{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213048,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213048,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213048,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213048,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213048,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213048,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213048,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213048,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213048,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213048,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213048,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213048,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213048,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213048,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213048,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213048,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20213048,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20213048,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"21.3048","BusinessType":9,"BusinessTypeName":"Dringliche Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"D.Ip.","Title":"Sofortmassnahmen in den Bereichen Datengrundlagen, Test- und Impfstrategie sowie Digitalisierung f\u00fcr einen schnellen und kontrollierten Ausstieg aus der Covid-19-Pandemie","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Um einen schnellen und gleichzeitig kontrollierten Ausstieg aus der COVID-19-Pandemie m\u00f6glich zu machen, sowie das Vertrauen der Bev\u00f6lkerung in notwendige Massnahmen zu st\u00e4rken und betroffenen Branchen eine Perspektive zu geben, braucht es verschiedene Sofortmassnahmen, insbesondere in den Bereichen Datengrundlagen, Test- und Impfstrategie sowie Digitalisierung. In diesem Zusammenhang bitten wir den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. F\u00fcr \u00d6ffnungsschritte braucht es klare, konsistente und nachvollziehbare Schl\u00fcssel-Indikatoren, welche t\u00e4glich einen aktualisierten \u00dcberblick \u00fcber alle relevanten Daten zur Beurteilung der COVID-19 - Pandemie erm\u00f6glichen. Welche Indikatoren z\u00e4hlt der Bundesrat dazu? Wieso werden die positiv Getesteten nicht ausschliesslich auf der Basis von PCR-Tests ausgewiesen?</p><p>2. Kann der Bundesrat heute zuverl\u00e4ssig beurteilen, wo sich die Bev\u00f6lkerung ansteckt?</p><p>3. Welche Erfahrungen k\u00f6nnen aus den B\u00fcndner Massentests abgeleitet werden? Welche Anreizwirkung kann eine gezielte Massentest-Strategie und ein gut funktionierendes Contact Tracing auf einzelne \u00d6ffnungsschritte auf Kantons- und Bundesebene haben?</p><p>4. Verfolgt der Bundesrat eine Aufkl\u00e4rungsstrategie, um das Vertrauen der Bev\u00f6lkerung in die Impfung zu st\u00e4rken? Wie sieht sie aus?</p><p>5. Welche Strategie (Einfluss auf Freiheitsrechte) hat der Bundesrat auf den Zeitpunkt vorgesehen, ab dem sich alle Impfwilligen impfen lassen k\u00f6nnen?</p><p>6. Bis wann wird eine schweizweite IT-L\u00f6sung vorliegen, welche ein einwandfreies Datenmanagement f\u00fcr Tests und Impfungen erm\u00f6glicht? Braucht es dazu gesetzliche Grundlagen?</p><p>7. Mit den \u00d6ffnungsschritten braucht es ein funktionierendes Contact Tracing in allen Kantonen. Wie werden</p><p>die technischen M\u00f6glichkeiten ausgebaut, um das System zu verbessern? Wie kann die Covid-App daf\u00fcr nutzbar gemacht werden?</p><p>8. Gedenkt der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen anzupassen, so dass private Veranstalter die Covid-App als Voraussetzung f\u00fcr Eintritte zu privaten Events verlangen k\u00f6nnen?</p><p>9. Zeitgerecht muss ein elektronischer \"COVID-free Nachweis\" (f\u00fcr Impfungen, gen\u00fcgend Antik\u00f6rper nach Erkrankung oder einem aktuellen negativen Test) geschaffen werden, der auf freiwilliger Basis genutzt werden kann. Bis wann gedenkt der Bundesrat, die technischen und rechtlichen Voraussetzungen daf\u00fcr zu schaffen und mit einem f\u00e4lschungssicheren Zertifikat zu sch\u00fctzen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die transparente Information \u00fcber die epidemiologische Situation und ihre Entwicklung ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Die Indikatoren \"Laborbest\u00e4tigte F\u00e4lle\", \"Laborbest\u00e4tigte Hospitalisationen\" und \"Laborbest\u00e4tigte Todesf\u00e4lle\" werden seit Beginn der Covid-19-Krise t\u00e4glich publiziert. Die Informationsgef\u00e4sse und Kan\u00e4le werden seither laufend optimiert. Neben dem w\u00f6chentlichen Bericht, der seit dem 15. Juni 2020 online ver\u00f6ffentlicht wird, liefert seit dem 5. November 2020 das Dashboard des Bundesamts f\u00fcr Gesundheit (BAG) (www.covid19.admin.ch) eine umfassende \u00dcbersicht \u00fcber die epidemiologische Situation der Schweiz. Das Dashboard wird t\u00e4glich aktualisiert und stellt neben Informationen zum epidemiologischen Verlauf unter anderem auch Informationen zur effektiven Reproduktionszahl (Re), zu den Spital-Kapazit\u00e4ten und zum Verlauf der Impfungen bereit.</p><p>Es ist unbestritten, dass zur vollst\u00e4ndigen Beurteilung verschiedene Indikatoren ber\u00fccksichtigt werden m\u00fcssen. Der Bundesrat beurteilt die n\u00e4chsten \u00d6ffnungsschritte basierend auf Richtwerten: Die Positivit\u00e4tsrate, die Auslastung der Intensivpl\u00e4tze, die durchschnittliche Reproduktionszahl \u00fcber die letzten 7 Tage und die 14-Tages-Inzidenz. Der Bundesrat wird bei seinem Entscheid eine Gesamtbeurteilung dieser Richtwerte vornehmen.</p><p>Der Einsatz von Antigen-Schnelltests in spezifischen Situationen hat sich als hinreichendes Mittel etabliert, um einen Fall zu melden. Er hat im Vergleich zur Best\u00e4tigung der Infektion durch einen PCR-Test den Vorteil, dass ein Fall deutlich schneller gemeldet werden kann und Infektionsketten so schneller unterbrochen werden k\u00f6nnen. </p><p>2. Infektionen kommen in allen Situationen vor, in denen Menschen ohne entsprechende Schutzmassnahmen in engem Kontakt sind. Verl\u00e4ssliche Daten dar\u00fcber, wo sich jeder Fall infiziert hat, sind unm\u00f6glich zu erheben, auch weil viele Menschen nicht wissen, wo sie sich angesteckt haben. Je h\u00f6her die Zahl der Kontakte ist, desto schwieriger wird es, den genauen Ansteckungsort zu ermitteln. Zudem machen positiv getestete Personen oft ungern genaue Angaben zu den Orten, an denen sie sich aufgehalten haben, weil sie Konsequenzen f\u00fcr andere Anwesende vermeiden wollen. Daten zum Ansteckungsort werden in der nationalen Contact-Tracing-Datenbank erfasst, die nun in Betrieb ist. </p><p>3. Betreffend die Wirkung des Testens von asymptomatischen Personen im Kanton Graub\u00fcnden kann festgehalten werden, dass die ersten Trends alle in die Richtung deuten, dass breites, repetitives Testen die Fallzahlen senken kann. </p><p>Eine funktionierende R\u00fcckverfolgung der Kontakte im Fall einer Infektion ist f\u00fcr die Kontrolle der Corona-Pandemie von grosser Bedeutung. Wie unter Punkt 7 dargelegt, wurden die notwendigen Anstrengungen in den Kantonen unternommen. Die Erfahrung in den Kantonen zeigt, dass mit gezielten und bereits seit Ende Januar 2021 vom Bund finanzierten Tests an Orten, wo eine Zunahme der \u00dcbertragung beobachtet wurde oder vermutet wird, mehrere Cluster erfolgreich abgewendet und einged\u00e4mmt werden konnten. Am 12. M\u00e4rz 2021 hat der Bundesrat deshalb die Weichen f\u00fcr eine massive Ausweitung und F\u00f6rderung der Testung von asymptomatischen Personen gestellt, indem der Bund die Kosten f\u00fcr s\u00e4mtliche Testungen \u00fcbernehmen wird. </p><p>4. F\u00fcr den Bundesrat ist zentral, dass die Bev\u00f6lkerung wirksam, koh\u00e4rent, umfassend und differenziert informiert wird und \u00fcber einen leichten Zugang zu impfrelevanten Informationen verf\u00fcgt. Damit die Impfung auf Akzeptanz st\u00f6sst, ist ein sachlicher und fundierter Dialog \u00fcber Nutzen, Zug\u00e4nglichkeit und m\u00f6gliche Nebenwirkungen der Impfung notwendig. Die Informationskampagne des BAG informiert die Menschen in der Schweiz umfassend und transparent \u00fcber die Covid-19-Impfung, damit sie ihre Impfentscheide selbstbestimmt in Kenntnis der Sachlage treffen k\u00f6nnen. Die Kampagnenstrategie sieht einen phasenweisen Aufbau vor. In einem ersten Schritt informiert die Kampagne umfassend \u00fcber die Covid-19-Impfung und macht auf das Informationsportal (www.bag-coronavirus.ch &gt; Impfung) und die Nationale Infoline Covid-19-Impfung aufmerksam. In weiteren Schritten folgen vertiefende Informationen zum Nutzen, Verf\u00fcgbarkeit und Impfm\u00f6glichkeiten. Der Zeitplan muss das Infektionsgeschehen und den Status der Impfstoff-Zulassung und -Beschaffung ber\u00fccksichtigen und laufend aktualisiert und angepasst werden. </p><p>5. Staatliche Massnahmen gegen\u00fcber der Bev\u00f6lkerung zur Epidemienbek\u00e4mpfung sind grunds\u00e4tzlich nur so lange notwendig, bis eine ausreichende Menge an wirksamem Impfstoff zur Verf\u00fcgung steht und s\u00e4mtliche impfwilligen Personen geimpft sind. Mit Blick auf Massnahmenlockerungen ist deshalb die von der Covid-19-Impfung ausgehende Schutzwirkung, insbesondere in Bezug auf die Weitergabe des Virus, von grosser Bedeutung. Der aktuelle Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse l\u00e4sst heute zu diesen grundlegenden Aspekten aber weiterhin keine abschliessende Einsch\u00e4tzung zu. Zurzeit wird abgekl\u00e4rt, inwieweit einzelne Massnahmen f\u00fcr geimpfte Personen gelockert werden k\u00f6nnen, ohne die \u00f6ffentliche Gesundheit zu gef\u00e4hrden, und welche Voraussetzungen (z.B. nationale Impfbescheinigung) hierzu notwendig sind. L\u00e4ngerfristig wird die Erh\u00f6hung der Impfrate, vor allem bei besonders gef\u00e4hrdeten Personen, die Notwendigkeit restriktiver, die gesamte Bev\u00f6lkerung und s\u00e4mtliche Einrichtungen und Betriebe betreffenden Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung der Pandemie reduzieren. Der Bundesrat ist deshalb zuversichtlich, dass dank der fortschreitenden Durchimpfung bei gleichzeitig g\u00fcnstiger epidemiologischer Entwicklung die massnahmenbasierte Bek\u00e4mpfungsstrategie l\u00e4ngerfristig von einer impfbasierten Verh\u00fctungs- und Bek\u00e4mpfungsstrategie abgel\u00f6st werden kann, wie sie f\u00fcr andere impfverh\u00fctbare Krankheiten in der Schweiz zur Anwendung kommt (z.B. Grippe).</p><p>6. Es bestehen bereits IT-L\u00f6sungen f\u00fcr die Sammlung, Auswertung und Darstellung von Test- und Impfdaten. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sind vorhanden. </p><p>Die kantonalen Daten \u00fcber das vom BAG f\u00fcr das Impfmonitoring aufgebaute IT-System werden gest\u00fctzt auf das Epidemiengesetz (Art. 24; EpG; SR 818.101) gesammelt, ausgewertet und dargestellt. Die Kantone k\u00f6nnen daraus anonymisierte Datens\u00e4tze beziehen zu allen in ihrem Kanton erfassten Impfungen sowie zu allen erfassten Impfungen, die den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern ihres Kantons auf dem gesamten Gebiet der Schweiz verabreicht wurden. Bund und Kantone verf\u00fcgen im Rahmen des Impfmonitorings nur \u00fcber anonymisierte Impfdaten. </p><p>In Bezug auf Testresultate besteht gest\u00fctzt auf Art. 11 EpG ein Meldesystem, wor\u00fcber alle Testresultate durch die meldepflichtigen Stellen an das BAG zu melden sind.</p><p>7. In den letzten Monaten konnten die Kantone ihr Tracing-System verbessern, zum Beispiel durch die Automatisierung des Systems zur Benachrichtigung der positiven F\u00e4lle und zur Sammlung von Informationen zu den Kontaktpersonen. Zudem haben sie sehr grosse Anstrengungen zur Bereitstellung von Ressourcen, aber auch zur Schulung der Tracing-Teams unternommen. Positiv getestete Personen sowie deren enge Kontakte werden nun rasch von den Contact-Tracing-Teams betreut. In j\u00fcngerer Zeit wurden erhebliche zus\u00e4tzliche Bem\u00fchungen zur Kontrolle der neuen Varianten unternommen. Ein klarer Schwerpunkt wurde auf die ausf\u00fchrliche Befragung der positiv getesteten Personen, das Ausbruchsmanagement und die Suche nach der Infektionsquelle gelegt. </p><p>Die nationale Datenbank f\u00fcr das Contact Tracing ist zudem einsatzbereit. Ihr sind aktuell 25 Kantone angeschlossen. Es wird laufend an der Verbesserung der Datenqualit\u00e4t gearbeitet, um die Auswertungen aussagekr\u00e4ftiger zu machen.</p><p>Die SwissCovid App tr\u00e4gt zur Eind\u00e4mmung der Ausbreitung des Coronavirus bei, da sie das klassische Contact Tracing erg\u00e4nzt, indem sie potenzielle Risikokontakte ermittelt, die durch das herk\u00f6mmliche Contact Tracing nicht erfasst werden.</p><p>8. Gem\u00e4ss Artikel\u00a060a Absatz\u00a03 EpG ist die Teilnahme am Proximity-Tracing-System f\u00fcr das Coronavirus SARS-CoV-2 f\u00fcr alle Personen freiwillig. Beh\u00f6rden, Unternehmen und Einzelpersonen d\u00fcrfen keine Person aufgrund ihrer Teilnahme oder Nichtteilnahme am Proximity-Tracing-System f\u00fcr das Coronavirus SARS-CoV-2 bevorzugen oder benachteiligen. Der Bundesrat kann allein keine Ausnahmen von dieser Bestimmung vorsehen und beabsichtigt auch nicht, dem Parlament eine \u00c4nderung der Bestimmung zu beantragen. Die freiwillige Anwendung der App wurde von den Staatspolitischen Kommissionen des National- und St\u00e4nderats gefordert (Motionen 20.3144 und 20.3168). Der Eidgen\u00f6ssische Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte, die Nationale Ethikkommission und das Bundesamt f\u00fcr Justiz haben ebenfalls betont, dass die Anwendung der App freiwillig sein soll.</p><p>9. Zurzeit wird auf Bundesebene abgekl\u00e4rt, ob im Hinblick auf eine m\u00f6gliche Differenzierung von Massnahmen je nach Impfstatus die Schaffung eines m\u00f6glichst f\u00e4lschungssicheren Impfnachweises erforderlich ist, und welche rechtlichen, ethischen und technischen Rahmenbedingungen dabei zu beachten w\u00e4ren. F\u00fcr eine allf\u00e4llige Einf\u00fchrung eines staatlichen Impfausweises oder einer staatlichen Zertifizierung des Impfausweises w\u00e4re eine formell-gesetzliche Grundlage notwendig. Gleiches w\u00fcrde f\u00fcr andere staatliche Nachweise gelten, beispielsweise f\u00fcr Antik\u00f6rpernachweise oder Nachweise f\u00fcr negative Testergebnisse. </p><p>Der Bundesrat ist bestrebt, die weiteren Arbeiten m\u00f6glichst rasch voranzutreiben, sodass sich in der Schweiz geimpfte Personen bei Reisen ins Ausland - falls notwendig - entsprechend ausweisen k\u00f6nnen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1615507200000)\/","SubmittedBy":"Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. 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