{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210477,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210477,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210477,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210477,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210477,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210477,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210477,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210477,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210477,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210477,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210477,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210477,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210477,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210477,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210477,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210477,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210477,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20210477,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.477","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Verl\u00e4ngerung des Reduktionsziels im geltenden CO2-Gesetz","Description":null,"InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 25.08.2021</b></p><p><b>Die UREK-N will eine l\u00fcckenlose Weiterf\u00fchrung wichtiger Klimaschutz-Instrumente. Die Verminderungsverpflichtungen von Unternehmen und die Kompensationen durch Treibstoffimporteure sollen beibehalten werden. Deshalb schafft die Kommission f\u00fcr diese auslaufenden Instrumente des CO2-Gesetzes eine \u00dcbergangsl\u00f6sung bis Ende 2024. </b></p><p>Mit 18 zu 7 Stimmen hat die nationalr\u00e4tliche Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N) einen Entwurf f\u00fcr ein Gesetz beschlossen, mit dem befristete Massnahmen des heutigen CO2-Gesetzes bis Ende 2024 verl\u00e4ngert werden (<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20210477\">21.477</a>). Ohne diese \u00dcbergangsl\u00f6sung w\u00fcrde ab 2022 die CO2-Kompensationspflicht f\u00fcr Treibstoffimporteure fehlen. Zudem k\u00f6nnten sich Unternehmen bestimmter Wirtschaftszweige nicht mehr von der CO2-Abgabe befreien lassen, wenn sie im Gegenzug ihre Emissionen vermindern. </p><p></p><p>M\u00f6glichkeit, auch im Ausland Massnahmen durchzuf\u00fchren</p><p>Kernelement der Vorlage ist die Verl\u00e4ngerung des Ende 2021 auslaufenden Reduktionsziels. Es bildet einen Ankerpunkt f\u00fcr wichtige Klimaschutz-Instrumente. Die UREK-N hat beschlossen, dass die Schweiz bis Ende 2024 ihre Treibhausgasemissionen j\u00e4hrlich um weitere 1,5 Prozent gegen\u00fcber 1990 vermindern soll. Dabei h\u00e4lt die Kommission fest, dass drei Viertel der Verminderungen im Inland zu realisieren sind. Sie erachtet es als sinnvoll, dass auch Massnahmen im Ausland angerechnet werden k\u00f6nnen, um das Reduktionsziel bis 2024 zu erreichen. Aus Sicht der Kommission ist das vorgegebene Ziel realistisch: Es kann mit den bestehenden Massnahmen erreicht werden, sofern die befristeten Instrumente fortgef\u00fchrt werden.</p><p></p><p>CO2-Kompensationspflicht f\u00fcr Treibstoffimporteure </p><p>Die Verl\u00e4ngerung des Reduktionsziels macht es m\u00f6glich, die CO2-Kompensationsmassnahmen f\u00fcr fossile Treibstoffe weiterzuf\u00fchren. Zus\u00e4tzlich beantragt die Kommission ohne Gegenstimme, dass der Bundesrat den Kompensationssatz in Zukunft auch abgest\u00fctzt auf die CO2-Emissionsentwicklung im Verkehr festlegen kann. Sie will damit f\u00fcr mehr Investitionssicherheit sorgen, weil die Treibstoffimporteure so einen Anreiz haben, bereits heute neue Projekte und Programme f\u00fcr die Zeit nach 2024 zu lancieren. Nach wie vor gelten wird die gesetzliche Vorgabe, dass der f\u00fcr die Finanzierung der Kompensationsmassnahmen n\u00f6tige Zuschlag auf den Liter Treibstoff nicht mehr als f\u00fcnf Rappen betragen darf. Eine Minderheit m\u00f6chte den Zuschlag bei 1,5 Rappen deckeln.</p><p></p><p>R\u00fcckerstattung der CO2-Abgabe f\u00fcr Unternehmen</p><p>Ohne Gegenstimme spricht sich die Kommission daf\u00fcr aus, Verminderungsverpflichtungen von Unternehmen bestimmter Wirtschaftszweige bis Ende 2024 zu erm\u00f6glichen. Wenn die Unternehmen ihre Emissionen zus\u00e4tzlich um zwei Prozent pro Jahr absenken, erhalten sie die CO2-Abgabe zur\u00fcckerstattet. Was die CO2-Abgabe selbst betrifft, fordert eine Minderheit eine Erh\u00f6hung auf h\u00f6chstens 145 Franken pro Tonne CO2 f\u00fcr den Fall, dass die Zwischenziele f\u00fcr Brennstoffe nicht erreicht w\u00fcrden. Weitere Minderheiten verlangen, dass verschiedene Elemente aus der abgelehnten Totalrevision des CO2-Gesetzes in die Vorlage aufgenommen werden: Eine Abgabe f\u00fcr Business- und Privatjets sowie eine \u00dcberpr\u00fcfung klimabedingter finanzieller Risiken durch die FINMA und die SNB. Die Kommission beschr\u00e4nkt die G\u00fcltigkeit ihres schlanken Gesetzesentwurfs auf drei Jahre. 2025 soll dann ein umfassenderes Nachfolgegesetz in Kraft treten, das die l\u00e4ngerfristige Klimapolitik der Schweiz bestimmen wird. Als N\u00e4chstes wird sich der Nationalrat mit der Vorlage der UREK-N befassen. Ziel ist es, die Schlussabstimmung zum Gesetz in der Wintersession 2021 durchzuf\u00fchren.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 17.09.2021 </b></p><p><b>Der Bundesrat unterst\u00fctzt die Weiterf\u00fchrung der bis 2021 befristeten Instrumente des bestehenden CO2-Gesetzes bis Ende 2024. Dies hat er am 17. September 2021 in seiner Stellungnahme zum Bericht der UREK-N zur Parlamentarischen Initiative 21.477 \"Verl\u00e4ngerung des Reduktionszieles im geltenden CO2-Gesetz\" festgehalten. Mit der vorgeschlagenen Anpassung des CO2-Gesetzes soll das Klimaziel der Schweiz bis 2024 fortgeschrieben werden. Schweizer Unternehmen sollen sich zudem weiterhin von der CO2-Abgabe befreien lassen k\u00f6nnen. Ebenfalls verl\u00e4ngert w\u00fcrde die Pflicht der Treibstoff-Importeure, die Emissionen des Verkehrs mit Klimaschutzprojekten im In- und neu auch im Ausland auszugleichen.</b></p><p>Verschiedene Massnahmen des geltenden CO2-Gesetzes sind bis Ende 2021 befristet. Sie w\u00e4ren mit dem revidierten CO2-Gesetz verl\u00e4ngert worden. Weil die Stimmbev\u00f6lkerung die Vorlage am 13. Juni 2021 aber abgelehnt hat, fallen diese Massnahmen ohne andere L\u00f6sung weg.</p><p>Ab 2022 h\u00e4tte die Schweiz kein gesetzliches Verminderungsziel f\u00fcr Treibhausgasemissionen mehr. Importeure von fossilen Treibstoffen wie Benzin und Diesel m\u00fcssten deshalb nicht mehr in Klimaschutzprojekte investieren, um die Emissionen des Verkehrs zu kompensieren. Zudem k\u00f6nnten sich Schweizer Unternehmen nicht mehr \u00fcber eine Verminderungsverpflichtung von der CO2-Abgabe befreien lassen.</p><p>Mit der Parlamentarischen Initiative 21.477 der Umweltkommission des Nationalrats (UREK-N) soll das verhindert werden, indem das Verminderungsziel bis 2024 fortgeschrieben und unbestrittene Instrumente des CO2-Gesetzes verl\u00e4ngert werden.</p><p>Der Bundesrat unterst\u00fctzt die von der UREK-N vorgeschlagene Anpassung des CO2-Gesetzes. Die in der Initiative vorgeschlagene Emissionsverminderung von 1,5 Prozent pro Jahr gegen\u00fcber 1990 wird allerdings nicht ausreichen, um die Treibhausgasemissionen bis 2030 zu halbieren und das Ziel von Netto-Null Emissionen bis 2050 zu erreichen. Vor diesem Hintergrund h\u00e4lt es der Bundesrat f\u00fcr wichtig, bereits ab 2022 Klimaschutzmassnahmen im Ausland zuzulassen.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 29.09.2021</b></p><p><b>Nationalrat verl\u00e4ngert CO2-Reduktionsziele bis Ende 2024</b></p><p><b>Der Nationalrat hat im Sinne einer \u00dcbergangsl\u00f6sung eine Verl\u00e4ngerung der CO2-Reduktionsziele bis Ende 2024 beschlossen. Nach dem Nein des Stimmvolks zum neuen CO2-Gesetz laufen diese Ende 2021 aus. Ab 2022 h\u00e4tte die Schweiz somit kein gesetzliches Verminderungsziel f\u00fcr Treibhausgasemissionen mehr.</b></p><p>Der Nationalrat hat das Bundesgesetz \u00fcber die Reduktion von CO2-Emissionen am Mittwoch mit 143 zu 53 Stimmen angenommen. Einzig die SVP stimmte geschlossen dagegen, weil ihr Antrag f\u00fcr einen tieferen Kompensationsaufschlag auf Treibstoffe nicht angenommen wurde. Die Vorlage geht an den St\u00e4nderat.</p><p>Nach dem Nein der Stimmbev\u00f6lkerung zum neuen CO2-Gesetz im Juni sollen diejenigen Massnahmen im geltenden CO2-Gesetz verl\u00e4ngert werden, die unbestritten sind und bald auslaufen. Das geltende CO2-Gesetz von 2011 l\u00e4uft zwar weiter, allerdings sind einige Massnahmen zeitlich befristet.</p><p>So w\u00e4ren ohne eine \u00dcbergangsl\u00f6sung bereits ab 2022 keine Verminderungsverpflichtungen mehr m\u00f6glich. Mit dieser Regelung k\u00f6nnen Unternehmen bestimmter Branchen die CO2-Abgabe zur\u00fcckerstattet erhalten, wenn sie sich verpflichten, ihre Emissionen zu reduzieren.</p><p>Auch die Kompensationspflicht f\u00fcr Importeure von Benzin und Diesel w\u00fcrde Ende Jahr ohne eine solche Verl\u00e4ngerung auslaufen. Die Treibstoffimporteure sollen als Kompensation weiterhin in Klimaschutzprojekte investieren.</p><p><b></b></p><p>Schlanke und mehrheitsf\u00e4hige L\u00f6sung</p><p>Der Nationalrat sprach sich f\u00fcr die Fortf\u00fchrung des Status quo aus und wies s\u00e4mtliche zus\u00e4tzliche Begehren ab, die entweder eine Versch\u00e4rfung oder eine Entsch\u00e4rfung der Vorlage verlangten. \"Schaffen wir eine schlanke und mehrheitsf\u00e4hige \u00dcbergangsvorlage\", brachte es Stefan M\u00fcller-Altermatt (Mitte/SO) auf den Punkt.</p><p>Kernst\u00fcck ist Artikel\u00a03, der die Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2024 um j\u00e4hrlich weitere 1,5 Prozent fortschreibt. Mindestens 75 Prozent davon muss gem\u00e4ss einem von der vorberatenden Kommission eingebauten Passus mit Massnahmen im Inland kompensiert werden. Der Nationalrat hiess dies mit 115 zu 78 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut.</p><p>Dar\u00fcber hinaus erh\u00e4lt der Bundesrat jedoch keine freie Hand, allenfalls schon fr\u00fcher ein Klimaschutzpaket zu unterbreiten, falls das Ziel 2021 bis 2024 nicht erreicht wird. Verlangt hatte dies die SP.</p><p>Eintreten auf die \u00dcbergangsl\u00f6sung nach dem Volks-Nein war im Nationalrat unbestritten, trotzdem ergab sich eine ausgedehnte Debatte. Diese drehte sich insbesondere um die Gefahr eines erneuten Referendums, falls von der Ratslinken \"Versch\u00e4rfungen durchgemogelt werden\", wie sich Christian Imark (SVP/SO) ausdr\u00fcckte.</p><p>Man d\u00fcrfe die politische Ausgangslage nicht ignorieren, das Gesetz m\u00fcsse allenfalls eine Referendumsabstimmung \u00fcberstehen, betonte auch Matthias Samuel Jauslin (FDP/AG). Die grosse Mehrheit sah das gleich. Die Ratslinke betreibe eine \"miserable Salamitaktik\" und missachte den Volkswillen, beklagte Pierre-Andr\u00e9 Page (SVP/FR).</p><p><b></b></p><p>Gr\u00fcne scheitern mit Versch\u00e4rfungen</p><p>Vor allem die Gr\u00fcnen wollten Punkte eingef\u00fcgt sehen, die in der Kampagne zum abgelehnten CO2-Gesetz unbestritten gewesen seien. Die vorliegende Notl\u00f6sung sei angesichts des fortschreitenden Klimawandels \"zaghaft und v\u00f6llig ungen\u00fcgend\", wie Delphine Klopfenstein Broggini (Gr\u00fcne/GE) sagte. Die Gr\u00fcnen wollten deshalb namentlich den Abgabesatz pro Tonne CO2 auf maximal 145 statt 120 Franken festlegen.</p><p>Auch den Einbau von Lenkungsabgaben f\u00fcr Privatfl\u00fcge und den Einsatz von der H\u00e4lfte dieser Gelder f\u00fcr Investitionen in Nacht- und Hochgeschwindigkeitsz\u00fcge lehnte der Rat mit 128 zu 68 Stimmen ab.</p><p>Die \u00dcbergangsl\u00f6sung sei kein Ersatz f\u00fcr ein griffiges CO2-Gesetz, sagte Martina Munz (SP/SH). Denn eigentlich m\u00fcsse das lineare Reduktionsziel verdoppelt, wenn nicht gar verdreifacht werden, um die Pariser Klimaziele zu erf\u00fcllen. Die SP unterst\u00fctze aber aus realpolitischen Gr\u00fcnden die vorl\u00e4ufige Fortschreibung des geltenden Reduktionsziels von 1,5 Grad bis 2024.</p><p><b></b></p><p>SVP gegen h\u00f6here Benzinpreise</p><p>Die SVP scheiterte mit ihrem Antrag, den zul\u00e4ssigen Kompensationsaufschlag auf Treibstoffe auf maximal 1,5 Rappen zu beschr\u00e4nken. Derzeit liegt er bei h\u00f6chstens 5 Rappen, wird aber bei weitem nicht erreicht. Das Stimmvolk habe das CO2-Gesetz insbesondere wegen der darin enthaltenden Preiserh\u00f6hungen beim Benzin und Heiz\u00f6l abgelehnt, sagte Albert R\u00f6sti (SVP/BE).</p><p>Das sei \"einfach nur Stimmungsmache\", kommentierte Mitte-Sprecher M\u00fcller-Altermatt (SO). Der Aufschlag beim Benzinpreis erfolge nicht automatisch, schaffe aber den auch von der Branche selber gew\u00fcnschten Spielraum. Mutmasslich werde keine Erh\u00f6hung des Benzinpreises resultieren, erg\u00e4nzte Kommissionssprecher Martin B\u00e4umle (GLP/ZH).</p><p>Umweltministerin Simonetta Sommaruga erinnerte daran, das Stimmvolk habe im Juni nicht das geltende, sondern das neue CO2-Gesetz abgelehnt. Sonst w\u00fcrden Unternehmen ab 2022 abgabepflichtig. Das seien dann immerhin rund 200 Millionen Franken zu Lasten der Wirtschaft.</p><p><b></b></p><p>Sommaruga: \"Am Machbaren orientieren\"</p><p>Deshalb w\u00e4re es laut Sommaruga auch unklug, das Referendum gegen die \u00dcbergangsl\u00f6sung zu ergreifen. Bei der \u00dcbergangsl\u00f6sung m\u00fcsse man sich am Machbaren orientieren, \"auch wenn mehr sicher w\u00fcnschenswert w\u00e4re\", sagte Sommaruga weiter.</p><p>Im \u00dcbrigen wies sie auf die vom Bundesrat bereits festgelegten Eckwerte f\u00fcr ein neues umfassendes CO2-Gesetz hin. Darin h\u00e4lt der Bundesrat am Halbierungsziel bis 2030 und an Netto-Null bis 2050 fest. Eine Vernehmlassungsvorlage soll bis Ende Jahr vorliegen.</p><p>Sommaruga versprach weiter, dass man in diesem Zusammenhang die Bereiche Klima und Energie gemeinsam \"ganz intensiv auf dem Radar\" haben werde. Es brauche k\u00fcnftig neben der CO2-Reduktion massiv mehr Binnenstrom. \"Alle m\u00fcssen sich bewegen.\"</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 02.12.2021</b></p><p><b>Auch St\u00e4nderat will Reduktionsziele bis 2024 verl\u00e4ngern</b></p><p><b>Die aktuellen CO2-Reduktionsziele in der Schweiz sollen bis 2024 statt wie urspr\u00fcnglich vorgesehen nur bis Ende des laufenden Jahres gelten. Nach dem National- hat sich am Donnerstag auch der St\u00e4nderat f\u00fcr eine Verl\u00e4ngerung ausgesprochen.</b></p><p></p><p>Die kleine Kammer f\u00e4llte ihren Entscheid mit 45 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen.</p><p>Hintergrund des Schritts ist das Nein des Stimmvolks zum neuen CO2-Gesetz im Juni. Zwar gilt nun das CO2-Gesetz von 2011 weiter, einige Massnahmen darin sind aber befristet. Ohne neuen Parlamentsbeschluss w\u00e4ren sie Ende 2021 ausgelaufen.</p><p>So w\u00e4ren ohne eine \u00dcbergangsl\u00f6sung bereits ab 2022 keine Verminderungsverpflichtungen mehr m\u00f6glich gewesen. Mit dieser Regelung k\u00f6nnen Unternehmen bestimmter Branchen die CO2-Abgabe zur\u00fcckerstattet erhalten, wenn sie sich verpflichten, ihre Emissionen zu reduzieren.</p><p>Auch die Kompensationspflicht f\u00fcr Importeure von Benzin und Diesel w\u00e4re Ende Jahr ohne eine solche Verl\u00e4ngerung ausgelaufen. Die Treibstoffimporteure sollen nun als Kompensation weiterhin in Klimaschutzprojekte investieren.</p><p></p><p>Keine zus\u00e4tzlichen Massnahmen</p><p>Kern der Vorlage ist Artikel\u00a03, der die Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2024 um j\u00e4hrlich weitere 1,5 Prozent fortschreibt. Mindestens 75 Prozent davon m\u00fcssen mit Massnahmen im Inland kompensiert werden.</p><p>Es gehe darum, den Unternehmen Rechtssicherheit f\u00fcr ihre Investitionen in die Emissionsreduktion zu geben, sagte der B\u00fcndner FDP-St\u00e4nderat Martin Schmid in der Debatte namens der vorberatenden Kommission. Der Inlandanteil bei den Klimaschutzmassnahmen orientiere sich unter anderem daran, was nach Auskunft der Verwaltung mit Projekten im Ausland machbar sei.</p><p>Die schlichte Weiterf\u00fchrung des bisherigen Gesetzes zeige Respekt vor dem Volkswillen, sagte Jakob Stark (SVP/TG). Wie seine Ratskollegin Ad\u00e8le Thorens Goumaz (Gr\u00fcne/VD) betonte er, dass Grundsatzdiskussionen sp\u00e4ter stattfinden m\u00fcssten - bei einem zweiten Anlauf f\u00fcr ein neues CO2-Gesetz. Dabei brauche es kreative Ans\u00e4tze.</p><p>\"Was z\u00fcgig unterwegs ist, soll nicht zerredet werden\", sagte Roberto Zanetti (SP/SO). In der Vorberatung habe er jedoch in einigen Punkten \u00fcber seinen Schatten springen m\u00fcssen - etwa bei der Anrechnung alter Zertifikate bei der CO2-Kompensation. Umweltministerin Simonetta Sommaruga und b\u00fcrgerliche Ratskollegen hielten ihm entgegen, k\u00f6nnten diese Zertifikate nicht angerechnet werden, k\u00e4me dies einer Enteignung gleich.</p><p></p><p>Nur ein L\u00fcckenf\u00fcller</p><p>Sommaruga sagte im Rat, es gehe nun zun\u00e4chst darum, eine L\u00fccke zu schliessen. Es sei jedoch klar, dass es zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens eine Anschlussl\u00f6sung brauchen werde.</p><p>Das Volksnein im Juni zeigt nach Einsch\u00e4tzung von Sommaruga Vorbehalte in der Bev\u00f6lkerung gegen gewisse Instrumente - namentlich gegen die Verteuerung von Treibstoffen. Darauf gelte es Antworten zu finden. Um ein Nein zum Klimaschutz als solchen handle es sich nicht.</p><p>Ein zweiter Vorschlag f\u00fcr ein umfassendes neues CO2-Gesetz ist derzeit in Arbeit. Der Bundesrat hat als Eckwerte bereits festgelegt, dass er am Halbierungsziel bis 2030 und an Netto-Null bis 2050 festh\u00e4lt.</p><p></p><p>F\u00f6rderung f\u00fcr Biomasse-Treibstoffe</p><p>Es verbleibt eine gewichtige Differenz zum Nationalrat: Die grosse Kammer wollte dem Bundesrat im Gesetz vorschreiben, bestehende Leistungsauftr\u00e4ge bei den Zielvereinbarungen weiterzuf\u00fchren. Sowohl die Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des St\u00e4nderats (Urek-S) als auch Sommaruga kritisierten, dies sei beschaffungsrechtlich problematisch. Der St\u00e4nderat strich die Bestimmung.</p><p>Ohne Gegenstimmen angenommen wurde zudem ein Einzelantrag von Hans Wicki (FDP/NW), wonach auch Treibstoffe aus Biomasse weiterhin gef\u00f6rdert werden sollen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 06.12.2021</b></p><p><b>Parlament verl\u00e4ngert CO2-Reduktionsziele bis 2024</b></p><p><b>Die aktuellen CO2-Reduktionsziele in der Schweiz gelten bis 2024 statt wie urspr\u00fcnglich vorgesehen nur bis Ende des laufenden Jahres. Der Nationalrat hat die letzten Differenzen zum St\u00e4nderat ausger\u00e4umt.</b></p><p>Im Grundsatz waren sich National und St\u00e4nderat schon vor der Debatte am Montag einig \u00fcber die Verl\u00e4ngerung der Reduktionsziele.</p><p>Hintergrund ist das Nein des Stimmvolks zum neuen CO2-Gesetz im Juni. Zwar gilt nun das CO2-Gesetz von 2011 weiter, einige Massnahmen darin sind aber befristet. Ohne neuen Parlamentsbeschluss w\u00e4ren sie Ende 2021 ausgelaufen.</p><p></p><p>Rechtssicherheit f\u00fcr Unternehmen</p><p>So w\u00e4ren ohne eine \u00dcbergangsl\u00f6sung bereits ab 2022 keine Verminderungsverpflichtungen mehr m\u00f6glich gewesen. Mit dieser Regelung k\u00f6nnen Unternehmen bestimmter Branchen die CO2-Abgabe zur\u00fcckerstattet erhalten, wenn sie sich verpflichten, ihre Emissionen zu reduzieren.</p><p>Auch die Kompensationspflicht f\u00fcr Importeure von Benzin und Diesel w\u00e4re Ende Jahr ohne eine solche Verl\u00e4ngerung ausgelaufen. Die Treibstoffimporteure sollen nun als Kompensation weiterhin in Klimaschutzprojekte investieren.</p><p>Die grosse Kammer wollte dem Bundesrat urspr\u00fcnglich im Gesetz vorschreiben, bestehende Leistungsauftr\u00e4ge bei den Zielvereinbarungen weiterzuf\u00fchren. Der St\u00e4nderat strich die Bestimmung, weil sie beschaffungsrechtlich problematisch sei. Der Nationalrat ist am Montag in diesem Punkt oppositionslos auf die Linie der kleinen Kammer eingeschwenkt.</p><p></p><p>Weiterhin F\u00f6rdergeld f\u00fcr Bio-Treibstoffe</p><p>Zudem ist der Nationalrat einverstanden, dass auch Treibstoffe aus Biomasse weiterhin gef\u00f6rdert werden sollen, wie das der St\u00e4nderat ins Gesetz geschrieben hatte. Martin B\u00e4umle (GLP/ZH) machte in der Debatte namens der vorberatenden Kommission deutlich, der Punkt sei schlicht vergessen gegangen. Die Massnahme sei f\u00fcr die CO2-Reduktion wichtig, die Kosten seien vertretbar.</p><p>Kern der Vorlage ist Artikel\u00a03, der die Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2024 um j\u00e4hrlich weitere 1,5 Prozent fortschreibt. Mindestens 75 Prozent davon m\u00fcssen mit Massnahmen im Inland kompensiert werden.</p><p>Ein zweiter Vorschlag f\u00fcr ein umfassendes neues CO2-Gesetz ist derzeit in Arbeit. Der Bundesrat hat als Eckwerte bereits festgelegt, dass er am Halbierungsziel bis 2030 und an Netto-Null bis 2050 festh\u00e4lt.</p><p>Das Gesch\u00e4ft ist bereit f\u00fcr die Schussabstimmung.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Bundesgesetz \u00fcber die Reduktion der CO2-Emissionen vom 23. Dezember 2011 ist so zu \u00e4ndern, dass das Reduktionsziel f\u00fcr Treibhausgasemissionen im Inland bis Ende 2024 fortgeschrieben wird.</p><p>Die im geltenden Recht vorgesehenen Massnahmen sollen weitergef\u00fchrt werden. Es soll insbesondere verhindert werden, dass die R\u00fcckerstattung der CO2-Abgabe an Betreiber mit Verpflichtung zur Verminderung der Treibhausgasemissionen ab dem 1. Januar 2022 wegf\u00e4llt.</p>","ReasonText":"<p>Die Stimmbev\u00f6lkerung hat die Totalrevision des CO2-Gesetzes, die auf 2022 in Abl\u00f6sung des geltenden Rechts h\u00e4tte in Kraft treten sollen, abgelehnt. Das geltende CO2-Gesetz vom 23. Dezember 2011 l\u00e4uft zwar weiter, allerdings sind einige Instrumente befristet. Dazu geh\u00f6ren die Verminderungsverpflichtungen, mit welchen sich Unternehmen bestimmter Branchen von der CO2-Abgabe befreien k\u00f6nnen. Auch die Kompensationspflicht f\u00fcr Importeure fossiler Treibstoffe entf\u00e4llt, wodurch viele Klimaschutzprojekte wie zum Beispiel Biogasanlagen nicht mehr ausreichend finanziert sind.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1639699200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|52|66|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1770757279233)\/","SubmissionDate":"\/Date(1624233600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5111,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Umwelt|Energie|Steuer"}}