{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210066,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210066,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210066,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210066,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210066,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210066,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210066,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210066,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210066,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210066,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210066,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210066,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210066,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210066,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210066,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210066,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210066,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20210066,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.066","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Covid-19-Gesetz. \u00c4nderung (Verl\u00e4ngerung von einzelnen Bestimmungen)","Description":"Botschaft vom 27. Oktober 2021 zur \u00c4nderung des Covid-19-Gesetzes (Verl\u00e4ngerung von einzelnen Bestimmungen)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 27.10.2021</b></p><p><b>Coronavirus: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Verl\u00e4ngerung einzelner Bestimmung des Covid-19-Gesetzes</b></p><p><b>An seiner Sitzung vom 27. Oktober 2021 hat der Bundesrat die Botschaft zur Verl\u00e4ngerung einzelner Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes verabschiedet. Mit der Verl\u00e4ngerung m\u00f6chte er sicherstellen, dass er im Fall einer anhaltenden Krise auch n\u00e4chstes Jahr \u00fcber die n\u00f6tigen Instrumente verf\u00fcgt, um die Pandemie und ihre Folgen zu bek\u00e4mpfen.</b></p><p>Das seit seinem Erlass am 25. September 2020 dreimal ge\u00e4nderte Covid-19-Gesetz enth\u00e4lt die gesetzlichen Grundlagen f\u00fcr verschiedene Massnahmen zur Pandemiebek\u00e4mpfung. Die meisten Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes sind grunds\u00e4tzlich bis am 31. Dezember 2021 befristet.</p><p>Der Bundesrat m\u00f6chte sicherstellen, dass er im Fall einer anhaltenden Krise auch n\u00e4chstes Jahr \u00fcber die n\u00f6tigen Instrumente verf\u00fcgt, um die Pandemie und ihre Folgen insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Arbeitnehmerschutz, Sport und Kultur zu bek\u00e4mpfen. Er hat daher angesichts der unsicheren weiteren Entwicklung der Covid-19-Pandemie beschlossen, dem Parlament die Verl\u00e4ngerung einiger Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes zu beantragen. Von der Verl\u00e4ngerung nicht betroffen ist der Artikel\u00a06a, der die rechtliche Grundlage f\u00fcr das Covid-Zertifikat darstellt; er ist bis Ende 2022 in Kraft.</p><p>Nicht verl\u00e4ngert werden sollen die Bestimmungen im Bereich der H\u00e4rtefallhilfen und der Arbeitslosenversicherung. Hier steht f\u00fcr Bundesrat und Kantone die R\u00fcckkehr zum ordentlichen wirtschaftspolitischen Instrumentarium im Vordergrund. Mit der heute verabschiedeten Vorlage soll jedoch die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um den Kantonen mehr Zeit f\u00fcr die Bearbeitung h\u00e4ngiger H\u00e4rtefallgesuche einzur\u00e4umen, insbesondere in Zusammenhang mit offenen Rechtsverfahren. Zudem wird das EFD die Kantonsregierungen Anfang November 2021 erneut zum Bedarf an Abfederungsmassnahmen befragen und dem Bundesrat gegebenenfalls die Zuteilung einer zweiten Tranche aus der Bundesratsreserve beantragen, damit die Kantone gezielt und abgestimmt auf die bereits ergriffenen Massnahmen und Gegebenheiten besondere H\u00e4rtef\u00e4lle abfedern k\u00f6nnten.</p><p>Im Rahmen einer Konsultation zum Botschaftsentwurf begr\u00fcssten die Kantone und die gesamtschweizerischen Dachverb\u00e4nde grossmehrheitlich die Vorlage.</p><p>Der Bundesrat hat die Botschaft heute verabschiedet, damit das Parlament die Gelegenheit hat, die Vorberatung in den Kommissionen durchzuf\u00fchren und das Gesetz in der Wintersession zu beraten, zu verabschieden und dringlich in Kraft zu setzen.</p><p>Die Verl\u00e4ngerung einzelner Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes haben im Voranschlag 2022 einen finanziellen Mehrbedarf im Umfang von 915 Millionen Franken zur Folge. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung dementsprechend eine Nachmeldung zum Voranschlag 2022 verabschiedet. Die budgetierten Gesamtausgaben des Bundes f\u00fcr das Jahr 2022 liegen unter Ber\u00fccksichtigung dieser zweiten Nachmeldung bei 80,5 Milliarden Franken und es ergibt sich ein Finanzierungsdefizit von rund 1,9 Milliarden Franken. Im ordentlichen Haushalt wird die Schuldenbremse, welche aufgrund der unterausgelasteten Wirtschaft ein Defizit zul\u00e4sst, weiterhin eingehalten.</p><p></p><p>Ausgaben zur Bew\u00e4ltigung der Corona-Pandemie im Voranschlag 2022</p><p>In der Botschaft zum Voranschlag (18. August) und der ersten Nachmeldung (24. September) wurden f\u00fcr das Jahr 2022 bereits 2,7 Milliarden zur Bew\u00e4ltigung der Corona-Pandemie budgetiert. Mit dieser zweiten Nachmeldung kommen folgende Ausgaben hinzu:</p><p>Corona-Erwerbsersatz (ausserordentlich): 490 Millionen Bundesfinanzierung Sars-CoV-2-Tests (ausserordentlich): 134 Millionen Unterst\u00fctzungsmassnahmen f\u00fcr die Kultur: 130 Millionen Unterst\u00fctzungsmassnahmen f\u00fcr den Sport: 100 Millionen Bundesfinanzierung neue ambulante Therapien: 50 Millionen Funktionsaufwand Bundesamt f\u00fcr Gesundheit: 10,8 Millionen</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 01.12.2021</b></p><p><b>St\u00e4nderat stimmt Verl\u00e4ngerung von Covid-Gesetz zu</b></p><p><b>Der St\u00e4nderat hat am Mittwoch aufgrund des unklaren Fortgangs der Pandemie der Verl\u00e4ngerung des Covid-Gesetzes zugestimmt. Zu reden gab die Frage, wie lange das Gesetz verl\u00e4ngert werden soll. Die meisten Bestimmungen laufen Ende dieses Jahres aus.</b></p><p>Es sei ein spezieller Zeitpunkt f\u00fcr die Beratung des Gesetzes, sagte Paul Rechsteiner (SP/SG) im Namen der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des St\u00e4nderats (SGK-S). Die Zahlen in der f\u00fcnften Welle w\u00fcrden in einem Ausmass steigen, \"das wir uns bis vor kurzem noch nicht h\u00e4tten vorstellen k\u00f6nnen\", sagte Rechsteiner.</p><p>Die St\u00e4nder\u00e4tinnen und St\u00e4nder\u00e4te waren sich daher einig, dass eine Verl\u00e4ngerung gewisser Massnahmen notwendig sei. Der Pandemie-Verlauf habe sich wieder verschlechtert und es sei unklar, wie es weiter gehe, sagte etwa Maya Graf (Gr\u00fcne/GL). Das zeige: \"Eine Pandemie kennt keine Fristen.\"</p><p>Das Covid-19-Gesetz wurde seit September 2020 bereits drei Mal ge\u00e4ndert. Weil die meisten Bestimmungen Ende Jahr auslaufen, sollen sie angesichts der epidemiologischen Situation bis Ende 2022 verl\u00e4ngert werden. Der Bundesrat beantragte dies bereits Ende September.</p><p></p><p>Keine \"Carte Blanche\" f\u00fcr Regierung</p><p>Die Verl\u00e4ngerung war im Rat grunds\u00e4tzlich unbestritten. Vertreter der SVP sperrten sich jedoch gegen die Frist von Ende 2022. Hannes Germann (SVP/SH) st\u00f6rt sich etwa am \"Erm\u00e4chtigungscharakter\" des Gesetzes. Es habe sehr viele Delegationsnormen drin, die dem Bundesrat Rechte gebe, die sehr weit in die Kompetenzen der Individuen eingriffen. \"Wir sind gut beraten, wenn wir bei einem Erm\u00e4chtigungsgesetz nicht Carte Blanche geben bis in alle Ewigkeit.\"</p><p>Zusammen mit einem Einzelantrag von Jakob Stark (SVP/TG) beantragte er, die Bestimmungen nur bis Ende Juni 2022 zu verl\u00e4ngern. Das Covid-Gesetz sei Dringlichkeitsrecht, es sei Sondergesetzgebung, sagte Stark. \"Wir m\u00fcssen uns \u00fcberlegen, wie lange wir das jetzt schon verl\u00e4ngern.\" Der Rat lehnte diese Frist jedoch mit 28 zu 10 Stimmen vier Stimmen ab.</p><p></p><p>Unterst\u00fctzung f\u00fcr Festivals und Messen</p><p>In der Beratung beschloss der St\u00e4nderat, den Schutzschirm f\u00fcr \u00fcberregionale Events wie Festivals oder Messen zu verl\u00e4ngern. Ohne diese R\u00fcckversicherung w\u00fcrden Anl\u00e4sse, die eine grosse Vorlaufzeit brauchen, gar nicht erst durchgef\u00fchrt, glaubt der St\u00e4nderat. In diesem Punkt ging er weiter als der Bundesrat, der hier keine Verl\u00e4ngerung wollte.</p><p>Verl\u00e4ngert werden soll auch die Bezahlung von Erwerbsersatz, wenn wegen Corona-Massnahmen die Arbeit nicht ausgef\u00fchrt werden kann - und zwar sowohl lediglich bei einer Einschr\u00e4nkung der Arbeit als auch bei einem kompletten Unterbruch. Vor allem die Gastro-Branche, die Fitness- und Gesundheitszentren sowie die Kultur- und Live-Veranstalter w\u00fcrden mit Nachdruck um diese Massnahme bitten, sagte Rechsteiner. Der Bundesrat wollte auch hier weniger weit gehen und den Erwerbsersatz nur noch bei einem Unterbruch erm\u00f6glichen.</p><p>Der St\u00e4nderat beschloss zudem entgegen des Wunsches des Bundesrats, dass auch die Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenentsch\u00e4digung und der Kurzarbeit verl\u00e4ngert werden. Der Bundesrat wolle hier in eine normale Situation kommen, sagte Gesundheitsminister Alain Berset, weswegen er diese Verl\u00e4ngerung ablehne.</p><p>Auf Antrag von Thomas Minder (parteilos/SH) verl\u00e4ngerte die kleine Kammer zudem den Artikel zu den politischen Rechten, die eine einfachere Aus\u00fcbung ebendieser erm\u00f6glicht. \"Es ist ein schlechtes Zeichen, wenn wir ausgerechnet in diesem sensiblen Bereich der Volksrechte sagen w\u00fcrden, es sei 'courant normal', w\u00e4hrend in allen anderen Bereichen Ausnahmezustand herrscht\", sagte Minder.</p><p></p><p>Sport- und Kulturhilfe l\u00e4uft weiter</p><p>Allen anderen Antr\u00e4gen des Bundesrats stimmte die kleine Kammer zu. So sollen etwa die Massnahmen f\u00fcr Sportunternehmen bis zum Ende der Saison 2021/2022 - also zum 30. Juni 2022 - verl\u00e4ngert werden. Auch die Massnahmen im Kulturbereich werden bis Ende 2022 verl\u00e4ngert.</p><p>Daneben werden die Artikel, die dem Bundesrat das Recht einr\u00e4umen, Massnahmen zum Gesundheitsschutz der Bev\u00f6lkerung zu ergreifen, bis Ende 2022 verl\u00e4ngert. Darunter fallen die M\u00f6glichkeiten diverser Einschr\u00e4nkungen, Gesundheitsmassnahmen, Grenzschliessungen, Versorgung mit medizinischen G\u00fctern, Test- und Kontakt-Tracing-System.</p><p>Nicht verl\u00e4ngert werden sollen etwa die H\u00e4rtefallmassnahmen. Andere Bestimmungen - wie etwa der Artikel \u00fcber das Covid-Zertifikat - sind bereits bis Ende 2022 in Kraft. Diese Frist soll laut Bundesrat beibehalten werden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 02.12.2021</b></p><p><b>National- und St\u00e4nderat diskutieren erneut \u00fcber \u00c4nderungen im Covid-19-Gesetz. Dieses Mal geht es um die Verl\u00e4ngerung bestehender Massnahmen. Allerdings hat der Nationalrat am Donnerstag auch materielle Anpassungen beschlossen. So sollen Tests wieder kostenlos sein.</b></p><p>Das Covid-19-Gesetz trat im September 2020 in Kraft. Die meisten Bestimmungen laufen Ende dieses Jahres aus. Angesichts der epidemiologischen Situation beantragt der Bundesrat dem Parlament, verschiedene Massnahmen bis ins Jahr 2022 zu verl\u00e4ngern.</p><p>Dar\u00fcber, dass die Verl\u00e4ngerung des Gesetzes n\u00f6tig ist, waren sich im Nationalrat alle Fraktionen einig. Sogar die SVP, die sich der Verl\u00e4ngerung zun\u00e4chst entgegenstellte, schwenkte aufgrund der Abstimmung vom Sonntag um.</p><p>Das Volk stehe hinter dem Gesetz, sagte C\u00e9line Amaudruz (SVP/GE). Die SVP erwarte nun aber, dass m\u00f6glichst versucht werde, wieder in den \"normalen Trott\" zur\u00fcckzukommen, sagte Fraktionschef Thomas Aeschi (SVP/ZG).</p><p></p><p>Gratistests werden wieder Thema</p><p>So beriet der Nationalrat am Donnerstag das Gesetz, nachdem dies der St\u00e4nderat am Mittwoch getan hatte. Die geplanten \u00c4nderungen seien dieses Mal nicht so spektakul\u00e4r wie bei fr\u00fcheren Anpassungen, hielt der Z\u00fcrcher GLP-Sprecher J\u00f6rg M\u00e4der fest. Es gehe prim\u00e4r darum, Massnahmen zu verl\u00e4ngern.</p><p>Der Nationalrat diskutierte jedoch nicht nur \u00fcber Verl\u00e4ngerungen. Er beschloss auch materielle Anpassungen, n\u00e4mlich, dass der Bund die Kosten f\u00fcr Corona-Tests wieder \u00fcbernehmen soll und dass die Kantone Personen, die bei regelm\u00e4ssig durchgef\u00fchrten Tests in Betrieben, Schulen oder Pflegeeinrichtungen negativ getestet werden, ein Zertifikat ausstellen m\u00fcssen.</p><p>Die FDP wehrte sich vergeblich gegen diese Kosten\u00fcbernahme. Es sei zumutbar, dass die Testkosten f\u00fcr private Veranstaltungen selbst \u00fcbernommen w\u00fcrden, sagte Marcel Dobler (FDP/SG). Auch gegen andere Antr\u00e4ge wehrte sich Dobler im Namen der FDP. \"Auf Vorrat verl\u00e4ngern wollen wir nicht\", sagte er etwa, und es stelle sich die Frage, ab wann etwa Firmen sich an die Situation anpassen m\u00fcssten. Die \"Pandemie-Versicherung\" k\u00f6nne nicht ewig weitergef\u00fchrt werden.</p><p></p><p>Schutzschirm f\u00fcr Open Airs bleibt offen</p><p>Wenig erfreut d\u00fcrfte die FDP also dar\u00fcber sein, dass der Schutzschirm f\u00fcr \u00fcberregionale Publikumsveranstaltungen bis Ende 2022 weiterlaufen soll. Der Bundesrat wollte das Sicherheitsnetz Ende April 2022 auslaufen lassen. Auch die gesetzliche Grundlage f\u00fcr die Kurzarbeits- und Arbeitslosenentsch\u00e4digung sowie die M\u00f6glichkeit, dass der Bund die Kantone bei H\u00e4rtefallmassnahmen unterst\u00fctzen kann, sollen um ein Jahr verl\u00e4ngert werden.</p><p>Auch den gew\u00fcnschten Verl\u00e4ngerungen des Bundesrats stimmte der Nationalrat zu. Dazu geh\u00f6rt etwa, dass die Corona-Hilfen f\u00fcr Sport und Kultur bis zum Ende der Saison 2021/2022 - also Ende Juni 2022 - verl\u00e4ngert werden. In diesen Punkten sind sich National- und St\u00e4nderat einig. Anders als Bundesrat und St\u00e4nderat will der Nationalrat aber, dass Schausteller weiterhin A-fonds-perdu-Beitr\u00e4ge bekommen k\u00f6nnen.</p><p></p><p>Neuer Datenschutz im Covid-19-Gesetz</p><p>National- und St\u00e4nderat wollen zudem die Erwerbsausfallentsch\u00e4digung verl\u00e4ngern. Diese soll weiterhin auch bei einer Einschr\u00e4nkung der Erwerbst\u00e4tigkeit ausgerichtet werden. Der Bundesrat beantragte, dies nur noch bei Unterbruch der Erwerbst\u00e4tigkeit zu erm\u00f6glichen.</p><p>Anders als die vorberatende Kommission vorgeschlagen hatte, beschloss der Nationalrat aber auf Antrag von Flavia Wasserfallen (SP/BE), die Hilfe nicht nur bis Mitte 2022, sondern bis Ende 2022 zu erm\u00f6glichen. So will es auch der St\u00e4nderat.</p><p>Des Weiteren f\u00fcgte der Rat eine Datenschutzklausel ein, die im Gesetz bislang fehlte. Bei der Kontaktverfolgung sollen die erfassten Daten nach Abschluss der Datenauswertung, sp\u00e4testens aber zwei Jahre nach der Erhebung, anonymisiert oder gel\u00f6scht werden.</p><p></p><p>SVP wollte Wirkungskreis einschr\u00e4nken</p><p>Ans Rednerpult stellten sich einige Vertreterinnen und Vertreter der SVP. Sie beantragten, dass das Gesetz grunds\u00e4tzlich nur bis Ende Juni und nicht bis Ende Jahr verl\u00e4ngert wird - in der Hoffnung, dass bis dahin eine Ausstiegsstrategie stehe, wie Albert R\u00f6sti (SVP/BE) sagte. Das Parlament sei mittlerweile in der Lage, in jeder Session pragmatisch entscheiden zu k\u00f6nnen. Hilfe auf Vorrat brauche es nicht. Der Rat stimmte aber mit 112 zu 74 Stimmen gegen den Antrag.</p><p>Zudem stellte die SVP zahlreiche Antr\u00e4ge, mit denen der Wirkungskreis des Gesetzes eingeschr\u00e4nkt werden sollte. Auch sie wurden allesamt abgelehnt. Darunter war etwa der Vorschlag, ins Gesetz zu schreiben, dass Ausgangssperren f\u00fcr Ungeimpfte ausgeschlossen seien oder dass das Zertifikat darauf zur\u00fcckgef\u00fchrt wird, \"wof\u00fcr es vorgesehen war\". Es sei nie geplant gewesen, dass das Zertifikat auch an einer Weihnachtsfeier gezeigt werden m\u00fcsse, sagte Andreas Glarner (SVP/AG).</p><p>In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage mit 126 zu 38 Stimmen bei 25 Enthaltungen an. Das Gesch\u00e4ft geht zur\u00fcck an den St\u00e4nderat.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 06.12.2021</b></p><p><b>St\u00e4nderat mit \u00dcbernahme von Covid-Tests nur teilweise einverstanden</b></p><p><b>Der St\u00e4nderat ist nur teilweise damit einverstanden, dass der Bund die Kosten f\u00fcr die Corona-Tests wieder \u00fcbernehmen soll. Er hat den Vorschlag des Nationalrats am Montag eingeschr\u00e4nkt. In anderen Punkten ist die kleine Kammer dem Nationalrat gefolgt.</b></p><p>Das Parlament hatte sich erneut mit dem Covid-19-Gesetz zu befassen, weil zahlreiche Bestimmungen Ende Jahr auslaufen. Angesichts der epidemiologischen Lage hat der Bundesrat dem Parlament beantragt, gewisse Artikel zu verl\u00e4ngern. In der Wintersession war das Gesetz schon in beiden R\u00e4ten, nun geht es um die Differenzbereinigung.</p><p>Am Montag im St\u00e4nderat sagte Kommissionssprecher Paul Rechsteiner (SP/SG) zu Beginn der Debatte, dass es noch vierzehn Differenzen gebe - \"und das in der ersten Runde der Differenzbereinigung\". Es sei ein ambitioniertes Ziel, diese in der laufenden Session zu bereinigen. Es riet dem St\u00e4nderat daher dort, wo es m\u00f6glich sei, die Differenzen zu eliminieren.</p><p></p><p>Keine \u00dcbernahme bei Selbsttests</p><p>In einem der wichtigsten Punkte sind sich die R\u00e4te jedoch noch nicht einig. Der Nationalrat hatte in seiner Beratung vom Donnerstag beschlossen, dass der Bund die Kosten f\u00fcr Corona-Tests wieder \u00fcbernehmen soll.</p><p>Der St\u00e4nderat will aber keine generelle \u00dcbernahme. So sollen die Kosten dort nicht \u00fcbernommen werden, \"wo jetzt Selbsttests mit ungen\u00fcgender Zuverl\u00e4ssigkeit abgegeben werden\", wie Rechsteiner erl\u00e4uterte. Auch bei Tests, bei denen es keine Symptome gebe, solle der Bund die Kosten nicht \u00fcbernehmen.</p><p>Es gehe um eine sehr hohe Summe, wenn der Bundesrat die Kosten \u00fcbernehmen solle, sagte Rechsteiner. Mit der Version des St\u00e4nderats k\u00f6nnten die Kosten, die durch die Version des Nationalrats ausgel\u00f6st w\u00fcrden, um die H\u00e4lfte reduziert werden.</p><p>Eine Minderheit um Damian M\u00fcller (FDP/LU) lehnte aber auch eine teilweise \u00dcbernahme der Kosten ab. Sich nicht impfen zu lassen, sei eine pers\u00f6nliche Entscheidung - jeder und jede m\u00fcsse dann die Verantwortung \u00fcbernehmen. Der Rat stimmte mit 33 zu 12 Stimmen f\u00fcr die teilweise \u00dcbernahme der Kosten.</p><p></p><p>Offenlegung von Vertr\u00e4ge mit Impfherstellern</p><p>Offen ist auch noch eine Bestimmung betreffend der Vertr\u00e4ge mit Covid-19-Impfstoffherstellern. Der Nationalrat will, dass diese nach der Verhandlung jeweils ver\u00f6ffentlicht werden m\u00fcssen. Das sei aber ein sehr sensibler Punkt, warnte Rechsteiner. Es w\u00e4re seiner Ansicht nach eine Spezialbestimmung unabh\u00e4ngig von allen \u00d6ffentlichkeitsgesetzen des Bundes. Der Rat strich diese Bestimmung wieder.</p><p>Ohne Gegenstimme einverstanden war der St\u00e4nderat mit der Bestimmung, dass Kantone Personen, die bei regelm\u00e4ssig durchgef\u00fchrten Tests in Betrieben, Schulen oder Pflegeeinrichtungen negativ getestet werden, ein Zertifikat ausstellen m\u00fcssen.</p><p>Auch einverstanden ist der St\u00e4nderat mit der Datenschutzklausel, die im Gesetz bislang fehlte und die der Nationalrat einf\u00fcgte. So sollen bei der Kontaktverfolgung die erfassten Daten nach Abschluss der Datenauswertung, sp\u00e4testens aber zwei Jahre nach der Erhebung, anonymisiert oder gel\u00f6scht werden.</p><p>Zugestimmt hat der St\u00e4nderat auch dem Antrag des Nationalrats, dass Schausteller auch im kommenden Jahr mit A-Fonds-perdu-Beitr\u00e4gen unterst\u00fctzt werden sollen. Es handle sich um eine kleine, aber sehr stark betroffene Gruppe von Menschen, sagte Rechsteiner. Der Nationalrat hatte zudem neu eingebracht, dass die M\u00f6glichkeit, dass der Bund die Kantone bei H\u00e4rtefallmassnahmen unterst\u00fctzen kann, um ein Jahr verl\u00e4ngert werden soll. Auch dem stimmte der St\u00e4nderat zu.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.12.2021</b></p><p><b>Corona-Tests f\u00fcr Personen ohne Symptome k\u00fcnftig kostenlos</b></p><p><b>Wenn Personen ohne Symptome einen Corona-Test machen, um ein Zertifikat zu erlangen, muss der Bund k\u00fcnftig die Kosten daf\u00fcr \u00fcbernehmen. PCR-Tests hingegen m\u00fcssen selber berappt werden. Der Nationalrat ist am Mittwoch diesem Vorschlag des St\u00e4nderats gefolgt.</b></p><p>Der Nationalrat wollte eigentlich, dass der Bundesrat die Kosten f\u00fcr alle Corona-Tests \u00fcbernehmen muss. Dem St\u00e4nderat ging dies aber zu weit, weswegen er Einschr\u00e4nkungen beschloss. Demnach sind die Tests grunds\u00e4tzlich kostenlos, aber der Bundesrat hat die M\u00f6glichkeit, Ausnahmen zu bestimmen - namentlich f\u00fcr PCR-Tests, die n\u00f6tig sind, etwa um ins Ausland zu gelangen; f\u00fcr Antik\u00f6rpertests, die nicht vom Kanton verordnet wurden oder f\u00fcr Selbsttests.</p><p>Das Parlament diskutiert derzeit \u00fcber das Covid-19-Gesetz, weil einige Bestimmungen Ende Jahr auslaufen. Angesichts der epidemiologischen Lage beantragte der Bundesrat dem Parlament, die Bestimmungen zu verl\u00e4ngern. Sowohl National- als auch St\u00e4nderat waren sich einig, dass dies angezeigt sei.</p><p></p><p>Transparenz bei Impfstoff-Vertr\u00e4gen</p><p>Doch die R\u00e4te diskutierten nicht nur \u00fcber Verl\u00e4ngerungen. Neben der \u00c4nderung zu den Tests brachte der Nationalrat weitere materielle Anpassungen ins Spiel. So will er einen Artikel hinzuf\u00fcgen, der bestimmt, dass der Bund die Vertr\u00e4ge mit Covid-19-Impfstoffherstellern nach Abschluss der Verhandlungen ver\u00f6ffentlichen muss.</p><p>Der St\u00e4nderat stellte sich dem entgegen, weil es ein sehr sensibler Punkt sei und zu einer Spezialbestimmung unabh\u00e4ngig von allen \u00d6ffentlichkeitsgesetzen des Bundes f\u00fchren w\u00fcrde. Am Mittwoch betonte auch Gesundheitsminister Alain Berset im Nationalrat, dass ein problematisches Pr\u00e4judiz geschaffen werde, wenn in das Gesetz geschrieben werde, dass Vertr\u00e4ge ver\u00f6ffentlicht werden m\u00fcssen. Das \u00d6ffentlichkeitsgesetz m\u00fcsse hier seine Wirkung entfalten - und das System mit den Aufsichtskommissionen des Parlaments funktionierten.</p><p>Die Mehrheit der vorberatenden Gesundheitskommission wollte diesen Argumenten folgen. Einer Minderheit um Flavia Wasserfallen (SP/BE) gelang es aber, den Rat umzustimmen. Sie formulierte den Artikel neu so, dass er mit dem \u00d6ffentlichkeitsgesetz konform ist und den Schutz von Berufs-, Gesch\u00e4fts- und Fabrikationsgeheimnissen und den Schutz der internationalen Beziehungen ber\u00fccksichtigt. Der Rat folgte ihr schliesslich mit 105 zu 87 Stimmen bei zwei Enthaltungen.</p><p></p><p>Bund soll Spitalkapazit\u00e4ten planen</p><p>Noch nicht einig sind sich die R\u00e4te schliesslich bei einem Artikel, der den Bundesrat zwingt, direkt in die kantonale Planung der Spit\u00e4ler einzugreifen. Der Nationalrat will, dass der Bund mit den Kantonen die erforderlichen Kapazit\u00e4ten f\u00fcr die Behandlung der Patientinnen und Patienten definiert und dass er mit ihnen die entsprechenden Reserven f\u00fcr Zeiten mit hoher Belastung plant.</p><p>Gesundheitsminister Berset stellte sich dem entgegen. Mitten in der Pandemie die Regeln zu \u00e4ndern, verursache eine chaotische Situation, sagte er. Auch eine Minderheit um Benjamin Roduit (Mitte/VS) versuchte, den Rat daf\u00fcr zu \u00fcberzeugen, dass dieser Artikel nicht angebracht sei. Allerdings vergeblich - der Nationalrat hielt mit 136 zu 57 Stimmen bei zwei Enthaltungen fest.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 09.12.2021</b></p><p><b>R\u00e4te bei zwei Bestimmungen im Covid-19-Gesetz noch nicht einig</b></p><p><b>National- und St\u00e4nderat debattieren derzeit \u00fcber Anpassungen und Verl\u00e4ngerungen im Covid-19-Gesetz. In zwei Punkten sind sie sich noch nicht einig. Dabei geht es um die Ver\u00f6ffentlichung von Vertr\u00e4gen mit Impfstoff-Herstellern und um die Frage, ob der Bund sich in die Spitalplanung der Kantone einmischen soll.</b></p><p>Der Nationalrat will, dass der Bund mit den Kantonen die erforderlichen Kapazit\u00e4ten in den Spit\u00e4lern f\u00fcr die Behandlung der Patientinnen und Patienten definiert und dass er mit ihnen die entsprechenden Reserven f\u00fcr Zeiten mit hoher Belastung plant.</p><p>Gesundheitsminister Alain Berset insistierte im am Donnerstag im St\u00e4nderat, dass der Bund bereits seit Beginn der Pandemie mit den Kantonen betreffend der Spit\u00e4ler in Kontakt stehe und tue, was er k\u00f6nne. Jetzt aber ins Gesetz zu schreiben, wie das geregelt werden solle, sei keine L\u00f6sung, sagte Berset.</p><p>Auch die Mehrheit des Rats stellte sich dem Artikel entgegen. Es w\u00fcrde ein Regime aufgezogen werden, das f\u00fcr zw\u00f6lf Monate gelte, sagte Berichterstatter Erich Ettlin (FDP/OW). Danach laufe das Gesetz aus. Zudem k\u00f6nnte es sein, dass sich die Kantone zur\u00fcckz\u00f6gen und die Arbeit dem Bund \u00fcberliessen. Die Probleme in den Spit\u00e4lern mit dem fehlenden Personal sei bekannt, aber dieser Artikel sei nicht die L\u00f6sung, sagte Ettlin.</p><p>Der Tessiner SVP-Pr\u00e4sident Marco Chiesa setzte sich vergeblich f\u00fcr diesen Artikel ein. Die Situation in den Spit\u00e4lern erfordere es, dass der Bund mit den Kantonen koordiniere. Der St\u00e4nderat lehnte die Bestimmung schliesslich mit 34 zu 6 Stimmen ab.</p><p></p><p>\u00d6ffentliche Vertr\u00e4ge mit Impfherstellern</p><p>Daneben sind sich die R\u00e4te weiterhin nicht einig darin, ob der Bund Vertr\u00e4ge mit Covid-19-Impfstoff-Herstellern nach Beschaffung der Impfstoffe ver\u00f6ffentlichen muss. Der Nationalrat stimmte am Mittwoch f\u00fcr einen Artikel, der diese Transparenz vorsieht und dabei gleichzeitig den Schutz von Berufs-, Gesch\u00e4fts- und Fabrikationsgeheimnissen und den Schutz der internationalen Beziehungen ber\u00fccksichtigen will.</p><p>Der St\u00e4nderat lehnte dies am Donnerstag einstimmig ab. Man sei sich zwar bewusst, dass es in der Bev\u00f6lkerung ein gewisses Bed\u00fcrfnis nach Transparenz gebe, sagte Ettlin. Aber die Aufsichtskommissionen des Parlaments k\u00f6nnten diesen Einblick haben und auch mit dem \u00d6ffentlichkeitsgesetz k\u00f6nnten die Vertr\u00e4ge eingesehen werden. Es bringe keinen Mehrwert, das ins Gesetz zu schreiben.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 13.12.2021</b></p><p><b>Covid-19-Gesetz muss in die Einigungskonferenz</b></p><p><b>Das Anpassungen im Covid-19-Gesetz m\u00fcssen in die Einigungskonferenz. Der Nationalrat zeigte sich am Montag unnachgiebig. Offen sind noch zwei Differenzen.</b></p><p>In einem Punkt geht es um die Frage, ob der Bund sich in die Spitalplanung der Kantone einmischen soll. Der Nationalrat will, dass der Bund mit den Kantonen die erforderlichen Kapazit\u00e4ten in den Spit\u00e4lern f\u00fcr die Behandlung der Patientinnen und Patienten definiert und dass er mit ihnen die entsprechenden Reserven f\u00fcr Zeiten mit hoher Belastung plant. Mit 134 zu 54 Stimmen bei einer Enthaltung hielt der Nationalrat am Montag daran fest.</p><p>Benjamin Roduit (Mitte/VS) setzte sich vergeblich daf\u00fcr ein, dass dieser Artikel gestrichen wird. Es sei unm\u00f6glich, strukturelle Probleme im Gesundheitswesen zwischen Bund und den Kantonen innert einigen Monaten zu l\u00f6sen, sagte Roduit. Das Gesetz l\u00e4uft voraussichtlich Ende 2022 aus.</p><p></p><p>\u00d6ffentliche Vertr\u00e4ge mit Impfherstellern</p><p>Offen ist zudem weiterhin die Frage, ob der Bund die Vertr\u00e4ge mit Covid-19-Impfstoff-Herstellern nach Beschaffung der Impfstoffe ver\u00f6ffentlichen muss oder nicht. Der Nationalrat hatte einen Artikel im Gesetz eingef\u00fcgt, der diese Transparenz vorsah und dabei gleichzeitig den Schutz von Berufs-, Gesch\u00e4fts- und Fabrikationsgeheimnissen und den Schutz der internationalen Beziehungen ber\u00fccksichtigen wollte.</p><p>Der St\u00e4nderat stellte sich dem jedoch vehement entgegen. Man sei sich zwar bewusst, dass es in der Bev\u00f6lkerung ein gewisses Bed\u00fcrfnis nach Transparenz gebe, hiess es im St\u00e4nderat. Aber die Aufsichtskommissionen des Parlaments k\u00f6nnten diesen Einblick haben und auch mit dem \u00d6ffentlichkeitsgesetz k\u00f6nnten die Vertr\u00e4ge eingesehen werden. Es bringe keinen Mehrwert, das ins Gesetz zu schreiben.</p><p>Auch die Mehrheit der vorberatenden Gesundheitskommission sei in der Zwischenzeit zum Schluss gekommen, dass die Offenlegung nicht zielf\u00fchrend sei und f\u00fcr weitere Verhandlungen eher hemmend sein k\u00f6nnte, sagte Lorenz Hess (Mitte/BE) im Namen der Kommission.</p><p>Der Rat folgte aber schliesslich einer Minderheit um Flavia Wasserfallen (SP/BE), die sich daf\u00fcr einsetzte, dass der Artikel im Gesetz stehen bleibt. Der Rat stimmte mit 109 zu 77 Stimmen bei einer Enthaltung f\u00fcr die Offenlegungspflicht.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nde- und Nationalrat, 15.12.2021</b></p><p><b>Parlament hat Covid-19-Gesetz bis Ende 2022 verl\u00e4ngert</b></p><p><b>Das Parlament hat die Beratung \u00fcber \u00c4nderungen und Verl\u00e4ngerungen im Covid-19-Gesetz abgeschlossen. Es hat zahlreiche Artikel bis Ende 2022 verl\u00e4ngert und materielle \u00c4nderungen eingef\u00fchrt. So muss der Bund k\u00fcnftig die Kosten f\u00fcr einen Teil der Tests wieder \u00fcbernehmen.</b></p><p>Grund f\u00fcr die erneute Beratung des Covid-19-Gesetzes war, dass die meisten Bestimmungen Ende des Jahres auslaufen. Angesichts der epidemiologischen Lage beantragte der Bundesrat daher, die Bestimmungen zu verl\u00e4ngern.</p><p>Dar\u00fcber, dass dies n\u00f6tig ist, waren sich im Parlament alle einig. Im Nationalrat schwenkte sogar die SVP um, die sich der Verl\u00e4ngerung zun\u00e4chst entgegengestellt hatte. Dies, weil die Abstimmung \u00fcber das Covid-19-Gesetz am 28. November gezeigt habe, dass das Volk hinter dem Gesetz stehe, wie die Fraktion begr\u00fcndete.</p><p><b></b></p><p>\u00dcbernahme von Testkosten wohl ab Samstag</p><p>Im Rahmen der Beratung hat das Parlament auch materielle \u00c4nderungen angebracht. So hat es entschieden, dass der Bund die Kosten f\u00fcr Corona-Tests wieder weitgehend \u00fcbernehmen muss. Der Bundesrat will diese Kosten\u00fcbernahme m\u00f6glichst rasch umsetzen und hat die entsprechende Verordnungs\u00e4nderung in Konsultation gegeben, wie er am Freitag mitgeteilt hatte. </p><p>Sofern die R\u00e4te am Mittwochnachmittag und am Donnerstag der Dringlichkeitsklausel zustimmen und das angepasste Covid-19-Gesetz am Freitag in der Schlussabstimmung annehmen, soll das neue Testkostensystem am Folgetag in Kraft gesetzt werden. Diese Abstimmungen d\u00fcrften Formsache sein.</p><p>Der Bund muss dann die Kosten f\u00fcr Tests \u00fcbernehmen, die zu einem Covid-Zertifikat f\u00fchren. Bezahlt werden Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pooltests. Nicht bezahlt werden Einzel-PCR-Tests bei Personen, die keine Symptome haben. Dies, weil die Nachfrage durch die \u00dcbernahme der Kosten steigen und dies die Labors \u00fcberlasten w\u00fcrde.</p><p>Einzel-PCR-Tests sollen daher weiterhin f\u00fcr symptomatische Personen, Kontaktpersonen und die Best\u00e4tigung von anderen Test priorisiert werden. Auch Selbsttests und Antik\u00f6rpertests sollen nicht \u00fcbernommen werden, da diese f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung der Pandemie nicht ausschlaggebend seien.</p><p><b></b></p><p>Keine Ver\u00f6ffentlichung von Impfvertr\u00e4gen</p><p>Offen war in der Beratung zuletzt zum einen die Frage, ob der Bund Vertr\u00e4ge mit Impfstoffherstellern ver\u00f6ffentlichen soll oder nicht. Darauf verzichtet das Parlament nun auf Antrag der Einigungskonferenz - so hatte es auch der St\u00e4nderat gew\u00fcnscht. Zum anderen waren sich die R\u00e4te nicht einig, ob der Bund bei der Planung von Ressourcen in Spit\u00e4lern in die Hoheit der Kantone eingreifen soll.</p><p>Die Einigungskonferenz fand einen Kompromiss, mit welchem nicht in die verfassungsrechtliche Kompetenz der Kantone eingegriffen wird, sich der Bund aber trotzdem engagieren muss. So erhalten die Kantone neu die Aufgabe sicherzustellen, dass ihre Spit\u00e4ler die n\u00f6tigen Intensivkapazit\u00e4ten haben. </p><p>Der Bund soll dabei aber mit den Kantonen die n\u00f6tigen Kapazit\u00e4ten definieren. Die Zustimmung zu den Antr\u00e4gen der Einigungskonferenz fiel in der kleinen Kammer einstimmig und in der grossen Kammer mit 138 zu 49 Stimmen bei einer Enthaltung.</p><p><b></b></p><p>Verl\u00e4ngerung zahlreicher Bestimmungen</p><p>Daneben hat das Parlament zahlreiche Bestimmungen im Gesetz verl\u00e4ngert. Bis Ende 2022 verl\u00e4ngert hat es die Hilfen f\u00fcr die Kultur, den Schutzschirm f\u00fcr \u00fcberregionale Publikumsveranstaltungen, die gesetzliche Grundlage f\u00fcr die Kurzarbeits- und Arbeitslosenentsch\u00e4digung sowie die M\u00f6glichkeit, dass der Bund die Kantone bei H\u00e4rtefallmassnahmen unterst\u00fctzen kann.</p><p>Gleiches gilt f\u00fcr die Erwerbsausfallentsch\u00e4digung. Diese soll weiterhin auch bei einer Einschr\u00e4nkung - und nicht nur bei einem Unterbruch - der Erwerbst\u00e4tigkeit ausgerichtet werden. Zudem werden die Corona-Hilfen f\u00fcr den Sport verl\u00e4ngert - allerdings nur bis zum Ende der laufenden Saison, also bis Ende Juni 2022.</p><p>Daneben werden die Artikel verl\u00e4ngert, die dem Bundesrat das Recht einr\u00e4umen, Massnahmen zum Gesundheitsschutz der Bev\u00f6lkerung zu ergreifen. Dazu geh\u00f6ren verschiedene Einschr\u00e4nkungsmassnahmen Gesundheitsmassnahmen, Grenzschliessungen, die Versorgung mit medizinischen G\u00fctern oder das Test- und Contact-Tracing-System. Andere Bestimmungen, wie etwa der Artikel \u00fcber das Covid-Zertifikat, sind bereits bis Ende 2022 in Kraft. Diese Frist wird beibehalten.</p><p></p><p>Diskussion \u00fcber Dauer der Verl\u00e4ngerung</p><p>Zu reden gab in den R\u00e4ten vor allem die Frage, wie lange die Bestimmungen \u00fcberhaupt verl\u00e4ngert werden sollen. Vertreter der SVP und FDP beantragten eine Verl\u00e4ngerung nur bis Ende Juni 2022, sie wollten keine \"Verl\u00e4ngerung auf Vorrat\". Sie kamen mit ihren Antr\u00e4gen aber nicht durch.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1639699200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|2841","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770754138140)\/","SubmissionDate":"\/Date(1635292800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5112,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Gesundheit"}}