{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210044,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210044,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210044,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210044,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210044,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210044,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210044,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210044,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210044,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210044,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210044,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210044,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210044,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210044,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210044,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210044,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210044,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20210044,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.044","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative). Volksinitiative und direkter Gegenentwurf","Description":"Botschaft vom 19. Mai 2021 zur Volksinitiative \u00abKeine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)\u00bb und zum direkten Gegenentwurf (Bundesbeschluss \u00fcber den Schutz und das Wohlergehen der Tiere)","InitialSituation":"<p><b>Die Volksinitiative \"Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)\" will die Massentierhaltung verbieten und die W\u00fcrde der Tiere in der landwirtschaftlichen Tierhaltung in die Verfassung aufnehmen. Die Initiative wird Volk und St\u00e4nden am 25. September 2022 zur Abstimmung unterbreitet. Das Parlament empfiehlt die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. </b></p><p></p><p>Am 17. September 2019 reichten 26 Vertreterinnen und Vertreter verschiedenster Organisationen und Parteien die Volksinitiative \"Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)\" mit 106 125 g\u00fcltigen Unterschriften ein. Die Initiative will den Schutz der W\u00fcrde der Tiere in der landwirtschaftlichen Tierhaltung in die Verfassung aufnehmen. Dazu soll auch geh\u00f6ren, dass solche Tiere nicht in \"Massentierhaltung\" gehalten werden. Der Bund m\u00fcsste Kriterien f\u00fcr eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengr\u00f6sse je Stall festlegen. Weiter m\u00fcsste er f\u00fcr die Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen zu Ern\u00e4hrungszwecken Vorschriften erlassen, die dem neuen Verfassungsartikel Rechnung tragen. Zu guter Letzt verlangt die Initiative, dass bez\u00fcglich der W\u00fcrde des Tiers Anforderungen festgelegt werden, die mindestens denjenigen der Bio-Suisse-Richtlinien 2018 entsprechen. Diese enthalten unter anderem \u00fcber die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehende Vorgaben zur Tierhaltung und zum Auslauf sowie H\u00f6chstbest\u00e4nde f\u00fcr die Gefl\u00fcgelhaltung. Die neu zu erlassenden Bestimmungen sollen \u00dcbergangsfristen von bis zu 25 Jahren vorsehen k\u00f6nnen.</p><p></p><p>Der Bundesrat beschloss an seiner Sitzung vom 19. Mai 2021, dem Parlament zu beantragen, Volk und St\u00e4nden die Ablehnung der Initiative zu empfehlen. Der Bundesrat will der Initiative aber einen direkten Gegenentwurf gegen\u00fcberzustellen. Ihm sei, so der Bundesrat in seiner Medienmitteilung, das Wohlergehen der Tiere ein wichtiges Anliegen. Er lehne die Initiative aber ab, weil das Tierschutzrecht Massentierhaltung heute schon verbietet. Die Gesetzgebung sch\u00fctze das Wohlergehen der einzelnen Tiere unabh\u00e4ngig von deren Anzahl. Eine Beschr\u00e4nkung der Gr\u00f6sse der Tierhaltungen bringe keine unmittelbare Verbesserung des Tierwohls. Zudem habe die Schweiz bereits aufgrund der Struktur der Landwirtschaftsbetriebe und der Gesetzgebung im internationalen Vergleich sehr kleine Tierbest\u00e4nde.</p><p></p><p>Der Bundesrat spricht sich auch dagegen aus, den privaten Standard der Bio-Suisse-Richtlinien in der Verfassung zu verankern. Diese spezifischen Richtlinien aus dem Jahr 2018 w\u00e4ren \u00fcberholt, wenn sie nach Ablauf der \u00dcbergangsfrist von 25 Jahren ihre Wirkung entfalten w\u00fcrden. Zudem best\u00fcnden zahlreiche weitere private und staatliche Bio-Standards, die weiterentwickelt werden. So unterst\u00fctze der Bund bereits heute \"besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme\" (BTS) und den regelm\u00e4ssigen Auslauf ins Freie (RAUS) mit Beitr\u00e4gen.</p><p></p><p>Zudem w\u00e4re die geforderte Importregelung, so der Bundesrat, mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz nicht vereinbar und mit aufwendigen und teuren Kontrollen verbunden. Ausserdem k\u00f6nnte die Umsetzung der Initiative Mehrkosten f\u00fcr die Landwirtschaft sowie die Konsumentinnen und Konsumenten verursachen.</p><p></p><p>Mit dem direkten Gegenentwurf will der Bundesrat das Anliegen der Initiative aufnehmen. Dazu sollen Kriterien f\u00fcr eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, f\u00fcr regelm\u00e4ssigen Auslauf und f\u00fcr eine schonende Schlachtung in die Verfassung aufgenommen werden. Schweine sollen zwingend einen eingestreuten Liegebereich haben. Grunds\u00e4tzlich sollen alle Nutztiere regelm\u00e4ssigen Auslauf haben. Die Tiere w\u00fcrden so an Lebensqualit\u00e4t gewinnen, w\u00fcrden widerstandsf\u00e4higer gegen Krankheiten werden und br\u00e4uchten weniger Medikamente wie Antibiotika. Bei der Schlachtung sollen Schmerzen, Leid und Angst mit allen m\u00f6glichen und zumutbaren Mitteln vermieden werden. Der Bundesrat anerkennt, dass die Landwirtinnen und Landwirte heute schon bestrebt sind, das Tierwohl zu f\u00f6rdern. Mit versch\u00e4rften Minimalanforderungen f\u00fcr alle Nutztiere soll das Tierwohl in der landwirtschaftlichen Tierhaltung weiter verbessert werden.</p><p></p><p>Der Bundesrat will, im Unterschied zur Initiative, den Schutz des Wohlergehens als allgemeinen Grundsatz f\u00fcr alle Tiere in die Verfassung aufnehmen. Damit geht er mit seinem Gegenentwurf \u00fcber die Initiative hinaus. Die Volksinitiative bezieht sich ausschliesslich auf Tiere in der landwirtschaftlichen Tierhaltung.</p><p></p><p>(Quellen: Medienmitteilung sowie Botschaft des Bundesrates, <a href=\"https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2021/1244.pdf\">BBl 2021 1244</a>)</p>","Proceedings":"<p>Der <b>Nationalrat </b>befasste sich in der Wintersession 2021 als Erstrat mit der Volksinitiative. </p><p></p><p>Die Mehrheit der vorberatenden Kommission sah keinen Bedarf, Bestimmungen in die Bundesverfassung aufzunehmen, die weiter gehen als die heutigen. Sie stellte ihrem Rat daher den Antrag, die Initiative Volk und St\u00e4nden ohne Gegenentwurf zur Ablehnung zu empfehlen. </p><p></p><p>Kommissionssprecherin Esther Friedli (V, SG) und Kommissionssprecher Fabio Regazzi (M-E, TI) wiesen darauf hin, dass die Schweiz eines der weltweit strengsten Tierschutzgesetze hat. Die Schweiz habe als einziges Land eine H\u00f6chstbestandesverordnung beispielsweise f\u00fcr Legehennen, Schweine oder K\u00e4lber. Auch w\u00fcrden diese Best\u00e4nde nur vom kleinsten Teil der B\u00e4uerinnen und Bauern \u00fcberhaupt erreicht. Denn in der Schweiz seien viele landwirtschaftliche Betriebe \u00fcberschaubar. Das erm\u00f6gliche einen doch eher famili\u00e4ren Umgang mit den Tieren. Des Weiteren w\u00fcrden sich die meisten Betriebe bereits heute an Tierschutzprogrammen wie \"RAUS\" beteiligen, bei welchen die Tiere regelm\u00e4ssigen Auslauf haben m\u00fcssen. Auch sei zu bedenken, dass die Schweiz aufgrund der in der Initiative vorgesehenen Importregeln ihren internationalen Verpflichtungen, z. B. im Bereich WTO oder in Freihandelsabkommen mit der EU, nicht mehr nachkommen k\u00f6nnte. Zudem stelle sich die Frage, wie die Einhaltung der strengen Auflagen im Ausland kontrolliert werden soll.</p><p></p><p>Beim Gegenentwurf des Bundesrates machten die Sprecher der Kommissionsmehrheit auf Zielkonflikte bei den Ammoniakemissionen aufmerksam. Das Parlament habe im Fr\u00fchling einen ehrgeizigen Absenkpfad f\u00fcr Ammoniak und N\u00e4hrstoffe beschlossen. Beim Gegenentwurf m\u00fcsse aber bei gleichbleibendem Tierbestand mit einer Erh\u00f6hung der Ammoniakemissionen um ca. 2,2 Prozent gerechnet werden. Des Weiteren reguliere der Gegenentwurf nur die Inlandproduktion, nicht aber den Import, was zu einer weiteren Wettbewerbsverzerrung, d. h. einer Verteuerung der inl\u00e4ndischen Waren gegen\u00fcber den ausl\u00e4ndischen Produkten f\u00fchren werde. </p><p></p><p>Die vorberatende Kommission war sich nicht einig gewesen, sodass neben der Kommissionsmehrheit auch Kommissionsminderheiten Antr\u00e4ge stellten. Einzelantr\u00e4ge wurden hingegen nicht gestellt.</p><p></p><p>Eine Minderheit bestehend aus Mitgliedern der Gr\u00fcnen, der Sozialdemokratischen und der Gr\u00fcnliberalen Fraktion beantragte R\u00fcckweisung der Initiative an die Kommission mit dem Auftrag, einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten. Ziel des R\u00fcckweisungsantrags sei, den Gegenentwurf des Bundesrates abzuschw\u00e4chen bzw. einen Kompromiss des Kompromisses vorzulegen, sagte der Sprecher dieser ersten Minderheit (Kilian<b></b>Baumann; G, BE). </p><p></p><p>Eine aus Mitgliedern der Gr\u00fcnen und der Sozialdemokratischen Fraktion bestehende Minderheit stellte wiederum dem Rat den Antrag, Volk und St\u00e4nden die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Ihre Sprecherin Regula<b></b>Rytz (G, BE) gab zu bedenken, dass die schweizerische Land- und Ern\u00e4hrungswirtschaft vor grossen Herausforderungen steht. Die zunehmende Globalisierung der Produktions- und Handelsketten zwinge auch die B\u00e4uerinnen und Bauern in der Schweiz dazu, immer billiger und effizienter zu produzieren. Die Rechnung daf\u00fcr w\u00fcrden auch die Nutztiere, z. B. die Masth\u00fchner, bezahlen. Nur 7 Prozent der Masth\u00fchner in der Schweiz s\u00e4hen jemals die Sonne. Die \u00fcbrigen seien in ihrem sehr kurzen Leben in Masthallen mit 12 000 oder mehr Tieren eingesperrt. Rund 4 Prozent aller Masth\u00fchner w\u00fcrden schon vor dem Schlachthoftermin an Krankheiten oder an Schw\u00e4che verenden. Beim Tierschutz bestehe Handlungsbedarf - auch in der Schweiz. </p><p></p><p>Eine weitere Minderheit, die sich aus Mitgliedern der Gr\u00fcnliberalen, der Gr\u00fcnen und der Sozialdemokratischen Fraktion zusammensetzte, wollte auf den Gegenentwurf des Bundesrates eintreten und diesen mit einer maximalen Gruppengr\u00f6sse und mit einer Deklarationspflicht f\u00fcr den Import von Tieren und Tierprodukten zu Ern\u00e4hrungszwecken erg\u00e4nzen, in deren Rahmen \u00fcber Schutz und Wohlergehen der Nutztiere informiert wird. Dank der Aufnahme der Kriterien f\u00fcr eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, f\u00fcr regelm\u00e4ssigen Auslauf und f\u00fcr eine schonende Schlachtung in die Verfassung f\u00f6rdere der direkte Gegenentwurf das Wohlergehen aller Tiere, argumentierte J\u00fcrg Grossen (GL, BE) im Namen dieser dritten Minderheit. An die Tierart angepasste Gruppengr\u00f6ssen w\u00fcrden das Tierwohl aber noch zus\u00e4tzlich verbessern. Ausserdem werde von den Gegnern des Gegenentwurfes oft ins Feld gef\u00fchrt, dass solche Verfassungsbestimmungen die Lebensmittelproduktion in der Schweiz verteuern und dies letztlich zu mehr Lebensmittelimporten aus unkontrollierter Auslandsproduktion f\u00fchrt. Mit einer Deklarationspflicht f\u00fcr Importe w\u00e4re dieses Problem behoben. In der Praxis habe man mit Deklarationspflichten zum Beispiel bei Eiern sehr gute Erfahrungen gemacht. Importierte Eier aus reiner K\u00e4fighaltung seien aus den Regalen im Detailhandel verschwunden. Die Deklarationspflicht w\u00e4re vor allem aber WTO-konform.</p><p></p><p>Nach einer ausf\u00fchrlichen Debatte folgte der Rat in allen Punkten der Kommissionsmehrheit. Zun\u00e4chst lehnte er den R\u00fcckweisungsantrag mit 106 zu 81 Stimmen ab. Viele Rednerinnen und Redner hatten sich in der Debatte gegen den R\u00fcckweisungsantrag ausgesprochen, da sie die knappen Fristen f\u00fcr die Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags nicht f\u00fcr ausreichend hielten; zudem sei kaum zu erwarten, dass die Initiantinnen und Initianten ihre Initiative zugunsten eines indirekten Gegenvorschlages zur\u00fcckziehen. </p><p></p><p>Anschliessend beschloss der Rat mit 107 zu 81 Stimmen bei 1 Enthaltung, nicht auf den direkten Gegenentwurf des Bundesrates einzutreten, und entschied mit 111 zu 60 Stimmen bei 19 Enthaltungen, die Initiative Volk und St\u00e4nden zur Ablehnung zu empfehlen. Abgesehen von den von der Kommissionsmehrheit vorgebrachten Argumenten hatten die Gegnerinnen und Gegner der Initiative in der Ratsdebatte u. a. auch davor gewarnt, dass neben der Landwirtschaft auch die Verarbeitung, der Handel, die Gastronomie, die Hotellerie sowie die Konsumentinnen und Konsumenten von der Initiative betroffen w\u00e4ren. Bei einer Annahme der Initiative w\u00fcrden die Lebensmittelpreise in der Schweiz massiv ansteigen, w\u00fcrde die Wahlfreiheit sp\u00fcrbar eingeschr\u00e4nkt und w\u00fcrden Arbeitspl\u00e4tze verloren gehen. Zudem m\u00fcssten in der Schweiz 1600 neue Aufzucht- und Legehennenst\u00e4lle und mehr als 20 000 neue mobile Mastpouletst\u00e4lle errichtet werden, wenn die Produktion nicht zur\u00fcckgefahren werden soll. Dies stehe in einem klaren Widerspruch zu den aktuellen Forderungen in der Raumplanung. Auch sei es falsch, mit Verboten oder Geboten zu arbeiten, den Konsumentinnen und Konsumenten m\u00fcsse die Wahlfreiheit gelassen werden. </p><p></p><p>Im <b>St\u00e4nderat </b>wurde die Volksinitiative in der Fr\u00fchjahrssession 2022 behandelt. Auch hier stellte die Mehrheit der vorberatenden Kommission ihrem Rat den Antrag, die Initiative Volk und St\u00e4nden ohne Gegenentwurf zur Ablehnung zu empfehlen. </p><p></p><p>Der Kommissionsmehrheit befand, dass die Nutztierhaltung in der Schweiz grunds\u00e4tzlich auf einem guten Stand ist. Es seien bereits gen\u00fcgend Instrumente vorhanden, so etwa die H\u00f6chstbestandesverordnung, die Tierwohlprogramme und der Tierschutz, die im Vollzug bzw. bei der Ausf\u00fchrung sehr gut funktionieren. </p><p></p><p>Die Initiative fordere die Aufnahme privater Richtlinien - derjenigen von Bio Suisse - in die Verfassung; das erscheine aber, so Kommissionssprecher Peter<b></b>Hegglin (M-E, ZG), nicht sinnvoll und sei problematisch. Zudem stelle die Ungleichbehandlung identischer Produkte, die sich nur in ihrer Herstellungsweise unterscheiden, einen Verstoss gegen die WTO-Regeln dar. Auch m\u00fcssten die Produktionsstandards im Ursprungsland \u00fcberpr\u00fcft werden; die Einrichtung von Kontrollmechanismen w\u00e4re daher \u00e4usserst komplex. Zu beachten sei auch, dass die Vorlage steigende Preise und das Risiko von vermehrtem Einkaufstourismus zur Folge h\u00e4tte; zudem w\u00fcrde die Wahlfreiheit der Verbraucher eingeschr\u00e4nkt werden. </p><p></p><p>Der Gegenentwurf des Bundesrates wiederum treffe, so der Kommissionsprecher, vor allem die Rindviehhaltung, insbesondere im H\u00fcgel- und Berggebiet, wo es f\u00fcr die Bauernfamilien aufgrund der topografischen Lage wenig Alternativen gebe. Es sei zu bef\u00fcrchten, dass die Tierwohlbeitr\u00e4ge in H\u00f6he von etwa 280 Millionen Franken umgelagert werden m\u00fcssten, etwa 150 Millionen Franken alleine im H\u00fcgel- und Berggebiet. Die Wirtschaftlichkeit vieler Betriebe w\u00e4re dadurch gef\u00e4hrdet. Neben den Tierwohlbeitr\u00e4gen w\u00fcrde infolge eines Obligatoriums von Tierwohlinstrumenten auch der Mehrwert, der heute auf dem Markt erzielt werden kann, wegfallen. Der Gegenentwurf des Bundesrates behebe zwar M\u00e4ngel der Initiative, da er die Einfuhrregeln gem\u00e4ss WTO einhalte und s\u00e4mtliche Tierhalter in die Pflicht nehme. Allerdings \u00fcberb\u00fcrde er Importprodukten viel weniger strikte Produktionsauflagen. Die Vorteile w\u00fcrden die negativen Auswirkungen, vor allem diejenigen auf die Rindviehhaltung, nicht aufzuwiegen verm\u00f6gen.</p><p></p><p>Wie in der grossen Kammer war sich die vorberatende Kommission auch in der kleinen Kammer nicht einig gewesen, sodass auch hier Minderheitsantr\u00e4ge gestellt wurden. </p><p></p><p>Eine erste Minderheit bestehend aus Mitgliedern der Gr\u00fcnen und der Sozialdemokratischen Fraktion wollte die Initiative Volk und St\u00e4nden zur Annahme empfehlen. Ihre Sprecherin Ad\u00e8le Thorens Goumaz (G, VD) wies darauf hin, dass die Werbung f\u00fcr die Produkte nicht der Realit\u00e4t entspricht. Sie suggeriere, dass es in der Schweiz nur Schweine und H\u00fchner auf der gr\u00fcnen Wiese gibt. Dies sei irref\u00fchrend, es gebe Massentierhaltung, beispielsweise St\u00e4lle mit bis zu 27 000 H\u00fchnern. In Zukunft solle, so die Sprecherin, vermehrt auf Qualit\u00e4t als auf Quantit\u00e4t gesetzt werden. Zu beachten sei auch, dass die Initiative \u00dcbergangsfristen von bis zu 25 Jahren vorsieht; 25 Jahre seien lang. Zudem h\u00e4tte die Schweiz in 25 Jahren nur noch wenige Jahre, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erf\u00fcllen. Das Parlament werde sicherlich eine L\u00f6sung finden, um die Volksinitiative so umzusetzen, dass die Regelung WTO-konform ist. </p><p></p><p>Eine zweite rot-gr\u00fcne Minderheit wiederum wollte den Gegenentwurf des Bundesrates annehmen und ihn mit einer maximalen Gruppengr\u00f6sse und mit einer Deklarationspflicht f\u00fcr den Import erg\u00e4nzen. Zanetti Roberto (S, SO) argumentierte im Namen der zweiten Minderheit, der Bundesrat habe wohl erkannt, dass hier tats\u00e4chlich noch Defizite bestehen und bez\u00fcglich des Tierwohls Verbesserungen m\u00f6glich sind. Der bundesr\u00e4tliche Gegenentwurf sei eine sehr schlanke Regelung, die das Tierwohl auf Verfassungsstufe hebt und sehr vieles dem Gesetzgeber \u00fcberl\u00e4sst. Das Wohlergehen solle f\u00fcr alle Tiere gelten. Der Minderheitssprecher wies auch darauf hin, dass \u00dcbergangsfristen von 25 Jahren vorgesehen sind. In diesen 25 Jahren werde der Strukturwandel in der Landwirtschaft voranschreiten und werde es weniger Betriebe geben. Es sei davon auszugehen, dass die Aufwendungen f\u00fcr die Landwirtschaft unver\u00e4ndert bleiben. Dann werde gleich viel Geld auf weniger Betriebe verteilt, d. h., der einzelne Betrieb werde mehr Geld bekommen. Dank verfeinerten und verbesserten Produktionsmethoden sollte es bei den einzelnen Produzenten keine Preiserh\u00f6hungen geben, weshalb auch die Konsumentenpreise nicht steigen sollten. Man k\u00f6nne also sagen, die ganze Angelegenheit sei f\u00fcr den Bund, die Produzenten sowie f\u00fcr die Konsumentinnen und Konsumenten mehr oder weniger kostenneutral. Mehr k\u00f6nne man eigentlich nicht erwarten. Man h\u00e4tte bei gleichbleibenden Kosten deutlich mehr Tierwohl. </p><p></p><p>Aber auch die kleine Kammer folgte schliesslich den Antr\u00e4gen der Kommissionsmehrheit und beschloss mit 30 zu 14 Stimmen, nicht auf den Gegenentwurf des Bundesrates einzutreten. Sie empfahl Volk und St\u00e4nden mit 32 zu 8 Stimmen, die Initiative abzulehnen. </p><p><b></b></p><p><b>In der Schlussabstimmung empfahl der Nationalrat Volk und St\u00e4nden mit 106 zu 77 Stimmen bei 8 Enthaltungen die Ablehnung der Initiative. Der St\u00e4nderat tat es ihm mit 32 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung gleich. </b></p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 25. September 2022 mit 62,9\u00a0Prozent Nein-Stimmen sowie 20 ganzen und 5 halben Standesstimmen abgelehnt.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1647561600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55","Category":"I/IIIa","Modified":"\/Date(1770757507120)\/","SubmissionDate":"\/Date(1621382400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5110,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft"}}