{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210453,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210453,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210453,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210453,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210453,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210453,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210453,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210453,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210453,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210453,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210453,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210453,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210453,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210453,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210453,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210453,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210453,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20210453,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.453","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Keine \u00fcberh\u00f6hten Entsch\u00e4digungen f\u00fcr die leitenden Organe von Krankenkassen zulasten der Versicherten","Description":null,"InitialSituation":"<h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der&nbsp;Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 31.10.2025</strong></h2><p class=\"Standard_d\">Die SGK-N hat am 10.&nbsp;Oktober&nbsp;2025 die Arbeiten an ihrem Vorentwurf zur \u00c4nderung des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) abgeschlossen. Dieser sieht zur Umsetzung der <strong>parlamentarischen Initiative Hurni \u00abKeine \u00fcberh\u00f6hten Entsch\u00e4digungen f\u00fcr die leitenden Organe von Krankenkassen zulasten der Versicherten\u00bb (</strong><a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20210453\"><strong>21.453</strong></a><strong>)</strong> die Einf\u00fchrung einer Entsch\u00e4digungsobergrenze vor.</p><p class=\"Standard_d\">Diese Obergrenze soll vom Bundesrat unter Ber\u00fccksichtigung des Versichertenbestands und der durchschnittlichen Gesamtkosten pro versicherte Person festgelegt werden. Sie gilt nicht f\u00fcr den Bereich der Krankenzusatzversicherungen. Damit die neu eingef\u00fchrten Entsch\u00e4digungsregeln eingehalten werden, ist gleichzeitig eine Versch\u00e4rfung der Transparenzvorschriften vorgesehen.</p><p class=\"Standard_d\">Die SGK-N ist der Ansicht, dass in einem so regulierten Bereich wie demjenigen des KVG, in dem der Leistungskatalog f\u00fcr alle Versicherer gleich ist und eine Beitrittspflicht besteht, die Entsch\u00e4digungen f\u00fcr gewisse Mitglieder der leitenden Organe der KVG-Versicherer inakzeptable H\u00f6hen erreicht haben. Angesichts des stetigen Anstiegs der Krankenversicherungspr\u00e4mien und dessen Auswirkungen auf die Finanzen der Haushalte und des Gemeinwesens ist es in den Augen der Kommission nicht hinnehmbar, dass ein Mitglied eines leitenden Organs eines KVG-Versicherers eine Entsch\u00e4digung erh\u00e4lt, die den Maximalbetrag der h\u00f6chsten Lohnklasse in der Bundesverwaltung \u00fcberschreitet. Vor diesem Hintergrund erachtet die Kommission eine Entsch\u00e4digungsobergrenze als gerechtfertigt und sinnvoll.</p><p class=\"Standard_d\">Die SGK-N hat ihren Vorentwurf mit 14 zu 9&nbsp;Stimmen bei 1&nbsp;Enthaltung angenommen und ihn begleitet von einem erl\u00e4uternden Bericht in die Vernehmlassung geschickt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 12.08.2026</strong></h2><p class=\"Standard_d\"><strong>Bundesrat unterst\u00fctzt Begrenzung von Entsch\u00e4digungen bei Krankenkassen</strong><br><strong>Der Bundesrat unterst\u00fctzt das Ziel, die Entsch\u00e4digungen der Gesch\u00e4ftsleitungs- und Verwaltungsratsmitglieder der Krankenversicherer f\u00fcr ihre T\u00e4tigkeiten im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu begrenzen. Dies erl\u00e4utert er in seiner Stellungnahme zu einem Bericht der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates, die er im Rahmen seiner Sitzung vom 12. August gutgeheissen hat. Der Bundesrat beantragt, auf die Vorlage einzutreten, spricht sich aber f\u00fcr einen vereinfachten Mechanismus zur Festlegung der H\u00f6chstentsch\u00e4digungen aus.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) wird durch das Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG) geregelt. Dieses schreibt einen einheitlichen Leistungskatalog und eine Beitrittspflicht f\u00fcr alle in der Schweiz wohnhaften Personen vor. Bei der Festlegung der H\u00f6he der Entsch\u00e4digungen f\u00fcr die Mitglieder ihrer Leitungsorgane verf\u00fcgen die KVG-Versicherer derzeit \u00fcber eine grosse Autonomie.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Obergrenze f\u00fcr die Entsch\u00e4digungen bei den KVG-Versicherern<br>Die Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) schl\u00e4gt mit der parlamentarischen Initiative 21.453 \u00abKeine \u00fcberh\u00f6hten Entsch\u00e4digungen f\u00fcr die leitenden Organe von Krankenkassen zulasten der Versicherten\u00bb vor, dass der Bundesrat eine Obergrenze f\u00fcr die Entsch\u00e4digungen der Mitglieder der leitenden Organe der KVG-Versicherer festlegt. Diese w\u00fcrde an die Teuerung angepasst und soll sowohl den Versichertenbestand als auch die durchschnittlichen Gesamtkosten pro versicherte Person ber\u00fccksichtigen. Die H\u00f6chstentsch\u00e4digungen w\u00fcrden ausschliesslich f\u00fcr T\u00e4tigkeiten im Bereich des KVG gelten, nicht jedoch f\u00fcr T\u00e4tigkeiten im Bereich des Bundesgesetzes \u00fcber den Versicherungsvertrag (VVG) oder f\u00fcr andere privatwirtschaftliche T\u00e4tigkeiten.</p><p class=\"Standard_d\">Um die Einhaltung dieser neuen Regeln \u00fcberpr\u00fcfen zu k\u00f6nnen, ist vorgesehen, die Bestimmungen zur Transparenz der Entsch\u00e4digungen zu versch\u00e4rfen. K\u00fcnftig sollen die KVG-Versicherer verpflichtet werden, die Entsch\u00e4digungen und den Besch\u00e4ftigungsgrad aller Leitungs- und Verwaltungsorgane zu ver\u00f6ffentlichen, dies unter Nennung der Namen der einzelnen Mitglieder.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Unmut der Schweizer Bev\u00f6lkerung \u00fcber hohe Entsch\u00e4digungen<br>Der Bundesrat h\u00e4lt fest, dass die Vorlage zwar kaum zu einer Senkung der Verwaltungskosten der KVG-Versicherer und der OKP-Pr\u00e4mien f\u00fchren wird. Seiner Ansicht nach stellt sie aber eine M\u00f6glichkeit dar, der Belastung der Schweizer Bev\u00f6lkerung durch die OKP-Pr\u00e4mien und dem damit verbundenen Unmut \u00fcber hohe Entsch\u00e4digungen f\u00fcr die Mitglieder der leitenden Organe der KVG-Versicherer Rechnung zu tragen. Die KVG-Versicherer sind in einem stark regulierten Umfeld t\u00e4tig und finanzieren sich \u00fcber die obligatorischen Pr\u00e4mien der Versicherten. Es ist f\u00fcr den Bundesrat deshalb nachvollziehbar, diese Entsch\u00e4digungen zu regulieren.</p><p class=\"Standard_d\">Zudem begr\u00fcsst der Bundesrat ausdr\u00fccklich die in der Vorlage vorgesehene Ausweitung der Offenlegungspflichten der KVG-Versicherer betreffend die Entsch\u00e4digungen der Gesch\u00e4ftsleitungs- und Verwaltungsratsmitglieder. Er ist der Ansicht, dass es bei einer Sozialversicherung, die f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung obligatorisch ist, v\u00f6lliger Transparenz bedarf. Der Bundesrat geht davon aus, dass die erw\u00e4hnte Ausweitung zu einer erh\u00f6hten Zur\u00fcckhaltung bei der Festlegung der entsprechenden Entsch\u00e4digungen beitragen kann.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Bundesrat beantragt eine einfachere Umsetzung<br>Kritisch beurteilt der Bundesrat den in der Vorlage vorgeschlagenen Mechanismus zur Festsetzung der H\u00f6chstentsch\u00e4digungen. Die Umsetzung und Kontrolle eines Systems mit mehreren Parametern w\u00e4ren mit erheblichem administrativem Aufwand verbunden. Der Bundesrat beantragt deshalb \u2013 in Anlehnung an die Motion Michaud Gigon 25.4246 \u2013 die Begrenzung der Entsch\u00e4digungen der Gesch\u00e4ftsleitungs- und Verwaltungsratsmitglieder auf die H\u00f6he des Lohnes eines Mitglieds des Bundesrates. Somit w\u00e4re auch der Teuerungsausgleich bereits ber\u00fccksichtigt.</p>","Proceedings":"<h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der&nbsp;Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 21.08.2026</strong></h2><p class=\"Standard_d\">Die Kommission hat Kenntnis genommen von der Stellungnahme des Bundesrates zu ihrem Entwurf zur Umsetzung der <strong>pa. Iv. Hurni \u00abKeine \u00fcberh\u00f6hten Entsch\u00e4digungen f\u00fcr die leitenden Organe von Krankenkassen zulasten der Versicherten\u00bb (</strong><a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20210453\"><strong>21.453</strong></a><strong>)</strong>. Der Bundesrat unterst\u00fctzt das Anliegen, schl\u00e4gt aber vor, den Mechanismus zur Festlegung der H\u00f6chstbetr\u00e4ge zu vereinfachen.</p><p class=\"Standard_d\">Die Kommission hatte beschlossen, dass sich die Obergrenzen an den h\u00f6chsten Verg\u00fctungen in der Bundesverwaltung orientieren sollen und dabei dem Versichertenbestand und den durchschnittlichen Gesamtkosten pro versicherte Person Rechnung zu tragen ist (siehe <a href=\"https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-sgk-n-2026-04-17.aspx?lang=1031\">Medienmitteilung vom 17.&nbsp;April&nbsp;2026</a>). Der Bundesrat schl\u00e4gt nun vor, dass die Entsch\u00e4digungen das Gehalt eines Bundesratsmitglieds nicht \u00fcbersteigen d\u00fcrfen. Die Kommission hat mit 11 zu 8&nbsp;Stimmen bei 3&nbsp;Enthaltungen entschieden, an ihrem Entwurf festzuhalten, da sie die vom Bundesrat vorgeschlagene Obergrenze als zu hoch erachtet.</p><p class=\"Standard_d\">Der Bundesrat schl\u00e4gt zudem vor, eine Bestimmung in den Entwurf aufzunehmen, die Sanktionen f\u00fcr Verst\u00f6sse gegen die neue Obergrenze f\u00fcr die Entsch\u00e4digungen vorsieht. Die Kommission h\u00e4lt mit 16 zu 8 daran fest, keine Strafbestimmung vorzusehen.</p><p class=\"Standard_d\">Der Entwurf geht also unver\u00e4ndert zur Behandlung an den Nationalrat.</p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Ausk\u00fcnfte</strong></h2><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\">Sekretariat der Kommissionen f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)</p><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\"><a href=\"mailto:sgk.csss@parl.admin.ch\">sgk.csss@parl.admin.ch</a></p><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\"><a href=\"https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-sgk\">Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)</a></p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Gesetzgebung soll so angepasst werden, dass die Entsch\u00e4digungen der Mitglieder der Gesch\u00e4ftsleitungen und Verwaltungsr\u00e4te von Krankenversicherungen, die Leistungen nach dem Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG) erbringen, einen bestimmten, vom Bundesrat festgelegten H\u00f6chstbetrag nicht \u00fcberschreiten d\u00fcrfen. Dieser H\u00f6chstbetrag kann nur je nach Pr\u00e4mienniveau der betroffenen Krankenkasse erh\u00f6ht oder gesenkt werden.</p>","ReasonText":"<p>Obwohl die durchschnittlichen Pr\u00e4mien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung seit Jahren unaufh\u00f6rlich ansteigen und f\u00fcr die Schweizer Bev\u00f6lkerung eine immer gr\u00f6ssere finanzielle Belastung darstellen, hat es unser Parlament wiederholt abgelehnt, die Entsch\u00e4digungen der Gesch\u00e4ftsleitungen und der Verwaltungsr\u00e4te der im Rahmen des KVG t\u00e4tigen Krankenkassen schlicht und einfach zu beschr\u00e4nken. Als Argumente dagegen werden oft die Wahrung der unternehmerischen Freiheit (siehe die Stellungnahme des Bundesrates auf die Motion 08.3316) und der Wunsch vorgebracht, den Kassen Spielraum f\u00fcr die Belohnung der \"guten Resultate\" ihrer Leitungsorgane zu lassen.</p><p>Auf einem Markt, der genau definiert, welche Leistungen f\u00fcr die Versicherten erbracht werden m\u00fcssen, wird die wirkliche Performance einer Krankenkasse jedoch an den Pr\u00e4mien gemessen. Eine Kasse erzielt gute Resultate, wenn sie ihre Pr\u00e4mien senken kann.</p><p>Das vorgeschlagene System zielt deshalb einzig darauf ab, die paradoxe und f\u00fcr Versicherte unverst\u00e4ndliche Situation zu vermeiden, in der die leitenden Organe der Krankenversicherungen ihre Entsch\u00e4digungen erh\u00f6hen, w\u00e4hrend im gleichen Jahr die Pr\u00e4mien f\u00fcr die Versicherten ansteigen. Dank der vorgeschlagenen Massnahme k\u00f6nnten die Entsch\u00e4digungen der leitenden Organe von Krankenkassen allgemein nicht erh\u00f6ht werden, wenn gleichzeitig die Pr\u00e4mien ansteigen, was einen Anreiz f\u00fcr die Leitungsorgane schaffen w\u00fcrde, ihren Auftrag im \u00f6ffentlichen Interesse zu erf\u00fcllen: die finanzielle Belastung der Schweizer Bev\u00f6lkerung durch die Krankenkassenpr\u00e4mien zu verringern.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Hurni Baptiste","BusinessStatus":231,"BusinessStatusText":"Beratung in Kommission des Nationalrates abgeschlossen","BusinessStatusDate":"\/Date(1787347295000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|2841","Category":"V","Modified":"\/Date(1789034641260)\/","SubmissionDate":"\/Date(1622678400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5110,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Gesundheit"}}