{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211077,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211077,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211077,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211077,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211077,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211077,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211077,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211077,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211077,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211077,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211077,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211077,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211077,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211077,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211077,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211077,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20211077,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20211077,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.1077","BusinessType":19,"BusinessTypeName":"Dringliche Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"DA","Title":"Sichere Stromversorgung ohne Mangellagen und Blackouts","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die bisherige \"Energiestrategie\" vor dem Hintergrund drohender Strommangellagen?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, alles Machbare zu unternehmen, um die drohende Energiel\u00fccke abzuwenden?</p><p>3. Wie bereitet der Bundesrat seine Politik, die Wirtschaft und die Bev\u00f6lkerung auf sich abzeichnende Blackouts vor?</p><p>4. Oberstes Ziel der Energiepolitik muss die Versorgung des Landes mit sicherem, g\u00fcnstigem und umweltfreundlichem Strom sein. Wie gedenkt der Bundesrat diese kurz-, mittel- und langfristig sicherzustellen?</p><p>5. Wie kann eine m\u00f6glichst CO2-freie Winter-Stromproduktion gesichert werden - und mit welchen Energien?</p><p>6. Wie will der Bundesrat auf absehbare Zeit 40 TWh Strom zubauen?</p><p>7. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, um die Laufzeiten der KKW's zu verl\u00e4ngern?</p><p>8. Was tut der Bundesrat, wenn die Laufzeiten der KKW's, aufgrund etwaiger Auflagen k\u00fcrzer ausfallen als geplant?</p><p>9. Wie k\u00f6nnte die bestehende Gesetzgebung ver\u00e4ndert/pr\u00e4zisiert werden, um in Zukunft den Bau neuer KKW's wieder zu erlauben?</p><p>10. Wie sieht der Bundesrat den Strommix des Jahres 2050?</p><p>11. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, um Bau- und Konzessionsvorhaben im Bereich der erneuerbaren Energien (Windkraft, Biogasanlagen, Wasserkraft) zu erleichtern?</p><p>12. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, um die Stromproduktion m\u00f6glichst unabh\u00e4ngig gegen\u00fcber dem Ausland zu gestalten? </p><p>13. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Energietr\u00e4ger den Mechanismen des freien Marktes ausgesetzt sind und damit keine Technologien benachteiligt werden?</p><p>14. Was tut der Bundesrat, um die Stromversorgung der Zukunft sicherzustellen, ohne von der Bev\u00f6lkerung und von der Wirtschaft h\u00f6here Umlagen, Abgaben, Geb\u00fchren oder Steuern zu verlangen?</p><p>15. Offenbar l\u00e4sst der Bundesrat aktuell die Machbarkeit von Gaskraftwerken abkl\u00e4ren. Trifft dies zu?</p><p>16. Wie stehen solche CO2-Grossemittenten im Einklang mit der CO2-Politik des Bundes, mit welcher die Normalb\u00fcrger beim Gebrauch von konventionell betriebenen Fahrzeugen sowie \u00d6l- und Gasheizungen immer st\u00e4rker drangsaliert und abgezockt werden?</p><p>Mittlerweile d\u00fcrfte auch der Bundesrat gemerkt haben, dass seine Energiestrategie gescheitert ist. Anders ist es nicht zu erkl\u00e4ren, dass mittlerweile durch die Wirtschaft vor Stroml\u00fccken gewarnt und Szenarien f\u00fcr Mangellagen ausgearbeitet werden. Die SVP hatte bereits im Abstimmungskampf 2017 vor Szenarien einer ungen\u00fcgenden Stromversorgung gewarnt. Der Bundesrat widersprach stets solchen Bef\u00fcrchtungen.</p><p>Eine der wichtigsten strategischen Aufgaben des Bundesrates ist es, die sichere Energieversorgung des Landes sicherzustellen. Vor allem in den Wintermonaten ist die Schweiz bereits heute stark und zunehmend auf ausl\u00e4ndische Stromquellen angewiesen. Es zeichnet sich ab, dass unsere bisherigen ausl\u00e4ndischen Stromlieferanten in Zukunft selbst nicht gen\u00fcgend Strom zur Verf\u00fcgung haben werden. </p><p>Dies ganz besonders bei einer Mangellage oder gar einem Blackout - also einem fl\u00e4chendeckenden Zusammenbruch der Stromversorgung. Dieser d\u00fcrfte kaum nur unser Land betreffen - vielmehr ist davon auszugehen, dass ein solcher Blackout in einem Nachbarland entsteht und auch unser Land in Mitleidenschaft ziehen kann.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Zur Frage 1:</p><p>Die Energiestrategie 2050 wurde erstellt unter der Pr\u00e4misse, dass die Schweiz im europ\u00e4ischen Energiesystem gut eingebunden ist. Dies war besonders f\u00fcr den Strom der Fall. Weiter ist daran zu erinnern, dass die kurzfristigen Richtwerte bis 2020 zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Verbesserung der Energieeffizienz in der Schweiz erreicht worden sind. Zus\u00e4tzliche Anstrengungen zum weiteren Produktionsausbau sind derweil notwendig. Aufgrund des fehlenden bilateralen Stromabkommens k\u00f6nnen k\u00fcnftig Stromimporte durch Nichtber\u00fccksichtigung der Schweiz bei den Instrumenten zur Optimierung des zwischenstaatlichen Stromaustauschs in der EU beschr\u00e4nkt werden.</p><p>Zur Frage 2:</p><p>Die Verantwortung f\u00fcr die Stromversorgungssicherheit obliegt gem\u00e4ss Energiegesetz vom 30. September 2016 (EnG; SR 730.0) der Stromwirtschaft. Bund und Kantone sorgen f\u00fcr die geeigneten Rahmenbedingungen, damit die Energiewirtschaft diese Aufgabe erf\u00fcllen kann. Der Bundesrat unternimmt daher alles, was in seiner Kompetenz liegt, um bei einem Marktversagen und beim erfolglosen Einsatz aller m\u00f6glichen Vorkehrungen durch die Branche eine allf\u00e4llige Energiel\u00fccke zu verhindern.</p><p>Zur Frage 3:</p><p>Es gilt zwischen Blackout und Strommangellage zu unterscheiden. Blackouts k\u00f6nnen bei Netz\u00fcberlastungen und/oder gr\u00f6sseren Abweichungen zwischen Produktion und Verbrauch im schweizerischen und europ\u00e4ischen Stromnetz auftreten. Strommangellagen k\u00f6nnen sich beispielsweise durch Naturereignisse ergeben, wenn diese Teile der Strominfrastruktur sch\u00e4digen, oder wenn gr\u00f6ssere regionale Stromproduktionen in der Schweiz und/oder Europa f\u00fcr l\u00e4ngere Zeit ausfallen.</p><p>Die Aufgaben und Verpflichtungen der Netzbetreiber zur Verhinderung von Blackouts sind im Stromversorgungsgesetz vom 23. M\u00e4rz 2007 (StromVG; SR 734.7) definiert (insbesondere Art. 8, 9 und 20), um alle n\u00f6tigen Vorkehrungen f\u00fcr einen sicheren Netzbetrieb zu gew\u00e4hrleisten. Zus\u00e4tzlich strebt der Bundesrat mit dem Entwurf zum Bundesgesetz \u00fcber eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien mit Artikel\u00a020a StromVG eine zus\u00e4tzliche verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Netzbetreibern an, die ebenfalls zum sicheren Netzbetrieb beitragen soll.</p><p>F\u00fcr die Bew\u00e4ltigung schwerer Strommangellagen stehen dem Bundesrat Interventionsmassnahmen gest\u00fctzt auf das Landesversorgungsgesetz vom 17. Juni 2016 (SR 531) zur Verf\u00fcgung. Zudem sind die im Entwurf zum Bundesgesetz \u00fcber eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien geplanten Massnahmen geeignet, k\u00fcrzere Stromversorgungsengp\u00e4sse zu \u00fcberbr\u00fccken (siehe dazu Antwort auf Frage 4).</p><p>Zur Frage 4:</p><p>Der Bundesrat hat am 18. Juni 2021 die oben erw\u00e4hnte Botschaft zum Bundesgesetz \u00fcber eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet (BBl 2021 1666). Sie wird aktuell in der Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des St\u00e4nderats (UREK-S) behandelt. Die Vorlage enth\u00e4lt drei konkrete Massnahmen zur mittel- und langfristigen St\u00e4rkung der Stromversorgungssicherheit: Es sind dies (1) F\u00f6rderinstrumente f\u00fcr den raschen und konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien, (2) ein Ausbauziel von zwei Terawattstunden (TWh) Winterstrom bis 2040, um einen \u00e4hnlichen Selbstversorgungsgrad wie heute zu erreichen, sowie (3) eine Energiereserve als Absicherung des Strommarktes gegen kritische kurzfristige Stromversorgungsengp\u00e4sse. Der Bundesrat betrachtet das Stromsystem ganzheitlich. Er setzt deshalb auch auf der Verbrauchsseite an und sieht zus\u00e4tzlich Massnahmen zur St\u00e4rkung der Energieeffizienz vor. Die Vorlage enth\u00e4lt zudem diverse weitere Massnahmen zur St\u00e4rkung sicherer und effizienter Stromnetze und zur effizienten Transformation des Energiesystems. Die Strommarkt\u00f6ffnung leistet einen Beitrag an diese Transformation, weil alle Stromkunden auch lokal erzeugten Strom w\u00e4hlen k\u00f6nnen. Sobald die Vorlage in Kraft ist, k\u00f6nnen diese spezifischen Massnahmen die Rahmenbedingungen zur Versorgungssicherheit entsprechend verbessern.</p><p>Weiter hat der Bundesrat die Eidgen\u00f6ssische Elektrizit\u00e4tskommission (ElCom) bereits eingeladen, im Hinblick auf die mittelfristige Versorgungssicherheit ein \"Konzept Spitzenlast-Gaskraftwerk\" auszuarbeiten, welches vom Eidgen\u00f6ssischen Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) derzeit gepr\u00fcft wird. Weiter analysiert das UVEK zu Handen des Bundesrats weitere Massnahmen zur kurz- und mittelfristigen Verbesserung der Stromeffizienz.</p><p>Zu den Fragen 5, 6 und 10:</p><p>Der Bundesrat st\u00fctzt sich in seiner Energiepolitik auf die Energieperspektiven 2050+ (EP 2050+). Diese analysieren und zeigen eine Entwicklung des Energiesystems auf, welche mit dem langfristigen Klimaziel von Netto-Null Treibhausgasemissionen im Jahr 2050 kompatibel ist und gleichzeitig eine sichere und umweltfreundliche Energieversorgung gew\u00e4hrleistet. Im Szenario ZERO Basis, welches der Bundesrat als Grundlage f\u00fcr die Festlegung der Ziele und Dimensionierung der Massnahmen im oben erw\u00e4hnten geplanten Bundesgesetz verwendet, steigt der Landesverbrauch aufgrund einer st\u00e4rkeren Elektrifizierung trotz Stromverbrauchseffizienzgewinnen von heute ca. 60 auf rund 67 TWh im Jahr 2035 und bis im Jahr 2050 auf rund 76 TWh. Die EP2050+ sehen f\u00fcr 2050 einen weitestgehend erneuerbaren Strommix vor, die Jahres-Importbilanz ist ausgeglichen, wobei Winterstromimporte aus dem Ausland in H\u00f6he von bis zu rund 16 TWh n\u00f6tig werden. Die Wasserkraft und die neuen erneuerbaren Energien haben im Produktionsmix einen je h\u00e4lftigen Anteil (s. <a href=\"http://www.energieperspektiven.ch\">www.energieperspektiven.ch</a>).</p><p>Der Bundesrat legt in der Botschaft zum erw\u00e4hnten Bundesgesetz ausf\u00fchrlich dar, welche Massnahmen er im Zeitbereich bis 2035 bzw. 2040 vorschl\u00e4gt, um den notwendigen Zubau an CO2-freier Produktion zu gew\u00e4hrleisten. Mit den vorgeschlagenen F\u00f6rderinstrumenten (Investitionsbeitr\u00e4ge) soll die Produktion aus neuen erneuerbaren Energien auf 17 TWh gesteigert werden. Den gr\u00f6ssten Anteil wird dabei die Photovoltaik mit rund 14 TWh ausmachen. Zu den neuen erneuerbaren Energien kommt die Wasserkraft hinzu, welche im Jahr 2035 37,4 TWh beitragen soll. Weiter schl\u00e4gt der Bundesrat ein Instrument (vgl. Antwort auf Frage 4) spezifisch f\u00fcr den Ausbau der Speicherwasserkraft und damit f\u00fcr im Winter sicher abrufbare Energie vor. Sollte sich bis sp\u00e4testens 2030 abzeichnen, dass mit der Speicherwasserkraft das Zubauziel von 2 TWh bis 2040 nicht erreicht werden kann, sieht der Bundesrat technologieoffene Ausschreibungen f\u00fcr Kapazit\u00e4ten vor. Dabei stehen Technologien im Vordergrund, die rasch zugebaut werden k\u00f6nnen, wie etwa klimaneutral betriebene Gaskombikraftwerke. Das Parlament hat auf der Basis der parlamentarischen Initiative 19.443 im \u00dcbrigen bereits einige Massnahmen des bundesr\u00e4tlichen Vorschlags zum Ausbau der erneuerbaren Energien verabschiedet respektive vorgezogen und es ist aus Sicht des Bundesrates wichtig, dass die restlichen Massnahmen rasch in Kraft treten k\u00f6nnen.</p><p>Zur Frage 7:</p><p>S\u00e4mtliche Schweizer Kernkraftwerke verf\u00fcgen \u00fcber eine unbefristete Betriebsbewilligung. Sie d\u00fcrfen so lange betrieben werden, wie sie sicher sind. Das Eidgen\u00f6ssischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) \u00fcberwacht dies. Weil die Laufzeiten nicht beschr\u00e4nkt sind, kann es auch keine Laufzeitverl\u00e4ngerungen geben. Wie lange ein Kernkraftwerk betrieben wird, ist in erster Linie ein unternehmerischer Entscheid. Dieser h\u00e4ngt unter anderem davon ab, ob sich die Investitionen in Sicherheitsmassnahmen f\u00fcr eine l\u00e4ngere Laufzeit rechnen.</p><p>Zur Frage 8:</p><p>Der Bundesrat plant keine Laufzeiten von Kernkraftwerken. In seinen \u00dcberlegungen (z.B. den EP2050+) rechnet der Bund mit 50 sowie 60 Jahren Laufzeit. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen im Entwurf zum erw\u00e4hnten Bundesgesetz f\u00fchren zu einer mittel- und langfristigen St\u00e4rkung der Versorgungssicherheit. Eine Abschaltung s\u00e4mtlicher Kernkraftwerke im Laufe der 20er-Jahre m\u00fcsste \u00fcber zus\u00e4tzliche Importe abgedeckt werden. Auf Basis des Monitorings zur Energiestrategie 2050 w\u00fcrde der Bundesrat n\u00f6tigenfalls dem Parlament weitere Massnahmen unterbreiten.</p><p>Zur Frage 9:</p><p>Das Kernenergiegesetz vom 21. M\u00e4rz 2003 (SR 732.1) m\u00fcsste entsprechend angepasst werden.</p><p>Zur Frage 11: </p><p>Das UVEK erarbeitet derzeit eine Vorlage, um die Bewilligungsverfahren f\u00fcr Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Diese st\u00fctzt sich auf die Erkenntnisse der Studie \"Energiewende - Vereinfachung der Planung f\u00fcr Projekte zur Nutzung erneuerbarer Energien\" der beiden renommierten Juristen Heinz Aemisegger und Arnold Marti. Die Vernehmlassung dazu soll Anfang 2022 starten. Parallel dazu werden M\u00f6glichkeiten untersucht, um auch auf dem Verordnungsweg Hemmnisse f\u00fcr die Bewilligung von Anlagen erneuerbarer Energien abzubauen.</p><p>Zu Frage 12:</p><p>Eine Maximierung der Unabh\u00e4ngigkeit der Stromversorgung vom Ausland w\u00e4re weder f\u00fcr die Versorgungssicherheit besonders zielf\u00fchrend noch volkswirtschaftlich effizient. Der Bundesrat beabsichtigt mit dem oben erw\u00e4hnten geplanten Bundesgesetz vielmehr eine gezielte St\u00e4rkung der Selbstversorgungsf\u00e4higkeit des Schweizer Stromversorgungssystems. Dabei wird der Austausch mit den benachbarten Stromm\u00e4rkten im Rahmen von technischen Vereinbarungen zwischen den \u00dcbertragungsnetzbetreibern bestm\u00f6glich gesichert, gleichzeitig aber auch die inl\u00e4ndische Produktionskapazit\u00e4t ausgebaut. Die Absicherung des Strommarktes mit der geplanten Energiereserve bietet zus\u00e4tzliche Sicherheit.</p><p>Zur Frage 13:</p><p>Der Bundesrat schl\u00e4gt dort, wo es Sinn ergibt, technologiespezifische L\u00f6sungen vor, so z.B. bei den Ausschreibungen f\u00fcr Investitionsbeitr\u00e4ge grosser Photovoltaikanlagen oder beim Instrument f\u00fcr den Winterzubau prim\u00e4r mittels Speicherwasserkraft. Sollte sich sp\u00e4testens 2030 abzeichnen, dass das Ausbauziel von 2 TWh bis 2040 mit der Grosswasserkraft nicht erreicht werden kann oder sich schon fr\u00fcher Probleme abzeichnen, soll es technologieoffene Ausschreibungen f\u00fcr zus\u00e4tzliche Kapazit\u00e4ten geben.</p><p>Zur Frage 14:</p><p>Der vom Bundesrat angestrebte Zubau der erneuerbaren Energien finanziert sich \u00fcber den Markt und aus dem bereits heute erhobenen Netzzuschlag von 2,3 Rp./kWh. F\u00fcr den spezifischen Ausbau der Winterproduktionskapazit\u00e4t um 2 TWh bis 2040 soll ein zus\u00e4tzlicher Winterzuschlag auf konsumierten Strom erhoben werden. Gem\u00e4ss dem Vorschlag des Bundesrates soll dieser maximal 0,2 Rp./kWh ausmachen. M\u00f6chte das Parlament den Ausbau der Winterkapazit\u00e4t trotz allf\u00e4lligen zus\u00e4tzlichen mittelfristig wirksamen Massnahmen (Energieeffizienz, Spitzenlast-Gaskraftwerke) im Zeithorizont bis 2040 \u00fcber 2 TWh steigern, w\u00fcrden zus\u00e4tzliche Kosten entstehen.</p><p>Zur Frage 15:</p><p>Der Bundesrat treibt die Vorsorgeplanung voran und wird Massnahmen zur St\u00e4rkung der Versorgungssicherheit und Netzstabilit\u00e4t vertieft pr\u00fcfen und bei Bedarf die entsprechenden zus\u00e4tzlichen Auftr\u00e4ge erteilen. Der Bundesrat hat die ElCom bereits eingeladen, ein \"Konzept Spitzenlast-Gaskraftwerk\" auszuarbeiten, welches vom UVEK derzeit gepr\u00fcft wird. Weiter analysiert das UVEK zu Handen des Bundesrats das Stromeffizienz-Potenzial bis 2025.</p><p>Zur Frage 16:</p><p>F\u00fcr den Bundesrat kommt ein Bau fossil-thermischer Kraftwerke nur in Frage, wenn dies f\u00fcr die Versorgungssicherheit unerl\u00e4sslich ist. Ob der Bau solcher Kraftwerke als \u00dcbergangstechnologie sinnvoll und notwendig ist, um die Versorgungssicherheit mittelfristig w\u00e4hrend des laufenden Ausbaus der erneuerbaren Energien abzusichern, kl\u00e4rt der Bundesrat derzeit ab. Die Kraftwerke w\u00fcrden ausserhalb des Marktes nur als Reserven bereitstehen und nur in ausserordentlichen Notsituationen produzieren. Nichtsdestotrotz st\u00fcnde ihr Betrieb in einem gewissen Spannungsverh\u00e4ltnis zu den klimapolitischen Zielen des Bundesrates. Gaskraftwerke sind allerdings seit dem 1. Januar 2020 in das Schweizer Emissionshandelssystem einbezogen. Betreiber erhalten f\u00fcr die Erzeugung von Elektrizit\u00e4t grunds\u00e4tzlich keine Emissionsrechte kostenlos zugeteilt. Das heisst, dass sie diese ersteigern bzw. kaufen m\u00fcssen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1639699200000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1639699200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|52|66|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1750800480447)\/","SubmissionDate":"\/Date(1638403200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5112,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Umwelt|Energie|Steuer"}}