{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211056,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211056,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211056,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211056,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211056,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211056,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211056,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211056,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211056,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211056,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211056,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211056,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211056,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211056,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211056,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211056,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211056,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20211056,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.1056","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Rustici im Tessin. Man soll endlich eine L\u00f6sung finden, um sie bundesrechtskonform aufwerten zu k\u00f6nnen!","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In den Achtzigerjahren trat das Raumplanungsgesetz, das die Unterscheidung zwischen Bau- und Nichtbauzonen festlegte, in Kraft. Seither gibt es ein Problem insbesondere mit den Rustici in den vielen T\u00e4lern und abgelegenen Gebieten des Tessins. Diese charakteristischen Bauten dienten vielen Menschen als unverzichtbare Unterkunft f\u00fcr ihre landwirtschaftlichen T\u00e4tigkeiten. Diese Personen lebten von der Land- und Alpwirtschaft oder vielleicht sollte man besser sagen, sie \u00fcberlebten dank dieser T\u00e4tigkeiten.</p><p>Im Verlauf der Jahre gingen solche T\u00e4tigkeiten immer mehr zur\u00fcck und die zahlreichen Bauten wurden umfunktioniert zu als Zweitwohnung dienenden Rustici. Bei der Mehrheit davon handelt es sich um Geb\u00e4ude, die einen Aufenthalt mit wenig Komfort bieten, aber auch Ferien und Momente unbezahlbarer Erholung erm\u00f6glichen. </p><p>Im Jahr 2010 reichte das Bundesamt f\u00fcr Raumentwicklung (ARE) beim Verwaltungsgericht des Kantons Tessin (TRAM) Beschwerde gegen den Tessiner Nutzungsplan \"Landschaften mit sch\u00fctzenswerten Bauten\" (PUC-Peip) ein. Dieser hatte als Ziel, Regeln f\u00fcr die Wiedernutzbarmachung, den Umbau und die Nutzung der zahlreichen Rustici im Tessin festzulegen. Die ersten Urteile f\u00e4llte das TRAM erst 10 Jahre nach Einreichung der Beschwerde, was den Umbau der mittlerweile ungenutzten Rustici zum Stillstand brachte und zu einer Verarmung und Vernachl\u00e4ssigung der Landschaft f\u00fchrte. Leider fielen die ersten Urteile des TRAM zugunsten des ARE aus, was die Situation betreffend die Rustici de facto verschlechterte. Man denke daran, dass der Umbau der Rustici einen bedeutenden lokalen Wirtschaftszweig darstellt, an dem lokale Handwerkerinnen und Handwerker, Selbstst\u00e4ndige und lokale Angestellte beteiligt sind. Des Weiteren bieten die Rustici die M\u00f6glichkeit, angehende Handwerkerinnen und Handwerker in unentbehrlichen Berufen auszubilden.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er auch der Ansicht, dass die Problematik der Rustici gel\u00f6st werden muss, damit der aktuelle Stillstand nicht weiter andauert?</p><p>2. Ist er - unter Vorbehalt des laufenden Verfahrens und allf\u00e4lliger Gerichtsentscheide - der Auffassung, dass genug Handlungsspielraum besteht, um neue Verhandlungen zwischen dem Kanton Tessin und dem Bund aufzunehmen, um die Problematik der Rustici zu l\u00f6sen?</p><p>3. Gedenkt der Bundesrat seinen politischen Ermessensspielraum zu nutzen, um den zust\u00e4ndigen Bundes\u00e4mtern klare Anweisungen zu geben, damit sie zusammenarbeiten, um eine gemeinsame L\u00f6sung zu finden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Fragesteller spricht die Beschwerde des Bundesamtes f\u00fcr Raumentwicklung (ARE) von 2010 an das Verwaltungsgericht des Kantons Tessin gegen den kantonalen Nutzungsplan PUC-PEIP an. Mit diesem Nutzungsplan wurden gut 23 Prozent des Gebiets des Kantons Tessin unter einen strengen Schutz gestellt. Unter gewissen Voraussetzungen k\u00f6nnen in diesen Gebieten Rustici gest\u00fctzt auf Artikel\u00a039 Absatz\u00a02 der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (RPV; SR 700.1) zu Zweitwohnungen umgenutzt werden.</p><p>Das ARE hat seine Beschwerde 2013 teilweise zur\u00fcckgezogen. Dadurch ist der kantonale Nutzungsplan f\u00fcr \u00fcber 20 Prozent des Kantonsgebiets in Rechtskraft getreten. Damit d\u00fcrften um die 10 000 ehemals unbewohnte St\u00e4lle und Heuschober potenziell umnutzbar geworden sein. Es kann demnach keine Rede davon sein, der Umbau der mittlerweile ungenutzten Rustici sei zum Stillstand gebracht worden. Allein im Kanton Tessin scheinen seit 2013 weit mehr rechtskr\u00e4ftige Bewilligungen f\u00fcr die Umnutzung alter landwirtschaftlicher \u00d6konomiegeb\u00e4ude (ausserhalb der Bauzonen) in Wohnraum erteilt worden zu sein als im ganzen Rest der Schweiz zusammengez\u00e4hlt.</p><p>Das kantonale Verwaltungsgericht hat 2014 und 2015 - in Bezug auf den verbliebenen Teil der Beschwerde des ARE - in praktisch allen bestrittenen Sektoren Augenscheine angeordnet. Diese Abkl\u00e4rungen f\u00fchrten vor Augen, in welchem Ausmass traditionelle Bausubstanz durch bauliche Interventionen unwiederbringlich zerst\u00f6rt wurde.</p><p>Das Nichtbaugebiet ist keine Bauzone f\u00fcr (Wohn-)Bauten, deren Architektur sich an die traditionelle l\u00e4ndliche Architektur anlehnt. Die Klarheit, mit der das kantonale Verwaltungsgericht bez\u00fcglich der allermeisten der vom ARE bestrittenen Sektoren die Auffassung des ARE best\u00e4tigt hat, l\u00e4sst nichts zu w\u00fcnschen \u00fcbrig.</p><p>Vor diesem Hintergrund k\u00f6nnen die gestellten Fragen wie folgt beantwortet werden:</p><p>1./2. Aus der Sicht des Bundesrats besteht in diesem Bereich kein Stillstand. Trotzdem ist er bereit, stets auch pr\u00fcfen zu lassen, ob noch Spielr\u00e4ume bestehen, ohne dass der Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet unterlaufen w\u00fcrde. In diesem Sinn hat er schon in seiner Botschaft vom 31. Oktober 2018 zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes Vorschl\u00e4ge gemacht, die in gewissen Situationen Mehrnutzungen erm\u00f6glichen w\u00fcrden, sofern diese kompensiert werden. Die UREK-S hat in ihren, am 21. Mai 2021 in die Vernehmlassung gegebenen Vorentwurf ebenfalls entsprechende Vorschl\u00e4ge aufgenommen.</p><p>3. Der Bundesrat sieht innerhalb des Rahmens des geltenden Rechts keinen politischen Ermessensspielraum im Hinblick auf eine grossz\u00fcgigere Praxis, wie sie dem Fragesteller vorzuschweben scheint. Damit er\u00fcbrigen sich auch \u00dcberlegungen zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Bundesrat einem Bundesamt verbindliche Vorgaben f\u00fcr die Aus\u00fcbung des ihm zustehenden Beschwerderechts machen k\u00f6nnte und sollte.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1637712000000)\/","SubmittedBy":"Marchesi Piero","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1637712000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15|2831|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1750800452493)\/","SubmissionDate":"\/Date(1631491200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5111,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft|Kultur|Raumplanung und Wohnungswesen"}}