{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210037,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210037,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210037,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210037,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210037,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210037,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210037,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210037,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210037,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210037,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210037,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210037,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210037,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210037,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210037,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210037,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210037,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20210037,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.037","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Internationaler Strafgerichtshof. \u00c4nderung des R\u00f6mer Statuts","Description":"Botschaft vom 19. Mai 2021 zur Genehmigung der \u00c4nderung vom 6. Dezember 2019 des R\u00f6mer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (Aushungern von Zivilpersonen)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 19.05.2021</b></p><p><b>Aushungern von Zivilpersonen soll weltweit als Kriegsverbrechen gelten: Bundesrat unterst\u00fctzt Internationalen Strafgerichtshof </b></p><p><b>Die in Kriegen oft angewendete Taktik, Zivilpersonen auszuhungern, gilt in der Schweiz als Kriegsverbrechen. Auf Vorschlag der Schweiz haben im Dezember 2019 die Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) diese Kriegsmethode auch in B\u00fcrgerkriegen zum Kriegsverbrechen erkl\u00e4rt - und nicht nur wie bisher in Kriegen zwischen Staaten. In seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 hat der Bundesrat nun die Botschaft zur Genehmigung der entsprechenden Erg\u00e4nzung des Statuts des ICC durch die Bundesversammlung verabschiedet. Mit einer Ratifizierung w\u00fcrde in der Schweiz keine Gesetzes\u00e4nderung n\u00f6tig. Doch w\u00fcrde dadurch der Schutz von Menschen in Kriegsgebieten verbessert. Dies entspricht auch den Zielen der Aussenpolitischen Strategie 2020-2023 des Bundesrats.</b></p><p>Heute leiden weltweit hunderte von Millionen von Menschen an Hunger. Das Aushungern von Zivilpersonen wird oft als Kriegsmethode benutzt, gerade in nicht internationalen bewaffneten Konflikten (B\u00fcrgerkriegen). Dies ist im humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrecht verboten und gilt im Schweizer Recht als Kriegsverbrechen. Vor dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC) war diese Handlung jedoch gem\u00e4ss R\u00f6mer Statut lediglich im internationalen bewaffneten Konflikt, also in Kriegen zwischen Staaten, als Kriegsverbrechen strafbar.</p><p></p><p>Die \u00c4nderung ist ein Erfolg der Schweizer Aussenpolitik</p><p>Gest\u00fctzt auf die Schweizer Gesetzgebung und im Einklang mit ihrer humanit\u00e4ren Tradition hat die Schweiz im April 2018 vorgeschlagen, diese L\u00fccke im R\u00f6mer Statut zu schliessen. Der ICC sollte bef\u00e4higt werden, das Aushungern von Zivilpersonen auch in B\u00fcrgerkriegen als Kriegsverbrechen zu verfolgen. In den darauffolgenden Verhandlungen gewann die Schweizer Diplomatie eine zunehmende Anzahl Staaten f\u00fcr die \u00c4nderung. Im Dezember 2019 beschloss die Versammlung der Vertragsstaaten die Erg\u00e4nzung des R\u00f6mer Statuts einstimmig. \"Der Vorschlag und die Art und Weise, wie die Schweiz den Prozess gef\u00fchrt hat, brachte ihr Anerkennung ein\", sagt Bundesrat Ignazio Cassis, Vorsteher des Eidgen\u00f6ssischen Departements f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten EDA. </p><p></p><p>Den Schutz der Menschen in Kriegsgebieten st\u00e4rken</p><p>Mit einer Ratifizierung w\u00fcrde in der Schweiz keine Gesetzes\u00e4nderung n\u00f6tig. Die Schweiz w\u00fcrde damit jedoch andere Vertragsstaaten ermutigen, ihrerseits die \u00c4nderung zu ratifizieren und das Aushungern von Zivilpersonen in B\u00fcrgerkriegen unter Strafe zu stellen. Zudem w\u00fcrde die praktische Relevanz des ICC in heutigen bewaffneten Konflikten gest\u00e4rkt. \u00dcbergeordnetes Ziel ist der bessere Schutz der Menschen in Kriegsgebieten. Es soll keine Straflosigkeit bei Kriegsverbrechen geben. Nur so sind eine nachhaltige Vers\u00f6hnung und damit ein friedliches Zusammenleben m\u00f6glich, wie dies auch der Bundesrat in der Aussenpolitischen Strategie 2020-2023 unterstreicht.</p><p>Die \u00c4nderung f\u00f6rdert ausserdem das humanit\u00e4re V\u00f6lkerrecht, indem sie den ICC bef\u00e4higt, das Verbot des Aushungerns in B\u00fcrgerkriegen durchzusetzen. Sie best\u00e4rkt auch die Arbeit der humanit\u00e4ren Hilfe, die sich in Konfliktgebieten f\u00fcr die Verbesserung der Ern\u00e4hrungssicherheit und des humanit\u00e4ren Zugangs einsetzt. Aus diesen Gr\u00fcnden hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 die Botschaft zur Genehmigung der \u00c4nderung vom 6. Dezember 2019 des R\u00f6mer Statuts an die Bundesversammlung \u00fcberwiesen. Das R\u00f6mer Statut ist die vertragliche Grundlage des ICC.</p><p></p><p>ICC als Errungenschaft und fester Bestandteil der internationalen Ordnung</p><p>Der ICC ist das Resultat jahrzehntelanger Bem\u00fchungen, schwerste Verbrechen, wie sie etwa im zweiten Weltkrieg begangen worden sind, zu ahnden und letztlich zu verhindern. Seine Zust\u00e4ndigkeit ist klar begrenzt auf Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie V\u00f6lkermord und Aggression. Er geht nur gegen Einzelpersonen vor und kann Untersuchungen einleiten, sofern die Justiz der betroffenen L\u00e4nder nicht willens oder in der Lage ist, dies selbst zu tun. Die Schweiz setzt sich kontinuierlich f\u00fcr einen leistungsf\u00e4higen ICC ein, der seine Arbeit effizient und wirksam f\u00fchren kann.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 15.12.2021</b></p><p><b>Kein Aushungern der Zivilbev\u00f6lkerung in innerstaatlichen Konflikten</b></p><p><b>Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) soll k\u00fcnftig das Aushungern der Zivilbev\u00f6lkerung auch in innerstaatlichen Konflikten ahnden. Der Nationalrat hat am Mittwoch als Erstrat den Bundesbeschluss \u00fcber die \u00c4nderung des sogenannten R\u00f6mer Statuts angenommen.</b></p><p>Der Entscheid fiel mit 172 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung. Die Vorlage geht nun an den St\u00e4nderat.</p><p>Die entsprechende Erg\u00e4nzung des R\u00f6mer Statuts geht auf einen Vorschlag der Schweiz zur\u00fcck. Im Dezember 2019 haben die Vertragsstaaten des ICC die verbreitete Kriegsmethode des Aushungerns der Zivilbev\u00f6lkerung in B\u00fcrgerkriegen zum Kriegsverbrechen erkl\u00e4rt. Zuvor war dies nur f\u00fcr Kriege zwischen Staaten der Fall.</p><p>Das Aushungern der Zivilbev\u00f6lkerung geh\u00f6re zu den \"perfidesten Kriegsmethoden\" und werde leider immer wieder angewandt, erkl\u00e4rte Kommissionsberichterstatterin Christa Markwalder (FDP/BE). Da sie in der Schweiz bereits unter Strafe stehe, brauche es keine Gesetzes\u00e4nderung nach der Zustimmung zum R\u00f6mer Statut.</p><p>Aussenminister Ignazio Cassis betonte, die Ratifikation verbessere den Schutz von Menschen in Kriegsgebieten. Es handle sich um eine \"abscheuliche Kriegstaktik\". Obwohl illegal, sei sie weit verbreitet.</p><p>Heute gibt es laut Cassis 123 ICC-Vertragsstaaten. Die Ratifizierung durch die Schweiz w\u00e4re gem\u00e4ss Aussendepartement EDA eine Ermutigung f\u00fcr die anderen ICC-Vertragsstaaten, dasselbe zu tun und damit das Aushungern von Zivilpersonen unter Strafe zu stellen. Das w\u00fcrde auch die praktische Relevanz des ICC in bewaffneten Konflikten st\u00e4rken.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 01.03.2022</b></p><p><b>Kein Aushungern der Zivilbev\u00f6lkerung in innerstaatlichen Konflikten</b></p><p><b>Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) soll k\u00fcnftig das Aushungern der Zivilbev\u00f6lkerung auch in innerstaatlichen Konflikten ahnden. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der St\u00e4nderat den Bundesbeschluss \u00fcber die \u00c4nderung des sogenannten R\u00f6mer Statuts ohne Gegenstimme angenommen.</b></p><p>Das eindeutige Verdikt in der kleinen Kammer lautete 36 zu 0. Auch in der grossen Kammer war der Beschluss im Dezember ohne Gegenstimme gefallen (172 zu 0). Das Gesch\u00e4ft ist damit bereit f\u00fcr die Schlussabstimmungen.</p><p>Die entsprechende Erg\u00e4nzung des R\u00f6mer Statuts geht auf einen Vorschlag der Schweiz zur\u00fcck. Im Dezember 2019 haben die Vertragsstaaten des ICC die verbreitete Kriegsmethode des Aushungerns der Zivilbev\u00f6lkerung in B\u00fcrgerkriegen zum Kriegsverbrechen erkl\u00e4rt. Zuvor war dies nur f\u00fcr Kriege zwischen Staaten der Fall.</p><p>Kommissionssprecher Carlo Sommaruga (SP/GE) betonte, es sei gerade jetzt, angesichts der Aggression Russlands in der Ukraine, wichtig, die internationale Verfassungsjustiz zu st\u00e4rken. Da das Aushungern der Zivilbev\u00f6lkerung in der Schweiz bereits unter Strafe steht, braucht es keine Gesetzes\u00e4nderung nach der Zustimmung zum R\u00f6mer Statut.</p><p>Aussenminister Ignazio Cassis betonte, es gehe um die schwersten Verbrechen \u00fcberhaupt, die der ICC beurteile. Dies allerdings nur, wenn ein betroffener Staat nicht Willens oder in der Lage sei, diese Verbrechen zu verfolgen. Die Ratifikation verbessere den Schutz von Menschen in Kriegsgebieten. Es handle sich um eine \"abscheuliche Kriegstaktik\". Obwohl illegal, sei sie weit verbreitet.</p><p>Heute gibt es laut Cassis 123 ICC-Vertragsstaaten. Die Ratifizierung durch die Schweiz w\u00e4re laut dem Schweizer Aussendepartement eine Ermutigung f\u00fcr die anderen ICC-Vertragsstaaten, dasselbe zu tun und damit das Aushungern von Zivilpersonen unter Strafe zu stellen. Das w\u00fcrde auch die praktische Relevanz des ICC in bewaffneten Konflikten st\u00e4rken.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1647561600000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|1231|1236","Category":"IIIb/IV","Modified":"\/Date(1770757380530)\/","SubmissionDate":"\/Date(1621382400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5110,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Internationales Recht|Menschenrechte"}}