{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211019,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211019,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211019,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211019,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211019,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211019,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211019,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211019,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211019,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211019,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211019,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211019,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211019,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211019,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211019,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211019,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211019,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20211019,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.1019","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Internationale Zusammenarbeit in Strafsachen bei politischen Verfahren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen ist zur Verhinderung von Straflosigkeit und zur F\u00f6rderung einer internationalen Rechtsordnung von grosser Bedeutung. Problematisch wird die Kooperation, wenn ein Partnerstaat die Unterst\u00fctzung der Schweiz bei der Strafverfolgung f\u00fcr politische Zwecke missbraucht und rechtsstaatliche und menschenrechtliche Prinzipien missachtet. Artikel\u00a02 IRSG sieht deshalb vor, dass die Zusammenarbeit in Strafsachen ablehnt wird, wenn Personen wegen ihrer politischen Anschauungen verfolgt werden. In der Praxis hat sich gezeigt, dass dieser Passus nur selten Beachtung findet und sich die Staatsanwaltschaften sowie die BA bei politisch heiklen F\u00e4llen regelm\u00e4ssig schwertun. Vor diesem Hintergrund ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Massnahmen trifft der Bundesrat, um sicherzustellen, dass bei Rechtshilfegesuchen Artikel\u00a02 IRSG ausreichend ber\u00fccksichtigt wird? </p><p>2. Wie geht die BA bei der Bearbeitung von F\u00e4llen mit politischem Hintergrund vor? Sind automatisierte Prozesse zur Pr\u00fcfung von politischen Komponenten vorgesehen?</p><p>3. Wie geht das Bundesamt f\u00fcr Justiz (BJ) bei der Weiterleitung von Rechtshilfeersuchen an die BA oder an Staatsanwaltschaften und bei der Bearbeitung von Verhaftungs- oder Auslieferungsbegehren mit politischem Hintergrund vor? Sind automatisierte Due-Diligence-Prozesse zur Pr\u00fcfung von politischen Komponenten vorgesehen? Wie werden Berichte internationaler Organisationen einbezogen?</p><p>4. Welche Massnahmen hat der Bundesrat getroffen, um sicherzustellen, dass die Verwendung von Interpol Red Notices, die Auslieferung und die Rechtshilfe nicht zur Verfolgung politischer Dissidentinnen und Dissitenten von autorit\u00e4ren und rechtsstaatlich bedenklichen L\u00e4ndern instrumentalisiert wird?</p><p>5. K\u00f6nnen BJ und BA Verhaftungs- und Auslieferungsbegehren sowie Rechtshilfegesuche wegen politischer Verfolgung ablehnen? Und wird diese Befugnis auch tats\u00e4chlich wahrgenommen? Wenn ja, wie h\u00e4ufig haben BJ und BA in den letzten f\u00fcnf Jahren Verhaftungs- resp. Auslieferungsbegehren resp. Rechtshilfeersuchen wegen politischer Verfolgung abgewiesen?</p><p>6. Wie beurteilt der Bundesrat den Unmut \u00fcber die Schweiz vonseiten der USA rund um die F\u00e4lle Magnitsky, Alekseev und Nawalny?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das BJ sowie die Rechtshilfevollzugsbeh\u00f6rde pr\u00fcfen von Amtes wegen, ob Ausschlussgr\u00fcnde f\u00fcr die Rechtshilfe u. a. nach Art. 2 des Rechtshilfegesetzes (IRSG; SR 351.1) vorliegen (vgl. Ziff. 3). Die Rechtsmittelinstanzen pr\u00fcfen diese Frage ebenfalls, wenn entsprechende R\u00fcgen erhoben werden. Weitere Massnahmen des Bundesrates sind nicht erforderlich.</p><p>2. Der Bundesrat kann aufgrund der Gewaltentrennung nicht zum Vorgehen der BA Stellung nehmen. Ausschlussgr\u00fcnde nach Art. 2 IRSG sind jedoch auch von der BA von Amtes wegen zu pr\u00fcfen (vgl. auch Ziff. 3).</p><p>3. Das BJ pr\u00fcft jedes eingehende Rechtshilfeersuchen summarisch vor. Dabei nimmt es insbesondere im Verkehr mit Staaten, mit denen die Schweiz noch nicht zusammengearbeitet hat bzw. mit denen kein bi- oder multilaterales Abkommen besteht, eine Risikobeurteilung vor. Besteht ein solches Abkommen, aber missachtet ein Staat die in Art. 2 IRSG erw\u00e4hnten Menschenrechtsinstrumente in gravierender Weise, wird auch hier eine neue Beurteilung vorgenommen. Hierzu konsultiert das BJ auch Berichte internationaler Organisationen. Kommt es zum Schluss, dass eine vertiefte Risikobeurteilung n\u00f6tig ist, ist die allgemeine Situation im ersuchenden Staat und gegebenenfalls die pers\u00f6nliche Situation der betroffenen Person sowie die M\u00f6glichkeit zu pr\u00fcfen, ob allf\u00e4llige Bedenken durch die Abgabe von Garantien durch den ersuchenden Staat ausger\u00e4umt werden k\u00f6nnen. In solchen F\u00e4llen handelt das BJ in R\u00fccksprache mit dem EDA. Nach Abschluss der Pr\u00fcfung lehnt das BJ das Ersuchen entweder ab, holt die n\u00f6tigen Garantien ein oder leitet es an die Vollzugsbeh\u00f6rde weiter. Im letzteren Fall bedeutet dies noch nicht, dass die Schweiz tats\u00e4chlich Rechtshilfe leisten wird. Die betroffene Person hat weiterhin die M\u00f6glichkeit, bei der Vollzugsbeh\u00f6rde einen Ausschlussgrund nach Art. 2 IRSG geltend zu machen. Erscheint dieser glaubhaft, kann auch die Vollzugsbeh\u00f6rde bzw. die Rechtsmittelinstanz R\u00fccksprache mit dem EDA nehmen. Das BJ kann bei Bedarf seinerseits Rechtsmittel gegen die Verf\u00fcgungen der Vollzugsbeh\u00f6rden ergreifen oder es wird von der Rechtsmittelinstanz zur Stellungnahme eingeladen. Dabei kann es sich auch zur Frage \u00e4ussern, ob ein Ausschlussgrund nach Art. 2 IRSG besteht.</p><p>Die Zusammenarbeit bei Auslieferungsf\u00e4llen mit politischem Hintergrund ist gem\u00e4ss Art. 2 und 3 IRSG sowie den multi- und bilateralen Auslieferungsvertr\u00e4gen ausgeschlossen. In derartigen F\u00e4llen ordnet das BJ keine Auslieferungshaft an. Ist ein Auslieferungsverfahren eingeleitet und macht der Verfolgte geltend, er werde eines politischen Deliktes bezichtigt oder ergeben sich bei der Instruktion ernsthafte Gr\u00fcnde f\u00fcr den politischen Charakter der Tat, so entscheidet das Bundesstrafgericht (und letztinstanzlich das Bundesgericht) auf Antrag des BJ (Art. 55 Abs. 2 IRSG). Bei der Pr\u00fcfung dieser Fragen werden nebst der aktuellen Rechtsprechung je nach Fallkonstellation auch das EDA und andere Fachbeh\u00f6rden (z. B. SEM) konsultiert sowie allenfalls Berichte von internationalen Organisationen und NGOs miteinbezogen.</p><p>4. Die Interpol Red Notices werden vor der Verbreitung von einer unabh\u00e4ngigen Fachstelle des Interpol-Generalsekretariats in Lyon (\"Commission for the Control of Interpol's Files\"; CCF) systematisch auf politische Hintergr\u00fcnde bzw. eine m\u00f6gliche Verletzung von Art. 3 der Interpol-Statuten gepr\u00fcft. Gegebenenfalls wird die Fahndung nicht verbreitet. Auch die verfolgte Person selber oder z. B. deren Heimatstaat k\u00f6nnen eine solche Pr\u00fcfung veranlassen. Im Weiteren wird auf die Antworten in Ziff. 1 und 3 zur Beachtung von Art. 2 IRSG verwiesen.</p><p>5. In der Praxis ist es eher selten, dass die Schweiz Verhaftersuchen mit einem eindeutig politischen Hintergrund erh\u00e4lt (vgl. auch Ziff. 4). Falls doch, k\u00f6nnen die schweizerischen Beh\u00f6rden Auslieferungsersuchen wegen politischer Verfolgung ablehnen. Die Ablehnungsgr\u00fcnde eines Auslieferungsersuchens werden statistisch nicht erfasst, weshalb hierzu Angaben fehlen.</p><p>Wie unter Ziff. 3 dargelegt, lehnt das BJ Rechtshilfeersuchen nur in der Phase der summarischen Vorpr\u00fcfung selbst\u00e4ndig ab. Diese Befugnis wird in der Praxis auch wahrgenommen. Eine Statistik wird hierzu jedoch nicht gef\u00fchrt.</p><p>6. Das BJ erhielt von Russland mehrere Rechtshilfeersuchen, welche es nach einer summarischen Pr\u00fcfung zur detaillierten Pr\u00fcfung und zum Vollzug an die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden weitergeleitet hat. Die Verfahrensbeteiligten haben das Recht, ihre Argumente vorzubringen und Entscheide gerichtlich \u00fcberpr\u00fcfen zu lassen. Der Bundesrat und die Schweizer Beh\u00f6rden sind sich bewusst, dass diese Rechtshilfeverfahren in einem breiteren Kontext stattfinden, der stark politisiert ist. Der Bundesrat nimmt den Unmut vonseiten einzelner amerikanischer Parlamentarier zur Kenntnis, betont jedoch, dass die F\u00e4lle streng nach den gesetzlichen Vorgaben behandelt werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1620777600000)\/","SubmittedBy":"Molina Fabian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1620777600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|8|1216|1231","Category":null,"Modified":"\/Date(1750802256377)\/","SubmissionDate":"\/Date(1616025600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5108,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Internationale Politik|Strafrecht|Internationales Recht"}}