{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210081,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210081,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210081,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210081,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210081,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210081,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210081,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210081,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210081,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210081,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210081,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210081,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210081,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210081,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210081,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210081,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210081,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20210081,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.081","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Assistenzdienst der Armee zur Unterst\u00fctzung der zivilen Beh\u00f6rden im Rahmen der Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung der Covid-19-Epidemie","Description":"Botschaft vom 16. Februar 2022 zum Bundesbeschluss \u00fcber den dritten Assistenzdienst der Armee zur Unterst\u00fctzung der zivilen Beh\u00f6rden im Rahmen der Gesundheitsmassnahmen zur Bek\u00e4mpfung der Covid-19-Epidemie","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 16.02.2022</b></p><p><b>Coronavirus: Beendigung der Leistungen f\u00fcr den dritten Assistenzdienst der Armee und Verabschiedung der Botschaft</b></p><p><b>An seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 wurde der Bundesrat dar\u00fcber informiert, dass die letzten Leistungen f\u00fcr den dritten Assistenzdienst der Armee am 19. Februar 2022 erfolgen. Es wurden keine weiteren kantonalen Gesuche eingereicht. Auf Gesuch mehrerer Kantone hatte der Bundesrat am 7. Dezember 2021 beschlossen, zur Unterst\u00fctzung des zivilen Gesundheitswesens die Armee im Assistenzdienst einzusetzen. Der Bundesrat hat zudem an seiner Sitzung die entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.</b></p><p>Ab Mitte Oktober 2021 wurde in der Schweiz ein deutlicher Anstieg der Covid-19-F\u00e4lle, der Anzahl Hospitalisationen und der Anzahl Patientinnen und Patienten auf Intensivpflegestationen (IPS) festgestellt. Gleichzeitig fehlten die Ressourcen zur Verabreichung der Auffrischungsimpfung. Unter diesen Umst\u00e4nden baten mehrere Kantone ab Dezember 2021 die Armee um Hilfe.</p><p>In Anbetracht der epidemiologischen Lage und ihrer vorhersehbaren Entwicklung hat der Bundesrat am 7. Dezember 2021 das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport (VBS) beauftragt, die Armee im Assistenzdienst zur Unterst\u00fctzung von Spitaleinrichtungen und kantonalen Impfkampagnen mit maximal 2500 Armeeangeh\u00f6rigen l\u00e4ngstens bis am 31. M\u00e4rz 2022 einzusetzen.</p><p></p><p>Einsatz der Armee im Rahmen des Assistenzdienstes</p><p>Seit Beginn des Einsatzes im Dezember 2021 wurden 25 Unterst\u00fctzungsgesuche erfolgreich erf\u00fcllt, bis zu 570 Armeeangeh\u00f6rige waren gleichzeitig im Einsatz und die Armee hat insgesamt 20'955 Diensttage geleistet (Stand: 10.02.2022). Die Armee unterst\u00fctzte die Kantone Jura, Wallis, Neuenburg, Freiburg, Aargau, Nidwalden und Bern bei ihren Impfkampagnen und die Kantone Jura, Freiburg, Wallis, Luzern, Genf und Bern in den Bereichen Grund- und Intensivpflege in den Spit\u00e4lern.</p><p>Anl\u00e4sslich dieses dritten Assistenzdienstes bestanden die Aufgaben der Armee darin, die Spitaleinrichtungen bei der Grund- und Behandlungspflege zu entlasten, den Intensivpflegestationen sowohl mittels personeller Verst\u00e4rkung bei der Umlagerung von Intensivpflegepatientinnen und -patienten als auch mittels materieller Unterst\u00fctzung (Beatmungsger\u00e4te und Monitoring) zu helfen, die Impfkampagnen zu unterst\u00fctzen und infekti\u00f6se Patientinnen und Patienten zu transportieren. Mit ihrem Einsatz konnten die Sanit\u00e4ts- und Spitalsoldaten, die \u00fcber eine vom Roten Kreuz anerkannte milit\u00e4rische Ausbildung verf\u00fcgen, dem zivilen Pflegepersonal Aufgaben abnehmen, damit es sich auf die Betreuung der Patientinnen und Patienten, insbesondere auf die Behandlung von schweren F\u00e4llen, konzentrieren konnte.</p><p></p><p>Einhaltung der Subsidiarit\u00e4t und Beendigung der Leistungen f\u00fcr den dritten Assistenzdienst</p><p>Das Subsidiarit\u00e4tsprinzip, das im Bundesgesetz \u00fcber die Armee und die Milit\u00e4rverwaltung (MG) verankert ist, sieht vor, dass der Assistenzdienst der Armee nur auf Gesuch der betroffenen zivilen Bundes- oder Kantonsbeh\u00f6rden und vorausgesetzt, dass deren Mittel nicht mehr ausreichen, erfolgen kann.</p><p>Aufgrund der Erfahrungen aus den ersten beiden Epidemiewellen und um die Subsidiarit\u00e4t zu gew\u00e4hrleisten, hat der Bundesrat zudem beschlossen, dass die gesuchstellenden Beh\u00f6rden, wie beim vorherigen Einsatz der Armee, vorg\u00e4ngig best\u00e4tigen m\u00fcssen, s\u00e4mtliche zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel ausgesch\u00f6pft zu haben. Dieses Prinzip galt w\u00e4hrend der ganzen Dauer des Einsatzes und bildete die Grundlage f\u00fcr die Leistungsvereinbarungen, die zwischen der gesuchstellenden Einrichtung und dem Kommandanten der eingesetzten Armeeangeh\u00f6rigen abgeschlossen wurden. Die von den Armeeangeh\u00f6rigen erbrachte Unterst\u00fctzung kann reduziert oder auch beendet werden, wenn es seitens der kantonalen Beh\u00f6rden keinen Bedarf mehr gibt.</p><p>Da das letzte Unterst\u00fctzungsgesuch mit einem Einsatz von 12 Armeeangeh\u00f6rigen zugunsten des Kantons Bern am 19. Februar 2022 endet, wurde der Bundesrat am 16. Februar 2022 \u00fcber das Ende der Leistungen f\u00fcr den dritten Armeeeinsatz informiert. Zurzeit gibt es keine neuen Gesuche von kantonalen Beh\u00f6rden.</p><p>Im Falle einer Versch\u00e4rfung der epidemiologischen Lage bleibt die Armee bereit, weitere Leistungen zugunsten des zivilen Gesundheitssystems zu erbringen. Die heute verabschiedete Botschaft gibt dem Bundesrat den n\u00f6tigen Handlungsspielraum, um im Bedarfsfall bis zum 31. M\u00e4rz 2022 reagieren zu k\u00f6nnen.</p><p></p><p>Botschaft zum dritten Assistenzdienst der Armee</p><p>Weil das Aufgebot die Anzahl von 2000 Armeeangeh\u00f6rigen \u00fcbersteigt und l\u00e4nger als drei Wochen dauert, muss die Bundesversammlung den Einsatz genehmigen. Der Bundesrat hat deshalb heute die Botschaft und den Entwurf eines entsprechenden Bundesbeschlusses verabschiedet. Das Parlament wird in der Fr\u00fchjahrssession \u00fcber den laufenden Einsatz befinden.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 07.12.2021</b></p><p><b>Coronavirus: Bundesrat beschliesst weitere Unterst\u00fctzung durch Armee</b></p><p><b>Der Bundesrat hat am 7. Dezember 2021 einen erneuten Assistenzdienst der Armee zugunsten der zivilen Beh\u00f6rden beschlossen. Die Unterst\u00fctzung erfolgt mit maximal 2500 Armeeangeh\u00f6rigen, die die Spit\u00e4ler bei der Pflege oder beim Patiententransport sowie die Kantone beim Impfen unterst\u00fctzen k\u00f6nnen. Die Armeeangeh\u00f6rigen kommen zum Einsatz, wenn die Kantone darum ersuchen und ihre zivilen Mittel nicht ausreichen.</b></p><p>Aufgrund der hohen Fallzahlen und der Situation in den Spit\u00e4lern schliesst der Bundesrat nicht aus, dass die Kantone mit ihren verf\u00fcgbaren Ressourcen an die Grenzen stossen werden. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, dem Gesundheitswesen nach dem Fr\u00fchling und Herbst 2020 in einem dritten Assistenzdienst die Unterst\u00fctzung mit bis zu 2500 Armeeangeh\u00f6rige zur Verf\u00fcgung zu stellen.</p><p></p><p>Bis zu 2500 Armeeangeh\u00f6rige in Pflege, Logistik und beim Impfen</p><p>Die Leistungen k\u00f6nnen folgende Bereiche umfassen:</p><p>Personelle Unterst\u00fctzung in den zivilen Spitaleinrichtungen im Bereich der allgemein Grund- und Behandlungspflege (\"Low-level-care\") Unterst\u00fctzung beim Impfen unter ziviler Einsatzleitung und kantonaler medizinischer Verantwortung Unterst\u00fctzung von Transporten infekti\u00f6ser Patienten mit geeigneten Transportfahrzeugen und Fahrern Unterst\u00fctzung von Intensivpflegestationen ziviler Spitaleinrichtungen mittels personeller Verst\u00e4rkung bei der Umlagerung von Intensivpflegepatienten (Ausbildung als auch Zertifizierung ist durch den Leistungsbez\u00fcger sicherzustellen) sowie materielle Unterst\u00fctzung (Beatmungsger\u00e4te und Monitoring)</p><p>Der Beschluss gilt bis am 31. M\u00e4rz 2022. Da der Assistenzdienst l\u00e4nger als drei Wochen dauert, muss ihn die Bundesversammlung genehmigen. Der Bundesrat wird dazu eine Botschaft zuhanden des Parlamentes verabschieden.</p><p></p><p>Kriterien der Subsidiarit\u00e4t m\u00fcssen erf\u00fcllt sein</p><p>Weiterhin m\u00fcssen die Kantone in ihren Gesuchen aufzeigen, dass sie s\u00e4mtliche ihnen zur Verf\u00fcgung stehenden zivilen Mittel und Instrumente ausgesch\u00f6pft haben. Dabei handelt es sich um die Mittel von Zivilschutz, Zivildienst, und Feuerwehr wie auch aus dem privaten Sektor; unter anderem muss der Nachweis erbracht werden, dass auf dem Arbeitsmarkt kein zus\u00e4tzliches Personal rekrutiert werden kann, dass die M\u00f6glichkeit, Arbeitslose anzustellen, ausgesch\u00f6pft wurde und dass Studierende der Medizin wie auch Samariter und weitere Freiwillige angefragt wurden und nicht mehr verf\u00fcgbar sind. Dar\u00fcber hinaus muss aufgezeigt werden, dass andere Gesundheitseinrichtungen keine Patientinnen und Patienten \u00fcbernehmen k\u00f6nnen und medizinisch nicht dringende Eingriffe verschoben werden, insofern dies Kapazit\u00e4ten freispielt.</p><p>Die Pr\u00fcfung dieser Voraussetzungen und Behandlung der Gesuche wird an das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) als Vorsitz des Bundesstabes Bev\u00f6lkerungsschutz delegiert. Der Bundesstab pr\u00fcft in Absprache mit der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren, ob die Voraussetzung f\u00fcr die Subsidiarit\u00e4t erf\u00fcllt sind und beantwortet die Gesuche der Kantone. Die Zuteilung der Mittel der Armee obliegt der Sanit\u00e4tsdienstlichen Koordinationsstelle (SANKO). Die Armee schliesst anschliessend eine Leistungsvereinbarung f\u00fcr den Umfang und die Dauer der milit\u00e4rischen Leistungen mit der zu unterst\u00fctzenden zivilen Institution ab.</p><p></p><p>Keine zus\u00e4tzlichen Aufgebote von Fachkr\u00e4ften aus dem Gesundheitswesen</p><p>Die Unterst\u00fctzungsleistungen der Armee werden in erster Linie von Formationen erbracht, die sich im Wiederholungskurs befinden, durch einige Freiwillige mit Sanit\u00e4tsausbildung sowie durch Sanit\u00e4ts-Durchdiener. Falls der Bedarf den verf\u00fcgbaren Bestand an Sanit\u00e4tsspezialisten \u00fcbersteigt, kann das Aufgebot von nicht im Dienst stehenden Formationen mit hoher Bereitschaft notwendig werden. Dabei w\u00fcrden keine Personen aufgeboten, die im zivilen Gesundheitswesen arbeiten und dort gebraucht werden.</p><p>Den Armeeangeh\u00f6rigen werden die Einsatztage f\u00fcr die Dauer eines ordentlichen Wiederholungskurses angerechnet, das heisst 19 Tage. Der Bundesrat wird sp\u00e4ter \u00fcber eine allf\u00e4llige dar\u00fcber hinausgehende Anrechnung an die Ausbildungsdienstpflicht entscheiden. Bei den bisherigen Eins\u00e4tzen im Fr\u00fchling und Herbst 2020 waren bis zu zwei Wiederholungskurse angerechnet worden.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 01.03.2022</b></p><p><b>St\u00e4nderat heisst dritten Pandemie-Armeeeinsatz nachtr\u00e4glich gut</b></p><p><b>Der St\u00e4nderat hat den dritten Armeeeinsatz in der Covid-19-Pandemie nachtr\u00e4glich gutgeheissen. Der Bundesrat hatte den Assistenzdienst von bis zu 2500 Armeeangeh\u00f6rigen bis Ende M\u00e4rz im Dezember bewilligt.</b></p><p>Seither waren bis zu 570 Armeeangeh\u00f6rige gleichzeitig im Einsatz. Sie leisteten bis zum Ende des dritten Armeeeinsatzes im Februar rund 21'000 Diensttage. In den Kantonen Jura, Wallis, Neuenburg, Freiburg, Aargau, Nidwalden und Bern half das Milit\u00e4r beim Impfen.</p><p>Die Kantone Jura, Freiburg, Wallis, Luzern, Genf und Bern beanspruchten die Soldatinnen und Soldaten zudem f\u00fcr die Mithilfe bei der Grund- und Intensivpflege in den Spit\u00e4lern. Die Armee sprang aber nur ein, wenn in den um Hilfe bittenden Kantonen s\u00e4mtliche zivilen Mittel ausgesch\u00f6pft waren.</p><p>Laut Verteidigungsministerin Viola Amherd soll der dritte Armeeeinsatz so wie die beiden vorherigen aus dem ordentlichen Budget finanziert werden. Noch seien allerdings die Kosten f\u00fcr den dritten Einsatz noch nicht bekannt.</p><p>Der St\u00e4nderat hiess den Armeeeinsatz am Montag als Erstrat mit 37 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltung gut. Das Parlament muss den Einsatz zustimmen, weil mehr als 2000 Armeeangeh\u00f6rige betroffen waren und der Einsatz \u00fcber drei Wochen dauerte.</p><p></p><p>Armee f\u00fcr medizinische Eins\u00e4tze r\u00fcsten</p><p>Der St\u00e4nderat m\u00f6chte indes die Armee r\u00fcsten f\u00fcr medizinische Eins\u00e4tze. Er unterst\u00fctzte mit 26 zu 15 Stimmen eine Motion von Werner Salzmann (SVP/BE). Die Armee soll demnach f\u00e4hig sein, mehrere hundert Patienten \u00fcber mehrere Monate medizinisch zu betreuen. Sie soll \u00fcbernehmen k\u00f6nnen, wenn zivile Stellen \u00fcberlastet sind.</p><p>Der Bundesrat soll pr\u00fcfen, ob die Armee nach dem Modell des Cyber-Lehrgangs einen medizinischen Pflegelehrgang einf\u00fchren soll. Der Bundesrat lehnte die Motion ab und wollte an den heutigen subsidi\u00e4r geleisteten Eins\u00e4tzen festhalten.</p><p>Leisteten Milizpersonen Assistenzdienst, fehlten sie monatelang in Wirtschaft und Gesellschaft, sagte Amherd im Rat. Auch wolle der Bundesrat der Aufarbeitung des Krisenmanagements in der Covid-19-Pandemie nicht vorgreifen.</p><p>Die vier Spitalbataillone k\u00f6nnten schon heute selbstst\u00e4ndig ein Milit\u00e4rspital betreiben oder Zivilspit\u00e4ler entlasten, sagte Amherd. Auch die Sanit\u00e4tssoldaten und -soldatinnen der acht Sanit\u00e4tskompanien seien in der Lage, subsidi\u00e4re Eins\u00e4tze im Gesundheitswesen zu leisten.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 09.03.2022</b></p><p><b>Parlament heisst dritten Pandemie-Armeeeinsatz nachtr\u00e4glich gut</b></p><p><b>Das Parlament hat den dritten Armeeeinsatz in der Covid-19-Pandemie nachtr\u00e4glich gutgeheissen. Der Bundesrat hatte den Assistenzdienst von bis zu 2500 Armeeangeh\u00f6rigen bis Ende M\u00e4rz im Dezember bewilligt. Nach dem St\u00e4nderat sagte nun auch der Nationalrat Ja dazu.</b></p><p>Bis zu 570 Armeeangeh\u00f6rige waren seit Dezember und bis etwa Mitte Februar gleichzeitig im Einsatz. Sie leisteten bis zum Ende des dritten Armeeeinsatzes rund 21'000 Diensttage. In den Kantonen Jura, Wallis, Neuenburg, Freiburg, Aargau, Nidwalden und Bern half das Milit\u00e4r beim Impfen.</p><p>Die Kantone Jura, Freiburg, Wallis, Luzern, Genf und Bern beanspruchten die Soldatinnen und Soldaten zudem f\u00fcr die Mithilfe bei der Grund- und Intensivpflege in den Spit\u00e4lern. Die Armee sprang aber nur ein, wenn in den um Hilfe bittenden Kantonen s\u00e4mtliche zivilen Mittel ausgesch\u00f6pft waren.</p><p>Der Dank an die Armeeangeh\u00f6rigen, die die Eins\u00e4tze geleistet hatten, stand im Zentrum vieler Voten. Ohne sie h\u00e4tte das Gesundheitssystem in der f\u00fcnften Covid-Welle seine Aufgaben nicht bew\u00e4ltigen k\u00f6nnen, lautete der Tenor. Maja Riniker (FDP/AG) und Franziska Roth (SP/SO) pochten namens ihrer Fraktionen auf eine Aufarbeitung des Einsatzes.</p><p>Das VBS habe dazugelernt und f\u00fcr den dritten Einsatz festgehalten, dass die Armee nur f\u00fcr bestimmte Dienstleistungen eingesetzt werden d\u00fcrfe, wenn zivile Ressourcen ersch\u00f6pft seien, sagte Ida Glanzmann-Hunkeler (Mitte/LU). Beim ersten Armee-Einsatz im Fr\u00fchjahr 2020 war wiederholt kritisiert worden, dass Aufgebotene nichts zu tun gehabt h\u00e4tten.</p><p>Laut Verteidigungsministerin Viola Amherd kann der dritte Armeeeinsatz so wie die beiden vorherigen, voraussichtlich \u00fcber das ordentliche Budget finanziert werden. Noch seien allerdings die Kosten f\u00fcr den dritten Einsatz nicht bekannt.</p><p>Der St\u00e4nderat hatte den Armeeeinsatz als Erstrat mit 37 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltung gutgeheissen, der Nationalrat tat dies nun am Mittwoch mit 183 zu 0 Stimmen. Das Parlament musste seine Einwilligung geben, weil mehr als 2000 Armeeangeh\u00f6rige betroffen waren und der Einsatz mehr als drei Wochen dauerte.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1646784000000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|2841","Category":"IIIb/IV","Modified":"\/Date(1770755800473)\/","SubmissionDate":"\/Date(1644969600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5113,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Gesundheit"}}