{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213017,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213017,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213017,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213017,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213017,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213017,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213017,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213017,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213017,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213017,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213017,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213017,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213017,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213017,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213017,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213017,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213017,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213017,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3017","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Sichere Renten dank umfassend kompetenter Verwaltung der Pensionskassengelder","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) gezielt zu erneuern und den aktuellen Herausforderungen anzupassen:</p><p>- mehr Anlagekompetenz in den Stiftungsr\u00e4ten (Art. 33): Einf\u00fchrung von statutarischen Anforderungen an das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung i.S. Wissen im Bereich Risikomanagement und Verwaltung von Anlagen.</p><p>- mehr Risikomanagement (Art. 50): Der heutige Grundsatz der Risikoverteilung soll mit einem umfassenden Risikomanagement erg\u00e4nzt werden, welches in die bestehende Berichtserstattung einfliessen soll.</p><p>- mehr Verantwortung in der Anlagebewirtschaftung (Art. 55): Die Kategorienbegrenzungen sollen wegfallen. Jede Pensionskasse weist eine andere Risikostruktur auf, weshalb fixe Vorgaben keinen Sinn ergeben. Gerade in Zeiten von negativen Renditen auf Staatsanleihen und hohen Schwankungen auf Aktienm\u00e4rkten bedeutet die Orientierung an fixen Limiten tiefe Renditen und falsche Sicherheit, welches die Sicherheit der Renten gef\u00e4hrdet.</p><p></p><p>Eine Minderheit der Kommission (Gysi Barbara, Feri Yvonne, Maillard, Meyer Mattea, Porchet, Prelicz-Huber, Wasserfallen Flavia, Weichelt-Picard) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>","ReasonText":"<p>Die Struktur der einzelnen Pensionskassen (PK) ist je nach Branche oder Alter der Versicherten sehr unterschiedlich. So sind die langfristigen Einfl\u00fcsse von Negativzinsen, einer immer \u00e4lter werdenden Bev\u00f6lkerung, der Digitalisierung und somit Zunahme der Transparenz und Automatisierung f\u00fcr jede PK unterschiedlich.</p><p>Der Bundesrat soll mit gezielten Erneuerungen der BVV2 das Reglement zukunftsf\u00e4higer machen, um die Stabilit\u00e4t der zweiten S\u00e4ule zu erh\u00f6hen und dem weiter ansteigenden Anlageverm\u00f6gen st\u00e4rker Rechnung zu tragen. Dabei sollen die \"10 Gebote f\u00fcr den Stiftungsrat\" (BDO) ber\u00fccksichtigt werden.</p><p>Durch Einforderung von mehr Anlagekompetenz (inkl. Wissen zur Green Finance) wird sichergestellt, dass gen\u00fcgend Wissen in der Bewirtschaftung der Anlagen und in der Verwaltung der verschiedenen Risiken entweder im Gremium selbst oder durch Beratung sichergestellt ist.</p><p>Das Risikomanagement soll sich so nicht nur auf die Verteilung der Risiken in den Anlageportfolios beschr\u00e4nken, sondern umfassend werden und die spezifischen Risiken der einzelnen PKs ber\u00fccksichtigen. Ein umfassendes Risikomanagement bildet sodann die Grundlage f\u00fcr jede Pensionskasse, wie sie ihre Anlageentscheide t\u00e4tigen wird. Wie bereits heute in Art. 51 explizit festgelegt, ist es Daueraufgabe der PKs, angemessene Ertr\u00e4ge zu erwirtschaften. Die St\u00e4rkung des Risikomanagements schafft eine bessere Basis, optimale Ertr\u00e4ge der Pensionskassen zu erzielen, ohne dass mehr Risiken eingegangen werden.</p><p>Dank der Zunahme von Anlagekompetenz und eines umfassenden Risikomanagements sollen die heute geltenden Anlagelimiten gestrichen werden. Diese Limiten sind in vielerlei Hinsicht \u00fcberholt:</p><p>- Sie bringen falsche Sicherheit, denn das Risiko innerhalb einer Anlageklasse ist stark unterschiedlich</p><p>- Sie setzen einen Orientierungspunkt f\u00fcr die Verm\u00f6gensbewirtschaftung, obwohl jede PK anders aufgestellt ist und andere Risiken besitzt</p><p>- Sie entnehmen den verantwortlichen Organen teilweise die Verantwortung, weil nur Abweichungen begr\u00fcndet werden m\u00fcssen</p><p>Verschiedene Studien best\u00e4tigen, dass der so genannte dritte Beitragszahler (Anlagerendite) im Vergleich zum Ausland gest\u00e4rkt werden kann. Denn das Potenzial ist enorm: Wenn mit gleichem Risiko nur 0.6\u00a0Prozent pro Jahr mehr Rendite erwirtschaftet wird, k\u00f6nnte die Senkung des Umwandlungssatzes von 6.8\u00a0Prozent auf 6.0\u00a0Prozent beispielsweise kompensiert werden</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a051a Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0i des Bundesgesetzes \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge (BVG; SR 831.40) ist es eine un\u00fcbertragbare und unentziehbare Aufgabe des obersten Organs, f\u00fcr die Sicherstellung der Erstausbildung und Weiterbildung der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter besorgt zu sein. Sollten die Finanzfachkenntnisse der Mitglieder des Stiftungsrates L\u00fccken aufweisen, k\u00f6nnen sie bei Bedarf externe und interne Fachleute beiziehen, was sie auch tun. Der Bundesrat kann nicht in die Befugnisse des Stiftungsrates eingreifen. Solche Anforderungen st\u00fcnden auch im Widerspruch zum Milizgedanken, zur Organisationsfreiheit und zum f\u00fcr die berufliche Vorsorge fundamentalen Prinzip der parit\u00e4tischen Zusammensetzung des obersten Organs durch Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden, die in der Regel nicht Finanzmarkexpertinnen - und -experten sind.</p><p>Im Zentrum der Anlagevorschriften der beruflichen Vorsorge steht schon seit l\u00e4ngerer Zeit das Vorsichtsprinzip (Prudent Investor), welches seinen Ausdruck in den Artikeln 48a, 48f - h und 49-52 der Verordnung \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge BVV 2 (SR 831.441.1) findet. F\u00fchrungsaufgabe, Sorgfaltspflicht, Asset Liability Management, Diversifikation, prozessorientiertes Vorgehen, Steuerung und \u00dcberwachung der Anlageresultate, Loyalit\u00e4t der Verm\u00f6gensverwaltung, Kostenkontrolle, die Erzielung einer marktkonformen Rendite, die gen\u00fcgende Liquidit\u00e4t, und auch der notwendige Handlungsspielraum durch die M\u00f6glichkeit der \u00dcberschreitung der Limiten sind demnach in der Verordnung bereits implementiert. Die Limiten erf\u00fcllen dabei eine subsidi\u00e4re Funktion. Sie hindern die Vorsorgeeinrichtungen keineswegs an einer risikogerechten und ertragsgerechten Verm\u00f6gensverwaltung. Die Limiten sollen den Stiftungsrat zu einem sorgf\u00e4ltigen Vorgehen anhalten, indem dieser bei deren \u00dcberschreitung abw\u00e4gen soll, ob die Grunds\u00e4tze der angemessenen Sorgfalt, der Sicherheit und der Diversifikation noch eingehalten sind. Die Limiten stellen damit sicher, dass das \"Prudent Investor\" Prinzip nicht eine leere Worth\u00fclse ist, sondern die Vorsorgeeinrichtungen auch tats\u00e4chlich bewusste Entscheidungen f\u00e4llen. Die Kategorienlimiten sind vor allem im Bereich der illiquiden Anlagen und der Anlagen mit einem Hebel wichtig. Gerade weil der Stiftungsrat in aller Regel nicht aus Anlageexpertinnen und -experten besteht, sind die Limiten eine einfache und g\u00fcnstige M\u00f6glichkeit, die Umsetzung des Vorsorgeprinzips sicherzustellen. Ohne die Limiten m\u00fcssten kostenintensive Massnahmen ergriffen werden, um das Risikomanagement und die Berichterstattung zu st\u00e4rken. Das bisherige Vorgehen hat sich bew\u00e4hrt. Eine \u00c4nderung dr\u00e4ngt sich nicht auf, wie der Bundesrat bereits in anderen Vorst\u00f6ssen erl\u00e4utert hat (vgl. Motion 18.3806 Silberschmidt (Pezzatti) \"Zeitgem\u00e4sse Anlagevorschriften zur St\u00e4rkung der beruflichen Vorsorge\", Interpellation 18.3816 Dittli \"Optimierung der Verm\u00f6gensertr\u00e4ge bei der beruflichen Vorsorge\").</p><p>Die vorgeschlagenen Massnahmen w\u00fcrden auf jeden Fall zu h\u00f6heren Kosten im Bereich des Risikomanagements und der Berichterstattung f\u00fchren. H\u00f6here Renditen w\u00e4ren hingegen kaum wahrscheinlich. Die Vorsorgeeinrichtungen werden durch die BVV 2 bereits heute dazu angehalten, ihre Ertr\u00e4ge zu optimieren, und sie tun dies auch. Die Erzielung einer systematischen \u00dcberrendite gegen\u00fcber dem Markt ist in jedem Fall sehr unwahrscheinlich. W\u00e4re es m\u00f6glich, eine h\u00f6here Rendite bei gleichem Risiko zu erzielen, w\u00fcrden dies alle Investierenden tun, was zur raschen Eliminierung dieser M\u00f6glichkeit f\u00fchren w\u00fcrde. Gerade bei alternativen Anlagen werden zudem die effektiven Risiken aufgrund unzureichender Risikomessung h\u00e4ufig (deutlich) untersch\u00e4tzt. M\u00f6chten die Vorsorgeeinrichtungen eine h\u00f6here erwartete Rendite erreichen, m\u00fcssen sie mehr Risiken eingehen. Die Risikof\u00e4higkeit der Vorsorgeeinrichtungen ist allerdings limitiert, weshalb sie im gegenw\u00e4rtigen schwierigen Anlageumfeld gar nicht mehr Risiken eingehen k\u00f6nnen. Die Vorsorgeeinrichtungen m\u00fcssen n\u00e4mlich ihre Verpflichtungen auch in einem ung\u00fcnstigen Umfeld erf\u00fcllen, die Renten bezahlen k\u00f6nnen und zudem sanierungsf\u00e4hig sein. Daran w\u00fcrden auch die Abschaffung der Kategorienlimiten und mehr Anlagespezialistinnen und -spezialisten in den Stiftungsr\u00e4ten nichts \u00e4ndern.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1618963200000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1678838400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|2836","Category":"IV","Modified":"\/Date(1690554100603)\/","SubmissionDate":"\/Date(1612483200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5108,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Sozialer Schutz"}}