{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210498,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210498,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210498,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210498,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210498,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210498,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210498,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210498,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210498,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210498,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210498,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210498,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210498,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210498,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210498,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210498,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210498,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20210498,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.498","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Umsetzung des Berichtes zur Evaluation der medizinischen Begutachtung in der IV","Description":null,"InitialSituation":"<h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der&nbsp;Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 29.08.2025</strong></h2><p class=\"Standard_d\">Die Kommission hat Kenntnis genommen vom Ergebnisbericht der Vernehmlassung \u00fcber den Vorentwurf in Umsetzung der <strong>pa. Iv. Roduit. \u00abUmsetzung des Berichtes zur Evaluation der medizinischen Begutachtung in der IV\u00bb (</strong><a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20210498\"><strong>21.498</strong></a><strong>).</strong> In der Gesamtabstimmung hat sie ihren Entwurf mit 16 zu 6&nbsp;Stimmen bei 1&nbsp;Enthaltung angenommen, ohne \u00c4nderungen am Vernehmlassungsentwurf vorzunehmen. Ihr Entwurf geht nun zur Stellungnahme an den Bundesrat, damit er dann in der Wintersession vom Nationalrat behandelt werden kann.</p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 15.10.2025</strong>&nbsp;</h2><p class=\"Standard_d\"><strong>Medizinische Gutachten sind ein zentrales Element der Invalidenversicherung (IV). Sie sind eines der Instrumente, die fundierte Entscheide f\u00fcr oder gegen die Ausrichtung einer Rente erm\u00f6glichen. Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 15. Oktober 2025 gegen einen Gesetzesentwurf der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) ausgesprochen. Bei monodisziplin\u00e4ren Gutachten sah die Vorlage der SGK-N ein gemeinsames Gutachten vor, das die von der IV bezeichnete sachverst\u00e4ndige Person und die von der versicherten Person ausgew\u00e4hlte sachverst\u00e4ndige Person erstellen, wenn vorg\u00e4ngig keine Einigung \u00fcber die Wahl der Sachverst\u00e4ndigen zustande kommt. Der Bundesrat erachtet die von der SGK-N vorgebrachten Anliegen als legitim, ist aber der Ansicht, dass das angestrebte Ziel auch mit dem aktuellen Verfahren erreicht werden kann. Die Vorlage der SGK-N w\u00fcrde im \u00dcbrigen die Abl\u00e4ufe erschweren, ohne eine bessere Akzeptanz der Ergebnisse der Gutachten bei den Versicherten zu erzielen.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Braucht es ein monodisziplin\u00e4res medizinisches Gutachten, um \u00fcber die Ausrichtung einer Rente zu entscheiden, bezeichnet die IV-Stelle eine sachverst\u00e4ndige Person. So sieht es das geltende Gesetz vor. Ist die versicherte Person mit dieser Wahl nicht einverstanden, kann sie eine andere sachverst\u00e4ndige Person vorschlagen. In fast allen F\u00e4llen einigen sich die IV-Stelle und die versicherte Person. Lediglich in 12 von insgesamt 3802 monodisziplin\u00e4ren Gutachtenauftr\u00e4gen kam 2024 keine Einigung \u00fcber die Wahl der sachverst\u00e4ndigen Person zustande.</p><p class=\"Standard_d\">Die SGK-N spricht sich jedoch daf\u00fcr aus, dass ab Beginn des Verfahrens ein echter Konsens gef\u00f6rdert wird. Um die parlamentarische Initiative 21.498 \u00abUmsetzung des Berichtes zur Evaluation der medizinischen Begutachtung in der IV\u00bb zu konkretisieren, hat sie einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der die Einf\u00fchrung eines gemeinsamen Gutachtens vorsieht, wenn keine Einigung \u00fcber die Wahl der sachverst\u00e4ndigen Person erzielt wird. Nach Ansicht der SGK-N m\u00fcsste das Gutachten in solchen F\u00e4llen durch zwei Sachverst\u00e4ndige erstellt werden, und zwar durch die von den beiden Seiten je ernannte sachverst\u00e4ndige Person.</p><p class=\"Standard_d\">F\u00fcr den Bundesrat sind die von der SGK-N vorgebrachten Anliegen legitim, die angestrebten Ziele k\u00f6nnen jedoch schon heute mit den bestehenden Instrumenten erf\u00fcllt werden. Die Empfehlungen aus dem Bericht zur Evaluation der medizinischen Begutachtung in der IV, auf die sich der Entwurf der SGK-N st\u00fctzt, wurden in der letzten IV-Revision (Weiterentwicklung der IV) bereits ber\u00fccksichtigt oder in den Weisungen IV \u00fcbernommen. Vor diesem Hintergrund w\u00fcrde eine Gesetzesanpassung nicht die gew\u00fcnschten Verbesserungen bringen. Das von der SGK-N vorgeschlagene Verfahren h\u00e4tte zudem mehrere negative Auswirkungen. So w\u00fcrden sich die Fristen f\u00fcr die Fallbearbeitung verl\u00e4ngern, was dem Willen des Gesetzgebers entgegensteht, der mit der Weiterentwicklung der IV ein rasches Verfahren f\u00fcr die Versicherten anstrebte. Zudem w\u00e4re die Organisation der Gutachten komplizierter, insbesondere angesichts des Mangels an geeigneten Sachverst\u00e4ndigen. Die Kosten w\u00fcrden ebenfalls ansteigen, ohne dass eine bessere Akzeptanz der Ergebnisse der Gutachten bei den Versicherten garantiert w\u00e4re. Aus diesen Gr\u00fcnden lehnt der Bundesrat die Vorlage der SGK-N ab.</p><p class=\"Standard_d\">F\u00fcr den Bundesrat ist es jedoch wichtig, die Versicherten von Beginn weg in das Verfahren der medizinischen Begutachtung und in die Wahl der sachverst\u00e4ndigen Person einzubeziehen. Damit kann der menschliche Aspekt besser ber\u00fccksichtigt und das Vertrauen der Bev\u00f6lkerung in das System der sozialen Sicherheit gest\u00e4rkt werden. Im Rahmen der k\u00fcnftigen IV-Reform wird der Bundesrat neue Ans\u00e4tze pr\u00fcfen, um die Qualit\u00e4t der Gutachten zu verbessern sowie die Rechte und Handlungsm\u00f6glichkeiten der Versicherten zu st\u00e4rken, sollte ein Mangel in diesem Bereich festgestellt werden. Ausserdem will er die Ausbildung der Sachverst\u00e4ndigen und die Aufsicht verbessern, um eine einheitliche Praxis bei den IV-Stellen sicherzustellen.</p>","Proceedings":"<h3 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h3><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im Nationalrat, 01.12.2025</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Nationalrat will neue Regeln bei IV-Gutachten</strong></p><p class=\"Standard_d\"><strong>Der Nationalrat will die Rechte von Betroffenen im Zusammenhang mit Gutachten der Invalidenversicherung (IV) st\u00e4rken. Sie sollen mehr Einfluss auf die Wahl von Sachverst\u00e4ndigen erhalten.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Mit 121 zu 62 Stimmen ohne Enthaltungen sprach sich die grosse Kammer am Montag f\u00fcr eine Gesetzes\u00e4nderung aus. Vorgesehen ist, dass sich die zust\u00e4ndige IV-Stelle und die versicherte Person im Grundsatz auf einen Sachverst\u00e4ndigen oder eine Sachverst\u00e4ndige einigen sollen. Gelingt dies nicht, sollen beide Seiten je eine Fachperson benennen. Beide Sachverst\u00e4ndigen erstellen danach das Gutachten gemeinsam.</p><p class=\"Standard_d\">Die Vorlage der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) geht auf eine Parlamentarische Initiative von Benjamin Roduit (Mitte/VS) aus dem Jahr 2022 zur\u00fcck. Roduit wollte damit die Empfehlungen eines Evaluationsberichts umsetzen. Mitglieder aller Fraktionen unterzeichneten seine Initiative mit. Er verspricht sich von der Neuregelung insbesondere eine bessere Akzeptanz der Resultate von Gutachten und weniger Rechtsstreitigkeiten, wie er in der Debatte am Montag bekr\u00e4ftigte.</p><p class=\"Standard_d\">Es handle sich um ein ernstes Thema, das vielen Menschen Leid bringe, sagte Manuela Weichelt (Gr\u00fcne/ZG) namens der Kommission. Sie verwies auf die Kritik an externen Gutachterfirmen in der Vergangenheit. Es gehe auch darum, Rechtsgleichheit zwischen den verschiedenen Regionen zu schaffen.</p><p class=\"Standard_d\">Der Bundesrat stellte sich ohne Erfolg gegen die Gesetzes\u00e4nderung. Die angestrebten Ziele k\u00f6nnten schon mit den heute bestehenden Instrumenten erreicht werden, argumentierte er. Zudem f\u00fcrchtete er l\u00e4ngere Verfahren.</p><p class=\"Standard_d\">Die Landesregierung anerkannte jedoch das Anliegen der Bef\u00fcrworterseite und versprach, bei der n\u00e4chsten IV-Reform Massnahmen zu pr\u00fcfen, um die Qualit\u00e4t von Gutachten zu verbessern und eine einheitliche Praxis der IV-Stellen sicherzustellen. Im vergangenen und im laufenden Jahr habe es nur in sehr wenigen F\u00e4llen Uneinigkeit \u00fcber die Bestellung von Sachverst\u00e4ndigen gegeben, sagte Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider: \"Gemeinsame Gutachten f\u00fchren unweigerlich zu l\u00e4ngeren Verfahren.\"</p><p class=\"Standard_d\">Auch die SVP war gegen die Gesetzes\u00e4nderung. Sie beantragte erfolglos Nichteintreten. Andreas Glarner (SVP/AG) sagte, es mangle schon heute an Sachverst\u00e4ndigen. Dieses Problem werde sich versch\u00e4rfen. Auch die Kantone lehnten das Vorhaben fast geschlossen ab.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><h3 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h3><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im St\u00e4nderat, 01.06.2026</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>St\u00e4nderat lehnt neues Verfahren bei IV-Gutachten ab</strong><br><strong>Bei der IV versicherte Personen sollen bei Gutachten nicht mehr Einfluss auf die Wahl von Sachverst\u00e4ndigen erhalten. Der St\u00e4nderat hat am Montag eine entsprechende Vorlage abgelehnt - und stellt sich damit gegen den Nationalrat.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Die grosse Kammer hatte sich im Dezember daf\u00fcr ausgesprochen, die Rechte von Betroffenen im Zusammenhang mit Gutachten der Invalidenversicherung (IV) zu st\u00e4rken.</p><p class=\"Standard_d\">Die Vorlage sieht vor, dass sich die zust\u00e4ndige IV-Stelle und die versicherte Person im Grundsatz auf einen Sachverst\u00e4ndigen oder eine Sachverst\u00e4ndige einigen sollen. Gelingt dies nicht, sollen beide Seiten je eine Fachperson benennen. Beide Sachverst\u00e4ndigen erstellen danach das Gutachten gemeinsam.</p><p class=\"Standard_d\">Die Vorlage der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) kam in der kleinen Kammer aber nicht gut an. Mit 23 zu 20 Stimmen bei 2 Enthaltungen trat sie nicht darauf ein. Damit geht das Gesch\u00e4ft zur\u00fcck an die grosse Kammer.</p><p class=\"Standard_d\">Esther Friedli (SVP/SG) hielt im Namen der zust\u00e4ndigen St\u00e4nderatskommission fest, dass die Mehrheit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehe. Nur in seltenen F\u00e4llen - im Jahr 2024 seien es zw\u00f6lf F\u00e4lle gewesen - seien sich die Parteien bei der Wahl der sachverst\u00e4ndigen Person nicht einig.</p><p class=\"Standard_d\">F\u00fcr die Mehrheit st\u00fcnden vielmehr Massnahmen zur Verbesserung der Qualit\u00e4t der Gutachten im Vordergrund. Eine entsprechende Vorlage ist beim Bundesrat h\u00e4ngig. Auch Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider gab zu bedenken, dass dies der bessere Weg sei. Sie versprach, bei der n\u00e4chsten IV-Reform Massnahmen zu pr\u00fcfen, um die Qualit\u00e4t von Gutachten zu verbessern und eine einheitliche Praxis der IV-Stellen sicherzustellen.</p><p class=\"Standard_d\">Die Minderheit wollte dagegen dem Nationalrat folgen. Sie versprach sich von der Neuregelung insbesondere eine bessere Akzeptanz der Resultate von Gutachten und weniger Rechtsstreitigkeiten. Maya Graf (Gr\u00fcne/BL) verwies auf die Kritik an externen Gutachterfirmen in der Vergangenheit. Es gehe auch darum, Rechtsgleichheit zwischen den verschiedenen Regionen zu schaffen.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Ausk\u00fcnfte</strong></h2><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\">Sekretariat der Kommissionen f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)</p><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\"><a href=\"mailto:sgk.csss@parl.admin.ch\">sgk.csss@parl.admin.ch</a></p><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\"><a href=\"https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-sgk\">Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)</a></p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Artikel\u00a059 des Bundesgesetzes \u00fcber die Invalidenversicherung ist durch einen Absatz\u00a03bis zu erg\u00e4nzen:</p><p>\"Muss die IV-Stelle zur Abkl\u00e4rung des Sachverhalts ein monodisziplin\u00e4res medizinisches Gutachten einholen, so sind die IV-Stelle und die versicherte Person in Abweichung von Artikel\u00a044 Absatz\u00a02 ATSG dazu verpflichtet, sich auf eine Sachverst\u00e4ndige oder einen Sachverst\u00e4ndigen zu einigen; den Ausstandsgr\u00fcnden nach Artikel\u00a036 Absatz\u00a01 ATSG wird Rechnung getragen. Kommt keine Einigung zustande, so bezeichnen die IV-Stelle und die versicherte Person je eine Sachverst\u00e4ndige oder einen Sachverst\u00e4ndigen. Diese erstellen das Gutachten gemeinsam.\"</p>","ReasonText":"<p>Im Rahmen der Weiterentwicklung der IV hat das Parlament Artikel\u00a044 ATSG ge\u00e4ndert und dort Massnahmen zur Verbesserung und Sicherstellung der Qualit\u00e4t von Gutachten eingef\u00fcgt. Einige Monate sp\u00e4ter wurde der vom EDI in Auftrag gegebene Bericht \"Evaluation der medizinischen Begutachtung in der Invalidenversicherung\" zusammen mit konkreten Empfehlungen ver\u00f6ffentlicht. Obwohl ein breiter Konsens dar\u00fcber besteht, dass diesen Empfehlungen vollumf\u00e4nglich Rechnung zu tragen ist - es sei hier auf die Antworten des Bundesrates auf die Fragen 20.5932 und 21.7269 hingewiesen -, hat sich gezeigt, dass dies bei der Erarbeitung des Ausf\u00fchrungsrechts zur Weiterentwicklung der IV im Bereich des Einigungsverfahrens nicht ganz m\u00f6glich war; nur mit einer Anpassung des IVG l\u00e4sst sich ein Widerspruch zu Artikel\u00a044 Absatz\u00a02 ATSG vermeiden.</p><p>Diese parlamentarische Initiative hat zum Ziel, die vollst\u00e4ndige Umsetzung der Empfehlungen des Evaluationsberichts bei der Vergabe von monodisziplin\u00e4ren IV-Gutachten zu erm\u00f6glichen. Da die Empfehlungen die medizinischen Gutachten in der IV betreffen, muss nur das IVG erg\u00e4nzt werden. Vor der Bezeichnung der sachverst\u00e4ndigen Person, die das medizinische Gutachten erstellen soll, muss eine Einigung angestrebt werden. Dabei ist nat\u00fcrlich auch den Ausstandsgr\u00fcnden nach Artikel\u00a036 Absatz\u00a01 ATSG Rechnung zu tragen.</p><p>Nur mit dem Bem\u00fchen um eine tats\u00e4chliche Einigung, und zwar von Anfang an, kann das Vertrauen in den Vergabeprozess gest\u00e4rkt, die Akzeptanz der Resultate verbessert und die Wahrscheinlichkeit von Rechtsstreitigkeiten, die Jahre dauern k\u00f6nnen, verringert werden. Die praktischen Erfahrungen zeigen, dass der Weg \u00fcber die Suche nach einer tats\u00e4chlichen Einigung in der Regel dann auch zu einer Einigung f\u00fchrt. Ein gemeinschaftliches Gutachten, wie es vorgesehen ist f\u00fcr den Fall, dass keine Einigung zustande kommt, soll nur das letzte Mittel sein, ist aber sehr von grosser Bedeutung, da so die IV-Stellen und die Versicherten im Einigungsverfahren das gleiche Gewicht haben.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Roduit Benjamin","BusinessStatus":208,"BusinessStatusText":"In Kommission des Nationalrats","BusinessStatusDate":"\/Date(1780306097000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|28|2836|2841","Category":"IV","Modified":"\/Date(1783013014620)\/","SubmissionDate":"\/Date(1632960000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5111,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Soziale Fragen|Sozialer Schutz|Gesundheit"}}