{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211063,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211063,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211063,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211063,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211063,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211063,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211063,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211063,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211063,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211063,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211063,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211063,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211063,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211063,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211063,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211063,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211063,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20211063,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.1063","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Unterhaltsgarantien als Einfallstor f\u00fcr Bleiberecht und Sozialhilfe","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die kantonalen Migrations\u00e4mter kennen das Instrument der Unterhaltsgarantien. Damit kann ein Ausl\u00e4nder eine Person in die Schweiz holen, welche nicht unter den Familiennachzug f\u00e4llt. Zum Beispiel kann ein Deutscher so seine Konkubinatspartnerin in die Schweiz holen, wenn er dem Migrationsamt eine Unterhaltsgarantie unterzeichnet. Darin wird geregelt, dass er f\u00fcr seine Partnerin in der Schweiz finanziell aufkommt.</p><p>Kommt es zu einer Trennung, erlischt die vom Migrationsamt erstellte Unterhaltsgarantie. Das heisst, der Ausl\u00e4nder muss f\u00fcr diese Person finanziell nicht aufkommen. Der Bundesgesetzgeber hat mit der Aufnahme von Artikel\u00a029a AIG und Artikel\u00a061a AIG gewisse Personen von der Sozialhilfe ausgeschlossen. Doch Personen, welche Dank Unterhaltsgarantie in die Schweiz einreisen, wurden nicht ber\u00fccksichtigt. Das bedeutet, dass Personen, welche eigentlich gar nicht unter die Kategorie Familiennachzug fallen und unter Umst\u00e4nden noch keinen einzigen Tag gearbeitet haben, Anspruch auf Sozialhilfe nach SKOS haben. Selbstverst\u00e4ndlich kann das Amt f\u00fcr Migration den Widerruf der Aufenthaltsbewilligung pr\u00fcfen, doch bis unter Umst\u00e4nden ein Bundesgerichtsentscheid vorliegt, muss die Wohngemeinde weiterhin Sozialhilfe zahlen.</p><p>Durch diese Situation ergibt sich folgende Anfrage an den Bundesrat:</p><p>1. Wie viele Unterhaltsgarantien werden von den kantonalen Migrationsbeh\u00f6rden pro Jahr ausgestellt?</p><p>2. Handelt es sich nach Meinung des Bundesrats um einen Missstand und wenn ja, ist er bereit, Artikel\u00a061 AIG entsprechend anzupassen, damit auch Personen mit Unterhaltsgarantien keinen Anspruch auf Sozialhilfe nach SKOS haben und ihr Aufenthaltsrecht verlieren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Gem\u00e4ss einem Grundsatzurteil des Bundesgerichts (BGer) m\u00fcssen EU/EFTA-B\u00fcrgerinnen und -B\u00fcrger, die in der Schweiz nicht erwerbst\u00e4tig sind, \u00fcber ausreichende finanzielle Mittel f\u00fcr ihren Lebensunterhalt verf\u00fcgen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Mittel aus eigener oder fremder Quelle stammen. Falls eine ausl\u00e4ndische Person dennoch Sozialhilfe oder Erg\u00e4nzungsleistungen beansprucht, erlischt ihr Aufenthaltsrecht nach Artikel\u00a024 Absatz\u00a08 Anhang I FZA und es k\u00f6nnen aufenthaltsbeendende Massnahmen eingeleitet werden (vgl. BGE 135 II 265). Aufgrund dieser Rechtsprechung m\u00fcssen die kantonalen Migrationsbeh\u00f6rden nicht erwerbst\u00e4tigen EU/EFTA-Staatsangeh\u00f6rigen, die \u00fcber eine Verpflichtungs- oder Schuldanerkennungserkl\u00e4rung einer b\u00fcrgenden Person verf\u00fcgen, eine Aufenthaltsbewilligung erteilen. Der Bundesrat verf\u00fcgt jedoch \u00fcber keine Zahlen hierzu. Die Form dieser Unterhaltsgarantien, insbesondere was deren G\u00fcltigkeitsdauer betrifft, ist Sache der Kantone.</p><p>2. Die in der Anfrage genannten Artikel\u00a029a und 61a des Bundesgesetzes \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder und \u00fcber die Integration (AIG; SR 142.20) sind seit dem 1. Juli 2018 in Kraft. Artikel\u00a029a bezieht sich auf Stellensuchende, Artikel\u00a061a auf Arbeitslose. Mit Artikel\u00a029a AIG wurde die zuvor unterschiedliche Anwendung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits \u00fcber die Freiz\u00fcgigkeit (FZA; SR 0.142.112.681) durch die Kantone vereinheitlicht, indem Stellensuchende von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden; dies gilt auch f\u00fcr Stellensuchende mit Unterhaltsgarantie. Artikel\u00a061a AIG setzt das FZA um bei unfreiwilliger Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses (BBl 2016 3007) und erm\u00f6glicht, eine Aufenthaltsbewilligung unter bestimmten Voraussetzungen zu widerrufen. Dieser Artikel betrifft nur Personen, die zuvor die Arbeitnehmereigenschaft besessen haben. F\u00fcr Nichterwerbst\u00e4tige mit Unterhaltsgarantie sieht das FZA eine besondere Regelung vor.</p><p>Das FZA und die Rechtsprechung des BGer legen klar fest, unter welchen Voraussetzungen nicht erwerbst\u00e4tige EU/EFTA-Staatsangeh\u00f6rige in der Schweiz aufenthaltsberechtigt sind (Art. 24 Abs. 1 Anhang I FZA). Das Aufenthaltsrecht besteht, solange die betreffende Person \u00fcber gen\u00fcgend finanzielle Mittel verf\u00fcgt, sodass sie w\u00e4hrend ihres Aufenthalts keine Sozialhilfe oder Erg\u00e4nzungsleistungen in Anspruch nehmen muss. Die finanziellen Mittel gelten als ausreichend, wenn sie den Betrag \u00fcbersteigen, unterhalb dem Schweizer Staatsangeh\u00f6rige Anspruch auf Sozialhilfeleistungen haben (vgl. Art. 24 Abs. 2 Anhang I FZA und Art. 16 der Verordnung \u00fcber den freien Personenverkehr; SR 142.203). Sind diese Voraussetzungen nicht mehr erf\u00fcllt, ist die Aufenthaltsbewilligung zu widerrufen. Die f\u00fcr die Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden und die f\u00fcr die Festsetzung und Auszahlung der Erg\u00e4nzungsleistungen zust\u00e4ndigen Organe melden der kantonalen Migrationsbeh\u00f6rde unaufgefordert den Leistungsbezug (Art. 97 Abs. 3 Bst. d AIG; Art. 82b und 82d der Verordnung \u00fcber Zulassung, Aufenthalt und Erwerbst\u00e4tigkeit; SR 142.201).</p><p>Der Grundsatz, wonach nicht erwerbst\u00e4tige Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder \u00fcber die n\u00f6tigen finanziellen Mittel verf\u00fcgen m\u00fcssen und somit keine Sozialhilfe in Anspruch nehmen k\u00f6nnen, gilt auch f\u00fcr Drittstaatsangeh\u00f6rige (Art. 27-29 AIG).</p><p>Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat eine zus\u00e4tzliche Pr\u00e4zisierung auf Gesetzesstufe als nicht notwendig, da die Bestimmungen des FZA und des AIG in diesem Punkt ausreichend klar sind.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1636502400000)\/","SubmittedBy":"Bircher Martina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1636502400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|1211|2811|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1763108458670)\/","SubmissionDate":"\/Date(1632700800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5111,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Zivilrecht|Migration|Sozialer Schutz"}}