{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210504,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210504,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210504,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210504,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210504,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210504,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210504,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210504,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210504,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210504,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210504,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210504,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210504,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210504,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210504,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210504,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20210504,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20210504,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.504","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Bei h\u00e4uslicher Gewalt die H\u00e4rtefallpraxis nach Artikel 50 AIG garantieren","Description":null,"InitialSituation":"<h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der&nbsp;Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 13.10.2023</strong></h2><p class=\"Standard_d\"><strong>Werden Angeh\u00f6rige von Drittstaaten Opfer h\u00e4uslicher Gewalt, droht Ihnen bei der Aufl\u00f6sung der Ehe oder Familiengemeinschaft oftmals der Verlust ihrer Aufenthaltsrechte. Durch die Erweiterung und Pr\u00e4zisierung der H\u00e4rtefallregelung im Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetz (AIG) will die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates die Gewaltbetroffenen besser sch\u00fctzen.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Die H\u00e4rtefallregelung im AIG soll so ge\u00e4ndert werden, dass im Falle von h\u00e4uslicher Gewalt nicht weiter nur die Aufenthaltsrechte von Ehepartnerinnen und -partner von Schweizerinnen und Schweizern und von Personen mit einer Niederlassungsbewilligung gew\u00e4hrleistet sind. Neu sollen auch Personen mit einer Aufenthalts- oder einer Kurzaufenthaltsbewilligung sowie vorl\u00e4ufig Aufgenommene einen besseren Schutz erhalten. Neben Personen in einer ehelichen Gemeinschaft betrifft die Regelung auch Personen in einer eingetragenen Partnerschaft sowie Konkubinatspartnerinnen und -partner.</p><p class=\"Standard_d\">Mit ihrer Vorlage will die Kommission gleichzeitig den Begriff der h\u00e4uslichen Gewalt konkretisieren, indem im Gesetz Hinweise und Merkmale h\u00e4uslicher Gewalt bespielhaft aufgef\u00fchrt werden. F\u00fcr die Anwendung der neuen Regelung sollen die Kantone zust\u00e4ndig sein. Wie bei der bestehenden Regelung zur Zulassung schwerwiegender pers\u00f6nlicher H\u00e4rtef\u00e4lle ben\u00f6tigen sie auch f\u00fcr die Anwendung der erweiterten Regelung die Zustimmung der Bundesbeh\u00f6rden.</p><p class=\"Standard_d\">Bereits an ihrer Sitzung vom 17. August 2023 hatte die Kommission die \u00fcberwiegend positiven Stellungnahmen der Vernehmlassung (24.11.22 \u2013 15.3.23) zur Kenntnis genommen, an ihrem Entwurf einige Pr\u00e4zisierungen vorgenommen und diesen in der Gesamtabstimmung mit 16 gegen 7 Stimmen angenommen. Mit der Zustimmung zum \u00fcberarbeiteten Bericht hat die SPK ihre Vorlage nun definitiv zuhanden ihres Rates verabschiedet und unterbreitet sie gleichzeitig dem Bundesrat zur Stellungnahme. Der Nationalrat wird sich voraussichtlich in der Wintersession mit dem Gesch\u00e4ft befassen.</p><p class=\"Standard_d\">Gegnerische Stimmen bef\u00fcrchten, dass die beabsichtigten Erweiterungen der Aufenthaltsrechte ein Missbrauchspotenzial bergen. Durch den Gesetzesentwurf sei die Objektivierbarkeit von h\u00e4uslicher Gewalt nicht gew\u00e4hrleistet.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 29.11.2023</strong></h2><p class=\"Standard_d\"><strong>Die ausl\u00e4nderrechtliche Situation von Opfern h\u00e4uslicher Gewalt soll verbessert werden. Das will die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) mit einer \u00c4nderung des Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetzes (AIG) erreichen. In seiner Stellungnahme vom 29. November 2023 unterst\u00fctzt der Bundesrat die Vorlage.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Der Gesetzesentwurf der SPK-N erweitert die H\u00e4rtefallregelung im AIG f\u00fcr Opfer h\u00e4uslicher Gewalt. Bei Aufl\u00f6sung der famili\u00e4ren Gemeinschaft sollen neu Familienangeh\u00f6rige von Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B), einer Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) sowie von vorl\u00e4ufig Aufgenommenen (Ausweis F) Anspruch auf eine Aufenthaltsregelung haben, wenn sie Opfer h\u00e4uslicher Gewalt geworden sind. Bisher konnten diese Personengruppen zwar eine Aufenthaltsregelung beantragen, sie hatten aber keinen rechtlichen Anspruch darauf. Anspruch hatten nur ausl\u00e4ndische Familienangeh\u00f6rige von Schweizerinnen und Schweizern sowie von Personen mit einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C).</p><p class=\"Standard_d\">Weiter soll der Begriff \u00abeheliche Gewalt\u00bb durch \u00abh\u00e4usliche Gewalt\u00bb ersetzt werden. Damit will die SPK-N verdeutlichen, dass der neue Rechtsanspruch nicht nur f\u00fcr Ehegatten, sondern auch f\u00fcr deren Kinder, Personen in einer eingetragenen Partnerschaft sowie neu auch f\u00fcr Konkubinatspartnerinnen und -partner gilt. Zudem soll die Aufz\u00e4hlung der m\u00f6glichen Hinweise auf h\u00e4usliche Gewalt erg\u00e4nzt und auf Gesetzesstufe gehoben werden. Bisher ist dies in einer Verordnung geregelt.</p><p class=\"Standard_d\"><br>Bundesrat unterst\u00fctzt das Anliegen</p><p class=\"Standard_d\">Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begr\u00fcsste die vorgeschlagenen Gesetzes\u00e4nderungen. Der Bundesrat beantragt dem Parlament in seiner Stellungnahme, auf die Vorlage einzutreten und diese anzunehmen.</p><p class=\"Standard_d\">Um Auslegungsprobleme zu vermeiden, schl\u00e4gt er jedoch die Streichung eines Absatzes vor, der eine Ausnahme von den Anforderungen an die Erf\u00fcllung der Integrationskriterien in jenen F\u00e4llen vorsieht, in welchen das Aufenthaltsrecht eines Opfers h\u00e4uslicher Gewalt verl\u00e4ngert wird. Das AIG enth\u00e4lt bereits eine Ausnahmebestimmung f\u00fcr solche F\u00e4lle. Nach Ansicht des Bundesrats ist eine neue Regelung daher nicht erforderlich. Zudem bleibt damit der Spielraum erhalten, auch bei Opfern h\u00e4uslicher Gewalt notwendige und zumutbare Integrationsmassnahmen vorzusehen.&nbsp;</p>","Proceedings":"<h4 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h4><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><span style=\"color:#221E1F;\"><strong>Debatte im Nationalrat, 19.12.2023</strong></span></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Erstes Ja zu mehr Schutz f\u00fcr ausl\u00e4ndische Opfer h\u00e4uslicher Gewalt</strong><br><strong>Ausl\u00e4ndische Opfer von h\u00e4uslicher Gewalt sollen in der Schweiz besser gesch\u00fctzt werden. Denn den Opfern mit Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligung respektive vorl\u00e4ufig Aufgenommenen droht heute bei einer Aufl\u00f6sung der Ehe der Verlust der Aufenthaltspapiere.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Mit 129 zu 65 Stimmen hat der Nationalrat am Dienstag Ja gesagt zu \u00c4nderungen im Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetz (AIG). Er will bei h\u00e4uslicher Gewalt k\u00fcnftig die H\u00e4rtefallpraxis garantieren und den Aufenthalt der Opfer in der Schweiz regeln. Als n\u00e4chstes ist der St\u00e4nderat am Zug.</p><p class=\"Standard_d\">Die SVP wollte nicht auf die Vorlage eintreten, unterlag aber mit ihrem Antrag ebenso wie danach mit Minderheitsantr\u00e4gen, mit denen sie die Voraussetzungen f\u00fcr die H\u00e4rtefallpraxis enger fassen wollte. Denn alle anderen Fraktionen und ebenso der Bundesrat unterst\u00fctzten die vorgeschlagenen \u00c4nderungen im AIG.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Verharren in Beziehung</p><p class=\"Standard_d\">Ausgearbeitet hatte die Vorlage die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N). Die Mehrheit stellte laut Sprecherin Samira Marti (SP/BL) fest, dass Gewaltopfer oft in ihrer Beziehung verharren, um die Aufenthaltsberechtigung nicht zu verlieren.</p><p class=\"Standard_d\">Es gehe um grundlegende Menschenrechte jener, die sich nicht selbst sch\u00fctzen k\u00f6nnten, sagte Andri Silberschmidt (FDP/ZH). Viele von Gewalt betroffene Frauen seien Migrantinnen, doppelte Ir\u00e8ne K\u00e4lin (Gr\u00fcne/AG) nach. Die aktuelle Rechtslage g\u00e4be T\u00e4tern ein Machtmittel, das diese systematisch einsetzen k\u00f6nnten.</p><p class=\"Standard_d\">Gerichte sch\u00fctzten von Gewalt betroffene Ausl\u00e4nderinnen bereits heute vor Ausweisung, entgegnete Barbara Steinemann (SVP/ZH). Die Vorlage, die von Integration und Erwerbsarbeit unabh\u00e4ngige Aufenthaltsgenehmigungen f\u00fcr Gewaltopfer verlange, gehe viel zu weit und schaffe Anreiz f\u00fcr Missbrauch, kritisierte sie.</p><p class=\"Standard_d\">Der Nationalrat will mit der Vorlage auch den Begriff der h\u00e4uslichen Gewalt konkretisieren und im Gesetz Hinweise und Merkmale h\u00e4uslicher Gewalt beispielhaft auflisten. Umsetzen sollen die neuen Regeln die Kantone. Wie bei pers\u00f6nlichen H\u00e4rtef\u00e4llen sollen sie aber die Regel nur mit dem Einverst\u00e4ndnis des Bundes anwenden d\u00fcrfen.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Auch f\u00fcr Konkubinatspartner</p><p class=\"Standard_d\">Der Nationalrat will die neuen Regeln zudem nicht nur wie heute f\u00fcr Verheiratete anwenden, sondern auch f\u00fcr deren Kinder, f\u00fcr Menschen in eingetragener Partnerschaft und - unter gewissen Voraussetzungen - f\u00fcr Konkubinatspartner und -partnerinnen. Einen Antrag der SVP, diese aus der Vorlage zu streichen, lehnte der Rat ab.</p><p class=\"Standard_d\">Die SVP und der Bundesrat beantragten erfolglos die Streichung des Absatzes, der eine Ausnahme von den Integrationskriterien in F\u00e4llen vorsieht, in welchen das Aufenthaltsrecht eines Opfers h\u00e4uslicher Gewalt verl\u00e4ngert wird.</p><p class=\"Standard_d\">Das verhindere Interpretationsschwierigkeiten, denn das geltende Recht enthalte bereits eine Ausnahmebestimmung in diesem Sinn, sagte Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider dazu.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><h4 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h4><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im St\u00e4nderat, 28.02.2024</strong></h3><p><strong>Opfer h\u00e4uslicher Gewalt verlieren Aufenthaltsstatus nicht mehr</strong><br><strong>Das Parlament sch\u00fctzt ausl\u00e4ndische Opfer h\u00e4uslicher Gewalt besser. Wer eine gewaltt\u00e4tige Beziehung verl\u00e4sst, gilt k\u00fcnftig als H\u00e4rtefall und verliert seinen Aufenthaltsstatus nicht mehr.</strong></p><p>Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der St\u00e4nderat einer entsprechenden Gesetzes\u00e4nderung zugestimmt. Die kleine Kammer f\u00e4llte ihren Entscheid mit 32 zu 8 Stimmen. Der Nationalrat hatte die Vorlage bereits in der Wintersession gutgeheissen. Wegen zweier Differenzen muss er sich nun nochmals mit der Sache befassen.</p><p>Nach heutiger Rechtslage droht Gewaltopfern mit Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligung respektive vorl\u00e4ufig Aufgenommenen bei einer Aufl\u00f6sung der Ehe der Verlust der Aufenthaltspapiere. Mit einer Reihe von \u00c4nderungen im Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetz (AIG) will das Parlament dies \u00e4ndern. Ziel ist, die H\u00e4rtefallpraxis zu garantieren.</p><p>&nbsp;</p><p>Einzelfall wird gepr\u00fcft</p><p>Erarbeitet hatte die Vorlage die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N). In ihr wird der Begriff der h\u00e4uslichen Gewalt konkretisiert. Kriterien f\u00fcr das Feststellen h\u00e4uslicher Gewalt werden im Gesetz beispielhaft aufgelistet.</p><p>Zu den genannten Hinweisen auf h\u00e4usliche Gewalt z\u00e4hlt unter anderem, dass jemand als Opfer gem\u00e4ss Opferhilfegesetz anerkannt wurde, sich \u00e4rztlich behandeln lassen musste, oder dass in einem Fall die Polizei eingreifen musste.</p><p>Umsetzen sollen die neuen Regeln die Kantone. Wie bei pers\u00f6nlichen H\u00e4rtef\u00e4llen sollen sie aber die Regeln nur mit dem Einverst\u00e4ndnis des Bundes anwenden d\u00fcrfen.</p><p>Der Opferstatus f\u00fchre nicht automatisch dazu, dass die H\u00e4rtefallregelung zur Anwendung komme, erkl\u00e4rte Marianne Binder-Keller (Mitte/AG) namens der vorberatenden Kommission. Es bleibe bei einer Einzelfallpr\u00fcfung.</p><p>&nbsp;</p><p>SVP bef\u00fcrchtet Missbrauch</p><p>Gelten sollen die neuen Regeln nicht nur wie heute f\u00fcr Verheiratete, sondern auch f\u00fcr deren Kinder, f\u00fcr Menschen in eingetragener Partnerschaft und - unter gewissen Voraussetzungen - f\u00fcr Konkubinatspartner und -partnerinnen.</p><p>Ein Antrag der St. Galler SVP-St\u00e4nder\u00e4tin Esther Friedli, nicht auf die Vorlage einzutreten, fand keine Mehrheit. Schon bei der heutigen H\u00e4rtefallregelung gebe es Missbrauch, argumentierte Friedli. Die Vorlage senke die H\u00fcrde f\u00fcr den Nachweis h\u00e4uslicher Gewalt zu stark - faktisch reiche der Besuch einer Opferhilfestelle.</p><p>Friedlis Parteikollege Jakob Stark (TG) beantragte erfolglos die R\u00fcckweisung der Vorlage an die Kommission. Da die Kantone das Gesetz zu vollziehen h\u00e4tten, m\u00fcssten sie auch einbezogen werden, sagte Stark. Wie Friedli war er der Ansicht, es bestehe mit den neuen Regeln ein erh\u00f6htes Missbrauchspotenzial: \"Hier ist zu wenig abgekl\u00e4rt worden.\"</p><p>Es gehe in erster Linie um eine Pr\u00e4zisierung der schon heute bestehenden H\u00e4rtefallregelung, nicht um eine grunds\u00e4tzliche \u00c4nderung des Migrationsrechts, widersprach der Pr\u00e4sident der SPK-S, Daniel F\u00e4ssler (Mitte/AI). Er wies den Vorwurf zur\u00fcck, die Kommission habe die Vorlage im Schnellzugstempo behandelt.</p><p>&nbsp;</p><p>Strittige Ausnahmen</p><p>Angenommen wurde der Antrag einer Kommissionsminderheit und des Bundesrates, einen Absatz zu streichen, der eine Ausnahme von den Integrationskriterien in F\u00e4llen vorsieht, in welchen das Aufenthaltsrecht eines Opfers h\u00e4uslicher Gewalt verl\u00e4ngert wird.</p><p>Dar\u00fcber muss nun nochmals der Nationalrat befinden. Bei der ersten Beratung des Gesch\u00e4fts im Dezember hatte er gegen die Streichung der Bestimmung votiert.</p><p>Weiter strich der St\u00e4nderat auf Antrag von Beat Rieder (Mitte/VS) einen Absatz, wonach die Inanspruchnahme einer Beratung durch eine Fachstelle als Hinweis auf h\u00e4usliche Gewalt gewertet werden soll.</p><p>Mit der Bestimmung \u00fcberlasse man es privaten Organisationen, h\u00e4usliche Gewalt zu beweisen, sagte Rieder. Dies gehe zu weit.</p><p>H\u00e4usliche Gewalt schlage sich oft nicht in Urteilen, Polizeiprotokollen oder medizinischen Unterlagen nieder, gab Mathilde Crevoisier Crelier (SP/JU) zu bedenken. Den Absatz zu streichen, bedeute, ein Kernst\u00fcck herauszubrechen.</p><p>Zu den spezialisierten Fachstellen geh\u00f6rten auch die Frauenh\u00e4user, sagte auch Justizminister Beat Jans. Sie seien sehr nah an den Betroffenen - und oft die Einzigen, die von Gewalttaten erf\u00fchren.</p><p>&nbsp;</p><h4 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h4><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><span style=\"color:#221E1F;\"><strong>Debatte im Nationalrat, 27.05.2024</strong></span></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Der Nationalrat hat sich beim Schutz ausl\u00e4ndischer Opfer h\u00e4uslicher Gewalt dem St\u00e4nderat angen\u00e4hert. Weiterhin strittig sind aber die Kriterien, auf die sich die Beh\u00f6rden bei der Feststellung des Opferstatus st\u00fctzen sollen. In diesem Punkt schl\u00e4gt der Nationalrat einen Kompromiss vor. Eine zweite Differenz r\u00e4umte er aus.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Bereits in der Wintersession 2023 respektive in der Fr\u00fchjahrssession hatten National- und St\u00e4nderat beschlossen, dass k\u00fcnftig als H\u00e4rtefall gelten soll, wer eine gewaltt\u00e4tige Beziehung verl\u00e4sst. Dies bedeutet, dass Betroffene ihren Aufenthaltsstatus nicht mehr verlieren.</p><p class=\"Standard_d\">Erarbeitet hatte die Vorlage die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N). In ihr wird der Begriff der h\u00e4uslichen Gewalt konkretisiert. Kriterien f\u00fcr das Feststellen h\u00e4uslicher Gewalt werden im Gesetz beispielhaft aufgelistet.</p><p class=\"Standard_d\">Zu den genannten Hinweisen auf h\u00e4usliche Gewalt z\u00e4hlt unter anderem, dass jemand als Opfer gem\u00e4ss Opferhilfegesetz anerkannt wurde, sich \u00e4rztlich behandeln lassen musste, oder dass in einem Fall die Polizei eingreifen musste.</p><p class=\"Standard_d\">Uneinig waren die R\u00e4te vor der Nationalratsdebatte am Montag zum einen noch dar\u00fcber, ob auch die Inanspruchnahme einer Beratung durch eine Fachstelle als Hinweis auf h\u00e4usliche Gewalt gelten soll. Der St\u00e4nderat hatte im Februar die entsprechende Bestimmung aus dem Gesetzestext gestrichen. Mit der Bestimmung \u00fcberlasse man es privaten Organisationen, h\u00e4usliche Gewalt zu beweisen, sagte damals etwa der Walliser Mitte-St\u00e4nderat Beat Rieder. Dies gehe zu weit.</p><p class=\"Standard_d\">Mit 126 zu 62 Stimmen ohne Enthaltungen votierte der Nationalrat nun am Montag f\u00fcr einen Kompromissvorschlag. Demnach soll als Gewaltopfer gelten, wer von einer Fachstelle betreut wird oder in einer spezialisierten Einrichtung, beispielsweise einem Frauenhaus, Schutz sucht. Die Inanspruchnahme einer Beratung soll dagegen nicht mehr ausreichen.</p><p class=\"Standard_d\">Eine SVP-Minderheit der SPK-N beantragte, der Nationalrat solle sich dem St\u00e4nderat in der Sache anschliessen, vermochte sich jedoch nicht durchzusetzen.</p><p class=\"Standard_d\">In einem zweiten Punkt schwenkte der Nationalrat auf die Linie des St\u00e4nderats ein. Er erkl\u00e4rte sich einverstanden, eine Bestimmung zu streichen, die f\u00fcr Opfer h\u00e4uslicher Gewalt vor\u00fcbergehende Ausnahmen von den im Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetz vorgesehenen Integrationskriterien vorsah. Eine linke Kommissionsminderheit, die an der Ausnahmebestimmung festhalten wollte, fand f\u00fcr ihr Anliegen keine Mehrheit.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><h4 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h4><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im St\u00e4nderat, 29.05.2024</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>R\u00e4te einigen sich bei Schutz ausl\u00e4ndischer Gewaltopfer</strong><br><strong>Ausl\u00e4ndische Opfer h\u00e4uslicher Gewalt sind in der Schweiz k\u00fcnftig besser gesch\u00fctzt. Sie verlieren ihren Aufenthaltsstatus nicht mehr, wenn sie eine gewaltt\u00e4tige Beziehung verlassen. Vielmehr gilt f\u00fcr sie die H\u00e4rtefallregelung. Der St\u00e4nderat hat am Mittwoch die letzte Differenz zum Nationalrat bei der Vorlage ausger\u00e4umt.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Strittig waren zuletzt nur noch die genauen Kriterien, auf die sich die Beh\u00f6rden bei der Feststellung des Opferstatus st\u00fctzen sollen.</p><p class=\"Standard_d\">Der Nationalrat wollte urspr\u00fcnglich, dass es als Hinweis auf h\u00e4usliche Gewalt gelten soll, wenn sich jemand von einer Fachstelle beraten l\u00e4sst. Eine Mehrheit im St\u00e4nderat befand aber, damit werde die H\u00fcrde f\u00fcr den Nachweis h\u00e4uslicher Gewalt zu stark gesenkt.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Kompromiss zugestimmt</p><p class=\"Standard_d\">Mit 36 zu 7 Stimmen bei f\u00fcnf Enthaltungen akzeptierte die kleine Kammer nun am Mittwoch einen Kompromissvorschlag des Nationalrats. Demnach soll als Gewaltopfer gelten, wer von einer Fachstelle betreut wird oder in einer spezialisierten Einrichtung, beispielsweise einem Frauenhaus, Schutz sucht. Die Inanspruchnahme einer Beratung dagegen reicht nicht aus.</p><p class=\"Standard_d\">Nach dem St\u00e4nderatsentscheid ist das Gesch\u00e4ft bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung. Erarbeitet hatte die Vorlage die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N). In ihr wird der Begriff der h\u00e4uslichen Gewalt konkretisiert. Kriterien f\u00fcr das Feststellen h\u00e4uslicher Gewalt werden im Gesetz beispielhaft aufgelistet. Die zuletzt noch bestehende Differenz betraf ebenjene Auflistung.</p><p class=\"Standard_d\">Zu den genannten Hinweisen auf h\u00e4usliche Gewalt z\u00e4hlt unter anderem, dass jemand als Opfer gem\u00e4ss Opferhilfegesetz anerkannt wurde, sich \u00e4rztlich behandeln lassen musste, oder dass in einem Fall die Polizei eingreifen musste.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Gesellschaftlicher Wandel</p><p class=\"Standard_d\">Eine weitere Neuerung tr\u00e4gt dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung. Die neuen Bestimmungen gelten nicht nur wie die zuvor bestehenden H\u00e4rtefallregeln f\u00fcr Verheiratete, sondern auch f\u00fcr deren Kinder, f\u00fcr Menschen in eingetragener Partnerschaft und - unter gewissen Voraussetzungen - f\u00fcr Konkubinatspartner und -partnerinnen.</p><p class=\"Standard_d\">Umsetzen m\u00fcssen die neuen Regeln die Kantone. Wie bei pers\u00f6nlichen H\u00e4rtef\u00e4llen sollen sie aber die Regeln nur mit dem Einverst\u00e4ndnis des Bundes anwenden d\u00fcrfen. Dabei f\u00fchrt der Opferstatus nicht automatisch zu einem Bleiberecht. Vielmehr sieht das Gesetz nach wie vor eine Einzelfallpr\u00fcfung vor.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Bundesgesetz \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder und \u00fcber die Integration soll wie folgt ge\u00e4ndert werden:</p><p>Art. 50 Aufl\u00f6sung der Familiengemeinschaft</p><p>1 Nach Aufl\u00f6sung der Ehe oder der Familiengemeinschaft haben die Ehegatten und die Kinder Anspruch auf Erteilung und Verl\u00e4ngerung einer urspr\u00fcnglich nach den Artikeln 42, 43, 44, 45 und 85 Abs. 7 erteilten Aufenthaltsbewilligung, wenn:</p><p>a. die Ehegemeinschaft mindestens drei Jahre bestanden hat und die Integrationskriterien nach Artikel\u00a058a erf\u00fcllt sind; oder</p><p>b. wichtige pers\u00f6nliche Gr\u00fcnde einen weiteren Aufenthalt in der Schweiz erforderlich machen.</p><p>2 Wichtige pers\u00f6nliche Gr\u00fcnde nach Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0b k\u00f6nnen insbesondere vorliegen:</p><p>a. wenn die Ehegattin oder der Ehegatte Opfer ehelicher Gewalt wurde, namentlich nachgewiesen durch</p><p>1. die Anerkennung des Opferstatus durch eine Opferhilfe-Beratungsstelle nach dem Bundesgesetz \u00fcber die Hilfe an Opfer von Straftaten, oder</p><p>2. der Betreuung oder den Schutz durch eine auf h\u00e4usliche Gewalt spezialisierte Fachstelle mit \u00f6ffentlicher Finanzierung, oder</p><p>3. polizeiliche oder richterliche Massnahmen zum Schutz des Opfers</p><p>b. wenn die Ehegattin oder der Ehegatte die Ehe nicht unter freiem Willen geschlossen hat,</p><p>c. wenn die soziale Wiedereingliederung im Herkunftsland ernsthaft gef\u00e4hrdet erscheint.</p><p>2bis Im Fall von ehelicher Gewalt sowie bei einer gegen den freien Willen der Ehegattin oder des Ehegatten geschlossenen Ehe wird die Aufenthaltsbewilligung w\u00e4hrend den drei Jahren nach der Trennung j\u00e4hrlich erneuert, damit die Person die Integrationskriterien nach Artikel\u00a058a erf\u00fcllen kann.</p><p>2ter Die Folgen von ehelicher Gewalt und einer gegen den freien Willen der Ehegattin oder des Ehegatten geschlossenen Ehe auf die Integrationsf\u00e4higkeit sind im Artikel\u00a058a Abs. 2 geregelt.</p><p>3 Die Frist zur Erteilung der Niederlassungsbewilligung richtet sich nach Artikel\u00a034.</p><p>Art. 52 Eingetragene Partnerschaft und Konkubinat</p><p>Die Bestimmungen dieses Kapitels \u00fcber ausl\u00e4ndische Ehegatten gelten f\u00fcr die eingetragene Partnerschaft gem\u00e4ss PartG sowie f\u00fcr Konkubinatspaare, denen den Familiennachzug gew\u00e4hrt wurde, sinngem\u00e4ss.</p><p>Art. 58a Integrationskriterien</p><p>1 Bei der Beurteilung der Integration ber\u00fccksichtigt die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde folgende Kriterien:</p><p>a. die Beachtung der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Ordnung;</p><p>b. die Respektierung der Werte der Bundesverfassung;</p><p>c. die Sprachkompetenzen; und</p><p>d. die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung.</p><p>2 Der Situation von Personen, welche die Integrationskriterien von Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0c und d aufgrund einer Behinderung oder Krankheit oder anderen gewichtigen pers\u00f6nlichen Umst\u00e4nden, wie eheliche Gewalt oder Zwangsheirat, nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen erf\u00fcllen k\u00f6nnen, ist angemessen Rechnung zu tragen.</p><p>3 Der Bundesrat legt fest, welche Sprachkompetenzen bei der Erteilung und der Verl\u00e4ngerung einer Bewilligung vorliegen m\u00fcssen.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1718358454000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|1216|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1747315833197)\/","SubmissionDate":"\/Date(1636070400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5112,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Strafrecht|Migration"}}