{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210024,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210024,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210024,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210024,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210024,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210024,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210024,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210024,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210024,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210024,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210024,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210024,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210024,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210024,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210024,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210024,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210024,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20210024,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.024","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Verrechnungssteuergesetz. St\u00e4rkung des Fremdkapitalmarkts","Description":"Botschaft vom 14. April 2021 zu einer \u00c4nderung des Verrechnungssteuergesetzes (St\u00e4rkung des Fremdkapitalmarkts)","InitialSituation":"<p><b>Der Bundesrat will den Standort Schweiz f\u00fcr den Fremdkapitalmarkt und f\u00fcr Konzernfinanzierungsaktivit\u00e4ten zugunsten der Real- und Finanzwirtschaft st\u00e4rken. Dies wird erreicht, indem die Verrechnungssteuer auf Zinsen weitgehend abgeschafft wird. Zus\u00e4tzlich werden Anpassungen bei der Umsatzabgabe vorgenommen.</b></p><p><b></b></p><p><b>Die Botschaft zum Gesch\u00e4ft wurde am 14. April 2021 vom Bundesrat mit dem Antrag auf Zustimmung an die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te \u00fcberwiesen. </b></p><p><b></b></p><p><b>National- und St\u00e4nderat stimmten dieser Reform der Verrechnungssteuer in der Schlussabstimmung am 17. Dezember 2021 zu. </b></p><p><b></b></p><p><b>Ein \u00fcberparteiliches linkes Komitee aus SP, Gr\u00fcnen und Gewerkschaften ergriff am 13. Januar 2022 das Referendum gegen die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Zinsen aus inl\u00e4ndischen Obligationen. Das Referendum ist am 27. April 2022 formell mit 59 954 g\u00fcltigen Stimmen zustande gekommen und die Schweizer Stimmbev\u00f6lkerung wird am 25. September 2022 dar\u00fcber abstimmen. </b></p><p></p><p><b>Ausgangslage</b></p><p>Im Fremdkapitalmarkt f\u00fchrt das geltende Steuersystem zu unbefriedigenden Ergebnissen f\u00fcr den Wirtschaftsstandort und den Fiskus. Zinszahlungen auf inl\u00e4ndischen Obligationen unterliegen einer Verrechnungssteuer von 35 Prozent. Schweizer Obligationen sind deshalb f\u00fcr die meisten Anlegerinnen und Anleger unattraktiv, selbst wenn diese Anspruch auf vollst\u00e4ndige R\u00fcckerstattung der Steuer haben. Schweizer Konzerne weichen der Verrechnungssteuer aus, indem sie ihre Obligationen \u00fcber eine ausl\u00e4ndische Gesellschaft emittieren. </p><p>Des Weiteren belastet die Umsatzabgabe den Handel mit Obligationen. Gerade bei Obligationen mit kurzer Restlaufzeit stellt sie ein Hindernis dar und macht den Handel \u00fcber Schweizer Effektenh\u00e4ndler unattraktiv.</p><p></p><p>In den vergangenen Jahren wurden bereits mehrere Anl\u00e4ufe zu einer Reform der Verrechnungssteuer unternommen. Auch das Parlament (z. B. 17.494 pa.\u00a0iv. \"Aufhebung der Verrechnungssteuer auf inl\u00e4ndischen Obligationen und Geldmarktpapieren\") sowie Expertinnen und Experten von Bund, Kantonen und Wirtschaft bekr\u00e4ftigten den Handlungsbedarf. Der Bundesrat hat daher vom 3. April bis zum 10. Juli 2020 eine Vernehmlassung zur Reform der Verrechnungssteuer durchgef\u00fchrt. Er hat dem Ergebnis der Vernehmlassung Rechnung getragen, womit die Reform im Wesentlichen noch folgende Elemente beinhaltet:</p><p></p><p><b>- St\u00e4rkung des Fremdkapitalmarkts:</b> Mit dieser Vorlage soll die Verrechnungssteuer auf Zinsertr\u00e4gen weitgehend abgeschafft werden. Dies erleichtert es Unternehmen, ihre Obligationen aus der Schweiz zu emittieren. Davon k\u00f6nnten nicht nur inl\u00e4ndische, sondern auch ausl\u00e4ndische Konzerne Gebrauch machen. Es besteht zudem die Chance, dass konzerninterne Finanzierungsaktivit\u00e4ten vermehrt in der Schweiz betrieben werden.</p><p></p><p><b>- Belebung des Wertschriften- und Verm\u00f6gensverwaltungsgesch\u00e4fts:</b> Als Begleitmassnahme zu den Reformelementen bei der Verrechnungssteuer wird die Umsatzabgabe auf inl\u00e4ndischen Obligationen aufgehoben. Damit wird es f\u00fcr Anlegerinnen und Anleger attraktiver, inl\u00e4ndische Obligationen \u00fcber einen inl\u00e4ndischen Effektenh\u00e4ndler zu handeln, da die Umsatzabgabe entf\u00e4llt.</p><p></p><p>Bez\u00fcglich s\u00e4mtlicher Komponenten der erwarteten finanziellen Auswirkungen dieser Reform bestehen Unsicherheiten (Abh\u00e4ngigkeit vom Zinsniveau, Auswirkungen der Covid-19-Krise, kritische Annahmen aufgrund mangelnder Daten, Verhaltensanpassungen). Die unter diesen Unsicherheiten gesch\u00e4tzten finanziellen Auswirkungen pr\u00e4sentieren sich wie folgt:</p><p></p><p><b>- Einmalige kurzfristige Effekte aufgrund der Zeitspanne zwischen Erhebung und R\u00fcckerstattung der Verrechnungssteuer</b>: Diese belaufen sich auf etwas mehr als 1 Milliarde Franken. Der davon auf den Bund entfallende Anteil (90 %) ist durch in der Vergangenheit gebildete R\u00fcckstellungen gedeckt und damit nicht budgetwirksam. Bei den Kantonen (10 %) h\u00e4ngt die Budgetwirksamkeit von etwaigen kantonalen R\u00fcckstellungen ab.</p><p></p><p><b>- Wiederkehrende statische Effekte</b>: Diese belaufen sich beim aktuellen Zinsniveau auf 170 Millionen Franken bei der Verrechnungssteuer (90\u00a0Prozent Bund, 10\u00a0Prozent Kantone). Steigt das Zinsniveau, so steigen auch die Mindereinnahmen. Bei der Umsatzabgabe belaufen sich die Mindereinnahmen auf 25 Millionen Franken (100\u00a0Prozent Bund).</p><p></p><p><b>- L\u00e4ngerfristige dynamische Effekte</b>: Die Reform weist ein attraktives Kosten-Nutzen-Verh\u00e4ltnis auf. F\u00fcr den Bund, bei dem nahezu s\u00e4mtliche wiederkehrenden statischen Mindereinnahmen anfallen, k\u00f6nnte die Reform nach etwa f\u00fcnf Jahren zum Ausgleich dieser Mindereinnahmen f\u00fchren. F\u00fcr die Kantone und Gemeinden, bei denen die wiederkehrenden statischen Mindereinnahmen sehr viel geringer ausfallen, d\u00fcrften die Wertsch\u00f6pfungs- und Besch\u00e4ftigungsimpulse bereits innerhalb k\u00fcrzerer Frist zu Mehreinnahmen f\u00fchren.</p><p></p><p>Generell wird die Verrechnungssteuer f\u00fcr inl\u00e4ndische Anlegerinnen und Anleger nicht unmittelbar zwecks Generierung von Staatseinnahmen erhoben, sondern um die auf diesen Verm\u00f6genswerten anfallenden Einkommens- und Verm\u00f6genssteuern zu sichern. Die Vorlage f\u00fchrt nun zu einer Schw\u00e4chung des Sicherungszwecks im Inland, da inl\u00e4ndische Obligationszinsen nicht mehr der Verrechnungssteuer unterliegen, obwohl sie einkommens- und verm\u00f6genssteuerpflichtig sind. Diese Schw\u00e4chung gilt es jedoch zu relativieren, da bereits im heutigen System nur bestimmte Zinsertr\u00e4ge besichert sind. </p>","Proceedings":"<p>In der Herbstsession 2021 befasste sich der <b>Nationalrat</b> zum ersten Mal mit der Vorlage zum Verrechnungssteuergesetz. Zuvor waren in der Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N), die f\u00fcr die Vorberatung der Vorlage zust\u00e4ndig war, in der Eintretensdebatte im August 2021 drei Minderheitsantr\u00e4ge eingereicht worden: ein Nichteintretensantrag (Minderheit Wermuth) und zwei R\u00fcckweisungsantr\u00e4ge (Minderheit Ryser und Minderheit Badran). Nationalratspr\u00e4sident Andreas Aebi (V, BE) informierte den Rat aber zu Beginn der Sitzung vom 28. September, dass der Antrag der Minderheit Wermuth auf Nichteintreten zur\u00fcckgezogen wurde.</p><p></p><p>Im Namen der Kommission sprachen sich C\u00e9line Amaudruz (V, GE) und Leo M\u00fcller (M-E, LU) in der Eintretensdebatte f\u00fcr Eintreten auf diese Vorlage und gegen die beiden R\u00fcckweisungsantr\u00e4ge (Minderheit Ryser und Minderheit Badran) aus. Die Schweiz habe im Moment einen relativ unterentwickelten Fremdkapitalmarkt, da auf den Zinszahlungen jeweils 35 Prozent Verrechnungssteuer abgef\u00fchrt und deklariert werden m\u00fcssen. Mit dieser geplanten Revision k\u00f6nne man aber den Fremdkapitalmarkt st\u00e4rken und in der Schweiz neue Arbeitspl\u00e4tze schaffen. Insgesamt habe diese Revision auch ein sehr gutes Kosten-Nutzen-Verh\u00e4ltnis. Die eingeplanten Mindereinnahmen der Reform k\u00f6nnten auf Bundesebene nach bereits etwa f\u00fcnf Jahren kompensiert werden, da die Reform mittelfristig zu Mehreinnahmen f\u00fchren sollte.</p><p></p><p>Franziska Ryser (G, SG) als Sprecherin der ersten Kommissionsminderheit, welche R\u00fcckweisung an den Bundesrat beantragte, warf dem Bundesrat vor, er habe bei der Revision der Verrechnungssteuer das Ziel aus den Augen verloren. Statt die Steuersicherung zu verbessern und den Bund vor ungerechtfertigten Steuerhinterziehungen zu sch\u00fctzen, wolle der Bundesrat auf Biegen und Brechen einen weiteren Steuerabbau f\u00fcr Unternehmen und ausl\u00e4ndische Anlegerinnen und Anleger durchdr\u00fccken. Um diese Vorlage noch zu retten, brauche es einen Neustart. Sie beantragte deshalb R\u00fcckweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, zur St\u00e4rkung des Sicherungszwecks f\u00fcr nat\u00fcrliche inl\u00e4ndische Personen die Verrechnungssteuerpflicht auf Zinsen, Renten und sonstigen Ertr\u00e4gen von in- wie ausl\u00e4ndischen Emittenten im Direktbesitz beizubehalten respektive noch auszuweiten. Daf\u00fcr soll ein vereinfachtes Zahlstellensystem vorgesehen werden, welches erlaubt, die steuerpflichtige Person von der Verrechnungssteuer zu befreien, sofern diese f\u00fcr ein Meldeverfahren optiert.</p><p></p><p>Jacqueline Badran (S, ZH) als Sprecherin der zweiten Kommissionsminderheit beantragte ebenfalls R\u00fcckweisung der Vorlage an den Bundesrat. Die Verrechnungssteuer auf Obligationen solle zwar abgeschafft, aber durch eine neue obligatorische Meldepflicht ersetzt werden. Denn keine Meldepflicht bedeute nichts anderes als eine Rampe f\u00fcr Steuerhinterziehung; Steuerehrliche h\u00e4tten nichts von dieser Vorlage.</p><p></p><p>Die Fraktionssprecher und -sprecherinnen der Mitte-, der FDP-Liberalen- und der SVP-Fraktion sprachen sich geschlossen f\u00fcr Eintreten auf die Vorlage und gegen die beiden R\u00fcckweisungsantr\u00e4ge aus dem linken Lager aus. Es handle sich um die zentrale Vorlage f\u00fcr den Steuer- und Unternehmensstandort Schweiz, sagte Daniela Schneeberger (RL, BL). Mit der Revision k\u00f6nnten ins Ausland abgewanderte Gesch\u00e4fte wieder in die Schweiz zur\u00fcckgeholt werden.</p><p></p><p>\"Wir m\u00fcssen nach der Corona-Krise alles beseitigen, was die Entwicklung des Finanzplatzes hemmt\", hielt Thomas Matter (V, ZH) fest. Die Verrechnungssteuer und die Umsatzabgabe geh\u00f6rten dazu. Diese wirkten sich heute hemmend auf den schweizerischen Fremdkapitalmarkt aus.</p><p></p><p>Auch die Gr\u00fcnliberale Fraktion unterst\u00fctzte laut Fraktionssprecherin Kathrin Bertschy (GL, BE) grunds\u00e4tzlich diese Vorlage. Ein Teil der Fraktion bef\u00fcrworte aber auch den Antrag der Minderheit Badran auf R\u00fcckweisung und Einf\u00fchrung eines Meldeverfahrens.</p><p></p><p>Da der Nichteintretensantrag Wermuth bereits zu Beginn der Sitzung zur\u00fcckgezogen wurde, wurde Eintreten auf die Vorlage ohne Abstimmung beschlossen.</p><p></p><p>Weil sich die beiden Antr\u00e4ge auf R\u00fcckweisung ausschlossen, wurden sie in der Abstimmung zuerst einander gegen\u00fcbergestellt. Hier setzte sich die Minderheit Ryser mit 127 zu 52 Stimmen bei 8 Enthaltungen gegen die Minderheit Badran durch. In der zweiten Abstimmung behielten die b\u00fcrgerlichen Fraktionen dann die Oberhand und lehnten den R\u00fcckweisungsantrag der Minderheit Ryser mit 120 zu 66 Stimmen ab.</p><p></p><p>Die Detailberatung wurde in zwei Bl\u00f6cke aufgeteilt. In Block 1 ging es um \u00c4nderungen im Bundesgesetz \u00fcber die Verrechnungssteuer. Hier waren drei Mehrheits- bzw. Minderheitsantr\u00e4ge sowie ein Einzelantrag zu beurteilen. In Block 2 ging es um \u00c4nderungen anderer Erlasse (insbesondere um das Bundesgesetz \u00fcber die Stempelabgaben). Hier diskutierte der Nationalrat \u00fcber drei Mehrheits- bzw. Minderheitsantr\u00e4ge.</p><p></p><p>Insgesamt folgte der Nationalrat bei der Detailberatung den Antr\u00e4gen der Kommissionsmehrheit der WAK-N und nahm verschiedene \u00c4nderungen gegen\u00fcber der Fassung des Bundesrats vor. So soll auch die Verrechnungssteuer auf den Zinsen von indirekt \u00fcber einen Schweizer Anlagefonds gehaltenen Obligationen abgeschafft werden, sofern diese Zinsertr\u00e4ge separat ausgewiesen werden. Was die Umsatzabgabe anbelangt, so beschloss der Nationalrat, diese nicht nur auf Schweizer Obligationen, sondern auch auf ausl\u00e4ndischen Obligationen mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als zw\u00f6lf Monaten abzuschaffen. So soll der Markt f\u00fcr diese Art von Wertschriften in die Schweiz verlegt werden.</p><p></p><p>Die Sozialdemokratische und die Gr\u00fcne Fraktion k\u00e4mpften gemeinsam mit dem Bundesrat erfolglos mit verschiedenen Minderheitsantr\u00e4gen gegen die Ausweitung der Vorlage. Und die Gr\u00fcnliberale Fraktion scheiterte mit ihrem Einzelantrag, die Abschaffung der Verrechnungssteuer nur auf Zinsen von neu emittierten Obligationen zu beschr\u00e4nken.</p><p></p><p>In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage mit 122 zu 68 Stimmen bei einer Enthaltung an. F\u00fcr die Annahme der Vorlage stimmten die SVP-Fraktion, die FDP-Liberale Fraktion, die Mitte-Fraktion sowie die Gr\u00fcnliberale Fraktion. Gegen die Annahme der Vorlage stimmten die Sozialdemokratische und die Gr\u00fcne Fraktion.</p><p>Gleichzeitig schrieb der Nationalrat vier \u00e4hnliche Vorlagen ab: Jeweils der Entwurf 2 der Gesch\u00e4fte 09.503, 11.047 und 15.049 sowie das Gesch\u00e4ft 17.494.</p><p></p><p>In der Wintersession 2021 besch\u00e4ftigte sich der <b>St\u00e4nderat </b>mit dieser Vorlage. In der Eintretensdebatte am 30. Oktober 2021 beantragte die vorberatende Kommission (WAK-S) ihrem Rat, auf die Vorlage einzutreten. Zwei Minderheitsantr\u00e4ge standen zur Diskussion: ein Nichteintretensantrag (Minderheit Rechsteiner) und ein R\u00fcckweisungsantrag an den Bundesrat mit dem Auftrag, zur St\u00e4rkung des Sicherungszwecks f\u00fcr nat\u00fcrliche inl\u00e4ndische Personen ein vereinfachtes Zahlstellensystem einzuf\u00fchren (Minderheit Herzog).</p><p></p><p>Mit der Reform soll gezielt der Fremdkapitalmarkt gest\u00e4rkt werden, sagte Kommissionssprecher Erich Ettlin (M-E, OW) zu Beginn der Debatte. Denn die geltenden Regeln h\u00e4tten Nachteile f\u00fcr den hiesigen Wirtschaftsstandort und den Schweizer Fiskus. Er gab zudem zu Protokoll, dass das Emissionsvolumen am Schweizer Fremdkapitalmarkt im Jahr 2016 nur noch 55,4 Milliarden Franken betrug und damit 44 Prozent unter dem Volumen des Jahres 2009 lag.</p><p></p><p>Anders sahen dies linke St\u00e4nder\u00e4tinnen und St\u00e4nder\u00e4te. Die Verrechnungssteuer geh\u00f6re zu den ergiebigsten Steuern des Bundes, sagte Paul Rechsteiner (S, SG) als Sprecher der Minderheit, die nicht auf die Vorlage eintreten wollte. Ausgerechnet diese \"bew\u00e4hrte Steuer\" solle jetzt weitgehend abgeschafft werden. Das sei eine \"finanzpolitische Dummheit, erst recht mit Blick auf die anspruchsvollen Herausforderungen der Covid-Krise f\u00fcr den Staatshaushalt\".</p><p></p><p>Auch Eva Herzog (S, BS) setzte sich dem Gesch\u00e4ft entgegen. Sie beantragte, die Vorlage an den Bundesrat zur\u00fcckzuweisen, damit dieser eine neue Vorlage ausarbeite unter Einschluss eines Meldeverfahrens. F\u00fcr Firmen und Privatpersonen mit Sitz in der Schweiz habe die Verrechnungssteuer lediglich einen Sicherungszweck: Es gehe also um Steuerehrlichkeit. Dass der Sicherungszweck der Verrechnungssteuer im vorliegenden Bereich aufgegeben werde und man sich damit unter dem Titel des Schutzes der Privatsph\u00e4re f\u00fcr die Interessen von Steuerunehrlichen einsetze, erstaune sie. Was mit dem automatischen Informationsaustausch mit dem Ausland Normalit\u00e4t geworden ist, sollte endlich auch im Inland eingef\u00fchrt werden, dies zugunsten all derer, die jeden Franken ihres Einkommens und ihres Bankb\u00fcchleins normal versteuern.</p><p></p><p>Der St\u00e4nderat stimmte zuerst \u00fcber den Nichteintretensantrag der Minderheit Rechsteiner ab und lehnte diesen mit 32 zu 13 Stimmen ab. Und auch der R\u00fcckweisungsantrag der Minderheit Herzog wurde danach mit identischem Stimmverh\u00e4ltnis abgelehnt.</p><p></p><p>Am 2. Dezember 2021 behandelte die kleine Kammer bei der Detailberatung den Erlassentwurf artikel- oder abschnittweise. Die urspr\u00fcngliche Vorlage des Bundesrats sah vor, dass die Verrechnungssteuer auch auf Ersatzzahlungen - also Zahlungen, bei denen verrechnungssteuerpflichtige Ertr\u00e4ge nachgebildet oder weitergeleitet werden - geregelt werden soll. Nach Ansicht des Nationalrates sollen nur Ertr\u00e4ge aus Ersatzzahlungen, die von inl\u00e4ndischen Anlegerinnen und Anlegern geleistet wurden, Gegenstand der Verrechnungssteuer sein. Der St\u00e4nderat wollte sich hier aber nicht auf diesen Personenkreis begrenzen, folgte dem Bundesrat und schuf damit eine Differenz zum Nationalrat.</p><p></p><p>Einig waren sich die R\u00e4te aber darin, dass die Ertr\u00e4ge aus Obligationen und Serienschuldbriefen bei kollektiven Kapitalanlagen von der Verrechnungssteuer ausgenommen werden sollen. Der St\u00e4nderat war zudem mit der \u00c4nderung des Nationalrates einverstanden, dass alleine aufgrund von Formm\u00e4ngeln keine Verrechnungssteuerforderung erhoben wird. Der Entscheid fiel mit Stichentscheid des St\u00e4nderatspr\u00e4sidenten Thomas Hefti (RL, GL).</p><p></p><p>Der St\u00e4nderat folgte schliesslich seiner vorberatenden Kommission und f\u00fcgte neu eine \u00dcbergangsbestimmung ein, die dazu f\u00fchrt, dass noch laufende Anleihen nicht von der Verrechnungssteuer befreit werden. Dadurch reduziere sich der Steuerausfall, ohne dass das Hauptziel der Vorlage infrage gestellt werde, sagte Kommissionssprecher Erich Ettlin (M-E, OW).</p><p></p><p>In Block 2 zur \u00c4nderung anderer Erlasse schuf der St\u00e4nderat ebenfalls verschiedene kleinere Differenzen zum Nationalrat. Diese waren aber h\u00e4ufig vor allem textlicher, eher formaler Natur. So unterst\u00fctzte der St\u00e4nderat knapp - mit 24 zu 20 Stimmen - im Grundsatz auch die vom Nationalrat zus\u00e4tzlich in die Vorlage aufgenommene Aufhebung der Umsatzabgabe der Stempelsteuer bei der Vermittlung von Transaktionen im Konzernbereich. Er erg\u00e4nzte jedoch, dass nicht nur die Vermittlung von Beteiligungen, sondern auch deren Kauf und Verkauf von der Umsatzabgabe befreit sein sollten. Der St\u00e4nderat verzichtete ausserdem auf eine zeitliche R\u00fcckwirkung.</p><p></p><p>Schliesslich folgte der St\u00e4nderat dem Bundesrat und lehnte die vom Nationalrat vorgesehene Beschr\u00e4nkung nach Artikel\u00a077 des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes ab. Beh\u00f6rden wie die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung sollen folglich weiterhin Einsicht in das Transaktionsregister erhalten. Die Mehrheit im Nationalrat hatte urspr\u00fcnglich noch die Bef\u00fcrchtung ge\u00e4ussert, dass dadurch das Bankkundengeheimnis verletzt werden k\u00f6nnte, und hatte die Einsichtsm\u00f6glichkeit eingeschr\u00e4nkt.</p><p></p><p>In der Gesamtabstimmung nahm der St\u00e4nderat schliesslich die Vorlage mit 32 zu 12 Stimmen an. F\u00fcr die Annahme der Vorlage stimmten die SVP-Fraktion, die FDP-Liberale Fraktion und die Mitte-Fraktion. Gegen die Annahme der Vorlage stimmten die Sozialdemokratische und die Gr\u00fcne Fraktion.</p><p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> besch\u00e4ftigte sich am 6. Dezember 2021 wieder mit der Reform der Verrechnungssteuer. Kommissionssprecherin C\u00e9line Amaudruz (V, GE) und Kommissionssprecher Leo M\u00fcller (M-E, LU) fassten zusammen, dass noch f\u00fcnf kleinere Differenzen gegen\u00fcber der Vorlage des St\u00e4nderates zu bereinigen sind. Die vorberatende Kommission (WAK-N) beantragte ihrem Rat bei den meisten Differenzen, der Version des St\u00e4nderates zu folgen und auch die beiden noch offenen Minderheiten Ryser (Obligationen mit Restlaufzeiten von unter zw\u00f6lf Monaten sollen nicht von der Stempelabgabe ausgenommen werden) und Badran (die Stempelabgabe im konzerninternen Verh\u00e4ltnis soll nicht abgeschafft werden) abzulehnen.</p><p></p><p>Die beiden Sprecherinnen der zwei Minderheiten, Franziska Ryser (G, SG) und Jacqueline Badran (S, ZH), kritisierten noch einmal generell die \"Schleifung\" der Verrechnungssteuer ganz ohne Not. Es gehe doch einfach nicht an, dass die b\u00fcrgerliche Mehrheit st\u00e4ndig \"Bestellungen der Kapitaleigent\u00fcmer durchwinkt\". Die Revision sei schon l\u00e4ngst aus dem Ruder gelaufen und mit Sachen erg\u00e4nzt worden, die nichts mit dem urspr\u00fcnglichen Ziel der Vorlage zu tun haben.</p><p></p><p>Der Nationalrat folgte schliesslich inhaltlich in allen f\u00fcnf Differenzen der vorberatenden Kommission sowie der kleinen Kammer und lehnte somit auch die beiden Minderheitsantr\u00e4ge aus den Reihen der Gr\u00fcnen und der Sozialdemokratischen Fraktion ab. Einig waren sich die R\u00e4te darin, dass nur ab 2023 neu herausgegebene Obligationen von der Verrechnungssteuer befreit werden, was zu einer Minderung der urspr\u00fcnglich berechneten Steuerausf\u00e4lle f\u00fchren sollte. Zudem sollen Anteile von ausl\u00e4ndischen Geldmarktfonds von der Stempelabgabe befreit werden. Offen blieb lediglich noch eine Pr\u00e4zisierung bez\u00fcglich des Inkrafttretens der Vorlage, falls es aufgrund eines Referendums gegen die Revision zu einer Volksabstimmung kommt. Der Nationalrat wollte, dass das Gesetz bei einer Annahme durch das Volk sicher auf Anfang 2023 in Kraft tritt. Der St\u00e4nderat wollte die Wahl des Termins dem Bundesrat \u00fcberlassen.</p><p></p><p>Am Tag darauf behandelte der <b>St\u00e4nderat</b> die letzte Differenz zum Nationalrat. Dabei schloss sich der St\u00e4nderat oppositionslos der Haltung des Nationalrates an, wonach bei einem allf\u00e4lligen Referendum und einer Annahme dieser Reform durch die Schweizer Stimmbev\u00f6lkerung das Gesetz sicher ab Anfang 2023 gelten soll.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung nahmen der Nationalrat mit 125 zu 70 Stimmen und der St\u00e4nderat mit 31 zu 12</b><b>Stimmen den Erlassentwurf zur Reform der Verrechnungssteuer an. </b>F\u00fcr die Annahme der Vorlage stimmten die SVP-Fraktion, die FDP-Liberale Fraktion, die Mitte-Fraktion sowie die Gr\u00fcnliberale Fraktion (im Nationalrat). Gegen die Annahme der Vorlage stimmten die Sozialdemokratische und die Gr\u00fcne Fraktion.</p><p></p><p>Ein \u00fcberparteiliches Komitee aus SP Schweiz, Gr\u00fcne Schweiz und Gewerkschaften lancierte am 13. Januar 2022 das Referendum gegen die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Zinsen aus inl\u00e4ndischen Obligationen. Es bem\u00e4ngelt insbesondere, dass die Abschaffung der Verrechnungssteuer ein Freipass zur Steuerkriminalit\u00e4t f\u00fcr Verm\u00f6gende aus dem In- und Ausland auf Kosten der Allgemeinheit sei und dass dem Bund mit der Vorlage grosse Verluste entstehen w\u00fcrden.</p><p></p><p>Am 5. April 2022 hat das Referendumskomitee 66 478 Unterschriften gegen die \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Verrechnungssteuer vom 17. Dezember 2021 eingereicht. Die \u00dcberpr\u00fcfung durch die Bundeskanzlei der 60 210 mit Stimmrechtsbescheinigung eingereichten Unterschriften hat ergeben, dass 59 954 davon g\u00fcltig sind. Somit ist das Referendum formell zustande gekommen.</p><p></p><p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Mai 2022 entschieden, diese Vorlage am 25. September 2022 zur Abstimmung zu bringen.</p><p></p><p><b>Quellen</b>: Amtliches Bulletin / Botschaft vom 14. April 2021 zu einer \u00c4nderung des Verrechnungssteuergesetzes (St\u00e4rkung des Fremdkapitalmarkts) BBl 2021 976 / Medienmitteilungen der Kommissionen / Keystone-SDA / Presseartikel</p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 25. September 2022 mit 52 %Nein-Stimmen abgelehnt.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1639699200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|2446","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770756187360)\/","SubmissionDate":"\/Date(1618358400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5109,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Steuer"}}