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Iv.","Title":"Aufrufe zu Hass und Gewalt aufgrund des Geschlechts m\u00fcssen strafbar werden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":"<h4 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h4><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im Nationalrat, 06.12.2023</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Nationalrat will Anti-Sexismus-Strafnorm verankern</strong><br><strong>Aufrufe zu Hass und Gewalt aufgrund des Geschlechts sollen strafbar werden. Dieser Meinung ist der Nationalrat. In seinen Augen stellt Sexismus eine inakzeptable Verletzung der Menschenw\u00fcrde dar, die strafbar sein sollte.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Die grosse Kammer hat am Mittwoch sechs gleichlautenden parlamentarischen Initiativen aus den Reihen der SP, Gr\u00fcnen, GLP, Mitte, FDP und EVP Folge gegeben - mit 123 zu 65 Stimmen. Als n\u00e4chstes besch\u00e4ftigt sich die zust\u00e4ndige St\u00e4nderatskommission damit. Sie hatte den Initiativen im vergangenen Mai mit 6 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung nicht zugestimmt.</p><p class=\"Standard_d\">Der Nationalrat ist anderer Meinung: Er verlangt eine Erg\u00e4nzung des Artikels 261bis des Strafgesetzbuches, der sogenannten Anti-Rassismus-Strafnorm. Konkret soll der Artikel mit dem Wort \"Geschlecht\" erg\u00e4nzt werden. Verst\u00f6sse dagegen sollen mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.</p><p class=\"Standard_d\">Gewalt und Hass gegen Frauen seien leider weit verbreitet, sagte Jacqueline de Quattro (FDP/VD). Eine Erweiterung der Strafnorm w\u00fcrde aus ihrer Sicht ein klares Signal aussenden, dass Aufrufe zu Gewalt und Hass aus Gr\u00fcnden des Geschlechts ebenso wenig toleriert w\u00fcrden wie Gewaltaufrufe aus rassistischen, antisemitischen oder homophoben Gr\u00fcnden.</p><p class=\"Standard_d\">Gegen die \u00c4nderung des Strafgesetzbuchs sprach sich im Nationalrat nur die SVP aus. Sprecherin Barbara Steinemann (ZH) wies darauf hin, dass bereits Tatbest\u00e4nde existierten, die bei Hass greifen. Zudem solle nicht jede unliebsame Verhaltensweise im Strafgesetzbuch mit Strafe bedroht werden. Der fragliche Artikel des Strafgesetzbuches diene dem Minderheitenschutz.</p><p>&nbsp;</p><h4 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h4><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im St\u00e4nderat, 18.12.2024</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>R\u00e4te wollen eine Anti-Sexismus-Strafnorm einf\u00fchren</strong><br><strong>Das Parlament will Aufrufe zu Hass und Gewalt aufgrund des Geschlechts unter Strafe stellen. Der St\u00e4nderat hat sich mit sechs gleich lautenden parlamentarischen Initiativen mit diesem Anliegen einverstanden erkl\u00e4rt, auf Antrag einer Minderheit.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Die kleine Kammer f\u00e4llte ihren Entscheid am Mittwoch mit 21 zu 18 Stimmen und mit zwei Enthaltungen. Sie folgte damit dem Antrag einer Minderheit ihrer Kommission f\u00fcr Rechtsfragen (RK-S). Die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) kann nun einen Gesetzesentwurf ausarbeiten.</p><p class=\"Standard_d\">Der Nationalrat hatte die sechs Initiativen aus den Reihen von SP, Gr\u00fcnen, GLP, Mitte, FDP und EVP vor einem Jahr unterst\u00fctzt. Konkret bef\u00fcrwortete er eine Erg\u00e4nzung von Artikel 261bis des Strafgesetzbuches, der sogenannten Anti-Rassismus-Strafnorm, mit dem Wort \"Geschlecht\". Verst\u00f6sse dagegen sollen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">\"Gewalt entsteht aus Worten\"</p><p class=\"Standard_d\">Nach heutiger Rechtslage erfasst die Strafnorm Aufrufe zu Hass und Diskriminierung gegen Menschen aufgrund ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung.</p><p class=\"Standard_d\">Im St\u00e4nderat setzte sich die Minderheit durch, die es halten wollte wie der Nationalrat. Aufrufe zu Gewalt und Hass aus Gr\u00fcnden des Geschlechts sollten ebenso wenig toleriert werden wie rassistische, antisemitische oder homophobe Gewaltaufrufe. Bei der Anwendung der Anti-Rassismus-Strafnorm seien die Gerichte zur\u00fcckhaltend.</p><p class=\"Standard_d\">Minderheitssprecherin Mathilde Crevoisier Crelier (SP/JU) erinnerte an ein an einem Fussballspiel gezeigtes Banner mit der Aufschrift \"Winti Frauen figge und verhaue\". Die Urheber des Aufrufs seien vor Gericht freigesprochen worden. \"Gewalt entsteht aus Worten\", doppelte Marianne Binder (Mitte/AG) nach.</p><p class=\"Standard_d\">Werde eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet, k\u00f6nne definiert werden, was genau mit dem Begriff \"Geschlecht\" gemeint sei, sagte Binder. \"Ein Aufruf zu Frauenhass und Frauenfeindlichkeit ist keine Meinung und muss unter Strafe gestellt werden\", sagte Maya Graf (Gr\u00fcne/BL).</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">\u00dcberlastung der Justiz bef\u00fcrchtet</p><p class=\"Standard_d\">Die unterlegene Mehrheit anerkannte zwar, dass ein Problem bestehe, bef\u00fcrchtete aber gleichzeitig eine \u00dcberlastung des Justizsystems, aufgrund derer schwerere F\u00e4lle nicht beurteilt werden k\u00f6nnten. Zudem kritisierte sie, der Begriff des Geschlechts sei nicht klar genug definiert. Auch sei die Meinungs\u00e4usserungsfreiheit in Gefahr.</p><p class=\"Standard_d\">\"Ob zum Beispiel ein frauen- oder m\u00e4nnerfeindlicher Witz nun strafbar ist oder nicht, l\u00e4sst sich schwer beantworten\", sagte Beat Rieder (Mitte/VS) dazu. Das Strafrecht diene nicht dazu, den Menschen Anstand und Moral beizubringen.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Ausk\u00fcnfte</strong></h2><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\">Simone Peter, Kommissionssekret\u00e4rin,&nbsp;</p><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\">058 322 97 47,</p><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\"><a href=\"mailto:rk.caj@parl.admin.ch\">rk.caj@parl.admin.ch</a></p><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\"><a href=\"https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-rk\">Kommission f\u00fcr Rechtsfragen (RK)</a></p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Artikel\u00a0261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird wie folgt ge\u00e4ndert:</p><p>Diskriminierung und Aufruf zu Hass</p><p>Wer \u00f6ffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion, sexueller Orientierung oder ihrem Geschlecht zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft,</p><p>wer \u00f6ffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung dieser Personen oder Personengruppen gerichtet sind,</p><p>wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, f\u00f6rdert oder daran teilnimmt,</p><p>wer \u00f6ffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Geb\u00e4rden, T\u00e4tlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion, sexuellen Orientierung oder ihrem Geschlecht gegen die Menschenw\u00fcrde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gr\u00fcnde V\u00f6lkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gr\u00f6blich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht,</p><p>wer eine von ihm angebotene Leistung, die f\u00fcr die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion, sexueller Orientierung oder ihrem Geschlecht verweigert,</p><p>wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.</p>","ReasonText":"<p>In der Debatte rund um die Erweiterung des Artikels 261bis StGB, die durch die parlamentarische Initiative Reynard 13.407 angestossen wurde, war ein Thema, ob neben der sexuellen Orientierung auch Diskriminierung und Aufrufe zu Hass aufgrund des Geschlechts aufgenommen werden sollen. 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