{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211075,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211075,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211075,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211075,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211075,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211075,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211075,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211075,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211075,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211075,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211075,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211075,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211075,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211075,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211075,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211075,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211075,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20211075,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.1075","BusinessType":19,"BusinessTypeName":"Dringliche Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"DA","Title":"Covid-19. Welche wirtschaftlichen Massnahmen f\u00fcr das zweite Halbjahr 2021 und das Jahr 2022?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Seit Beginn der Pandemie hat der Bundesrat zahlreiche Gesundheitsmassnahmen erlassen, welche die wirtschaftliche Freiheit einschr\u00e4nken. Bis zum Sommer 2021 waren die mit den coronabedingten Einschr\u00e4nkungen einhergehenden Wirtschaftshilfen klar, aber f\u00fcr das zweite Halbjahr 2021 und f\u00fcr das Jahr 2022 bleibt die Situation unklar (H\u00e4rtefallhilfen, Erwerbsausfallentsch\u00e4digung, Kurzarbeitsentsch\u00e4digung, Covid-19-Darlehen). </p><p>Dies umso mehr, als die F\u00e4lle wieder in die H\u00f6he schnellen, was dazu f\u00fchrt, dass die Beh\u00f6rden \u00f6fter informieren. Ausserdem versch\u00e4rfen sie seit Kurzem t\u00e4glich die Reisebestimmungen drastisch und beschr\u00e4nken damit den internationalen Reiseverkehr. Die Folgen f\u00fcr die Wirtschaft sind erheblich. Allein im Kanton Genf musste die Hotellerie hinnehmen, dass die Gesamtzahl der \u00dcbernachtungen seit 2019 um 60 Prozent zur\u00fcckgegangen ist, und das erst noch mit reduzierten Zimmerpreisen seit Beginn der Pandemie. Was den Flughafen Genf betrifft, haben die Passagierzahlen seit Anfang 2021 im Vergleich zu 2019 um 70 Prozent abgenommen (4,6 Mio. Personen weniger). Das sind fast 700 000 Flugg\u00e4ste weniger als 2020 und 10 Millionen weniger als 2019. </p><p>Nun scheint der Bundesrat das Ausmass der Krise, besonders f\u00fcr den Tourismus, nicht mehr zu erfassen. In der Botschaft vom 27. Oktober 2021 zur \u00c4nderung des Covid-19-Gesetzes (BBl 2021 2515) heisst es: \"Nicht verl\u00e4ngert werden sollen hingegen die Bestimmungen im Bereich der H\u00e4rtefallhilfen und der Arbeitslosenversicherung.\" Es ist aber notwendig, die H\u00f6chstbezugsdauer um mindestens sechs Monate sowie die H\u00e4rtefallhilfen f\u00fcr das zweite Halbjahr 2021 und mindestens das erste Halbjahr 2022 zu verl\u00e4ngern. Es wird dem Parlament obliegen, Anpassungen vorzunehmen. Die Haltung des Bundesrates wirft aber folgende Fragen auf:</p><p>- Welche Strategie wird auf Bundesebene in Bezug auf die Wirtschaftshilfen im Falle eines saisonalen Wiederanstiegs von Covid-19 und allf\u00e4lliger Coronamassnahmen verfolgt, beispielsweise die Aufrechterhaltung der M\u00f6glichkeit, H\u00e4rtefallhilfen zu gew\u00e4hren?</p><p>- Sind auf Bundesebene erg\u00e4nzende Hilfen f\u00fcr die Branchen im Tourismus (Hotellerie, Flughafen, Veranstaltungssektor usw.) vorgesehen, die besonders von der Pandemie betroffen sind und deren Situation sich seit Beginn der Pandemie nicht wesentlich verbessert hat? Wenn ja, welche?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise steht f\u00fcr das Jahr 2022 bereits ein breites ordentliches Massnahmendispositiv bereit: Das Instrument der Kurzarbeitsentsch\u00e4digung wird nach ordentlichem Recht betroffenen Unternehmen zur Verf\u00fcgung stehen. \u00dcber die vom Bund unterst\u00fctzten B\u00fcrgschaftsgenossenschaften erhalten KMU leichteren Zugang zu Bankkrediten. Auch die Instrumente der Wirtschaftsf\u00f6rderung, wie die Exportf\u00f6rderung oder die Regionalpolitik k\u00f6nnen genutzt werden. Zudem werden die Unternehmen auch von den Massnahmen zur St\u00e4rkung des langfristigen Wachstums der Schweiz durch verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen und die St\u00e4rkung des Arbeitskr\u00e4ftepotenzials profitieren. Zu diesen Massnahmen k\u00f6nnen ausserordentliche Massnahmen gem\u00e4ss dem Covid-19-Gesetz (SR 818.102) hinzukommen.</p><p>Das Parlament hat in der Wintersession 2021 \u00fcber die Vorlage des Bundesrats zur Verl\u00e4ngerung der Abfederungsmassnahmen beraten und unter anderem die Verl\u00e4ngerung des Schutzschirms f\u00fcr Publikumsanl\u00e4sse, der H\u00e4rtefallhilfe, des Corona-Erwerbsersatzes und verschiedener Sonderbestimmungen im Bereich der Kurzarbeitsentsch\u00e4digung bis Ende 2022 erm\u00f6glicht. Zudem hat es im Covid-19-Gesetz die Schausteller als besonders zu unterst\u00fctzende Branche festgehalten. Die meisten Artikel des Covid-19-Gesetzes sind als \"Kann-Bestimmungen\" formuliert. Gem\u00e4ss Artikel\u00a01 Absatz\u00a02 des Covid-19-Gesetzes macht der Bundesrat von diesen Befugnissen nur so weit Gebrauch, als dies zur Bew\u00e4ltigung der Covid-19-Epidemie notwendig ist.</p><p>Umsatzr\u00fcckg\u00e4nge im zweiten Halbjahr 2021 k\u00f6nnen auch bei der Covid-19-H\u00e4rtefallverordnung (SR 951.262) von den Kantonen ber\u00fccksichtigt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. November 2021 entschieden, die Kantone im Rahmen des H\u00e4rtefallprogramms zus\u00e4tzlich mit 200 Millionen Franken aus der \"Bundesratsreserve\" zu unterst\u00fctzen. Total stehen f\u00fcr besondere H\u00e4rtef\u00e4lle damit 500 Millionen Franken aus der Bundesratsreserve bereit, mit denen die Kantone den spezifischen Bed\u00fcrfnissen der Unternehmen in ihrem Kanton Rechnung tragen k\u00f6nnen.</p><p>F\u00fcr das Jahr 2022 kann die aktuelle Covid-19-H\u00e4rtefallverordnung nicht einfach verl\u00e4ngert werden. Die Eidgen\u00f6ssische Finanzverwaltung (EFV) und das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (SECO) erarbeiten derzeit unter Einbezug der Kantone die notwendigen Anpassungen der Bestimmungen. Die H\u00e4rtefallregelungen werden auch in Zukunft von den Kantonen umgesetzt. Die neue gesetzliche Bestimmung f\u00fcr Schausteller wird auf Verordnungsstufe konkretisiert. Eine Konsultation der Kantone und der zust\u00e4ndigen parlamentarischen Kommissionen ist f\u00fcr Januar geplant. Der Bundesrat wird dem Parlament im Fr\u00fchjahr 2022 im Rahmen eines Nachtrags zum Budget 2022 die zus\u00e4tzlichen Mittel beantragen, die aufgrund der vom Parlament beschlossenen \u00c4nderungen des Covid-19-Gesetzes erforderlich sind.</p><p>Im Bereich der Kurzarbeit hat der Bundesrat am 17. Dezember 2021 ebenfalls beschlossen, das vereinfachte Verfahren bis zum 31. M\u00e4rz 2022 zu verl\u00e4ngern und die Karenzfrist vom 1. Januar bis 31. M\u00e4rz 2022 erneut aufzuheben, um die Unternehmen in dieser noch angespannten Phase zu unterst\u00fctzen. Ausserdem hat er entschieden, dass im Falle von beh\u00f6rdlich angeordneten Schliessungen oder massiven Einschr\u00e4nkungen der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit, wie 2G+, der Anspruch auf Kurzarbeitsentsch\u00e4digung f\u00fcr die betroffenen Unternehmen wieder auf Arbeitnehmende auf Abruf, Arbeitnehmende in unbefristeten Arbeitsverh\u00e4ltnissen und Lernende ausgeweitet wird.</p><p>F\u00fcr \u00f6ffentliche Veranstaltungen bleibt der Schutzschirm f\u00fcr Publikumsanl\u00e4sse auf Beschluss des Parlaments bis Ende 2022 in Kraft.</p><p>Der Bundesrat hat ebenfalls am 17. Dezember 2021 die Geltungsdauer der Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall verl\u00e4ngert. Dies betrifft insbesondere den Anspruch wegen Betriebsschliessung und Veranstaltungsverbot sowie wegen massgeblicher Einschr\u00e4nkung der Erwerbst\u00e4tigkeit bei einer Umsatzeinbusse von mindestens 30 Prozent. Der Leistungsanspruch ist jedoch an beh\u00f6rdliche Massnahmen gekn\u00fcpft, was zur Folge hat, dass die Entsch\u00e4digung nur solange ausgerichtet wird, als Massnahmen von Bund oder Kantonen zur Eind\u00e4mmung des Coronavirus in Kraft sind.</p><p>Zur Unterst\u00fctzung des Tourismus hat der Bundesrat am 1. September 2021 ein Recovery Programm f\u00fcr den Schweizer Tourismus verabschiedet, wodurch die drei bew\u00e4hrten tourismuspolitischen F\u00f6rderinstrumente (Schweiz Tourismus, Innotour und Neue Regionalpolitik) verst\u00e4rkt eingesetzt werden. Der Fokus des Recovery Programms liegt auf der Wiederbelebung der Nachfrage und dem Erhalt der Innovationsf\u00e4higkeit. Insgesamt wird der Schweizer Tourismus mit 60 Millionen Franken zus\u00e4tzlich unterst\u00fctzt. Von diesen Zusatzmitteln erh\u00e4lt Schweiz Tourismus f\u00fcr die Jahre 2022 und 2023 30 Millionen Franken f\u00fcr die Nachfragef\u00f6rderung. 20 Millionen Franken werden bei Innotour-Projekten eingesetzt, um die Innovationskosten im Tourismussektor zu senken. 10 Millionen Franken fliessen in die Neue Regionalpolitik, um der Projektf\u00f6rderung zus\u00e4tzlichen Schub zu verleihen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1639699200000)\/","SubmittedBy":"Maitre Vincent","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1639699200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|48|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1750802407013)\/","SubmissionDate":"\/Date(1638230400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5112,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Verkehr|Gesundheit"}}