{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210049,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210049,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210049,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210049,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210049,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210049,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210049,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210049,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210049,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210049,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210049,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210049,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210049,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210049,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210049,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210049,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210049,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20210049,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.049","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Gentechnikgesetz. \u00c4nderung","Description":"Botschaft vom 30. Juni 2021 zur \u00c4nderung des Gentechnikgesetzes (Verl\u00e4ngerung des Moratoriums zum Inverkehrbringen von gentechnisch ver\u00e4nderten Organismen)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 30.06.2021</b></p><p><b>GVO-Anbau: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Verl\u00e4ngerung des Moratoriums </b></p><p><b>Am 30. Juni 2021 hat der Bundesrat die Botschaft zuhanden des Parlaments \u00fcber eine Verl\u00e4ngerung des Moratoriums f\u00fcr den Anbau gentechnisch ver\u00e4nderter Organismen (GVO) in der Landwirtschaft um vier Jahre verabschiedet. Das Moratorium betrifft auch Produkte aus neuen gentechnischen Verfahren. </b></p><p>In der Schweiz d\u00fcrfen gentechnisch ver\u00e4nderte Organismen (GVO) nur zu Forschungszwecken angebaut werden. Seit der Annahme einer entsprechenden Volksinitiative im Jahr 2005 gilt hierzulande ein Moratorium f\u00fcr die Verwendung von GVO in der Landwirtschaft. Das Parlament hat dieses Moratorium dreimal verl\u00e4ngert, letztmals bis Dezember 2021. Der Bundesrat beantragt eine weitere Verl\u00e4ngerung bis Ende 2025. Einerseits besteht weder seitens der Landwirtschaft noch bei den Konsumentinnen und Konsumenten ein Interesse daran, das Moratorium aufzuheben. Andererseits ist es zum jetzigen Zeitpunkt verfr\u00fcht, s\u00e4mtliche Fragen zum Vollzug des Gentechnikgesetzes (GTG) umfassend zu regeln, insbesondere im Hinblick auf die neuen gentechnischen Verfahren. </p><p>Der Bundesrat unterst\u00fctzt die Forschung und die Entwicklung neuer gentechnischer Verfahren. Einige Akteure orten in diesen Verfahren ein Potenzial f\u00fcr Innovationen in den Bereichen Pharmakologie, Medizin, Industrie und Landwirtschaft. Andere wiederum \u00e4ussern Bedenken, namentlich im Hinblick auf die Produkte- und Umweltsicherheit. Auf der Grundlage einer vom UVEK und dem WBF durchgef\u00fchrten Situationsanalyse gelangte der Bundesrat bereits im November 2018 zur Einsch\u00e4tzung, dass diese neuen Methoden als gentechnische Verfahren zu betrachten sind und somit dem GTG unterstehen.</p><p>Die vom Bundesrat beantragte Verl\u00e4ngerung des Moratoriums st\u00f6sst bei den Kantonen und den weiteren betroffenen Kreisen auf breite Zustimmung (siehe Vernehmlassungsbericht in der Beilage). Die Dauer des Moratoriums soll genutzt werden, um das Wissen \u00fcber die neuen gentechnischen Verfahren zu vertiefen. Der Bundesrat wird im Rahmen des Berichts in Erf\u00fcllung des Postulats 20.4211 von Nationalr\u00e4tin Isabelle Chevalley (GLP, VD) Antworten auf die noch offenen Fragen liefern. Dabei wird er auch auf die Entwicklungen in der EU eingehen. </p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 23.09.2021</b></p><p><b>Nationalrat verl\u00e4ngert Gentech-Moratorium bis Ende 2025</b></p><p><b>Der Nationalrat hat das Moratorium f\u00fcr den Anbau von gentechnisch ver\u00e4nderten Pflanzen in der Landwirtschaft um weitere vier Jahre bis Ende 2025 verl\u00e4ngert. Er hat die entsprechende Botschaft des Bundesrates mit 144 zu 27 Stimmen bei 19 Enthaltungen gutgeheissen.</b></p><p>Die Enthaltungen stammten aus den Reihen der Gr\u00fcnliberalen. Abgelehnt wurde die Verl\u00e4ngerung des Moratoriums von der Mehrheit der Freisinnigen sowie einzelnen Vertretern der SVP. F\u00fcr die grosse Mehrheit des Rates stand eine Verl\u00e4ngerung indes ausser Frage. Das Gesch\u00e4ft geht in den St\u00e4nderat. Eine Annahme gilt als sicher.</p><p>SP, Gr\u00fcne, Mitte und SVP liessen auch Antr\u00e4ge der FDP und GLP abblitzen, die wenigstens neue gentechnische Verfahren wie die Genom-Editierung vom Moratorium ausnehmen wollten. Mit der sogenannten Genschere wisse man im Gegensatz zu den herk\u00f6mmlichen Verfahren mit Bestrahlung und Chemie genau, was man tue, sagte Christian Wasserfallen (FDP/BE). Die Politik mache aber leider weiterhin keine Anstalten, sich in dieser Thematik zu bewegen.</p><p>Keine Chance hatte auch Martin B\u00e4umle (GLP/ZH) mit einem Kompromissantrag, nur Pflanzen, die mit Genom-Editierung ohne Einbau von artfremdem Erbgut gez\u00fcchtet werden, vom Moratorium auszunehmen und bis Ende 2022 eine risikobasierte Zulassung anzustreben. Viele Risiken, die man vor Jahren noch bef\u00fcrchtete, seien nicht eingetreten. Das Potenzial der Gentechnik sei gross und die Bev\u00f6lkerung sei offener geworden f\u00fcr die Technik.</p><p></p><p>Forschung ausgenommen</p><p>Die Bef\u00fcrworter der Verl\u00e4ngerung des Moratoriums betonten unisono, das Moratorium betreffe die Forschung ausdr\u00fccklich nicht. Der Grundlagenforschung stehe auch weiterhin nichts im Weg, sagte Sandra Locher Banguerel (SP/GR). Die Gentechnik in der Landwirtschaft werde jedoch weiterhin von einer deutlichen Mehrheit der Bev\u00f6lkerung abgelehnt.</p><p>Die neuen Methoden seien nicht das Wundermittel, als das es von den Gegnern des Moratoriums verkauft werde, betonte Fabien Fivaz (Gr\u00fcne/NE). Auch in der Wissenschaft sei die Debatte zu den Risiken l\u00e4ngst nicht abgeschlossen. Man d\u00fcrfe die Genom-Editierung nicht \"auf die Komplexit\u00e4t eines Scherenschnittes herunterbrechen\", erg\u00e4nzte Fraktionskollegin Meret Schneider (ZH).</p><p>Mit einer Verl\u00e4ngerung des Moratoriums erhalte man mehr Zeit, um in vier Jahren faktenbasierte Entscheidungen \u00fcber das weitere Vorgehen in dieser komplexen Thematik f\u00e4llen zu k\u00f6nnen. In diesem Sinne hiess der Nationalrat zusammen mit dem Gesetz auch ein Postulat seiner vorberatenden Kommission gut.</p><p></p><p>Entscheidungsgrundlagen in vier Jahren</p><p>Dieses beauftragt den Bundesrat, in den n\u00e4chsten vier Jahren insbesondere Fragen zur Koexistenz von traditioneller und gentechnikbasierter Landwirtschaft zu kl\u00e4ren. Er muss auch eine Risikobewertung vorlegen und Antworten liefern zu den Verantwortlichkeiten bei allf\u00e4lligen Verunreinigungen durch gentechnisch ver\u00e4nderte Organismen.</p><p>Gerade auch die rasche Weiterentwicklung der neuen Verfahren spreche f\u00fcr eine Verl\u00e4ngerung des Moratorium, sagte Umweltministerin Simonetta Sommaruga. W\u00e4hrend der Dauer des Moratoriums gelte es, belastbare Informationen zu sammeln und zu analysieren. Ausnahmen vom Moratorium zu verlangen werde der Komplexit\u00e4t der neuen gentechnischen Verfahren nicht gerecht. Je nach Anwendung gebe es noch wenig Erfahrung.</p><p>Insgesamt besteht gem\u00e4ss Sommaruga weiterhin ein grosses Interesse in der Bev\u00f6lkerung und der Branche selber nach einer gentechnikfreien Landwirtschaft. Dies sei auch ein Wettbewerbsvorteil. Auch in der Vernehmlassung sei die Verl\u00e4ngerung des Moratoriums zudem breit akzeptiert worden.</p><p>Vorbeh\u00e4ltlich der absehbaren Zustimmung im St\u00e4nderat wird das Gentech-Moratorium in der Landwirtschaft bereits zum vierten Mal verl\u00e4ngert. Das Moratorium besteht seit 2005 nach dem Ja zu einer Volksinitiative. Gentechnisch ver\u00e4nderte Organismen d\u00fcrfen in der Schweiz deshalb nur zu Forschungszwecken angebaut werden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 02.12.2021</b></p><p><b>St\u00e4nderat nimmt Genom-Editierung von Gentech-Moratorium aus</b></p><p><b>Gentechnisch ver\u00e4nderte Organismen, denen kein transgenes Erbmaterial eingef\u00fcgt wurde, sollen von der Verl\u00e4ngerung des Gentech-Moratoriums bis Ende 2025 ausgenommen werden. Der St\u00e4nderat hat am Donnerstag knapp diese Ausnahme im Gentechnikgesetz beschlossen.</b></p><p>Die Zustimmung zum entsprechenden Ausnahmeartikel fiel nach einem Patt von 21 zu 21 Stimmen bei zwei Enthaltungen mit Stichentscheid von St\u00e4nderatspr\u00e4sident Thomas Hefti (FDP/GL), der damit auf Parteilinie votierte. In der Gesamtabstimmung hiess der Rat das abge\u00e4nderte Bundesgesetz \u00fcber die Gentechnik im Ausserhumanbereich mit 42 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung gut.</p><p>Der kleine Paukenschlag hatte sich bereits in der Wissenschaftskommission des St\u00e4nderats (WBK-S) angedeutet. Allerdings war er auch dort nur mit dem Stichentscheid des Kommissionspr\u00e4sidenten Hannes Germann (SVP/SH) zustande gekommen. Demnach sollen gentechnisch ver\u00e4nderte Organismen, denen keine artfremde DNA eingef\u00fcgt wurde, vom Moratorium ausgenommen werden. Das hatten freisinnige und gr\u00fcnliberale Abgeordnete bereits im Nationalrat erfolglos beantragt.</p><p></p><p>Keine Bewilligungen w\u00e4hrend Geltungsl\u00fccke</p><p>Das Gesch\u00e4ft geht nun zur\u00fcck an den Nationalrat, der der Verl\u00e4ngerung des Gentech-Moratoriums bis Ende 2025 im September ohne Ausnahmen sehr deutlich zugestimmt hatte. Dass auch die grosse Kammer auf die Ausnahme der Genomeditierung umschwenkt, scheint angesichts des klaren Verdikts beim ersten Mal fraglich.</p><p>Wie das Sekretariat der Kommission f\u00fcr Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bekannt gab, erfolgt die Differenzbereinigung in den R\u00e4ten erst in der Fr\u00fchlingssession. Die Kommission werde sich Ende Januar damit befassen, sagte Kommissionssekret\u00e4r Marcello Fontana. Obwohl das geltende Moratorium Ende Jahr ausl\u00e4uft, sei das kein Problem. Die Verwaltung werde einfach keine Versuchsprojekte bewilligen, solange das Gesetz nicht bereinigt sei.</p><p></p><p>\"Hyper-Igelmentalit\u00e4t\"</p><p>Es d\u00fcrfe nicht sein, dass eine mit dem Nobelpreis gew\u00fcrdigte Technik wie die Genschere Crispr/Cas mit einem Verbot belegt werde, sagte Germann. Diese \"Hyper-Igelmentalit\u00e4t\" stehe schon etwas quer in der Landschaft. Auch Ruedi Noser (FDP/ZH) warb f\u00fcr die Ausnahme: \"Es w\u00e4re ein wichtiges Signal an den Forschungsstandort Schweiz, dass das hier die letzte generelle Verl\u00e4ngerung des Moratoriums ist.\"</p><p>Andrea Gm\u00fcr-Sch\u00f6nenberger (Mitte/LU) f\u00fchrte aus, nach zwei Jahrzehnten Denkverbot sei es wirklich an der Zeit, dem neusten Stand der Wissenschaft Rechnung zu tragen. F\u00fcr eine Beurteilung des Risikos sei unterdessen ausreichendes Wissen vorhanden.</p><p>Jakob Stark (SVP/TG) hielt im Namen der knapp unterlegenen Kommissionsminderheit dagegen, die Schweiz d\u00fcrfe im Bereich der Gentechnologie \"nicht schneller laufen, als die Musik spielt\", aber sie m\u00fcsse Rhythmus und Lautst\u00e4rke erh\u00f6hen. Es sei zu fr\u00fch bereits Tatsachen zu schaffen. Er w\u00fcrde lieber den Bericht des Bundesrates mit den Entscheidungsgrundlagen abwarten, der bis Mitte kommenden Jahres vorliegen soll.</p><p></p><p>Erfolgsmodell nicht aufs Spiel setzen</p><p>Maya Graf (Gr\u00fcne/BL) warnte davor, einen Schnellschuss zu fabrizieren und das Erfolgsmodell der gentechfreien Schweiz aufs Spiel zu setzen. Zudem w\u00fcrden wichtige Daten aus Freisetzungsversuchen von gentechnisch ver\u00e4nderten Organismen fehlen. Weiter seien Patentfragen ungel\u00f6st und es drohe schliesslich eine abweichende Gesetzgebung von der EU</p><p>Die Rahmenbedingungen h\u00e4tten sich nicht ver\u00e4ndert seit der letzten Verl\u00e4ngerung des Moratoriums vor vier Jahren, wandte sich Umweltministerin Simonetta Sommaruga gegen eine Ausnahme. Die rasche Entwicklung im Bereich Gentechnik spreche vielmehr f\u00fcr eine erneute Verl\u00e4ngerung. Unbeabsichtigte Folgen und Risiken der Methoden seien noch zu wenig bekannt.</p><p>Weiter erinnerte sie daran, dass heute einzig das Inverkehrbringen von gentechnisch ver\u00e4nderten Organismen verboten sei. Forschung und Versuche seien erlaubt. Im \u00fcbrigen habe das Parlament im zugeh\u00f6rigen nationalen Forschungsprogramm ausgerechnet die neuen Gentechnik-Verfahren nicht ber\u00fccksichtigt. \"Und jetzt wollen sie Ausnahmen ausgerechnet dort machen, wo am wenigsten Informationen vorhanden sind?\", fragte Sommaruga.</p><p>Es gebe nicht \"die\" neuen Verfahren. Es gebe alles, von sehr einfachen bis sehr komplexen Eingriffen, zum Beispiel f\u00fcr die Trockentoleranz von Pflanzen. Diese Vielfalt spreche auch f\u00fcr genauere Analysen. Es gibt laut Sommaruga insgesamt noch zu viele offene Vollzugsfragen.</p><p></p><p>Auch Viren, Bakterien und Insekten</p><p>Ungekl\u00e4rt sei weiterhin die Koexistenz mit nicht gentechnisch ver\u00e4nderten Pflanzen in der kleinteiligen schweizerischen Landwirtschaft, warnte Sommaruga weiter. Zudem w\u00fcrden mit der Ausnahme auch gentechnisch ver\u00e4nderte Bakterien, Viren und Insekten nicht mehr unter das Gentechnikgesetz fallen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 02.03.2022</b></p><p><b>Nationalrat baut St\u00e4nderat bei Genom-Editierung eine Br\u00fccke</b></p><p><b>Der Nationalrat \u00f6ffnet die T\u00fcr in der umstrittenen Frage der Genom-Editierung einen Spalt breit. Der Bundesrat soll bis Mitte 2024 Zulassungsregeln vorlegen, wie gentechnisch ver\u00e4nderte Organismen ohne transgenes Erbmaterial vom Moratorium ausgenommen werden k\u00f6nnen.</b></p><p>Der St\u00e4nderat hatte in der Wintersession mit Stichentscheid des Pr\u00e4sidenten beschlossen, diese Kategorie vom Gentech-Moratorium auszunehmen. Die kleine Kammer wird sich erneut \u00fcber diese Frage beugen und entscheiden, ob sie dem Kompromissvorschlag des Nationalrats vom Mittwoch folgen will.</p><p>Dieser schwenkte im Rahmen der Differenzbereinigung zum Bundesgesetz \u00fcber die Gentechnik im Ausserhumanbereich mit 112 zu 74 Stimmen auf den Entwurf seiner Kommission f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) ein. Im September hatte die grosse Kammer der Verl\u00e4ngerung des Gentech-Moratoriums bis Ende 2025 ohne Ausnahmen noch sehr deutlich mit 144 zu 35 Stimmen zugestimmt.</p><p></p><p>Nur bei Mehrwert f\u00fcr Landwirtschaft und Umwelt</p><p>Die knappe Mehrheit der WBK-N schlug nun als Kompromiss vor, dass der Bundesrat bis Mitte 2024 eine risikobasierte Zulassungsregelung vorlegen soll, wie gentechnisch ver\u00e4nderte Organismen ohne transgenes Erbmaterial vom Moratorium ausgenommen werden k\u00f6nnen. Dies allerdings nur, sofern sie einen Mehrwert h\u00e4tten f\u00fcr Landwirtschaft, Umwelt und Konsumierende gegen\u00fcber herk\u00f6mmlichen Z\u00fcchtungsmethoden. Die Mehrheit m\u00f6chte so \"die T\u00fcr f\u00fcr diese Technologien nicht geschlossen halten\", wie sie es formulierte.</p><p>Eine erste Minderheit wollte sicherstellen, dass eine solche Zulassungsregelung die Koexistenz sicherstelle, die Fragen der Verantwortlichkeiten regle und die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten garantiere. Der Nationalrat lehnte dies jedoch deutlich ab und verzichtete auf den Einbau dieses Zusatzes.</p><p>Eine andere Minderheit wollte beim Entscheid des Nationalrates vom vergangenen Herbst bleiben und damit dem Bundesrat folgen. Umweltministerin Simonetta Sommaruga warnte eindringlich aber vergeblich davor, das Moratorium aufzuweichen, bevor die Resultate der insgesamt drei von den R\u00e4ten bestellten Pr\u00fcfauftr\u00e4ge in dieser Sache vorl\u00e4gen. \"Der Bundesrat m\u00f6chte zuerst solide Grundlagen\".</p><p></p><p>Vergeblicher Widerstand von links</p><p>Sprecherinnen und Sprecher der Ratslinken stemmten sich ebenfalls vergeblich gegen den sich abzeichnenden Paradigmenwechsel. Der radikale Umschwung sei \"unseri\u00f6s und fahrl\u00e4ssig\", kritisierte Meret Schneider (Gr\u00fcne/ZH). Erlaubt w\u00e4ren ab sofort auch hochgradig umstrittene Methoden.</p><p>Es gebe noch zu wenig verl\u00e4ssliche Studien zur Interaktion der gentechnisch ver\u00e4nderten Pflanzen mit den existierenden Kulturen, sagte Valentine Phyton (Gr\u00fcne/VD). Ebenso wenig gebe es den von den b\u00fcrgerlichen Bef\u00fcrwortern behaupteten wissenschaftlichen Konsens. \"Eine Pflanze ist mehr als die Summe ihrer Bestandteile.\"</p><p>\"Schweizerinnen und Schweizer wollen keine Gentechnik auf dem Teller\", betonte Emmanuel Amoos (SP/VS). Dies zeigten Umfragen, wonach vier von f\u00fcnf Befragten sich f\u00fcr eine bedingungslose Verl\u00e4ngerung des Moratoriums aussprechen. Zudem setze man mit der Aufweichung die gute Marktposition der Landwirtschaft aufs Spiel.</p><p></p><p>\"Endlich bewegt sich etwas\"</p><p>Diese hat unterdessen aber eine Kehrtwende vollzogen, wie Alois Huber (SVP/AG) zu bedenken gab. Mit der Abkehr von den alten, ungenauen Z\u00fcchtungsmethoden w\u00fcrden Mutationen m\u00f6glich, die sich letztlich nicht von nat\u00fcrlichen Mutationen unterschieden. Das erh\u00f6he die Erfolgsgarantie. Auch namhafte Forscher in der Biolandwirtschaft h\u00e4tten das Potenzial des Genom-Editing erkannt.</p><p>\"Endlich bewegt sich etwas\", freute sich Christian Wasserfallen (FDP/BE). Dem Kompromiss der vorberatenden Kommission sei ein hartes Ringen vorausgegangen. Es sei nicht einsichtig, weshalb man die viel unpr\u00e4zisere traditionelle Mutagenese schon lange bedenkenlos anwende in der Pflanzenzucht, sich aber gleichzeitig gegen die viel gezieltere Genom-Editierung str\u00e4ube.</p><p>Das geltende Gen-Moratorium ist Ende 2021 ausgelaufen. Dies stellt jedoch gem\u00e4ss dem Kommissionssekretariat kein Problem dar. Die Verwaltung werde einfach keine Versuchsprojekte bewilligen, solange das Gesetz nicht bereinigt sei, hiess es seinerzeit auf Anfrage.</p><p></p><p>Vierte Verl\u00e4ngerung</p><p>Generell w\u00fcrde das Gentech-Moratorium in der Landwirtschaft nach der grunds\u00e4tzlichen Zustimmung im St\u00e4nde- und im Nationalrat bereits zum vierten Mal verl\u00e4ngert. Das Moratorium besteht seit 2005 nach dem Ja zu einer Volksinitiative. Gentechnisch ver\u00e4nderte Organismen d\u00fcrfen in der Schweiz deshalb im Moment nur zu Forschungszwecken angebaut werden.</p><p>Die lange schroffe Ablehnung weicht sich indes zunehmend auf. So hat etwa der neu gegr\u00fcndete Verein \"Sorten f\u00fcr morgen\" eine weitere Verl\u00e4ngerung des Moratoriums um vier Jahre als \"keine Zukunftsstrategie\" bezeichnet. Dem Verein geh\u00f6ren unter anderen die Grossverteiler Migros und Coop, die Agrargenossenschaft Fenaco oder die Obst-, Gem\u00fcse- und Kartoffelproduzenten an.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 08.03.2022</b></p><p><b>Bundesrat muss Ausnahme f\u00fcr Gentech-Moratorium ausarbeiten</b></p><p><b>Das Parlament \u00f6ffnet die T\u00fcr in der umstrittenen Frage der Genom-Editierung einen Spalt breit. Der Bundesrat soll bis Mitte 2024 Zulassungsregeln vorlegen, wie gentechnisch ver\u00e4nderte Organismen ohne artfremdes Erbmaterial vom Moratorium ausgenommen werden k\u00f6nnen.</b></p><p>Der St\u00e4nderat hat am Dienstag das Kompromissangebot des Nationalrats von vergangener Woche akzeptiert. Das Moratorium wird aber grunds\u00e4tzlich noch einmal verl\u00e4ngert bis Ende 2025. Das Gesch\u00e4ft ist damit bereit f\u00fcr die Schlussabstimmungen.</p><p>In der Wintersession hatte die kleine Kammer mit Stichentscheid des Pr\u00e4sidenten beschlossen, die Genom-Editierung ab sofort vom Gentech-Moratorium auszunehmen. Dies ging dem Nationalrat jedoch zu weit. Er baute dem \"St\u00f6ckli\" eine Br\u00fccke mit erw\u00e4hntem Kompromissvorschlag.</p><p></p><p>Nur mit Mehrwert f\u00fcr alle</p><p>Demnach muss der Bundesrat bis Mitte 2024 eine risikobasierte Zulassungsregelung vorlegen, wie gentechnisch ver\u00e4nderte Organismen ohne transgenes Erbmaterial vom Moratorium ausgenommen werden k\u00f6nnen. Dies allerdings nur, sofern sie einen Mehrwert h\u00e4tten f\u00fcr Landwirtschaft, Umwelt und Konsumierende gegen\u00fcber herk\u00f6mmlichen Z\u00fcchtungsmethoden.</p><p>\"Der Nationalrat kommt unserer L\u00f6sung einen grossen Schritt entgegen\", w\u00fcrdigte Kommissionssprecher Hannes Germann (SVP/SH) den Kompromissvorschlag. Es sei ein pragmatischer Mittelweg, mit dem die Forschung und der St\u00e4nderat leben k\u00f6nnten. Es sei h\u00f6chste Zeit, diesen neuen Methoden eine Chance zu geben, sagte Andrea Gm\u00fcr-Sch\u00f6nenberger (Mitte/LU).</p><p>Auch Umweltministerin Simonetta Sommaruga konnte sich schliesslich dem Kompromissvorschlag anschliessen. Nun bleibe gen\u00fcgend Zeit, um Grundlagen f\u00fcr gute Entscheide zu erarbeiten.</p><p></p><p>Umstrittene neue Z\u00fcchtungsmethoden</p><p>Die links-gr\u00fcne Parlamentsminderheit und der Bundesrat wollten - nebst ihren grunds\u00e4tzlichen Vorbehalten - die von der Landesregierung f\u00fcr das laufende Jahr in Aussicht gestellten Berichte zum Thema sowie die von der EU geplante Neuregelung im Umgang mit den neuen Z\u00fcchtungstechnologien abwarten, bevor sie sich zu einer allf\u00e4lligen \u00d6ffnung \u00e4ussern.</p><p>Noch 2018 hatte der EU-Gerichtshof entschieden, dass Pflanzen, die mit Genom-Editierung entstanden sind, unter die geltenden Gentechnik-Gesetze fallen. Die Bef\u00fcrworter einer \u00d6ffnung in der Schweiz in diesem Bereich m\u00f6chten sie ausserhalb des Gentechnik-Gesetzes regeln. Es ist nun am Bundesrat, auch dazu entsprechende Vorschl\u00e4ge zu machen.</p><p>Die Bef\u00fcrworter einer \u00d6ffnung sehen in der zielgerichteten Ver\u00e4nderung von arteigenem Erbgut grosse Chancen und kaum Risiken. Im Fokus ist dabei insbesondere die Crispr/Cas-Methode (Crispr-Genschere). Damit lassen sich Gene pr\u00e4zise und relativ einfach schneiden und ver\u00e4ndern.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1647561600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"36","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770757436090)\/","SubmissionDate":"\/Date(1625011200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5111,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wissenschaft und Forschung"}}