tiefen L\u00f6hnen erhalten bei Kurzarbeit neu bis Ende Juni 2021 den vollen Lohn entsch\u00e4digt. Zudem wird, wie vom Bundesrat beantragt, die Anzahl Taggelder f\u00fcr versicherte Personen f\u00fcr die Monate M\u00e4rz bis Mai 2021 um 66 Taggelder erh\u00f6ht. Dies gilt f\u00fcr alle jene, die am 1. M\u00e4rz noch anspruchsberechtigt sind. Ferner wird auch die Voranmeldefrist aufgehoben. </p><p><b></b></p><p><b>- Kitas:</b> Wie vom Bundesrat in Umsetzung einer Motion beantragt, wird der Bund die Kantone nachtr\u00e4glich auch f\u00fcr Beitr\u00e4ge an durch die \u00f6ffentliche Hand gef\u00fchrte Institutionen der familienerg\u00e4nzenden Kinderbetreuung unterst\u00fctzen. Bisher hat der Bund lediglich Beitr\u00e4ge an kantonale Finanzhilfen f\u00fcr private Institutionen der familienerg\u00e4nzenden Kinderbetreuung geleistet.</p><p></p><p>In den R\u00e4ten wurden unter anderem Antr\u00e4ge abgelehnt, die </p><p></p><p>- den parlamentarischen Kommissionen ein Mitspracherecht bzw. ein Vetorecht gegen einschneidende Massnahmen geben wollten, </p><p></p><p>- die Kommunikation der Swiss National COVID-19 Science Task Force regulieren wollten,</p><p></p><p>- im Gesetz ein Datum f\u00fcr weitere \u00d6ffnungsschritte festschreiben oder</p><p></p><p>- im Gesetz ein Diskriminierungsverbot f\u00fcr Ungeimpfte festhalten wollten.</p><p></p><p></p><p>Uneinig waren sich die R\u00e4te bis zur Einsetzung der Einigungskonferenz insbesondere</p><p></p><p>- bei der Definition der H\u00e4rtef\u00e4lle: Der St\u00e4nderat wollte bei der bisherigen Definition bleiben, wonach ein Unternehmen als H\u00e4rtefall gilt, das einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent verzeichnet. Der Nationalrat wollte hingegen, in nicht n\u00e4her definierten Ausnahmef\u00e4llen, auch Unternehmen mit einem Umsatzminus von 25 Prozent ber\u00fccksichtigen. In diesem Punkt setzte sich schliesslich der St\u00e4nderat durch; </p><p></p><p>- in Bezug auf die Frage, ob Mieterinnen oder Mietern, die mit dem Mietzins und den Nebenkosten im Verzug sind, Erleichterungen gew\u00e4hrt werden sollten. Der Nationalrat wollte die Zahlungsfrist f\u00fcr Betroffene ausdehnen, der St\u00e4nderat war dagegen. Auch in dieser Frage setzt sich der St\u00e4nderat durch;</p><p></p><p>- bei der Unterst\u00fctzung von Publikumsanl\u00e4ssen: Der St\u00e4nderat wollte nur Veranstaltungen \"von besonderer gesamtschweizerischer Bedeutung\" entsch\u00e4digen. Der Nationalrat wollte auch Publikumsanl\u00e4sse \"von regionaler Bedeutung\" ber\u00fccksichtigen. Die R\u00e4te einigen sich auf Veranstaltungen \"von \u00fcberkantonaler Bedeutung\";</p><p></p><p>- bei der Kurzarbeitsentsch\u00e4digung: Die grosse Kammer wollte, dass Personen mit tiefen L\u00f6hnen bei Kurzarbeit bis Ende 2021 den vollen Lohn entsch\u00e4digt erhalten. (Im bisherigen Gesetz w\u00e4re die Massnahme Ende M\u00e4rz ausgelaufen.) Der St\u00e4nderat wollte dies nur bis Ende Juni 2021 ausweiten. Auch in diesem Punkt setzte sich schliesslich die kleine Kammer durch. </p><p></p><p>Das Gesetz wurde in der Schlussabstimmung im St\u00e4nderat einstimmig und im Nationalrat mit 169 zu 13 Stimmen angenommen. Gegen die Gesetzes\u00e4nderung stimmen im Nationalrat Mitglieder der SVP-Fraktion. </p><p></p><p>(Quellen: Botschaft des Bundesrates und SDA)</p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 28. November 2021 mit 62 Ja-Stimmen gutgeheissen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1616112000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1770756154393)\/","SubmissionDate":"\/Date(1613520000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5108,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen|Gesundheit"}}